CGB Bremen fordert Corona-Kurzarbeitergeld auch für Mini-Jobber

Auch Mini-Jobber müssen während der Corona-Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erhalten. Dies fordert der Landesverband Bremen des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschland (CGB).

Geringfügige Beschäftigte, sogenannte Mini-Jobber, waren und sind auf dem Arbeitsmarkt besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Dies gilt vor allem für die Gastronomie, in der der Anteil geringfügig Beschäftigter besonders hoch ist.

Allein in dieser Branche haben bis Ende letzten Jahres mehr als 380.000 Mini-Jobber coronabedingt ihren Job verloren. Viele dieser Jobs hätten nach Auffassung des CGB mit Kurzarbeitergeld gerettet werden können. Doch geringfügig Beschäftigte haben auch bei behördlich angeordneten Betriebseinschränkungen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wie das Bundesarbeitsgericht im Oktober höchstrichterlich bestätigte (Urteil vom 13.10.21 – 5AZR 211/21).

Während im zugrundeliegenden Fall sowohl das Arbeitsgericht Verden als auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen der Klägerin einen Kurzarbeitergeldanspruch zugestanden hatten, da sie ihrer Arbeit in einem Ladenlokal aufgrund einer behördlich verfügten Ladenschließung nicht nachgehen konnte, entschied das BAG gegenteilig. Zwar trage der Arbeitgeber auch bei Vorliegen höherer Gewalt das Betriebsrisiko, so das BAG, doch eine behördlich angeordnete Betriebsschließung falle nicht unter den Sachverhalt höhere Gewalt. Vielmehr handele es sich um eine hoheitliche Maßnahme zuständiger staatlicher Stellen zur Corona-Bekämpfung. Für den Ausgleich des finanziellen Schadens der Beschäftigten für die Unmöglichkeit, der Arbeit nachzukommen, sei somit der Staat zuständig. Dass der Staat für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte die finanziellen Folgen seiner Maßnahmen durch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld abgemildert hat, stehe dieser Einordnung des Pandemierisikos nicht entgegen. Unerheblich sei auch, ob der Staat für einen adäquaten Ausgleich der den Beschäftigten durch seinen hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile tatsächlich gesorgt hat. Dass für geringfügig Beschäftigte – wie im vorliegenden Fall – ein Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht gewährleistet ist, beruhe auf Lücken in dem sozialversicherungsrechtlichen Regelungssystem. Das BAG sieht es daher als Aufgabe des Gesetzgebers, diese Regelungslücke zu schließen.

Der CGB-Landesverband Bremen fordert eine schnelle Schließung dieser Regelungslücke. Durch die vorerst bis zum 31.03.2022 geänderten Bedingungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld und die Bezugsdauer konnten viele tausend durch die Corona-Pandemie gefährdeten Arbeitsplätze gerettet werden. Es könnten noch mehr sein, wenn auch Mini-Jobber Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder eine entsprechende Leistung erhielten.

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Betriebsratswahlseminar in Barnstorf

Vom 10. Bis 13.01.2022 fand im Hotel Roshop in Barnstorf ein BR-Seminar zum Thema „Betriebsratswahlen 2022“ statt.

An diesem Seminar nahmen sieben Betriebsräte teil. Sie setzten sich zusammen aus Teilnehmern der Firmen: Arbeitsförderungszentrum Bremen, DRK-Cloppenburg, CT-Lloyd Bremen und Hornbach Baumarkt Bremen.

Referent des Seminars war der Kollege Geschäftsführer und Jurist Alexander Henf, Geschäftsführer des DHV-Landesverbands Hessen. Die Seminarleitung oblag DHV-Geschäftsführerin Martina Hofmann aus Bremen.

Im Seminar wurde alles notwendige und wissenswertes zur Vorbereitung der Betriebsratswahlen 2022 gelehrt.

Wie zu erkennen, wurde während des Seminars auf die Hygiene- und Abstandsregeln der Corona-Verordnung geachtet. Während des Seminars wurden zusätzlich tägliche Corona-Schnelltest im Test-Zentrum (welches sich auf dem Gelände des Hotel Roshop befand) getätigt. Alle Teilnehmer waren ohnehin dreimal geimpft.

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DHV schult Betriebsräte auch online

Aufgrund der Pandemie haben die DHV Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar im letzten Jahr begonnen, Online-Schulungen für Betriebsräte durchzuführen. Für das Jahr 2022 haben die Geschäftsführer Silke Schönherr-Wagner und Lukas Menzel sich entschlossen, aufgrund der anhaltenden Pandemie dieses Angebot fortzuführen. Es ist ein umfangreiches Schulungsangebot geplant, angefangen bei Basiswissen, das für alle Betriebsratsmitglieder notwendig ist, bis hin zu Spezialschulungen zu verschiedenen Themen, die einem Betriebsrat im Laufe seiner Amtszeit begegnen. Die Planung umfasst 18 Schulungen, jeweils über 4-5 Stunden. Wir starten mit einer Online-Schulung zur Vorbereitung der Betriebsratswahlen 2022 am 07. Februar. Im Laufe des Jahres finden dann Basisschulungen für neu gewählte Betriebsräte statt und es werden Themen wie z. B. Mobbing im Betrieb, Homeoffice und mobiles Arbeiten oder Direktionsrecht des Arbeitgebers vs. Mitarbeiterkontrolle behandelt. Als Mitglied des Betriebsrates haben Sie gemäß § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz einen Anspruch auf Schulung. Ihr Arbeitgeber hat Sie freizustellen und die Kosten für die Schulungen zu tragen. Machen Sie Gebrauch davon. Wir machen Sie fit für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat! Alle unsere Online-Schulungen und die Seminare in Präsenz finden Sie unter www.dhv-bildungswerk.de .

DHV schult Betriebsräte auch online

Aufgrund der Pandemie haben die DHV Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar im letzten Jahr begonnen, Online-Schulungen für Betriebsräte durchzuführen. Für das Jahr 2022 haben die Geschäftsführer Silke Schönherr-Wagner und Lukas Menzel sich entschlossen, aufgrund der anhaltenden Pandemie dieses Angebot fortzuführen. Es ist ein umfangreiches Schulungsangebot geplant, angefangen bei Basiswissen, das für alle Betriebsratsmitglieder notwendig ist, bis hin zu Spezialschulungen zu verschiedenen Themen, die einem Betriebsrat im Laufe seiner Amtszeit begegnen. Die Planung umfasst 18 Schulungen, jeweils über 4-5 Stunden. Wir starten mit einer Online-Schulung zur Vorbereitung der Betriebsratswahlen 2022 am 07. Februar. Im Laufe des Jahres finden dann Basisschulungen für neu gewählte Betriebsräte statt und es werden Themen wie z. B. Mobbing im Betrieb, Homeoffice und mobiles Arbeiten oder Direktionsrecht des Arbeitgebers vs. Mitarbeiterkontrolle behandelt. Als Mitglied des Betriebsrates haben Sie gemäß § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz einen Anspruch auf Schulung. Ihr Arbeitgeber hat Sie freizustellen und die Kosten für die Schulungen zu tragen. Machen Sie Gebrauch davon. Wir machen Sie fit für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat! Alle unsere Online-Schulungen und die Seminare in Präsenz finden Sie unter www.dhv-bildungswerk.de .

DHV aktuell online!

Im letzten Jahr waren wir gezwungen aufgrund der andauernden Pandemie neue Wege zu suchen. Die Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar unter der Leitung der Geschäftsführer Silke Schönherr-Wagner und Lunkas Menzel riefen das Format DHV aktuell ins Leben. Dieses Format erfreut sich mittlerweile immer größerer Beliebtheit. Wir informieren über aktuelle Themen, über neue wichtige Urteile und Allgemeines rund um das Thema Arbeitsrecht. DHV aktuell steht allen unseren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung und ist nicht speziell auf Betriebs- oder Personalratsmitglieder zugeschnitten. Wir kommen im Rahmen der Veranstaltungen auch immer ins Gespräch mit den Teilnehmern, beantworten Fragen und diskutieren über Probleme. Es gibt immer Themen, über die es sich lohnt zu berichten. Aus diesem Grund werden wir auch in diesem Jahr das Format DHV aktuell fortsetzen und regelmäßig einmal im Monat durchführen. Der nächste Termin ist der 18.01.2022 um 18:00 Uhr. Unsere Mitglieder werden per Mail über die Termine informiert. Sie haben noch keine Einladung erhalten? Hinterlegen Sie einfach eine Mail-Adresse bei uns und wir nehmen Sie in den Verteiler auf. Wir freuen uns auf Sie!

DHV aktuell online!

Im letzten Jahr waren wir gezwungen aufgrund der andauernden Pandemie neue Wege zu suchen. Die Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar unter der Leitung der Geschäftsführer Silke Schönherr-Wagner und Lunkas Menzel riefen das Format DHV aktuell ins Leben. Dieses Format erfreut sich mittlerweile immer größerer Beliebtheit. Wir informieren über aktuelle Themen, über neue wichtige Urteile und Allgemeines rund um das Thema Arbeitsrecht. DHV aktuell steht allen unseren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung und ist nicht speziell auf Betriebs- oder Personalratsmitglieder zugeschnitten. Wir kommen im Rahmen der Veranstaltungen auch immer ins Gespräch mit den Teilnehmern, beantworten Fragen und diskutieren über Probleme. Es gibt immer Themen, über die es sich lohnt zu berichten. Aus diesem Grund werden wir auch in diesem Jahr das Format DHV aktuell fortsetzen und regelmäßig einmal im Monat durchführen. Der nächste Termin ist der 18.01.2022 um 18:00 Uhr. Unsere Mitglieder werden per Mail über die Termine informiert. Sie haben noch keine Einladung erhalten? Hinterlegen Sie einfach eine Mail-Adresse bei uns und wir nehmen Sie in den Verteiler auf. Wir freuen uns auf Sie!

Stellungnahme des DHV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zur Corona-Impfpflicht in Gesundheitsberufen

Am 10. Dezember 2021 wurde vom Bundesrat und Bundestag beschlossen, in Deutschland zum 15./16. März 2022 eine Corona-Impfpflicht in den Gesundheitsberufen einzuführen. Es ist mit vielen Kündigungen und arbeitsrechtlichen Sanktionen und Konsequenzen in diesen Bereichen zu rechnen. Dem ohnehin bereits überlasteten Sektor droht ein schwer zu verkraftender Aderlass. Es ist anzunehmen, dass sich der Pflegenotstand hierdurch verschärfen wird.

Betroffen sind 15 Berufe/Berufsfelder im Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Hebammentätigkeit, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste, Zentren nach §119 und nach §119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, ambulante Pflege, Betreuung und Pflege.

Wer sich aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Kontraindikationen nicht impfen lassen kann, braucht hierüber einen ärztlichen Nachweis.  Die Nachweispflicht gilt ausnahmslos für alle Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtungen. Die Weigerung, den Nachweis beizubringen oder gar der Impfung selbst, kann zu Bußgeldern oder einem Berufsverbot führen.

Der DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen rechnet mit mehreren hunderten Kündigungen im Bereich der Pflegekräfte allein in Nordrhein-Westfalen. Es ist anzunehmen, dass eine Weiterbeschäftigung von Impfverweigerern oder Nachweisverweigerern nach dem 15. respektive 16. März 2022 in diesen 15 gesundheitsberuflichen Bereichen wahrscheinlich unmöglich sein wird.

Erfolgreiche Bildungsarbeit in Baden-Württemberg trotz Einschränkungen durch Corona

 

Seit Mitte des Jahres bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerkes wieder Seminare für Betriebs- und Personalräte in Präsenz an. Unter strikter Einhaltung der geltenden Corona-Verordnungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie einem noch über diese darüberhinausgehenden Hygienekonzept konnten so 12 Präsensveranstaltungen mit knapp 120 Teilnehmern durchgeführt werden. Wir freuen uns über das ungebrochene Interesse der Betriebs- und Personalräte an unserem Schulungsangebot. Gerade in diesen, auch aus arbeits- und mitbestimmungsrechtlich schwierigen Zeiten ist es umso wichtiger, dass Mitbestimmung in den Betrieben und Dienststellen sach- und fachgerecht stattfindet. Um diesen sich ständig ändernden Herausforderungen gewachsen zu sein, ist ein regelmäßiger Besuch von Schulungsangeboten unerlässlich. Auch im nächsten Jahr bietet das DHV-Bildungswerk ein umfangreiches Seminarprogramm unter dem Vorzeichen der anstehenden Betriebsratswahlen.

Das Team der Bildungsstätte Südwest wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Wählen Sie einen Betriebsrat – werden Sie Wahlvorstand – Betriebsratswahlen 2022!

Aus vielerlei Gründen ist es sinnvoll, einen Betriebsrat zu wählen. Zu nennen ist nicht nur der mögliche Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers nach Kündigung. Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, die Arbeitsverhältnisse im Betrieb mit zu gestalten. Der Betriebsrat vertritt die Kollegen auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Er kann wesentlich mehr erreichen als jeder einzelne und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit geschützt.

Es braucht zunächst einen Wahlvorstand. Eine Betriebsratswahl ist kein Hexenwerk. Und wir bringen Ihnen das bei, was Sie wissen müssen. Wenn Sie zum Wahlvorstand bestellt wurden, dann haben Sie einen Anspruch auf Schulung. Das bedeutet, Sie werden von Ihren Aufgaben für die Zeit der Schulung freigestellt und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten Ihrer Weiterbildung.

Es ist noch Zeit genug. Als Wahlvorstand entscheiden Sie selbstständig darüber, ob und wenn ja welche Schulung Sie besuchen möchten.

Ich lade Sie zur Wahlvorstandsschulung vom 01. bis zum 03. Februar 2022 nach Hamburg ein. Informieren Sie sich hier über unsere Website oder rufen Sie mich einfach an. Sie haben wegen Corona Bedenken an einer Präsenz-Schulung teilzunehmen? Wir bieten eine Wahlvorstandsschulung auch online an.

Es gibt in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat? Auch das ist kein Problem. Dafür gibt es Lösungen, die ich gerne mit Ihnen bespreche. Bei der Umsetzung werde ich Sie gerne unterstützen.

Ihre Silke Schönherr-Wagner

Wählen Sie einen Betriebsrat – werden Sie Wahlvorstand – Betriebsratswahlen 2022!

Aus vielerlei Gründen ist es sinnvoll, einen Betriebsrat zu wählen. Zu nennen ist nicht nur der mögliche Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers nach Kündigung. Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, die Arbeitsverhältnisse im Betrieb mit zu gestalten. Der Betriebsrat vertritt die Kollegen auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Er kann wesentlich mehr erreichen als jeder einzelne und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit geschützt.

Es braucht zunächst einen Wahlvorstand. Eine Betriebsratswahl ist kein Hexenwerk. Und wir bringen Ihnen das bei, was Sie wissen müssen. Wenn Sie zum Wahlvorstand bestellt wurden, dann haben Sie einen Anspruch auf Schulung. Das bedeutet, Sie werden von Ihren Aufgaben für die Zeit der Schulung freigestellt und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten Ihrer Weiterbildung.

Es ist noch Zeit genug. Als Wahlvorstand entscheiden Sie selbstständig darüber, ob und wenn ja welche Schulung Sie besuchen möchten.

Ich lade Sie zur Wahlvorstandsschulung vom 01. bis zum 03. Februar 2022 nach Hamburg ein. Informieren Sie sich hier über unsere Website oder rufen Sie mich einfach an. Sie haben wegen Corona Bedenken an einer Präsenz-Schulung teilzunehmen? Wir bieten eine Wahlvorstandsschulung auch online an.

Es gibt in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat? Auch das ist kein Problem. Dafür gibt es Lösungen, die ich gerne mit Ihnen bespreche. Bei der Umsetzung werde ich Sie gerne unterstützen.

Ihre Silke Schönherr-Wagner