Wir vom DHV-Bildungswerk möchten darauf hinweisen, dass es noch verfügbare Kapazitäten für die online durchgeführten Betriebsräteschulungen zu ausgewählten Themen gibt. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Virus-Pandemie, war es für viele Betriebsräte schwierig die notwendigen Fortbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, die für eine fundierte Betriebsratsarbeit unumgänglich sind. Das Schulungsprogramm umfasst Veranstaltungen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, so dass ihr sicherlich fündig werdet. Ihr findet alle wichtigen Informationen im Beigefügten Dokument.
BR – Schulung Online
Wir vom DHV-Bildungswerk möchten darauf hinweisen, dass es noch verfügbare Kapazitäten für die online durchgeführten Betriebsräteschulungen zu ausgewählten Themen gibt. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Virus-Pandemie, war es für viele Betriebsräte schwierig die notwendigen Fortbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, die für eine fundierte Betriebsratsarbeit unumgänglich sind. Das Schulungsprogramm umfasst Veranstaltungen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, so dass ihr sicherlich fündig werdet. Ihr findet alle wichtigen Informationen im Beigefügten Dokument.
DHV-Aktuell: Onlineveranstaltung “Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen”
Nach den verschiedenen Veranstaltungen in der ersten Jahreshälfte, möchten wir nun unser digitales Informationsformat für DHV-Mitglieder gerne fortsetzen. Unter dem Titel „DHV Aktuell“ wird Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) zu einem Thema mit Aktualitätsbezug referieren und Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV Rheinland-Pfalz/Saar) kümmert sich um die Organisation und die Durchführung.
Termin: Mittwoch, 25.08.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr
Thema: „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“
Technische Voraussetzungen, für die Teilnahme ist ein Computer mit Internetzugang, sowie Mikrophon und Lautsprecher. Für den Audiozugang kann man sich auch über Telefon einwählen.
Diese Veranstaltungen wird von den DHV Bildungswerken Nord und Rheinland-Pfalz/Saar gemeinsam durchgeführt und ist für alle DHV-Mitglieder offen. Zur Anmeldung sendet ihr bitte eine Email an die Adresse: saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.
Wir freuen uns auf bereits bekannte sowie neue Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
DHV-Aktuell: Onlineveranstaltung “Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen”
Nach den verschiedenen Veranstaltungen in der ersten Jahreshälfte, möchten wir nun unser digitales Informationsformat für DHV-Mitglieder gerne fortsetzen. Unter dem Titel „DHV Aktuell“ wird Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) zu einem Thema mit Aktualitätsbezug referieren und Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV Rheinland-Pfalz/Saar) kümmert sich um die Organisation und die Durchführung.
Termin: Mittwoch, 25.08.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr
Thema: „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“
Technische Voraussetzungen, für die Teilnahme ist ein Computer mit Internetzugang, sowie Mikrophon und Lautsprecher. Für den Audiozugang kann man sich auch über Telefon einwählen.
Diese Veranstaltungen wird von den DHV Bildungswerken Nord und Rheinland-Pfalz/Saar gemeinsam durchgeführt und ist für alle DHV-Mitglieder offen. Zur Anmeldung sendet ihr bitte eine Email an die Adresse: saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.
Wir freuen uns auf bereits bekannte sowie neue Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
Aufruf an die vom Hochwasser betroffenen DHV-Mitglieder in NRW
Wir alle haben die Bilder der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen vor Augen, die uns seit Tagen immer wieder in den Medien begleiten. Viele von uns kennen Flutopfer persönlich oder haben in irgendeiner Form Kontakt. Für viele ist es unvorstellbar, von jetzt auf gleich alles zu verlieren.
Große Unterstützung und Solidarität zu den Opfern sind weithin spürbar.
Die Folgen der Katastrophe werden uns langfristig begleiten.
Wir möchten unseren DHV-Mitgliedern, die direkt betroffen sind vom Hochwasser, unsere Hilfe und Unterstützung versichern und anbieten. Viele DHV-Mitglieder sind bereits an uns herangetreten, ob man nicht den betroffenen DHV-Kollegen und DHV-Kolleginnen direkt helfen oder unterstützen könne.
Wir rufen hiermit unsere betroffenen Mitglieder auf, sich bei uns zu melden. Wir würden direkte Hilfe und Unterstützung, wenn möglich, koordinieren. Wir können nicht versprechen, dass wir alles abdecken können, aber wir werden unser Bestes geben!
Im Sinne von „keine langen Wege, kein Spendenkonto“, sondern DHV-Mitglieder helfen DHV-Mitgliedern ganz einfach und solidarisch!
Wir sind für Sie da! Melden Sie sich einfach bei uns in der Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen.
Jeder Tag ist ein guter Tag um anzufangen!
Corona-Infektionen am Arbeitsplatz unverzüglich der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen
Die DHV empfiehlt allen Arbeitnehmern, die sich eine Corona-Infektion in ihrem beruflichen Umfeld zugezogen haben, dies unverzüglich ihrer gesetzlichen Unfallversicherung anzuzeigen. Der Versicherungsträger prüft dann, ob die Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann.
Peter Rudolph, Vorstandsmitglied des DHV-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen und Mitglied der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sowie für Beschäftigte, die körpernahe Dienstleistungen ausüben, die sich mit dem COVID-19-Virus infiziert haben, besteht eine gute Chance, eine Corona-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Von den ersten 83.398 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19, die der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege angezeigt wurden, wurden 52.748 und damit 63,25 Prozent als Berufskrankheit anerkannt.
Zwischenzeitlich ist die Gesamtzahl der Verdachtsanzeigen bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf mehr als 135.000 gestiegen, aber immer noch niedrig im Verhältnis zu den vom Robert-Koch Institut bislang für Deutschland erfassten mehr als 3,7 Mio. Corona-Infektionen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der ursächlich beruflich bedingten Erkrankungen an COVID-19 weitaus höher ist als die Zahl der erfolgten Verdachtsanzeigen. Corona ist mittlerweile die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 gab es für alle 80 anerkannten Berufskrankheiten nur rund 80.000 Verdachtsanzeigen, von denen ca. 35.000 anerkannt wurden. Die DHV rät daher dringend allen an Corona-Erkrankten, die davon ausgehen, sich ihre Infektion im beruflichen Umfeld zugezogen zu haben, unverzüglich bei ihrer Berufsgenossenschaft bzw. ihrer Unfallkasse eine Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 zu stellen. Dies gilt auch für Personen, die ihre akute Erkrankung bereits überstanden haben, aber unter Corona-Spätfolgen bzw. Post-Corona-Syndromen leiden. Die Schwere der Erkrankung ist dabei für eine Anerkennung als Berufskrankheit unerheblich.“
Für Corona-Erkrankte, die sich ihre Covid-19-Infektion nicht als Beschäftigte in körpernahen Dienstleistungen, im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege zugezogen haben, kann die Covid-19-Infektion unter Umständen auch von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann und ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person vorgelegt hat, was vielfach aber nur schwer nachzuweisen ist. Die Anerkennungsquote für Corona-Arbeitsunfälle liegt denn auch mit rund 30 Prozent deutlich niedriger als bei Berufskrankheiten. Die Chance auf Anerkennung einer COVID-19 Infektion als Arbeitsunfall sollte dennoch nicht vertan werden, denn die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind umfassender als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die DHV verweist darauf, dass die Unfallversicherung nicht nur die Kosten von Heilbehandlung und Rehabilitation übernimmt wie auch die Krankenversicherung, sondern auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe aufkommt. Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt sie ein Verletztengeld, das höher ist als das Krankengeld der Krankenkasse, und bei Bedarf übernimmt sie auch die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sollte eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer bei Anerkennung der Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall durch Langzeitfolgen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder dauerhaft erwerbsgemindert sein, kommt die Unfallversicherung auch für eine Umschulung oder Rente auf. Wichtig insbesondere für Patienten mit Post-Corona-Syndromen: Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über eigene Fachkliniken, wie die BG Klinik Bad Reichenhall, die auch auf Post-Covid-Rehabilitationen spezialisiert ist.
Rückkehr zur Normalität,”Business as usual” oder ein Zwischenstopp gemäß dem Modi Operandi mit und nach Corona
Man könnte angesichts der derzeitigen Entwicklungen meinen, dass für einen Großteil der Mitmenschen Corona vorbei zu sein scheint. Wichtig scheinen der Urlaub und das Feiern zu sein. Aber ohne ein Spielverderber sein zu wollen: Der Schein trügt. Dieser Anflug von Normalität und Rückkehr zur “Business as usual“-Attitüde wird sich wahrscheinlich im nächsten Lockdown rächen. Die Folgen und Spätfolgen dieser Pandemie werden erst noch kommen.
Für die Unternehmen ist Corona natürlich eine große Belastung. Jedoch schießen einige Maßnahmen über das Ziel hinaus:
- Edeka zum Beispiel verfolgt weiter das Vorhaben einer Schließung oder Umflaggung der ihr zugehörigen Discounter-Kette NP, und das trotz zuletzt guter Umsätze und Gewinnzahlen. Was das für die Angestellten der circa 300 Fialen bedeuten mag, wird sich noch herausstellen.
- Die Commerzbank zum Beispiel hält an ihrem fragwürdigen Kurs der Schließung von Filialen bei: Allein in Nordrhein-Westfalen sollen 99 Filialen bis 2023 geschlossen werden. Weitere Banken werden wohl diesem Beispiel folgen.
Personalabteilungen von einigen schwarzen Schafen unter vielen redlichen Arbeitgebern versuchen, die Situation ausnutzen und mit den Ängsten der Arbeitnehmer umgehen. Unter dem Vorwand drohender Arbeitslosigkeit und Unternehmensinsolvenz wird versucht, die in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen geregelten Arbeits- und Gehaltsbedingungen abzusenken. Hier bekommt die „Business as usual“-Einstellung eine ganz neue Bedeutung. Sie grenzt an Goldgräberstimmung. Es geht hier meistens um Gewinnmaximierung und nicht um die Sicherung des Arbeitsplatzes oder Betriebes.
Es ist nicht der große Knall mit Kettenschließungen und Massenentlassungen, den alle erwartet haben, sondern ein langsames Filetieren im Handel, Bankwesen und anderen Bereichen in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung und Corona. Schleichende Schließungen von Filialen á la Commerzbank oder Saturn, wie beispielsweise mit den Filialen in Flingern, Düsseldorf, verbunden mit dem gleichzeitigen Abbau von Arbeitsplätzen bekommen dann einen sehr bitteren Beigeschmack. Die Innenstädte werden weiter die Folgen von Corona spüren, der Online-Handel wird weiter auf der Corona-Erfolgsspur fahren. Corona ist und bleibt hier ein großer Katalysator.
Onlineschulung Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Das DHV-Bildungswerk veranstaltet am 01.09.2021 eine Onlineschulung für Betriebsräte zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
In dieser Onlineschulung vermitteln wir Ihnen die für Ihre Arbeit als Betriebsrat wichtigen Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz. Die näheren Informationen zur Schulung sowie das Anmeldeformular können Sie der im Anhang beigefügten Ausschreibung entnehmen.
Wir freuen uns, wenn das Onlineseminar Ihr Interesse findet und Sie sich zu dem angebotenen Termin anmelden.
Einladung_und_Anmeldung_zur_online_Schulung_zum_Betriebsrätemodernisierungsgesetz.pdf
Onlineschulung Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Das DHV-Bildungswerk veranstaltet am 01.09.2021 eine Onlineschulung für Betriebsräte zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
In dieser Onlineschulung vermitteln wir Ihnen die für Ihre Arbeit als Betriebsrat wichtigen Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz. Die näheren Informationen zur Schulung sowie das Anmeldeformular können Sie der im Anhang beigefügten Ausschreibung entnehmen.
Wir freuen uns, wenn das Onlineseminar Ihr Interesse findet und Sie sich zu dem angebotenen Termin anmelden.
Einladung_und_Anmeldung_zur_online_Schulung_zum_Betriebsrätemodernisierungsgesetz.pdf
Interessenvertretung der Arbeitnehmer auch ohne Tariffähigkeit
Viele Betriebs- und Gesamtbetriebsräte in Nordrhein-Westfalen haben nach dem fatalen BAG-Urteil vom 22.06.2021 unverzüglich ihre Solidarität mit der DHV bekundet und Unverständnis über das BAG-Urteil geäußert; vielfach wurde dabei die Rolle eines ehrenamtlichen Richters mit Unverständnis kritisiert, der leitender Verbandsjurist beim Bundesvorstand des DGB ist, kritisiert und mit völligem Unverständnis kommentiert, ob dieser nicht befangen gewesen sein müsse: als Angestellter des DGB, dem Dachverband der drei klagenden Gewerkschaften, sei er nach allgemeinem Verständnis von diesem abhängig, nicht neutral und könne deshalb nicht unparteiisch sein!
Mehrere Betriebsräte beschlossen bereits, weiterhin einen offiziellen DHV-Vertreter als Gast einzuladen. Sie zeigten sich damit solidarisch mit den DHV-Kolleginnen und Kollegen ihres Betriebsrates. Sie widersetzten sich auch den Vorstößen seitens verdi, die den Ausschluss der DHV bzw. ihres Vertreters von den Betriebsratssitzungen forderten. Dies geschah zum Teil mit Drohungen, Einschüchterungsversuchen und skurrilen Rechtsbehauptungen, die aber von den die Betriebsräte betreuenden Anwälten zurückgewiesen wurden.
So wird von einem verdi-angehörenden Betriebsratsvorsitzenden eines großen deutschen Einzelhandelsunternehmens berichtet, der sich verdi-kritisch äußert: „Wenn der verdi-Vertreter so weitermacht, müsse er sich als Betriebsratsvorsitzender selbst über seine eigene Mitgliedschaft bei verdi Gedanken machen, denn es gäbe keinen Krieg mit den DHV-Kolleginnen und -Kollegen im Betriebsrat.
Ein Betriebsrat ist kein Gewerkschaftsgremium, sondern für den Betrieb das Wohl seiner Belegschaft da. So versteht die DHV ihre gewerkschaftliche Aufgabe in den Betrieben. Sie befindet sich damit offensichtlich in Gemeinsamkeit mit vielen Betriebsratsmitgliedern, die verdi angehören und im Gegensatz zu den Verdi-Gewerkschaftsvertretern; Aufgabe der Gewerkschaften im Betrieb ist es nicht, Zwietracht in die Belegschaften zu tragen, sondern den Betriebsräten in ihren Aufgaben zu unterstützen und die Interessen der Belegschaften zu vertreten.
Wir danken den Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten, vor allem auch denen, die verdi angehören und dem unsolidarischem Verhalten mit Zivilcourage begegnen. Wir kommen gern weiter zu Ihnen, um unsere gewerkschaftliche Aufgabe weiterhin zu erfüllen: Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!
Harm Marten Wellmann
DHV-Landesgeschäftsführer Nordrhein-Westfalen