Barmer – Zukunftstarifvertrag: Streitpunkt Kündigungsschutz nicht vom Tisch!

Am 05.02.2019 führten DHV und BARMER die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite ist zwar bereit, den umstrittenen Passus zur möglichen betriebsbedingten Beendigungskündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz herauszunehmen. Dieses erfreuliche Kompromisssignal wurde aber zugleich relativiert:

Für die Arbeitgeber ist die Kündigung der Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz (entgegen anderslautenden Informationsblättern) auch mit dem Zukunftstarifvertrag nicht vom Tisch!

Nach Arbeitgeberauffassung ist eine außerordentliche Kündigung in den Fällen möglich, wenn im Rahmen der Sozialauswahl in den zu bildenden Altersgruppen nur noch die Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz übrigbleiben. Auch im Falle der Schließung von Dienststellen sei eine Kündigung auch von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz möglich.

Die Arbeitgeberseite betont zwar in den Verhandlungen stets, die betriebsbedingte Kündigung nur als letztes Mittel anzuwenden. Allerdings geben das lange Ringen um die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz und der Arbeitgeberstandpunkt zur Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung dieser Gruppe von Beschäftigten zu denken:

Vertriebsprämie: Keine Ruhegehaltsfähigkeit der Prämien für neue Vertriebsbeschäftigte
Wir hatten in der Verhandlung am 14.11.2018 die Ruhegehaltsfähigkeit der Prämien für neue Vertriebsbeschäftigte gefordert. Diese Forderung wurde begründet mit dem Hinweis auf das Versprechen der BARMER, bei 100 % Zielerreichung die Beschäftigten der neuen Vertriebswelt (= VG 6) mit den Bestandsbeschäftigten (= VG 7) gleichzustellen. Die Arbeitgeberseite versprach, diese Forderung intern zu diskutieren.

Leider hat diese Forderung keinen Eingang in den überarbeiteten Entwurf gefunden, der bereits von der anderen Gewerkschaft als Verhandlungsergebnis vermeldet worden ist. Damit ist keine Gleichstellung von Beschäftigten der alten und neuen Vertriebswelt bei 100 % Zielerreichung gegeben! Auf Nachfrage erhielten wir die Auskunft, dass dieser Aspekt in den Tarifverhandlungen mit der anderen Gewerkschaft nicht thematisiert worden war.

Die DHV-Tarifkommission bedauert das fehlende Zugeständnis in diesem Punkt. Sie wird im Rahmen einer Erklärungsfrist bis zum 21.02.2019 prüfen, ob der vorliegende Kompromiss dennoch angenommen werden kann.

Altersteilzeit: Möglichkeit eines Kompromisses beim Streitpunkt Anspruch?
Wir hatten bereits im Sommer 2018 erfreuliche Bewegung auf Arbeitgeberseite vermeldet. Dass diese noch nicht in einen Tarifabschluss gemündet ist, liegt u.a. an der Arbeitgeberforderung nach dem Wegfall des Anspruchs auf Altersteilzeit für Beschäftige über 59 Jahre. Die Arbeitgeberseite hat vor allem im Hinblick auf Spezialfachkräfte Bedenken.

In der Verhandlung schlugen wir als Kompromiss vor, den Anspruch auf Altersteilzeit beizubehalten. Für bestimmte Tätigkeitsgruppen soll dann aber für die jeweilige Dienststelle jährlich ein Personalbedarfsschlüssel festgelegt werden, bei dessen Unterschreiten die Betroffenen auf eine Warteliste für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit gesetzt werden sollen.

Die Arbeitgeberseite hat diesen Vorschlag als interessanten Gedanken aufgenommen.

Weitere Themen auf der Agenda:
Wir diskutierten mit der Arbeitgeberseite noch weitere Themen:

  • Freie Tage statt Sonderzahlung:
    Die Arbeitgeberseite will den Mechanismus umdrehen: Grundsätzlich soll die Sonderzahlung gezahlt werden, es sei denn, es wird der Antrag auf freie Tage gestellt. Die Arbeitgeberseite will damit das Bewusstsein schärfen, dass grundsätzlich die Sonderzahlung im Vordergrund steht. Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage soll bestehen bleiben.
  • Öffnungsklausel zur Entgeltumwandlung per Dienstvereinbarung
    Die Arbeitgeberseite will mit der Öffnungsklausel die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für ein BARMER Bike oder zukünftig eventuell für eine Pflegezusatzversicherung schaffen.
  • Beurlaubungen
    Die Arbeitgeberseite will tarifvertraglich die Mög-lichkeit von Beurlaubungen für Beschäftigte ab 55 Jahren auch außerhalb von Rationalisierungsmaßnahmen klar regeln.

Was nun Kaufhof und Karstadt?

Wohin geht die Reise der Deutschen Warenhaus Holding mit Galeria Kaufhof und Karstadt?
Es hat alles den Anschein, dass es hier keine gleichberechtigte Fusion oder Ähnliches gibt, sondern eine „feindliche Übernahme“!   
Die kleinere Karstadt Warenhaus AG übernimmt die größere Galeria Kaufhof GmbH. Dieser Eindruck wurde uns von mehreren Betriebsräten und DHV-Mitgliedern bereits kommuniziert. Dies wurde zuletzt durch die in der Mitarbeiterversammlung am 25.01.2019 bei Galeria Kaufhof kommunizierten Aussage der Geschäftsleitung unterstrichen, nach der alleine in der Hauptverwaltung Köln 1390 Stellen wegfallen sollen, von denen 390 in Essen angebaut werden und von den restlichen Stellen nur ein sehr kleiner Teil in Köln bleiben soll.
Aber auch in der Fläche soll ein Arbeitsplatzabbau stattfinden. Laut Presse kursiert eine Zahl von 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir als DHV protestieren auf das Schärfste gegen diesen Arbeitsplatzabbau!
Vor allem ist es für uns ein Unding, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof zwar über die Zahlen informiert, aber ansonsten im Unklaren gelassen werden:

  • Wer wird betroffen sein?
  • Wie soll der Prozess vonstattengehen?
  • Wann wird der Beginn sein?

Viele weitere Fragen sind noch offen.

Wir fordern, dass schnellstmöglich Klarheit geschaffen wird! Wir können uns gut vorstellen, mit welcher Motivation Sie als Mitarbeiter/Mitarbeiterin von Galeria Kaufhof derzeit Ihre Arbeit verrichten, waren Sie doch vorher von Ihrem Arbeitgeber überzeugt und identifizierten sich mit ihm.
Es kann nicht sein, dass die unternehmerischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgetragen werden. Wir können diesen Mitarbeitern bei Kaufhof und Karstadt nur dringend raten und zurufen

Organisiert Euch! und Wir stehen Euch zur Seite!

Laut der Presseerklärung seitens Galeria Kaufhof und Karstadt hat Galeria Kaufhof die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ruhend gestellt, die Tarifbindung abgelöst und strebt damit dasselbe Tarifmodell, wie bei Karstadt an. Karstadt unterläuft aber den Flächentarifvertrag zusammen mit Ihrem Tarifpartner.
Ich kann Sie beruhigen, wir von der DHV sind es nicht!
Ich empfehle Ihnen zu recherchieren, wer der Tarifpartner von Karstadt ist und das Unterlaufen des Flächentarifvertrages ausgehandelt hat. Es wird Sie, so glaube ich, nicht überraschen, dass dieser Tarifpartner auch den Flächentarifvertrag ausgehandelt hat.
Wie ist so etwas möglich? Das fragen Sie sich zurecht, denn es kann doch nicht sein, dass man seine eigenen Verhandlungen und Verträge unterläuft, auch wenn man von Sanierung und Ähnlichem spricht.  
Es ist hier aber der Fall.
Wir können den Mitarbeitern bei Galeria Kaufhof und Karstadt als eine aus dem Handel geborene Gewerkschaft, nur unsere Hilfe und Unterstützung anbieten, wie wir diese seit Jahrzehnten gewähren,
Wir sind weiter für unsere DHV-Mitglieder und im Ganzen für die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen da und werden die Entwicklung mit Argusaugen verfolgen und überwachen.

Harm M. Wellmann, DHV-Geschäftsführer NRW

Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken 2019: DHV-Gehaltsforderung im Volumen 8,0 % für 18 Monate – Inflationssicherungsklausel bei längerer Laufzeit

Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 15.02.2019 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:

Gehalt: 8 % für 18 Monate
Beim Gehalt besteht Nachholbedarf! Seit Jahren hinken die Abschlüsse der Privatban-ken und öffentlichen Banken im Vergleich zu anderen Branchen hinterher. Das gilt insbe-sondere für den letzten Abschluss, der eine sehr lange Dauer hatte und während dessen Laufzeit branchenübergreifend weitaus höhere Abschlüsse getätigt wurden. Die Beschäftigten der Privatbanken und der öffent-lichen Banken haben einen ihr Engagement wertschätzenden hohen Abschluss verdient!

Anspruch der Beschäftigten auf Um-wandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
Diese Forderung ist Ausdruck des Wunsches vieler Beschäftigter nach einer besseren Work-Life-Balance.

Inflationssicherungsklausel
Die Inflationsrisiken müssen bei einem länger laufenden Gehaltstarifvertrag berücksichtigt werden. Deshalb eine innovative Forderung der DHV-Tarifkommission: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.

Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages

Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
Eine attraktive Ausbildungsvergütung ist unerlässlich, um in Zeiten des demographischen Wandels im Kampf um die jungen Arbeitskräfte zu bestehen.

Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
Banken und Versicherungen konkurrieren zunehmend um den gleichen Kreis der Beschäftigten. Die Banken sind mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden dabei in einem Wettbewerbsnachteil zu den Versicherungen mit 38 Wochenstunden!   

Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
Angesichts des digitalen Wandels ist die Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich – deshalb soll es einen Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierungsmaßnahmen geben.

Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
In Zeiten zunehmender Arbeitsbelastungen und der älter werdenden Belegschaften kommt der Gesundheitsvorsorge eine zunehmend größere Bedeutung für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu. Mit einem Anspruch auf einen freien Tag pro Jahr soll die Inanspruchnahme von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen gefördert werden.

Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto
Wir haben alle Beschäftigten im Blick! Wir wollen den steigenden finanziellen Belastungen aller pendelnden Beschäftigten Rechnung tragen.

Barmer: Unbefriedigendes Ende eines verhandlungsreichen Jahres

Das Jahr 2018 endet unbefriedigend in Sachen Tarifarbeit. Keine der offenen Baustellen konnte bis Jahresende geschlossen werden, zu viele Streitpunkte sind noch offen:

TV Zukunft:
Festgefahrene Verhandlungen
Die BARMER beharrt weiterhin auf der Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz. Diese Forderung ist ein No-Go für uns!
In der letzten Verhandlung im November war keine Bewegung auf Arbeitgeberseite erkennbar. Die Diskussion beschränkte sich auf den   x-ten Austausch der bereits bekannten Argumente.
Es gab nur minimale, eigentlich keine nennenswerten Bewegungen. So hat die Arbeitgeberseite unseren Hinweis aufgenommen, dass bei einem Punkteschema für die Sozialauswahl auch die Gleichgestellten berücksichtigt werden müssen. Die Arbeitgeberseite ließ auch Bewegung bei der Kostenübernahme von Outplacementmaßnahmen erkennen. Das ist aber für uns ein Nebenthema, denn der Nutzen einer Outplacementmaßnahme dürfte sich für die überwiegende Zahl der von einer Umstrukturierung betroffenen Beschäftigten in Grenzen halten.
Die von der Arbeitgeberseite in Aussicht gestellten Verbesserungen bei der Altersteilzeit, insbesondere der Wegfall der jahrgangsbezogenen Begrenzung, ste-hen unter der Bedingung des Gesamtpakets, also auch des Streitpunkts Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes. Damit sind die Verhandlungen in diesem Punkt auch nicht weiter gekommen.

TV Vertriebsprämie:
Einigung nicht erzielt
Entgegen unseren Erwartungen aus der Verhandlung im Oktober konnte keine Einigung zum TV Vertriebsprämie erzielt werden. Immerhin nahm die Arbeitgeberseite unsere Forderung in die internen Beratungen mit, dass die Vertriebsprämie der unter die neuen Regelungen zur Altersversorgung fallenden Vertriebsbeauftragten zusatzversorgungspflichtig sein muss. Nach wie vor halten wir es für angebrachter, die VG 7 für alle Vertriebsbeauftragten anzuwenden.

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen haben wir die für den 18.12.2019 angesetzte letzte Verhandlungsrunde auf den 05.02.2019 in Wuppertal vertagt.

Damit endet das Jahr 2018 mit weiter offenen Baustellen.

Wir wünschen allen Beschäftigten der BARMER ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2019. Begleiten Sie auch in 2019 unsere Ar-beit mit Ihren Ideen und Anregungen!

Bericht von der Betriebsrätekonferenz der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“

Zu ihrer jährlichen Konferenz traf sich die Initiative der Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ am 22. und 23. November 2018 in Bonn. Die DHV war der Einladung gerne gefolgt.

Das Thema der Bürgerversicherung oder auch Einheitsversicherung geistert nun seit Jahrzehnten durch die mediale und politische Landschaft. In den Wahlkämpfen 2013 und 2017 spielte es eine große Rolle. Derzeit ist die Bürgerversicherung kein Thema auf der Agenda der großen Koalition. Aber im nächsten Bundestagswahlkampf und bei einer veränderten politischen Konstellation wird es wieder akut werden.

Es waren um die 50 Betriebsräte zugegen, die weit über tausend Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen bundesweit repräsentierten. Die Begrüßung erfolgte durch unser DHV-Mitglied und Mitglied des Organisationsteams der Betriebsratsinitiative, Peter Abend. Dieser begrüßte auch die anwesenden Gewerkschaften DHV und NAG.

Das Programm war gut vorbereitet, diesmal lag der Schwerpunkt auf dem ärztlichen Abbrechungssystem der GKV und PKV.

Neuausrichtung Zentrale DAK-Gesundheit: Mit zweierlei Maß!?

::introtext::

Konsequente Kundenorientierung der gesamten Organisation? Weshalb wird der Kunde, der einen Widerspruch einlegt, unterschiedliche Kundenkontaktstrecken erfahren, je nach dem ob es sich um einen Widerspruch im Leistungs- oder im Versicherungs/Beitragsbereich handelt?
Die Integration des Bereichs Mitgliedschaft und Beitrag in den geschäftsbereich Markt wird mit der Stärkung der Kundenorientierung begründet. Im Versicherungs- und Beitragsbereich sollen die Widersprüche und Gerichtsverfahren zentralisiert in einem FZMB bearbeitet werden.  
Im Leistungsbereich sollen die  Widersprüche und erstinstanzlichen Klagen „atomisiert“ in den Fachzentren bearbeitet werden.  
Auf der Teilpersonalversammlung wurde zudem ausgeführt, dass es sich bei 0023 30 um eine erfolgreiche Einheit handelt, die man nicht zerschlagen wolle. Zu 0034 00 hierzu kein Wort. Ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeitern sieht anders aus!
Weshalb wählt man nicht den organisatorischen Ansatz für 0023 30 als „best-practice“ auch für 0034 00?

Operativ oder strategisch? Eine Frage, die sich in fast allen Organisationseinheiten stellt.
Hier ebenfalls ein Beispiel aus dem Bereich Widersprüche und Gerichtsverfahren: Während im Leistungsbereich Klagen vor dem LSG und BSG als strategisch bewertet werden, gelten diese im Versicherungs-/Beitragsbereich als operativ.

Schaffung einer kosteneffizienten Struktur? Das neue Organigramm sieht deutlich weniger Abteilungs- und Gruppenleiter als bisher vor. Viele bisherige Führungskräfte werden Organisationsbetroffene sein.
Zukünftig wird es 10 Bereiche (ehemals „Abteilungen“) geben, in denen es keine weitere Untergliederung geben wird. Die Führungsspanne wird dabei zwischen 2 und 32 Stellen liegen. Daneben wird es Bereiche geben, in denen die Bereichsleiter neben ihren F3Führungskräften (ehemals Gruppenleiter) und ihrem Sekretariat weitere Mitarbeiter führen werden.
Es wird aber auch vier Bereiche geben, die nur über genau eine F3-Einheit verfügen werden. Während zwei dieser Bereiche insgesamt 28 bzw. 24 Stellen ausweisen, werden die anderen beiden Bereiche lediglich 10 bzw. 12 Stellen haben.
Was rechtfertigt die zusätzliche F3-Ebene in den kleinen Bereichen? Oder sollte der Arbeitgeber besser darüber nachdenken, ob auch in weiteren Bereichen zusätzliche F3-Ebenen sinnvoll sind?

Weitere Beispiele für zweierlei Maß gibt es genug!

::/introtext::
::fulltext::::/fulltext::

Fakten statt Fake News… Eine Stellungnahme der DHV zu Real

Aufgrund der weiterhin zahlreichen Nachfragen und nach wie vor umlaufenden Fehlinformationen haben wir uns entschlossen, Fakten zu den Vorgängen rund um Real und den METRO-Konzern zu liefern.

Der durch die Arbeitgeberseite für die bei  neu eingestellten Beschäftigten angewandte DHV-Tarifvertrag ist nie für REAL konzipiert gewesen, sondern für die damalige METRO-Tochter Metro Services GmbH mit ursprünglich 600 Mitarbeitern im Bereich Facility-Management.

Als die DHV von dem Ausstieg von REAL aus dem Flächentarifvertrag und der Übernahme des angesprochenen Tarifvertrages auf die REAL-Mitarbeiter aus der Presse erfuhr, wurden sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH von der DHV im April 2018 fristlos gekündigt und die Tarifbeziehung beendet.

Da die Arbeitgeberseite den Tarifvertrag aller Aufforderungen der DHV zum Trotz anwandte, hat die DHV dagegen im August 2018 Klage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht (Aktenzeichen: 14 Ca 4918/18).

Im Verfahren hat die Arbeitgeberseite den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Die Absicht von Real wird damit offenkundig: Sie will auf den Faktor Zeit spielen, um ihre rechtswidrige Praxis der Anwendung eines nicht mehr gültigen Tarifvertrages fortzuführen! Über den Antrag ist noch nicht entschieden worden, im Erfolgsfall droht eine mehrmonatige Hängepartie zu Lasten der Beschäftigten!

Fakt ist: Die DHV hat keine Tarifbeziehungen mit Real und wird auch nicht mit dem METRO-Konzern insgesamt einen Haustarifvertrag abschließen, um die Flucht aus dem Flächentarifvertrag zu legitimieren oder diese zu ermöglichen.

Denn nach dem Tarifeinheitsgesetz ist das Abschließen von Tarifverträgen die Aufgabe der mitgliederstärkeren Gewerkschaft. Das war und ist die DHV derzeit bei Real nicht. Diese Aufgabe führt aber auch zu der Pflicht, diese unselige Tarifsituation bei Real zu beenden!

Und diese Aufgabe wirft die Frage auf, ob diese Situation unvermeidbar war.

Wäre der Arbeitgeber nicht auch ohne DHV aus dem Flächentarif ausgestiegen, nachdem die Verhandlungen mit der anderen Gewerkschaft nach 18 Monaten gescheitert waren? Soll mit dem Draufhauen auf die gewerkschaftliche Konkurrenz von der Diskussion über eigene Versäumnisse abgelenkt werden?

Zur Erinnerung: Verantwortung für die Situation bei Real tragen der Arbeitgeber und der bisherige gewerkschaftliche Tarifpartner verdi, nicht die DHV – obwohl der Eindruck in manchen Infoblättern oft ein anderer zu sein scheint. Der Arbeitgeber ist der tarifpolitische Gegner und nicht die DHV!

Unsere Position: Bei dem mittlerweile geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad im Handel führen nicht Gerichtsprozesse und Fehlinformationen weiter, sondern nur Zusammenarbeit der Gewerkschaften im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen, wie es vor Ort in den Betrieben oft mit Erfolg praktiziert wird!

Dazu sind wir bereit!

DHV-Mitgliederversammlung RehaKlinikum Bad Säckingen – Forderungen beschlossen

Am 14.11.2018 fand in den Räumlichkeiten der RehaKlinikum Bad Säckingen die 2. Mitgliederversammlung des Jahres 2018 statt. Auf Einladung des DHV-Geschäftsführers Marc Endlich trafen sich die DHV-Mitglieder um für die anstehenden Verhandlungen des Vergütungstarifvertrages die Weichen zu stellen.

So wurde die Verhandlungskommission gewählt und die Forderungen beschlossen. Die Forderungen sehen wie folgt aus:

  • die Beseitigung der Trennung von „Alt-“ und „Neu-Mitarbeitern“ und eine Zusammenführung der Tabellen auf den Stand der Tabelle für „Alt-Mitarbeiter“ vom 01.01.2018 als Grundlage der weiteren Verhandlungen über eine prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten;
  • einen weiteren Stufenaufstieg für die Entgeltgruppen 1 bis 6 über die bisherig möglichen Endstufen 4/5/6/7/8 hinaus;
  • die Schaffung einer 9. Stufen beim Erreichen des 25. Beschäftigungsjahres;
  • die Anhebung der Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€ monatlich;
  • die Anhebung der Höhe der jährlichen Sonderzahlung auf 1.500,00€;
  • die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV-Mitglieder.

Diese Forderungen werden dem neuen Geschäftsführer des RehaKlinikums Bad Säckingen Herrn Peter Mast übermittelt werden, so dass die Verhandlungen in Kürze aufgenommen werden können.

Das RehaKlinikum Bad Säckingen befindet sich seit letztem Jahr in Insolvenz in Eigenverwaltung. Das RKBS hatte die letzten Jahre mit einem Rückgang der Belegungszahlen zu kämpfen. Im Insolvenzverfahren mussten im Rahmen eines Sozialplans einige Beschäftigte entlassen werden. Mit Beginn des Jahres 2018 scheint hier eine Kehrtwende geschafft und die Belegungszahlen steigen wieder.

Private Versicherungen: Tarifgespräche zum Tarifvertrag mobiles Arbeiten

Am 26.10.2018 setzten DHV und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) ihre Tarifgespräche über einen Tarifvertrag mobiles Arbeiten fort. Die Tarifparteien hatten die Tarifgespräche zu diesem Thema im April aufgenommen.

Im Gegensatz zum Homeoffice ist beim mobilen Arbeiten der Arbeitsplatz nicht zu Hause, sondern weiterhin im Betrieb. Die Beschäftigten erhalten mit dem mobilen Arbeiten jedoch die Gelegenheit, einen Teil der Arbeitszeit an anderen Orten als im Büro zu erledigen. Handlungsbedarf für betriebliche und tarifvertragliche Regelungen bestehen insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung mobiler Geräte, auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Standards und auf die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen wie z.B. die Einhaltung der Wochenarbeitszeit.

Mit dem angestrebten Tarifvertrag wollen DHV und AGV Versicherungen einen für alle Versicherungsunternehmen einheitlichen tarifvertraglichen Rahmen setzen und damit das mobile Arbeiten fördern. Der Tarifvertrag soll den Wünschen vieler Beschäftigte nach mobilem Arbeiten Rechnung tragen. Es geht dabei um die Interessen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Verkürzung von Wegezeiten und des konzentrierten Arbeitens daheim. Wichtig ist den Tarifvertragsparteien die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, insbesondere die Einhaltung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Ruhezeiten.

Verhandlungen zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung KKH: Noch keine Einigung in Sicht

::introtext::

Am 5. November wurden die Verhandlungen zur Neugestaltung der betrieblichen Altersversorgung fortgesetzt.

Nach wie vor ist diese Gesamtthematik sehr schwierig zu verhandeln.

Unser Ziel ist es, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Stichtag 30.9.2018 bei der KKH beschäftigt waren, unverändert die Anlage 7 gelten soll. (Bestandsbeschäftigte)

Die KKH schließt diesen Weg nicht aus, wenn sich die Beschäftigten an den Kosten für die Garantieverzinsung (4 %) beteiligen. Konkret wurde von der KKH eine paritätische Kostenteilung vorgeschlagen, der Arbeitnehmeranteil soll mit künftigen Tarifanpassungen (Sanierungsbeitrag) verrechnet werden.

Die DHV lehnt insbesondere den Vorschlag zur paritätischen Kostenteilung ab, da er zu einer nicht zumutbaren Verminderung des Gehaltes für die Bestandsbeschäftigten führen würde.

Für die ab 01.10.2018 neu eingestellten MitarbeiterInnen wird es keinen anderen Weg als eine neue betriebliche Altersversorgung geben. Offen ist noch die konkrete Ausgestaltung. Ein Ziel ist es, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten sollen, in das neue System wechseln zu können.

DHV und KKH werden Anfang Dezember die Beratungen fortsetzen.

In dieser Verhandlungsrunde werden wir auch die Gehaltsforderungen ansprechen.

  • Die DHV geht in die Verhandlungsrunde mit der Erwar-tung eines Abschlusses, der in diesem Jahr definitiv nicht nur einen Inflationsausgleich bedeuten kann, sondern deutlich darüber hinausgehen muss.
  • Wegen der veränderten Grundlagen im Vertrieb (z.B. Ziele) streben wir die Vereinbarung einer Wechselmög-lichkeit der Gebietsleiter in die Anlage 5 an.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

::/introtext::
::fulltext::::/fulltext::