Neuausrichtung Zentrale DAK-Gesundheit: Mit zweierlei Maß!?

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Konsequente Kundenorientierung der gesamten Organisation? Weshalb wird der Kunde, der einen Widerspruch einlegt, unterschiedliche Kundenkontaktstrecken erfahren, je nach dem ob es sich um einen Widerspruch im Leistungs- oder im Versicherungs/Beitragsbereich handelt?
Die Integration des Bereichs Mitgliedschaft und Beitrag in den geschäftsbereich Markt wird mit der Stärkung der Kundenorientierung begründet. Im Versicherungs- und Beitragsbereich sollen die Widersprüche und Gerichtsverfahren zentralisiert in einem FZMB bearbeitet werden.  
Im Leistungsbereich sollen die  Widersprüche und erstinstanzlichen Klagen „atomisiert“ in den Fachzentren bearbeitet werden.  
Auf der Teilpersonalversammlung wurde zudem ausgeführt, dass es sich bei 0023 30 um eine erfolgreiche Einheit handelt, die man nicht zerschlagen wolle. Zu 0034 00 hierzu kein Wort. Ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeitern sieht anders aus!
Weshalb wählt man nicht den organisatorischen Ansatz für 0023 30 als „best-practice“ auch für 0034 00?

Operativ oder strategisch? Eine Frage, die sich in fast allen Organisationseinheiten stellt.
Hier ebenfalls ein Beispiel aus dem Bereich Widersprüche und Gerichtsverfahren: Während im Leistungsbereich Klagen vor dem LSG und BSG als strategisch bewertet werden, gelten diese im Versicherungs-/Beitragsbereich als operativ.

Schaffung einer kosteneffizienten Struktur? Das neue Organigramm sieht deutlich weniger Abteilungs- und Gruppenleiter als bisher vor. Viele bisherige Führungskräfte werden Organisationsbetroffene sein.
Zukünftig wird es 10 Bereiche (ehemals „Abteilungen“) geben, in denen es keine weitere Untergliederung geben wird. Die Führungsspanne wird dabei zwischen 2 und 32 Stellen liegen. Daneben wird es Bereiche geben, in denen die Bereichsleiter neben ihren F3Führungskräften (ehemals Gruppenleiter) und ihrem Sekretariat weitere Mitarbeiter führen werden.
Es wird aber auch vier Bereiche geben, die nur über genau eine F3-Einheit verfügen werden. Während zwei dieser Bereiche insgesamt 28 bzw. 24 Stellen ausweisen, werden die anderen beiden Bereiche lediglich 10 bzw. 12 Stellen haben.
Was rechtfertigt die zusätzliche F3-Ebene in den kleinen Bereichen? Oder sollte der Arbeitgeber besser darüber nachdenken, ob auch in weiteren Bereichen zusätzliche F3-Ebenen sinnvoll sind?

Weitere Beispiele für zweierlei Maß gibt es genug!

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Fakten statt Fake News… Eine Stellungnahme der DHV zu Real

Aufgrund der weiterhin zahlreichen Nachfragen und nach wie vor umlaufenden Fehlinformationen haben wir uns entschlossen, Fakten zu den Vorgängen rund um Real und den METRO-Konzern zu liefern.

Der durch die Arbeitgeberseite für die bei  neu eingestellten Beschäftigten angewandte DHV-Tarifvertrag ist nie für REAL konzipiert gewesen, sondern für die damalige METRO-Tochter Metro Services GmbH mit ursprünglich 600 Mitarbeitern im Bereich Facility-Management.

Als die DHV von dem Ausstieg von REAL aus dem Flächentarifvertrag und der Übernahme des angesprochenen Tarifvertrages auf die REAL-Mitarbeiter aus der Presse erfuhr, wurden sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH von der DHV im April 2018 fristlos gekündigt und die Tarifbeziehung beendet.

Da die Arbeitgeberseite den Tarifvertrag aller Aufforderungen der DHV zum Trotz anwandte, hat die DHV dagegen im August 2018 Klage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht (Aktenzeichen: 14 Ca 4918/18).

Im Verfahren hat die Arbeitgeberseite den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Die Absicht von Real wird damit offenkundig: Sie will auf den Faktor Zeit spielen, um ihre rechtswidrige Praxis der Anwendung eines nicht mehr gültigen Tarifvertrages fortzuführen! Über den Antrag ist noch nicht entschieden worden, im Erfolgsfall droht eine mehrmonatige Hängepartie zu Lasten der Beschäftigten!

Fakt ist: Die DHV hat keine Tarifbeziehungen mit Real und wird auch nicht mit dem METRO-Konzern insgesamt einen Haustarifvertrag abschließen, um die Flucht aus dem Flächentarifvertrag zu legitimieren oder diese zu ermöglichen.

Denn nach dem Tarifeinheitsgesetz ist das Abschließen von Tarifverträgen die Aufgabe der mitgliederstärkeren Gewerkschaft. Das war und ist die DHV derzeit bei Real nicht. Diese Aufgabe führt aber auch zu der Pflicht, diese unselige Tarifsituation bei Real zu beenden!

Und diese Aufgabe wirft die Frage auf, ob diese Situation unvermeidbar war.

Wäre der Arbeitgeber nicht auch ohne DHV aus dem Flächentarif ausgestiegen, nachdem die Verhandlungen mit der anderen Gewerkschaft nach 18 Monaten gescheitert waren? Soll mit dem Draufhauen auf die gewerkschaftliche Konkurrenz von der Diskussion über eigene Versäumnisse abgelenkt werden?

Zur Erinnerung: Verantwortung für die Situation bei Real tragen der Arbeitgeber und der bisherige gewerkschaftliche Tarifpartner verdi, nicht die DHV – obwohl der Eindruck in manchen Infoblättern oft ein anderer zu sein scheint. Der Arbeitgeber ist der tarifpolitische Gegner und nicht die DHV!

Unsere Position: Bei dem mittlerweile geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad im Handel führen nicht Gerichtsprozesse und Fehlinformationen weiter, sondern nur Zusammenarbeit der Gewerkschaften im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen, wie es vor Ort in den Betrieben oft mit Erfolg praktiziert wird!

Dazu sind wir bereit!

DHV-Mitgliederversammlung RehaKlinikum Bad Säckingen – Forderungen beschlossen

Am 14.11.2018 fand in den Räumlichkeiten der RehaKlinikum Bad Säckingen die 2. Mitgliederversammlung des Jahres 2018 statt. Auf Einladung des DHV-Geschäftsführers Marc Endlich trafen sich die DHV-Mitglieder um für die anstehenden Verhandlungen des Vergütungstarifvertrages die Weichen zu stellen.

So wurde die Verhandlungskommission gewählt und die Forderungen beschlossen. Die Forderungen sehen wie folgt aus:

  • die Beseitigung der Trennung von „Alt-“ und „Neu-Mitarbeitern“ und eine Zusammenführung der Tabellen auf den Stand der Tabelle für „Alt-Mitarbeiter“ vom 01.01.2018 als Grundlage der weiteren Verhandlungen über eine prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten;
  • einen weiteren Stufenaufstieg für die Entgeltgruppen 1 bis 6 über die bisherig möglichen Endstufen 4/5/6/7/8 hinaus;
  • die Schaffung einer 9. Stufen beim Erreichen des 25. Beschäftigungsjahres;
  • die Anhebung der Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€ monatlich;
  • die Anhebung der Höhe der jährlichen Sonderzahlung auf 1.500,00€;
  • die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV-Mitglieder.

Diese Forderungen werden dem neuen Geschäftsführer des RehaKlinikums Bad Säckingen Herrn Peter Mast übermittelt werden, so dass die Verhandlungen in Kürze aufgenommen werden können.

Das RehaKlinikum Bad Säckingen befindet sich seit letztem Jahr in Insolvenz in Eigenverwaltung. Das RKBS hatte die letzten Jahre mit einem Rückgang der Belegungszahlen zu kämpfen. Im Insolvenzverfahren mussten im Rahmen eines Sozialplans einige Beschäftigte entlassen werden. Mit Beginn des Jahres 2018 scheint hier eine Kehrtwende geschafft und die Belegungszahlen steigen wieder.

Private Versicherungen: Tarifgespräche zum Tarifvertrag mobiles Arbeiten

Am 26.10.2018 setzten DHV und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) ihre Tarifgespräche über einen Tarifvertrag mobiles Arbeiten fort. Die Tarifparteien hatten die Tarifgespräche zu diesem Thema im April aufgenommen.

Im Gegensatz zum Homeoffice ist beim mobilen Arbeiten der Arbeitsplatz nicht zu Hause, sondern weiterhin im Betrieb. Die Beschäftigten erhalten mit dem mobilen Arbeiten jedoch die Gelegenheit, einen Teil der Arbeitszeit an anderen Orten als im Büro zu erledigen. Handlungsbedarf für betriebliche und tarifvertragliche Regelungen bestehen insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung mobiler Geräte, auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Standards und auf die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen wie z.B. die Einhaltung der Wochenarbeitszeit.

Mit dem angestrebten Tarifvertrag wollen DHV und AGV Versicherungen einen für alle Versicherungsunternehmen einheitlichen tarifvertraglichen Rahmen setzen und damit das mobile Arbeiten fördern. Der Tarifvertrag soll den Wünschen vieler Beschäftigte nach mobilem Arbeiten Rechnung tragen. Es geht dabei um die Interessen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Verkürzung von Wegezeiten und des konzentrierten Arbeitens daheim. Wichtig ist den Tarifvertragsparteien die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, insbesondere die Einhaltung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Ruhezeiten.

Verhandlungen zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung KKH: Noch keine Einigung in Sicht

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Am 5. November wurden die Verhandlungen zur Neugestaltung der betrieblichen Altersversorgung fortgesetzt.

Nach wie vor ist diese Gesamtthematik sehr schwierig zu verhandeln.

Unser Ziel ist es, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Stichtag 30.9.2018 bei der KKH beschäftigt waren, unverändert die Anlage 7 gelten soll. (Bestandsbeschäftigte)

Die KKH schließt diesen Weg nicht aus, wenn sich die Beschäftigten an den Kosten für die Garantieverzinsung (4 %) beteiligen. Konkret wurde von der KKH eine paritätische Kostenteilung vorgeschlagen, der Arbeitnehmeranteil soll mit künftigen Tarifanpassungen (Sanierungsbeitrag) verrechnet werden.

Die DHV lehnt insbesondere den Vorschlag zur paritätischen Kostenteilung ab, da er zu einer nicht zumutbaren Verminderung des Gehaltes für die Bestandsbeschäftigten führen würde.

Für die ab 01.10.2018 neu eingestellten MitarbeiterInnen wird es keinen anderen Weg als eine neue betriebliche Altersversorgung geben. Offen ist noch die konkrete Ausgestaltung. Ein Ziel ist es, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten sollen, in das neue System wechseln zu können.

DHV und KKH werden Anfang Dezember die Beratungen fortsetzen.

In dieser Verhandlungsrunde werden wir auch die Gehaltsforderungen ansprechen.

  • Die DHV geht in die Verhandlungsrunde mit der Erwar-tung eines Abschlusses, der in diesem Jahr definitiv nicht nur einen Inflationsausgleich bedeuten kann, sondern deutlich darüber hinausgehen muss.
  • Wegen der veränderten Grundlagen im Vertrieb (z.B. Ziele) streben wir die Vereinbarung einer Wechselmög-lichkeit der Gebietsleiter in die Anlage 5 an.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Neuer Entgelttarifvertrag für das DRK Parchim

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15.10.2018

DHV und DRK Parchim haben sich am 17.09.2018  nach intensiven Verhandlungen auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

Erhöhung der Löhne und Gehälter
3% zum 01.01.2019
3% zum 01.01.2020

Erhöhung des Weihnachtsgeldes um 5 % ab 2019
Zuzüglich einer weiteren Erhöhung um 5 % alle 2 Jahre bis zu Erreichung von 100%

Erhöhung der ZMV um 5 % ab 2020
Zuzüglich einer weiteren Erhöhung um jeweils 5 % im Wechsel mit dem Weihnachtsgeld bis zur Erreichung von 100%

Angleichung und Erhöhung der Auszubildendenvergütung
3-jährige Ausbildung:
850/900/950   € zum 01.01.2019
850/950/1050 € zum 01.09.2019
2-jährige Ausbildung:
700/750 € zum 01.01.2019

Neue Zulage für SAPV: 150,00 € monatlich

Einmalzahlung für DHV-Mitglieder i. H. v. 450 €

Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2020 (24 Monate)

Erfreulich ist aus Sicht der Tarifkommission, dass nicht nur bezüglich des Entgelttarifvertrages ein positiver Abschluss erzielt werden konnte, sondern dass auch Einigkeit bezüglich einiger streitiger Punkte aus dem Manteltarifvertrag erzielt wurde. Der Abschluss beschert den Beschäftigten einen deutlichen Lohnzuwachs.
Ebenfalls positiv ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung zu werten, ebenso wie die Anrechnung der Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit.
Die Steigerung des Weihnachtsgeldes und der ZMV jeweils im Wechsel um 5 % war höher gefordert worden. Ein Erreichen der 100% ist aber endlich in Sicht.
Positiv zu bewerten ist auch ein weiterer Tag Sonderurlaub bei Tod eines Geschwisters.
Außerdem: DHV-Mitgliedschaft lohnt sich! Wer zum 01.01. des Jahres Mitglied ist, der erhält auch in den nächsten 2 Jahren eine erhebliche Sonderzahlung.

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Tarifverhandlungen Zukunftstarifvertrag BARMER: DHV bleibt hart in der Ablehnung von Eingriffen in den Unkündbarkeitsschutz

Am 10.10.2018 führten DHV und BARMER die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Thema war auch die Neuregelung der Vertriebsprämie.

Der große Streitpunkt bei den Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag ist weiterhin die von der Arbeitgeberseite geforderte Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen. Die DHV-Verhandlungskommission machte einmal mehr deutlich, dass sie Eingriffe in den besonderen Kündigungsschutz ablehnt und in diesem Punkt eine rote Linie sieht. Der besondere Kündigungsschutz – auch Unkündbarkeit genannt – ist eine jahrzehntelange Errungenschaft, auf die die Beschäftigten der BARMER auch weiterhin bauen!

Vor dem Hintergrund des Streitpunkts besonderer Kündigungsschutz sieht die DHV-Verhandlungskommission auch die von der Arbeitgeberseite ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer Alterskohortenregelung bei betriebsbedingten Kündigungen kritisch.  Danach sollen verschiedene Altersgruppen gebildet werden, Je Altersgruppe entsprechend der bisherigen Beschäftigtenverteilung soll die Zahl der zu kündigenden Beschäftigten ermittelt werden. Die Bildung von Alterskohorten darf keine Grundlage für die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz sein!

Eine Klarstellung der Arbeitgeberseite erfolgte im Punkt Altersteilzeit: Die Altersteilzeit soll zwar weitgehend zu den derzeitigen Konditionen weiter möglich sein, und auch die jahrgangsbezogene Begrenzung soll wegfallen – allerdings soll der Anspruch der Beschäftigten ab 59 Jahren auf Altersteilzeit wegfallen.

Ansonsten ist noch viel im Fluss, was das Thema Zukunftstarifvertrag angeht.

Ein weiteres Thema war die Neuregelung der Vertriebsprämie. Die Arbeitgeberseite legte einen verbesserten Vorschlag vor. Die DHV-Verhandlungskommission sieht für die Kundenberater die VG 7 als sachgerecht an. Auch sollen die regionalen Unterschiede bei den Prämien zur Geltung kommen. Die Chancen, in diesem Jahr noch zu einem Ergebnis zu kommen, stehen gut.

Des Weiteren hat die DHV die Überprüfung des Eingruppierungstarifvertrages auf der Agenda. Im Rahmen des Tarifabschlusses 2015 hatten sich BARMER und DHV verpflichtet, nach drei Jahren die Eingruppierungen im Hinblick auf Justierungsbedarf zu überprüfen.

Die Tarifverhandlungen werden am 14.11. und am 18.12.2018 fortgeführt.

Tarifgespräche DAK-Gesundheit

Tarifvertrag Eingruppierungen – Handwerklich gut?                             

Tarifvertrag zur Reorganisation Zentrale gefordert

Am 20.08.2018 setzten DHV und DAK-Gesundheit die seit längerem laufenden Tarifgespräche zur Anlage 5 (Eingruppierung) fort. Die DAK-Gesundheit führt leider gemäß dem Tarifeinheitsgesetz Verhandlungen nur noch mit einer Gewerkschaft. Die beiden weiteren Gewerkschaften bringen Ihre Forderungen, Ideen und Meinungen im Rahmen von Tarifgesprächen ein. Dass diese Vorgehensweise nicht zielführend ist, zeigte sich in der Detaildiskussion über den bereits von einer Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag.

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

DHV fordert Tarifvertrag zur Begleitung der Reorganisation der Zentrale

Analog dem Tarifvertrag 01-2016 zur Begleitung der Reorganisation der Fläche forderte die DHV-Tarifkommission in dem Tarifgespräch am 20.08.2018 einen Tarifvertrag für die Reorganisation der Zentrale.

Die Unruhe unter den Beschäftigten der Zentrale ist groß. Viele fragen sich, was die Pläne des Vorstands für ihren Arbeitsplatz konkret bedeuten. Ist ihr Job bei der DAK-Gesundheit noch sicher? Werden sie zukünftig womöglich weite Entfernungen zu einem neuen Arbeitsplatz in einem Fachzentrum zurücklegen müssen?

Die DHV steht auf der Seite der Beschäftigten und fordert vom Vorstand der DAK-Gesundheit einen verlässlichen Rechtsrahmen für die sozialverträgliche Begleitung der Reorganisation der Zentrale.

#ReOrgaZentrale: Ein Tarifvertrag muss für die DHV vor allem folgende Punkte enthalten:

ü  Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

ü  Sozialplan mit Nachteilsausgleich

ü  Besitzstand

ü  Beurlaubungsregelungen zum sozialverträglichen Personalabbau

Die Arbeitgeberseite nahm die Forderung zur Kenntnis. Sie erklärte, dass aus ihrer Sicht derzeit noch nicht klar ist, ob ein solcher Tarifvertrag notwendig ist. Mitte September werden die Pläne zur Reorganisation für die Beurteilung dieser Frage hinreichend konkret sein.

DHV reicht Klage gegen Real wegen Missbrauch einer ehemaligen Tarifvertragsbeziehung mit der Metro Services GmbH ein

Die DHV reicht Klage gegen Real ein mit dem Ziel der Feststellung, dass die im April 2018 mit sofortiger Wirkung gekündigten Tarifverträge mit der Metro Services GmbH keine Anwendung auf die Beschäftigten der Real GmbH finden.

Die DHV hatte Tarifverträge mit der Metro Services GmbH abgeschlossen, einem kleinen Tochterunternehmen des Metrokonzerns mit rund 600 Beschäftigten. Dieses Unternehmen war im Bereich des Facilitymanagements mit dem Schwerpunkt u.a. Objektbetreuung (Hausmeisterdienste) tätig. Die DHV war in dem Unternehmen die repräsentative Gewerkschaft und damit nach dem Tarifeinheitsgesetz zum Abschluss von Tarifverträgen legitimiert. Der Tarifvertrag sicherte ein für das Facilitymanagement branchenübliches Vergütungsniveau.

Der Tarifvertrag mit der Metro Services GmbH war weder ein Einzelhandelstarifvertrag noch beabsichtigte die DHV, dessen Regelungen für Beschäftigte in der Einzelhandelsbranche Anwendung finden zu lassen! Der Tarifvertrag wurde für ein kleines Unternehmen mit 600 Beschäftigten und nicht für einen über 30.000 Beschäftigten umfassenden Warenhauskonzern abgeschlossen!

Aus diesen Gründen kündigte die DHV im April 2018 sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die Kündigung erfolgte unmittelbar, nachdem die DHV aus den Medien von dem Vorhaben des Metrokonzerns erfahren hatte, die über 30.000 Real-Beschäftigten in die Metro Services GmbH zu überführen und das Unternehmen in die Real-GmbH umzufirmieren.

Metro/Real erkennen die sofortige Wirkung der Tarifvertragskündigung nicht an und sind in der Umsetzung ihres Vorhabens, die Regelungen der gekündigten DHV-Tarifverträge mit der Metro Services GmbH auf die Beschäftigten der Real GmbH anzuwenden.

Die Vorgehensweise von Metro/Real stellt nach Auffassung der DHV den Missbrauch eines für eine ganz andere Branche und nur für ein kleines Unternehmen gedachten Tarifvertrages dar! Diesen Missbrauch wird die DHV nicht tolerieren! Deshalb leitet die DHV eine gerichtliche Klärung ein!

Gestützt wird die Rechtsauffassung der DHV durch die Tatsache, dass mittlerweile rund 90 Prozent der Beschäftigten der ehemaligen Metro Services GmbH in ein neues Tochterunternehmen des Metrokonzerns überführt worden sind.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Zukunftstarifverhandlungen BARMER: Streitpunkt betriebsbedingte Kündigung

Am 12.07.2018 setzten DHV und BARMER ihre Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die wesentlichen Inhalte:

Zumutbarkeitsregelungen bei Rationalisierungsmaßnahmen:  Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll weiter zählen!
Ein Streitpunkt konnte ausgeräumt werden: Die Arbeitgeberseite rückt von ihrer Position ab, die Er-reichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Kriterienkatalog für die Zumutbarkeit einer Ver-setzung bei Rationalisierungsmaßnahmen zu streichen. Damit trug die BARMER einer zentralen DHV-Forderung Rechnung!

Altersteilzeit: Arbeitgeberseite zeigt erfreuliche Bewegung!
Erfreuliche Bewegung zeigte die Arbeitgeberseite beim Thema Altersteilzeit. Sie deutete an, die jahr-gangsbezogene Begrenzung zu streichen und allen Beschäftigten unabhängig von Umstrukturierungen Altersteilzeit zu den derzeit geltenden Konditionen zu ermöglichen.

Wir lehnen eine betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz ab!
Keine Bewegung gab es bei dieser Arbeitgeberforderung. Für die BARMER-Beschäftigten hat der tarifvertragliche Kündigungsschutz eine hohe Bedeutung. Er bietet ihnen Sicherheit vor allem im Falle von Umstrukturierungen. Die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung würde faktisch die Aufgabe des besonderen Kündigungsschutzes besonders dann, wenn es auf ihn ankommen würde – bei Beschäftig-tenabbau aufgrund von Umstrukturierungen -, bedeuten. Eine solche elementare Aufweichung des be-sonderen Kündigungsschutzes lehnt die DHV ab!

Kürzung der Pensionskassenversorgung bei vorzeitigem Renteneintritt: Kontroverse Positionen
Seit Jahrzehnten zahlt die Pensionskasse für die betroffenen Beschäftigten den ungekürzten Betrag. Diese Praxis wird beendet, so dass die BARMER die Zahlung des Ausgleichsbetrages übernehmen muss. Das würde derzeit einen Betrag von 100.0000 € monatlich bedeuten. Diesen Betrag – summiert auf 1,2 Mio. € jährlich (!) – bezeichnete die Arbeitgeberseite in einem Schreiben an die DHV als eine deutliche Verschlechterung zu Lasten der BARMER und damit als nicht hinnehmbar!
Angesichts eines Verwaltungskostenhaushalts von fast 1 Mrd. € ist diese Aussage sehr erstaunlich und für uns sachlich nicht nachvollziehbar. In der Verhandlung argumentierte die Arbeitgeberseite, dass dieser Betrag derzeit anfällt, dieser aber höher ausfällt, wenn die 3.000 noch unter die Pensionskassenregelung fallenden Beschäftigten in Rente gehen. Unsere Position: Es geht bei diesem Streitpunkt um einen Betrag von derzeit maximal 6 Mio. jährlich! Die BARMER kann trotz ihrer Behauptungen diese zusätzlichen Ausgaben verkraften und damit hinnehmen. Für die betroffenen Beschäftigten bedeuten aber über 100 € weniger Altersversorgung einen deutlichen finanziellen Einschnitt!

Eingruppierung: DHV bleibt am Ball!
Beim Abschluss des Eingruppierungstarifvertrages 2015  hatten DHV und BARMER die Überprüfung der neuen Regelungen im Jahr 2018 verabredet. DHV und BARMER werden dieser Verpflichtung noch in 2018 nachkommen.

Die Tarifverhandlungen werden am 05.09.2018 in Wuppertal fortgesetzt.