Betriebsräteversammlung bei der Hornbach Baumarkt AG

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Am 29.11.2017 fand die alljährliche Betriebsräteversammlung von Hornbach in Göttingen statt. Die Stimmung der 190 Teilnehmer war durchweg gut. Die Gesundheit der Mitarbeiter war ein ebenso zentrales Thema wie Arbeiten 4.0 und die damit einhergehende  Digitalisierung. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Kay Strelow erinnerte den Arbeitgeber an die damit verbundene hohe Verantwortung gerade älteren Mitarbeitern gegenüber, die das Unternehmen zu dem gemacht haben, was es heute ist. Vorstandsmitglied Wolfger Ketzler, verantwortlich u. a. für den Bereich Personal betonte, dass Hornbach als Arbeitgeber digitale Technologien künftig noch stärker einsetzen werde, um konkurrenzfähig zu bleiben. Man setze auf Flexibilisierung z. B. mit Expresskassen und strebe  einen digitalen papierlosen Markt an. Technologie soll eigesetzt werden, um effizienter zu arbeiten. Die Geschäftsführerin der DHV Silke Schönherr-Wagner  machte deutlich, dass Digitalisierung Chancen eröffne, aber gleichzeitig auch Risiken für Arbeitsplätze und Mitarbeiter bedeute. Sie sagte: Handel braucht Menschen. Wir wollen, dass bei zunehmender Technisierung die Arbeitnehmer im Focus stehen. Wir setzten uns beim Abschluss von Tarifverträgen dafür ein, dass die Arbeitnehmerinteressen  gerade auch im Hinblick auf die Digitalisierung beachtet werden.

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Privates Versicherungsgewerbe: Abschluss für den Versicherungsaußendienst nach fast einem Jahr Verhandlungspause

Am 29.11.2017 fanden in Berlin die Gehaltstarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst nach knapp einem Jahr der Verhandlungsunterbrechung statt.

Die Tarifverhandlungen fanden unter dem Einfluss der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung statt.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Laufzeit des Tarifvertrages

36 Monate mit drei Erhöhungsstufen ab 01/2018, 11/2018 und 11/2019

Mindesteinkommen Stufe I (§ 3 Ziff. 1 GTV)

40 € mtl. (1,98 %)
30 € mtl. (1,46 %)
20 € mtl. (0,96 %)

Mindesteinkommen Stufe II (§ 3 Ziff. 1 GTV)

30 € mtl. (1,52 %)
25 € mtl. (1,24 %)
15 € mtl. (0,74 %)

Mindesteinkommen organisierender Werbeaußendienst
(§ 3 Ziff. 2 GTV)

40 € mtl. (1,64 %)
30 € mtl. (1,21 %)
20 € mtl. (0,80 %)

Unverrechenbarer Betrag des Mindesteinkommens
(§ 19 Ziff. 1 MTV)

5 € mtl. (1,00 %)
0 € 
5 € mtl. (0,99 %)

Monatliche Einkommensgrenze für Weihnachts- und Urlaubsgeld

(§ 19 Ziff. 5, § 22 Ziff. 3 MTV)

75 € (1,53 %)
70 € (1,41 %)
50 € (1,00 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe I (§ 19 Ziff. 5 MTV)

30 € mtl. (1,60 %)
25 € mtl. (1,31 %)
15 € mtl. (0,78 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe II (§ 19 Ziff. 5 MTV)

35 € mtl. (1,51 %)
30 € mtl. (1,27 %)
25 € mtl. (1,05 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 19 Ziff. 5 MTV)

40 € mtl. (1,54 %)
35 € mtl. (1,33 %)
25 € mtl. (0,94 %)

Höchstbetrag Krankenzulage (§ 21 Ziff. 2 b) und c) MTV)

60 € mtl. (1,56 %)
55 € mtl. (1,41 %)
40 € mtl. (1,01 %)

Provisionsausgleich für Eigengeschäft (§ 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV)

5 € pro Urlaubstag (1,56 %)
0 €
5 € pro Urlaubstag (1,54 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe I (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

15 € (1,28 %)
10 € (0,84 %)
5 € (0,42 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe II (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

20 € (1,40 %)
15 € (1,01 %)
10 € (0,67 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

25 € (1,53 %)
20 € (1,21 %)
15 € (0,90 %)

Darüber hinaus wird das geltende Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst bis zum 31.12.2019 verlängert.

Der Arbeitgeberverband war nicht dazu bereit, einer Erweiterung des Altersteilzeitabkommens auf den gesamten Versicherungsaußendienst zuzustimmen.

Diese Forderung werden wir bei den ab Januar stattfindenden Gesprächen zur Zukunftsfähigkeit des Tarifvertrages wieder aufnehmen.

Eine Anpassung des § 17 an die aktuelle IDD wird ebenfalls bei den anstehenden Gesprächen mit auf die Agenda gesetzt.

Ist Nachteilsausgleich ein Zukunftsthema der BARMER?

Diese Frage, stellte sich unsere Verhandlungskommission in der Tarifverhandlung
am 23.11.2017 zum Themenkomplex „Zukunftstarifvertrag“. Die BARMER legte in der Verhandlung erste Vorstellung zu den Themen Langzeitarbeitskonten und Nachteilsausgleich vor. Neben dem Nachteilsausgleich kündigte die Arbeitgeberseite an, im Rahmen der Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag auch über die Zumutbarkeitskriterien für Versetzungen und über Regelungen zu betriebsbedingten Kündigungen zu verhandeln. Zu diesen beiden Themen hat die Arbeitgeberseite noch keine Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Aber es fiel das Stichwort „betriebsbedingte Kündigungen nach Alterskohorten“, d.h. Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch älterer Beschäftigter.

Nein, Befürchtungen brauchen Sie nicht zu haben. Die Arbeitgeberseite hat versichert, dass keine neuen Umstrukturierungen und keine betriebsbedingten Kündigungen geplant sind. Dieser Versicherung wollen wir auch Glauben schenken, denn erst einmal muss nach dem Projekt „aufbruch“ Ruhe in die BARMER einkehren, und die neuen Strukturen müssen greifen. Aber die Anliegen der Arbeitgeberseite zeigen, dass womöglich in einigen Jahren Veränderungen auf die Kasse zukommen werden, für die sie gewappnet sein will, eben weil die Veränderungen nicht mehr mit den bewährten Instrumenten des TV Rationalisierungsschutz oder mit der Wiederauflage des TV „aufbruch“ aufgefangen werden können.

TV „Strukturveränderung“ statt TV „Zukunft“! Diesen Namensvorschlag hat die DHVVerhandlungskommission der BARMER unterbreitet. Maßnahmen zur Begleitung von Versetzungen und zum Personalabbau als „Zukunft“ zu bezeichnen ist das falsche Signal an die Mitarbeiterschaft!

Die DHV-Verhandlungskommission ist selbstverständlich bereit, auch über schwierige Themen zu verhandeln. Es ist auch gut, mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitdruck zu verhandeln. Arbeitgeberseite und DHV-Verhandlungskommission kamen in der Verhandlung zur Einschätzung, dass sich der Verhandlungsprozess mindestens bis in den Herbst nächsten Jahres ziehen wird. Zumal gestern einige dicke Brocken sichtbar wurden:

  • Betriebsbedingte Kündigung nach Alterskohorten: Wie passt diese Idee mit der tariflichen Unkündbarkeitsregelung zusammen? Da fehlt uns momentan die Phantasie dazu.
  • Lebensarbeitszeitkonten und Urlaub: Die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten zum Zwecke von beruflichen Auszeiten oder eines früheren Renteneintritts ist grundsätzlich überlegenswert. Es
    darf aber nicht sein, dass Beschäftigte, die z.B. Lebensarbeitszeitkonten für einen früheren Renteneintritt nutzen wollen, auch für die ihnen während der Freistellung eigentlich zustehenden Urlaubtage ansparen müssen. Auf diese Problematik wies die DHV-Verhandlungskommission hin.
  • Altersteilzeit: Die Arbeitgeberseite hat zwar Bereitschaft signalisiert, dass sie sich vorstellen könnte, der langjährigen DHV-Forderung nach Wegfall der Jahrgangsbegrenzungen Rechnung zu tragen. Sie will aber keinen Anspruch auf Altersteilzeit mehr vereinbaren.

Diese drei großen Brocken wurden gestern allein beim ersten richtigen Einstieg in das Thema deutlich. Es werden noch einige weitere Klippen zu meistern sein, bis DHV und BARMER einen akzeptablen Kompromiss zu den Themen Strukturveränderung und Zukunft vereinbart haben werden.

Erfolgreicher Tarifabschluß: Neues Entgeltmodell vereinbart!

DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.

Einem intensiven Verhandlungsprozeß zwischen der DHV Tarifkommission und
Vertretern des DRK Kreisverbandes, wurde ab dem Beginn des Jahres 2018 ein
neues Entgeltmodell vereinbart. Dieses sieht in den nächsten drei Jahren sehr deutliche
Entgeltsteigerungen vor. Da die Auswirkungen dieser neuen Struktur individuell
unterschiedlich sind, ist eine pauschale Aussage über die prozentuale Höhe der
Steigerungen nicht möglich. Die Vorstellung des neuen Systems erfolgt auf Versammlungen
im Dezember und in persönlichen Gesprächen mit den Beschäftigten.
Weiterhin wurde Folgendes vereinbart:

· DHV Mitglieder erhalten eine jährliche Sonderzahlung

· Bessere Vergütung von Zusatzfunktionen

· Umstellung der Bonusregelung bei Nichtvorliegen von Fehlzeiten

· Neuregelung der Grundlagen zur Leistungsbeurteilung

Durch den neuen Tarifvertrag verbessern sich die Bedingungen der Beschäftigten
spürbar. Danke an alle engagierten Mitglieder, die durch ihre tatkräftige Unterstützung
diese Ergebnis möglich gemacht haben. Werden Sie Mitglied der DHV – Die
Berufsgewerkschaft e.V. und gestalten Sie Ihre tarifliche Zukunft mit!

Erfolgreicher Tarifabschluß deutliche Lohnerhöhung kommt

Nachdem Entgelte bereits zum Anfang des Jahres spürbar angestiegen sind, wurde
diese Entwicklung in einem intensiven Verhandlungsprozeß zwischen der DHV Tarifkommission
und der Arbeitgeberseite fortgesetzt. In dem neuen, für die Jahre
2018 und 2019 abgeschlossenen, Tarifvertrag, wurde eine völlig neue Eingruppierungs-
und Entgeltstruktur vereinbart. Diese hat eine sehr deutliche Anhebung der
Grundentgelte zur Folge. Darüber hinaus wird erstmalig die Betriebszugehörigkeit
über eine Stufensteigerung honoriert. Damit verbessern sich die Entgelte der langjährig
Beschäftigten zusätzlich. Da die Auswirkungen dieser neuen Struktur sehr individuell
sind, ist eine pauschale Aussage über die prozentuale Höhe der Steigerungen
nicht möglich. Die Vorstellung des neuen Systems erfolgt auf den Betriebsversammlungen
im Dezember und in persönlichen Gesprächen mit den Beschäftigten.
Zusätzlich wurden weitere positive Leistungen wie, schnelleres Erreichen des
Höchsturlaubsanspruchs, Verbesserungen in den Schichtzulagen, Einführung einer
Kindergeldzulage, die Fortführung der Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
und Zuwendungen bei Dienstjubiläen vereinbart.
Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate haben sich also gelohnt. Bitte
unterstützen Sie die Kolleginnen und Kollegen der Tarifkommission auch in Zukunft
und engagieren Sie sich mit einem Eintritt in die DHV.

 

Erfolgreicher Tarifabschluß deutliche Lohnerhöhung kommt!

Nachdem Entgelte bereits zum Anfang des Jahres spürbar angestiegen sind, wurde diese Entwicklung in einem intensiven Verhandlungsprozeß zwischen der DHV Tarifkommission und der Arbeitgeberseite fortgesetzt. In dem neuen, für die Jahre 2018 und 2019 abgeschlossenen, Tarifvertrag, wurde eine völlig neue Eingruppierungs- und Entgeltstruktur vereinbart. Diese hat eine sehr deutliche Anhebung der Grundentgelte zur Folge. Darüber hinaus wird erstmalig die Betriebszugehörigkeit über eine Stufensteigerung honoriert. Damit verbessern sich die Entgelte der langjährig Beschäftigten zusätzlich. Da die Auswirkungen dieser neuen Struktur sehr individuell sind, ist eine pauschale Aussage über die prozentuale Höhe der Steigerungen nicht möglich. Die Vorstellung des neuen Systems erfolgt auf den Betriebsversammlungen im Dezember und in persönlichen Gesprächen mit den Beschäftigten.

Zusätzlich wurden weitere positive Leistungen wie, schnelleres Erreichen des Höchsturlaubsanspruchs, Verbesserungen in den Schichtzulagen, Einführung einer Kindergeldzulage, die Fortführung der Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, und Zuwendungen bei Dienstjubiläen vereinbart.

Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate haben sich also gelohnt. Bitte unterstützen Sie die Kolleginnen und Kollegen der Tarifkommission auch in Zukunft und engagieren Sie sich mit einem Eintritt in die DHV.

Die DHV Tarifkommission

TATEX Tarifergebnis erzielt Ost-West Angleichung auf den Weg gebracht!

Nachdem die bisherigen Verhandlungen ergebnislos geblieben waren, hat die Arbeitgeberseite auf Druck der DHV ihr Angebot nachgebessert. Hierbei stand besonders die Reduzierung der Differenz zwischen den Hauptregionalgruppen in Ost und West im Vordergrund. Durch eine dritte Steigerungsstufe für die unterste Entgeltgruppe in der Regionalgruppe III, konnte diese Differenz auf 50% des bisherigen Niveaus abgebaut werden. Die Tarifpartner sind sich einig, die restliche Differenz im nächsten Tarifvertrag endgültig abzubauen. Damit wird diese ungerechte Lücke endlich geschlossen!
Die DHV Tarifkommission hat deshalb entschieden, dieses Angebot, auch wenn es in einigen Bereichen noch hinter den Erwartungen zurückbleibt, anzunehmen.
Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31.12.2019.

Die Ergebnisse im Einzelnen:


Erhöhung der Entgelte:   

                                               01.11.2017               01.01.2019                    01.07.2019
RG I                                           2,25%                       2,00%
RG II                                          2,25%                       2,25%
RG III                                         3,50%                       2,75%                             0,32%

Weitere Verbesserungen:

• Erhöhung der Jahressonderzahlung um 50,-€

• Erhöhung der Auszubildendenvergütung, je nach RG und Lehrjahr, um 50,- bis 100,-€

• Eingruppierung von Textilreinigergesellen mit verantwortlicher Aufgabe in EG IV

DAK-Gesundheit: Tarifabschluss möglich

Der Arbeitgeber hat ein verbessertes Angebot vorgelegt:

  • Im Dezember 2017 eine Einmalzahlung von 300 Euro für alle Beschäftigten (Azubis 50 Euro).
  • Entgelterhöhung 1.1.2018 3,0%
  • Entgelterhöhung 1.1.2019 1,9%
  • Laufzeit 24 Monate

Die DHV Tarifkommission DAK-Gesundheit hatte am 11.10.2017 mit dem Arbeitgeber die berechtigten
Forderungen der DHV erörtert.

  •  DHV forderte 5% mehr Gehalt!
  • Zusätzlich forderte DHV eine Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!
  • DHV forderte eine überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter!
  • DHV forderte eine Sonderzahlung für alle Beschäftigten zum Ausgleich der Migrationsbelas-tungen!

Außerdem hatte die DHV-Tarifkommission neben deutlichen Gehaltsforderungen ihre Position zu vielen weiteren Themen klar gestellt. Diese Forderungen standen jetzt nicht zur Verhandlung, aber die DHV-Tarifkommission forderte den Arbeitgeber auf, über die nachfolgenden Punkte umgehend in Verhandlungen einzusteigen:

  • Tarifvertrag zur Bewältigung der Demografischen Entwicklung
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Heimarbeitsplätze auf Wunsch der Beschäftigten
  • Azubieinstellung und Übernahme nach der Ausbildung
  • Eingruppierung nicht tarifierter Tätigkeiten

Erhöhung der Eingruppierung für Tätigkeiten, die nach ProDAK erheblich anfordernder geworden sind, vorzunehmen!

Viele unserer innovativen Forderungen hat der Arbeitgeber bisher noch nicht aufgegriffen. Bezüglich der reinen Gehaltserhöhung hat sich der Arbeitgeber ein großes Stück in die Richtung unserer Forderung be-wegt. Auf unsere Forderungen, die unterschiedliche Wirkung einer Gehaltserhöhung auf geringere bzw. höhere Vergütungsgruppen auszugleichen, ist der Arbeitgeber nicht eingegangen. Indirekt ist der Arbeitgeber auf unsere Forderung nach Beachtung der Migrationsbelastungen eingegangen und hat dies in die % der Gehaltserhöhungen eingepreist.

Die DHV Tarifkommission tendiert dazu den Gehaltstarifvertrag abzuschließen und den Arbeitgeber zeit-gleich aufzufordern, unverzüglich in die Verhandlungen bezüglich der weiteren Themen einzutreten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie Ihre
DHV-Vertrauensleute vor Ort an.

KKH: Betriebliche Altersversorgung muss attraktiv bleiben!

2018 werden wir mit der KKH über die Gebietsleitervergütung reden!

2. November 2017

Vor einigen Wochen hat die DHV darüber informiert, dass die KKH Änderungen an der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung) für erforderlich hält. Die DHV hat sich zu Tarifverhandlungen unter der Bedingung bereit erklärt, dass vor deren Aufnahme Mitarbeiterinformationsveranstaltungen zur aktuellen Situation durchgeführt werden und den Beschäftigten die Gelegenheit gegeben wird, ihre Meinungen zu äußern.

Wir werden nach Abschluss der Informationsveranstaltungen mit folgenden Prämissen in die Verhandlungen zu Änderungen an der Anlage 7 gehen:

  • Das Ziel der DHV ist eine dauerhafte Sicherstellung der Attraktivität der Anlage 7 auch unter schwierigen Rahmenbedingungen!
  • Eine zukunftsfähige betriebliche Altersversorgung kann es nur geben mit moderaten Beiträgen und einer weiterhin attraktiven Garantieverzinsung!
  • In erworbene Anwartschaften aus VBL und Anlage 7 darf nicht eingegriffen werden!
  • Ihre Meinungen und Ideen müssen im Verhandlungsprozess berücksichtigt werden!
  • Wir müssen verhindern, dass die Anlage 7 im Zweifelsfall auch gekündigt werden und damit eine einheitliche betriebliche Altersvorsorge für alle Mitarbeiter verloren gehen könnte.
  • Und vor allem ist wichtig: Der neue Tarifvertrag soll Sie überzeugen!

Vertriebsvergütung
DHV und KKH hatten vereinbart, über die Neuregelung zur Regionalleitervergütung zu verhandeln. Die Arbeitgeberseite schlug jedoch vor, diesen Personenkreis wieder nach der Anlage 5 zu vergüten.

Nach eingehenden Diskussionen in unserer Tarifkommission sind wir dem Vorschlag unter der Prämisse gefolgt, dass wir in 2018 zusammen mit der Arbeitgeberseite nochmals über die Gebietsleitervergütung beziehungsweise über eine Wahlmöglichkeit zwischen den Anlagen 1 und 5 sprechen und verhandeln können. Unser Ziel ist es nach wie vor, die Anlage 5 TV in ein modernes, attraktives und zukunftsfähiges Vergütungssystem für alle Vertriebler neu zu fassen!

Auch wenn die Arbeitgeberseite unsere Vorstellung (noch) nicht teilt, hat sie ergebnisoffenen Gesprächen zugestimmt. Ein entsprechender Fahrplan soll ab Mai 2018 vereinbart werden.

BARMER: DHV hat Gehaltstarifvertrag gekündigt – Sagen Sie uns Ihre Meinung!

23.10.2017

DHV und BARMER stehen derzeit in einem intensiven Verhandlungsprozess. Es stehen umfangreiche Themen auf der Tagesordnung, z.B.:

  • Eingruppierung IT-Beschäftigte: Ziel der DHV ist die Vereinbarung einer marktgerechten und vor allem auch für jüngere Beschäftigte attraktiven Vergütung.
  • Tarifvertrag Vertriebsprämie: Die BARMER hat es leider noch nicht vermocht, der DHV ihre Vorstellungen zur Neuregelung der Vertriebsprämie zu übermitteln. Der Zeitplan, bis Jahresende einen neuen Tarifvertrag auszuhandeln, steht auf der Kippe. Bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages wirkt aber noch der alte, zum 31.12.2016 gekündigte Tarifvertrag nach!
  • Zukunftstarifvertrag: Die Motivation der Arbeitgeberseite ist, in Ruhe über sozialverträgliche Regelungen zu verhandeln, bevor die Kasse neue Umstrukturierungen vornehmen muss. Sie zeigt sich aber auch offen für andere Themen. Wir verstehen unter einem Zukunftstarifvertrag mehr als die Weiterentwicklung des Rationalisierungsschutztarifvertrages für den Fall möglicher neuer Umstrukturierungen! Themen wie z.B. die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, Homeoffice oder Lebensarbeitszeitkonten sollen ebenfalls Bestandteil des Zukunftstarifvertrages sein.
  • Gehaltstarifverhandlungen:  Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 31.01.2018 gekündigt. Unser Ziel ist der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages, der sich möglichst nahtlos an den alten Tarifvertrag anschließt! Die DHV-Tarifkommission hat die . Arbeitgeberseite aufgefordert, rechtzeitig vor dem Ende des Kündigungstermins Ende Januar 2018 die Gehaltstarifverhandlungen aufzunehmen.

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Das gilt nicht nur für die anstehenden Gehaltstarifverhandlungen, sondern auch für das zweite große Tarifprojekt, den Zukunftstarifvertrag: