Aufsichtsratswahl Commerzbank: Mandat äußerst knapp verpasst

Die DHV hat bei der Aufsichtsratswahl der Commerzbank AG einen Achtungserfolg errungen. Gemeinsam mit dem DBV hatte sie eine Gewerkschaftsliste aufgestellt. Bei der Delegiertenwahl scheiterte diese Liste nur denkbar knapp: Sie konnte von den gültigen 421 Stimmen 102 auf sich vereinigen. Letztendlich fehlten nur 4 Stimmen oder eine Delegiertenstimme mit 6-fachem Stimmrecht aus der Zentrale. Ein Aufsichtsratsmandat erzielte bei den Arbeitnehmervertretern die unabhängige Liste UNO, die mit DHV und DBV eine Allianz gebildet hatte.
DHV-Kandidat Harald Leifer: „So nah waren wir noch nie dran. Ich finde es ein tolles Ergebnis. Die Richtung passt, und ich denke, auch die Belegschaft will einen Wechsel der vorhandenen Strukturen haben. Daran sollten wir weiterarbeiten.“
Die DHV bedankt sich bei den Mitliedern in der Commerzbank für ihren engagierten Wahlkampf. Auf das Ergebnis lässt sich für die nächsten Aufsichtsratswahlen in 5 Jahren bauen!

DHV-Hauptvorstand

DHV-Betriebsrätekonferenz Volks- und Raiffeisenbanken

Aus dem gesamten Bundesgebiet kamen am 22.01.2018 DHV-Betriebsräte der Volks- und Raiffeisenbanken nach Neu Isenburg bei Frankfurt, um an einer Betriebsrätekonferenz zu Zukunftsfragen der Tarifverträge im genossenschaftlichen Bankensektor teilzunehmen. Die Veranstaltung zählte rund 40 Teilnehmer.

DHV und der Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) hatten im Tarifabschluss 2016 vereinbart, in 2018 Tarifgespräche zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge aufzunehmen. Der rasante Wandel der Arbeitswelt, insbesondere der demographische Wandel und die Digitalisierung von Arbeitsprozessen, stellen die Banken, die Betriebsräte und die Tarifpartner vor große Herausforderungen. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Volks- und Raiffeisenbanken müssen diese mit der nötigen Entschlossenheit angegangen werden. Die Betriebsrätekonferenz diente der Vorbereitung der Tarifgespräche. Den Betriebsräten sollte ein Forum geboten werden, um DHV und AVR ihre Meinungen und Positionen für die kommenden Tarifgespräche mitzugeben.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders umriss in seinem Vortrag die tarifpolitischen Herausforderungen und möglichen Handlungsfelder:

  • Förderung Familie und Beruf
  • Gesunderhaltung der Beschäftigten
  • Gewinnen und Halten von Fachkräften
  • Herausforderungen der Digitalisierung meistern
  • Regelungen zum Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand
  • Für die Betriebsräte handhabbare Eingruppierungsregelungen

Die Förderung von Homeofficearbeitsplätzen, ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit in die Vollzeittätigkeit, die Verbesserung der Qualifizierung der Beschäftigten und der Ausbau der Teilzeitregelung für rentennahe Jahrgänge waren einige der konkreten Beispiele, die Henning Röders als mögliche Themen für die Tarifgespräche nannte.

Die Vertreter des AVR betonten in ihren Vorträgen die Herausforderung, die hohe Tarifbindung des genossenschaftlichen Bankensektors in Zeiten des rasanten Wandels der Arbeits- und Bankenwelt zu halten. Ein zukunftsfähiger Tarifvertrag müsse sowohl der Attraktivität der Arbeitsbedingungen als auch der Wirtschaftlichkeit der Banken in Zeiten des zunehmenden Margendrucks und der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung tragen. Ein Tarifvertrag dürfe die Banken nicht überfordern und damit einer Aushöhlung des Flächentarifvertrages Vorschub leisten. Insbesondere gelte es, den hohen Grad der Beschäftigung weiter zu sichern.
Einen Schwerpunkt sieht der AVR laut Aussage seiner Geschäftsführerin Annette Kaiser in der Neufassung der Eingruppierungsregelungen. Diese bilden die Arbeitswelt der 1970er und 1980er Jahre ab und sind damit längst veraltet.

In der anschließenden Diskussion nahmen die Betriebsräte reichlich von der angebotenen Möglichkeit zur Äußerung ihrer Meinungen und Ideen Gebrauch und gaben DHV und AVR wichtige Anregungen für die in 2018 anstehenden Gespräche zur Zukunftsfähigkeit auf den Weg.

Auftakt Gehaltstarifverhandlungen Barmer

Am 16.01.2018 fand der Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen zwischen DHV und BARMER statt.

Unsere Forderung: 5,0 % mehr Gehalt

Unsere Begründung

Entgegnung Arbeitgeber

ü  Die Inflation zieht wieder an: die offizielle Inflationsrate liegt bei 1,7 %, die gefühlte deutlich drüber.

ü  Unser Ziel ist ein spürbarer Reallohnzuwachs.

ü  Nach den Belastungen des Projekts „aufbruch“ haben die Beschäftigten eine deutliche Gehaltserhöhung verdient. Mit der erfolgten Umstrukturierung ist auch Verteilmasse vorhanden.

  • Ja, infolge des Projekts „aufbruch“ sind den Beschäftigten höhere Kostenentstanden. Aber diese werden durch den Tarifvertrag für einen Übergangszeitraum abgefedert.
  • Ja, die Beschäftigten müssen am Erfolg beteiligt werden. Der Erfolg ist aber endlich.
  • Die Herausforderungen für die BARMER in 2018 – ein stabiler Beitragssatz unter den Bedingungen eines zu erwartenden leicht negativen Abschlusses – lassen nur einen Abschluss in einem angemessenen Rahmen zu.

Unsere Forderung: 5,0 % mehr Auszubildendenvergütung

Unsere Begründung

Entgegnung Arbeitgeber

ü  Die Auszubildenden sind die Zukunft der Kasse. Nur mit einem attraktiven Ausbildungsniveau kann die BARMER neue Auszubildende gewinnen und diese dauerhaft an sich binden. Eine deutliche Steigerung der Auszubildendenvergütung ist daher ein unbedingtes Muss!

  • Die BARMER spürt den zunehmenden Mangel an qualifizierten jungen Menschen.
  • Die Arbeitgeberseite ist deshalb bereit, die Auszubildendenvergütungen überproportional anzuheben.

Arbeitgeberangebot:

  • Gehaltserhöhungen: Ab 01.02.2018 um 2,0 %  und ab 01.03.2019 um 1,5 %
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen ab 01.02.2018 um mtl. 50,00
  • Laufzeit bis 31.03.2020 (26 Monate)

Dieses Angebot haben wir als unzureichend abgelehnt! 

Tarifkommission KKH steckt den Kurs für die Tarifverhandlungen in 2018 ab

Am 12.01.2018 traf sich die KKH-Tarifkommission in Hannover, um über die DHV-Positionen zu den in 2018 anstehenden Verhandlungen zu beraten. Am 09.02.2018 findet der Auftakt der Tarifverhandlungen zu Änderungen an der betrieblichen Altersvorsorge (Anlage 7) statt. Des Weiteren haben DHV und KKH vereinbart, ab Mai 2018 Tarifgespräche zu Änderungen an der Gebietsleitervergütung zu führen.

Die DHV ist erfreut, dass der langjährige Vorsitzende des Hauptpersonalrats der KKH, Manfred Gold (im Bild Mitte), letztes Jahr aus verdi aus- und in die DHV eingetreten war und sich aktiv mit seinen Erfahrungen und seiner Sachkenntnis in die DHV-Tarifarbeit einbringt.

Die DHV-Tarifkommission ist sich einig in dem Ziel, dass es auch weiterhin eine für alle Beschäftigte attraktive betriebliche Altersversorgung geben muss. Dabei ist ein Festhalten an der Garantieverzinsung wichtig, denn diese bietet den Beschäftigten in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsen einen nicht zu unterschätzenden Vorteil gegenüber der Anlage in festverzinsliche Wertpapiere. Bezüglich der Gebietsleitervergütung hatte die DHV der Arbeitgeberseite bereits in den Tarifverhandlungen 2017 deutlich gemacht, dass diesen Beschäftigten die Möglichkeit der Eingruppierung nach den Vergütungsgruppenregelungen der Anlage 5 (Eingruppierungen) gebote werden soll. Bislang gilt für die Gebietsleiter eine gesonderte Vergütungsordnung.

Volks- und Raiffeisenbanken: DHV-Tarifkommission bereitet Betriebsrätekonferenz vor.

DHV-Tarifkommission bereitet Betriebsrätekonferenz und Tarifgespräche zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge vor

Am 10./11.01.2018 traf sich die DHV-Tarifkommission in Stuttgart zur Vorbereitung der Tarifgespräche zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge bei den Volks- und Raiffeisenbanken. DHV und der Arbeitgeberverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) hatten im Tarifabschluss 2016 die Aufnahme von Tarifgesprächen für 2018 vereinbart.

Die DHV-Tarifkommission sieht insbesondere Handlungsbedarf in Bezug auf den demographischen Wandel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie in Bezug auf die Herausforderung Digitalisierung der Arbeitswelt. Zunehmende Sorge bereitet den Tarifkommissionsmitgliedern auch der sich verschärfende Mangel an Fachkräften und Auszubildenden. Die Quantität und Qualität der Bewerber nimmt immer mehr ab, und insbesondere in Regionen mit Vollbeschäftigung suchen Banken händeringend Auszubildende. Der Flächentarifvertrag der Volks- und Raiffeisenbanken muss auf diese Herausforderungen die richtigen Antworten finden. Die Arbeitsbedingungen müssen gerade in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch besser gestaltet werden. Auch sollte die Schaffung einer weiteren Tarifgruppe 10 für Tätigkeiten mit besonderer Qualifizierung in Betracht gezogen werden.

Die Tarifkommission wird die Tarifgespräche unter Einbeziehung der Betriebsräte der Volks- und Raiffeisenbanken führen. Zu diesem Zweck wird am 22.01.2018 eine Betriebsrätekonferenz stattfinden. Aber auch über diesen Termin hinaus wird die DHV-Tarifkommission den regelmäßigen Austausch mit den Betriebsräten suchen und pflegen.

Tarifabschluss DRK Rettungsdienst Brandenburg: Attraktive Vergütung und 45-Stundenwoche ab 2020!

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Arbeitgebergemeinschaft und DHV-Tarifkommission haben einen Tarifvertrag für den Rettungsdienst des DRK in Brandenburg vereinbart. Es konnten viele wesentliche Verbesserungen, teils über dem Niveau des öffentlichen Dienstes, erreicht werden. Die Funktionszulagen wurden erweitert und aufgestockt. Auch die Auszubildendenvergütung wurde auf ein aktuelles Niveau angehoben.

Wesentliche Tarifleistungen:

  • Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden
    auf 47 Stunden ab dem 01.01.2019
    auf 45 Stunden ab dem 01.01.2020
  • Angemessene Vergütung für das Rettungsdienstpersonal:
   Stufe 1  Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6
 Notfallsantäter  2.861,61 3.057,31  3.198,41  3.373,12  3.509,38  3.589,38
 Rettungsassistent  2.323,39 2.563,99 2.772,67 3.024,59 3.151,68  3.231,73
 Rettungssanitäter  2.230,09  2.459,64  2.576,26  2.803,37  2.884,78  2.967,41

   (Stufenlaufzeiten wie TVöD VKA)

  • Jahressonderzahlung: 75% des Monatsentgelts
  • Nur für DHV-Mitglieder: Erholungsbeihilfe (steuerbefreit): 156 Euro pro Jahr
  • Zusatzversorgung: 2% des Arbeitnehmerzusatzbeitrags übernimmt der Arbeitgeber
  • Wechselschichtzulage: 105 Euro / Schichtzulage 46 Euro
  • Komfortable Regelung für Zusatzurlaub bei Nachtarbeit
  • 29 bis 31 Tage Erholungsurlaub

Damit bietet der DHV Tarifvertrag ab 01.01.2018 sehr gute Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst.

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Median Kliniken: Tarifverhandlung vertagt – nächster Termin im Januar 2018

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Seit Beginn des Jahres 2017 verhandelt die DHV Tarifkommission intensiv einen neuen Tarifvertrag für die vier genannten MEDIAN Klinikstandorte. Dieser Tarifvertrag soll in seiner Struktur die Bestandteile Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag enthalten. In den ersten beiden Teilen wurden bereits Fortschritte und eine Annäherung der Positionen erreicht.

Ein zentraler offener Punkt ist aber noch die Frage der zukünftigen Gestaltung und Höhe der Entgelte. An dieser Stelle traten in der letzten Runde deutliche Differenzen zwischen den beteiligten Parteien zu Tage. Beide Seiten haben daraufhin beschlossen, die Tarifverhandlung am 15. und 16. Januar 2018 in Bad Kösen fortzuführen.

Wir werden auf den geplanten Mitgliederversammlungen, am 16. Januar in Bad Kösen und am 22. Januar in Bad Salzdetfurth, über den genauen Stand berichten und das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

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Betriebsräteversammlung bei der Hornbach Baumarkt AG

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Am 29.11.2017 fand die alljährliche Betriebsräteversammlung von Hornbach in Göttingen statt. Die Stimmung der 190 Teilnehmer war durchweg gut. Die Gesundheit der Mitarbeiter war ein ebenso zentrales Thema wie Arbeiten 4.0 und die damit einhergehende  Digitalisierung. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Kay Strelow erinnerte den Arbeitgeber an die damit verbundene hohe Verantwortung gerade älteren Mitarbeitern gegenüber, die das Unternehmen zu dem gemacht haben, was es heute ist. Vorstandsmitglied Wolfger Ketzler, verantwortlich u. a. für den Bereich Personal betonte, dass Hornbach als Arbeitgeber digitale Technologien künftig noch stärker einsetzen werde, um konkurrenzfähig zu bleiben. Man setze auf Flexibilisierung z. B. mit Expresskassen und strebe  einen digitalen papierlosen Markt an. Technologie soll eigesetzt werden, um effizienter zu arbeiten. Die Geschäftsführerin der DHV Silke Schönherr-Wagner  machte deutlich, dass Digitalisierung Chancen eröffne, aber gleichzeitig auch Risiken für Arbeitsplätze und Mitarbeiter bedeute. Sie sagte: Handel braucht Menschen. Wir wollen, dass bei zunehmender Technisierung die Arbeitnehmer im Focus stehen. Wir setzten uns beim Abschluss von Tarifverträgen dafür ein, dass die Arbeitnehmerinteressen  gerade auch im Hinblick auf die Digitalisierung beachtet werden.

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Privates Versicherungsgewerbe: Abschluss für den Versicherungsaußendienst nach fast einem Jahr Verhandlungspause

Am 29.11.2017 fanden in Berlin die Gehaltstarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst nach knapp einem Jahr der Verhandlungsunterbrechung statt.

Die Tarifverhandlungen fanden unter dem Einfluss der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung statt.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Laufzeit des Tarifvertrages

36 Monate mit drei Erhöhungsstufen ab 01/2018, 11/2018 und 11/2019

Mindesteinkommen Stufe I (§ 3 Ziff. 1 GTV)

40 € mtl. (1,98 %)
30 € mtl. (1,46 %)
20 € mtl. (0,96 %)

Mindesteinkommen Stufe II (§ 3 Ziff. 1 GTV)

30 € mtl. (1,52 %)
25 € mtl. (1,24 %)
15 € mtl. (0,74 %)

Mindesteinkommen organisierender Werbeaußendienst
(§ 3 Ziff. 2 GTV)

40 € mtl. (1,64 %)
30 € mtl. (1,21 %)
20 € mtl. (0,80 %)

Unverrechenbarer Betrag des Mindesteinkommens
(§ 19 Ziff. 1 MTV)

5 € mtl. (1,00 %)
0 € 
5 € mtl. (0,99 %)

Monatliche Einkommensgrenze für Weihnachts- und Urlaubsgeld

(§ 19 Ziff. 5, § 22 Ziff. 3 MTV)

75 € (1,53 %)
70 € (1,41 %)
50 € (1,00 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe I (§ 19 Ziff. 5 MTV)

30 € mtl. (1,60 %)
25 € mtl. (1,31 %)
15 € mtl. (0,78 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe II (§ 19 Ziff. 5 MTV)

35 € mtl. (1,51 %)
30 € mtl. (1,27 %)
25 € mtl. (1,05 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 19 Ziff. 5 MTV)

40 € mtl. (1,54 %)
35 € mtl. (1,33 %)
25 € mtl. (0,94 %)

Höchstbetrag Krankenzulage (§ 21 Ziff. 2 b) und c) MTV)

60 € mtl. (1,56 %)
55 € mtl. (1,41 %)
40 € mtl. (1,01 %)

Provisionsausgleich für Eigengeschäft (§ 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV)

5 € pro Urlaubstag (1,56 %)
0 €
5 € pro Urlaubstag (1,54 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe I (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

15 € (1,28 %)
10 € (0,84 %)
5 € (0,42 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe II (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

20 € (1,40 %)
15 € (1,01 %)
10 € (0,67 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

25 € (1,53 %)
20 € (1,21 %)
15 € (0,90 %)

Darüber hinaus wird das geltende Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst bis zum 31.12.2019 verlängert.

Der Arbeitgeberverband war nicht dazu bereit, einer Erweiterung des Altersteilzeitabkommens auf den gesamten Versicherungsaußendienst zuzustimmen.

Diese Forderung werden wir bei den ab Januar stattfindenden Gesprächen zur Zukunftsfähigkeit des Tarifvertrages wieder aufnehmen.

Eine Anpassung des § 17 an die aktuelle IDD wird ebenfalls bei den anstehenden Gesprächen mit auf die Agenda gesetzt.

Ist Nachteilsausgleich ein Zukunftsthema der BARMER?

Diese Frage, stellte sich unsere Verhandlungskommission in der Tarifverhandlung
am 23.11.2017 zum Themenkomplex „Zukunftstarifvertrag“. Die BARMER legte in der Verhandlung erste Vorstellung zu den Themen Langzeitarbeitskonten und Nachteilsausgleich vor. Neben dem Nachteilsausgleich kündigte die Arbeitgeberseite an, im Rahmen der Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag auch über die Zumutbarkeitskriterien für Versetzungen und über Regelungen zu betriebsbedingten Kündigungen zu verhandeln. Zu diesen beiden Themen hat die Arbeitgeberseite noch keine Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Aber es fiel das Stichwort „betriebsbedingte Kündigungen nach Alterskohorten“, d.h. Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch älterer Beschäftigter.

Nein, Befürchtungen brauchen Sie nicht zu haben. Die Arbeitgeberseite hat versichert, dass keine neuen Umstrukturierungen und keine betriebsbedingten Kündigungen geplant sind. Dieser Versicherung wollen wir auch Glauben schenken, denn erst einmal muss nach dem Projekt „aufbruch“ Ruhe in die BARMER einkehren, und die neuen Strukturen müssen greifen. Aber die Anliegen der Arbeitgeberseite zeigen, dass womöglich in einigen Jahren Veränderungen auf die Kasse zukommen werden, für die sie gewappnet sein will, eben weil die Veränderungen nicht mehr mit den bewährten Instrumenten des TV Rationalisierungsschutz oder mit der Wiederauflage des TV „aufbruch“ aufgefangen werden können.

TV „Strukturveränderung“ statt TV „Zukunft“! Diesen Namensvorschlag hat die DHVVerhandlungskommission der BARMER unterbreitet. Maßnahmen zur Begleitung von Versetzungen und zum Personalabbau als „Zukunft“ zu bezeichnen ist das falsche Signal an die Mitarbeiterschaft!

Die DHV-Verhandlungskommission ist selbstverständlich bereit, auch über schwierige Themen zu verhandeln. Es ist auch gut, mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitdruck zu verhandeln. Arbeitgeberseite und DHV-Verhandlungskommission kamen in der Verhandlung zur Einschätzung, dass sich der Verhandlungsprozess mindestens bis in den Herbst nächsten Jahres ziehen wird. Zumal gestern einige dicke Brocken sichtbar wurden:

  • Betriebsbedingte Kündigung nach Alterskohorten: Wie passt diese Idee mit der tariflichen Unkündbarkeitsregelung zusammen? Da fehlt uns momentan die Phantasie dazu.
  • Lebensarbeitszeitkonten und Urlaub: Die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten zum Zwecke von beruflichen Auszeiten oder eines früheren Renteneintritts ist grundsätzlich überlegenswert. Es
    darf aber nicht sein, dass Beschäftigte, die z.B. Lebensarbeitszeitkonten für einen früheren Renteneintritt nutzen wollen, auch für die ihnen während der Freistellung eigentlich zustehenden Urlaubtage ansparen müssen. Auf diese Problematik wies die DHV-Verhandlungskommission hin.
  • Altersteilzeit: Die Arbeitgeberseite hat zwar Bereitschaft signalisiert, dass sie sich vorstellen könnte, der langjährigen DHV-Forderung nach Wegfall der Jahrgangsbegrenzungen Rechnung zu tragen. Sie will aber keinen Anspruch auf Altersteilzeit mehr vereinbaren.

Diese drei großen Brocken wurden gestern allein beim ersten richtigen Einstieg in das Thema deutlich. Es werden noch einige weitere Klippen zu meistern sein, bis DHV und BARMER einen akzeptablen Kompromiss zu den Themen Strukturveränderung und Zukunft vereinbart haben werden.