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Median Kliniken Bad Kösen: Mitarbeiter machen wiederholt in der Mittagspause Druck

Bad Kösen: Zum zweiten Mal in Folge protestierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reha Saale Kliniken und der Kinder Reha Klinik „Am Nikolausholz“  in Bad Kösen am Mittwoch, 22.05.2019, in der Mittagspause zwischen 12.30  und 13 Uhr. Unter dem Slogan „Aktive Mittagpause“ hatte die DHV – Die Berufsgewerkschaft in den Median Reha Kliniken Bad Kösen wieder zu einer aktiven Mittagspause mit Protest und Warnstreik aufgerufen. Es war schnell klar, dass die Resonanz gegenüber der Vorwoche deutlich größer war. In zwei Gruppen protestierten mehr als 150 Beschäftigte gegen die Lohn- und Gehaltspolitik von Median und setzten ein Zeichen für faire und angemesse Bezahlung in schweren und verantwortungsvollen Berufen.
 
Unter dem Dach der DHV forderten die Beschäftigten im Bereich der beiden Reha Kliniken nochmals eine angemessene Lohnerhöhung von mindestens 6,5 Prozent. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Kliniken nutzten die Mittagspause, um ihre Forderungen lautstark zum Ausdruck zu bringen und den Tarifverhandlungen Nachdruck zu verleihen.

Die DHV Verhandlungskommission kritisierte nochmals, dass die beiden fest vereinbarten  Verhandlungstermine mit der Gewerkschaft durch die Arbeitgeberseite kurzfristig und ohne plausiblen Grund abgesagt worden waren. Ein vernünftiges und diskussionswürdiges Angebot ist von der Arbeitgeberseite bislang ebenso wenig erfolgt.

In dieser Woche berieten die Gewerkschaftsmitglieder der Median Kliniken über die weitere Vorgehensweise mit Arbeitskampfmaßnahmen. Der Landesgeschäftsführer der DHV machte deutlich, dass die DHV diese Maßnahmen konsequent einsetzen wird, um dem tarifpolitischen Ziel Nachdruck zu verleihen. Die Mitglieder der DHV und die Belegschaft der Median Kliniken forderten zudem die Klinikleitung auf, an den Verhandlungstisch zurück zu kehren. Unter dem Beifall der Anwesenden hieß es „Wir machen weiter“, sie unterstrichen vor Ort, dass jetzt nicht locker gelassen wird, um zu dem gemeinsamen  Erfolg zu kommen.

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Protestaktion Medien Klinik 22.05.2019

Median Kliniken Bad Kösen: Mitarbeiter machen in der Mittagspause Druck

Eine nicht alltägliche Mittagspause gab es am Mittwoch, dem 15. Mai 2019 zwischen 12.30  und 13 Uhr für zahlreiche Beschäftigte der Median Saale Reha Kliniken I und II und der Kinder Reha Klinik „Am Nikolausholz“.  Unter dem Slogan „Aktive Mittagpause“ hatte die DHV zu einer aktiven Mittagspause mit Warnstreik aufgerufen.  

Die DHV fordert in den laufenden Tarifverhandlungen im Bereich der beiden Reha Kliniken u.a. eine angemessene Lohnerhöhung von mindestens 6,5 Prozent. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Kliniken nutzten die Mittagspause, um insbesondere die DHV-Gehaltsforderung lautstark zum Ausdruck zu bringen und den Tarifverhandlungen Nachdruck zu verleihen.

Die DHV Verhandlungskommission verurteilte öffentlich, dass die zwei bisher vereinbarten Verhandlungstermine durch die Arbeitgeberseite kurzfristig abgesagt wurden. Die Absage für den eigentlich zeitgleich mit der aktiven Mittagspause angesetzten Termin erreichte die DHV erst am Tag vorher. Solch ein Vorgehen ist ungebührlich, auch gegenüber den Beschäftigten, die zu Recht eine angemessene Gehaltserhöhung erwarten!

Während am Standort Reha Klinik 2 und der Kinder Reha Klinik über 70 Beschäftigte dem Aufruf folgten, wurde auch am Standort der Reha 1 gleichzeitig die Aktion mit mehr als 30 Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, so dass insgesamt über 100 Kolleginnen und Kollegen die Tarifverhandlungen der DHV öffentlich unterstützten. Plakativ forderten die Gewerkschaftsmitglieder „Stoppt den Reallohn – Verlust“ und „Mindestens 6,5 % mehr Geld!“.

Die Gewerkschaftsmitglieder der Median Kliniken in der Kurstadt beraten über die weitere Vorgehensweise und weitere Arbeitskampfmaßnahmen.

Protestaktion Medien Klinik 22.05.2019

RehaKlinikum Bad Säckingen: Tarifvertrag abgeschlossen – Steigerung um 6%

Die Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag für das RehaKlinikum Bad Säckingen sind abgeschlossen, DHV und Arbeitgeber einigten sich auf einen Abschluss.
Die DHV Mitglieder des RehaKlinikum Bad Säckingen haben dem Abschluss im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt und sind damit der Empfehlung der Verhandlungskommission gefolgt.

Folgendes Ergebnis wurde erreicht:

  • Prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 24 Monaten; rückwirkend zum 01.01.2019 steigen die Entgelte um 3% und dann zum 01.01.2020 um weitere 3%;
  • Einführung weiterer Stufenaufstiege bei den Entgeltgruppen 1 bis 4;
  • Einführung einer Treueprämie für die Entgeltgruppen 1 bis 6 bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit von 100 € brutto, ab 2020 Steigerung der Prämie um die Höhe der Tarifabschlüsse;
  • Die Anhebung des Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€;
  • Die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV Mitglieder;
  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung.

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Endes des Insolvenzverfahrens ist der Abschluss sehr begrüßenswert und ist ein erfreuliches Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren der Unsicherheit.

Median Klinik Bad Sazdetfurth: Grundsteinlegung für neue Tarifverhandlungen

am 06.03.2019 traf sich die DHV in Berlin mit Vertretern der Median Kliniken.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Herr Reetz, sprach davon, ein „kleines Paket“ zu schnüren, welches in sehr naher Zukunft mit der der DHV-Tarifkommission verhandelt werden soll.

Die Arbeitgeberseite gab eindeutig das Signal, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Eine terminliche Abstimmung wird es ab 19.03.2019 geben.

Die Die DHV und der Arbeitgeberverband einigten sich auf ein ergebnisorientiertes und strukturiertes Arbeiten am Tarifvertrag.

Wir gingen mit der Überzeugung auseinander, am 06.03.2019 einen neuen „Grundstein“ zur Stärkung der Verhandlungsbereitschaft gelegt zu haben.

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen fordert: Faire Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege ohne ausufernde Kosten für Pflgegepatienten und Angehörige – kein Durchreichen der Personalkosten an Betroffene!

Gesundheitsberufe müssen aufgewertet werden und attraktiver werden. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen tragen Verantwortung für Leib und Leben ihrer Schutzbefohlenen und üben eine körperlich wie mental belastende Tätigkeit aus. Dennoch sind derzeit sowohl die gesellschaftliche Anerkennung, wie auch die Verdienstmöglichkeiten zu gering. Die sich aus der Aufwertung zwangsläufig ergebenen Kosten dürfen nicht einfach an die zu pflegenden Personen, ihre Angehörigen und die Patienten durchgereicht werden.

Gesamtsolidarische Finanzierung durch Steuermittel und die Krankenkassen — die Aufwertung der Pflege und des Gesundheitswesens ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe deren Kosten nicht ausschließlich die Betroffenen tragen dürfen. Krankenkassen und Steuermittel müssen die Kosten auffangen.

Steigerungen der Lohnsummenkosten dürfen nicht zu Lasten des tatsächlichen Personalschlüssels vor Ort gehen. Der Personalschlüssel muss bundeseinheitlich nach Bedarfsaufwand erhöht werden und darf nur durch Personal erfüllt werden, das tatsächlich vor Ort anwesend ist. Ziel muss es sein mehr Personal, sowohl Fach- und Hilfskräfte, zu gewinnen. Um dies zu gewährleisten müssen die Kontrollen der Einhaltung des Personalschlüssels verschärft werden und häufiger, sowie vor allem unangemeldet vorgenommen werden.

Zwingend erforderlich für die zukünftige personelle Ausstattung des Gesundheitswesens  ist, dass soziale Berufe für junge Menschen attraktiver gemacht werden, damit wieder mehr Menschen einen sozialen Beruf ergreifen. Auch die ehrgeizigen Pläne der Aktion Pflege der Bundesregierung 13.000 neue Pflegestellen zu schaffen, wird man nur umsetzen können, wenn das notwendige Fachpersonal zur Verfügung steht. Dazu müssen die Ausbildungsvergütungen angehoben werden und die Ausbildung muss dort, wo sie Kosten verursacht (Erziehungsbereich) nicht nur kostenfrei werden, sondern ebenso attraktiv vergütet werden. Darüber hinaus müssen Ausbildungsinhalte gestrafft und Ausbildungsgänge bei hoher Qualität verkürzt werden.

Gleichzeitig müssen auch potentielle Umschüler für einen sozialen Beruf begeistert werden, etwa durch höhere Ausbildungsbezüge und weitere Anreize der Bundesagentur für Arbeit, die auch konsequenterweise die Kosten dafür tragen muss.

Familienfreundliche Arbeitszeiten gehören zu einem modernen Beruf im Gesundheitswesen. Bestandteil davon sind bestandsgeschützte Dienstpläne, auf die sich der Beschäftigte verlassen kann und die Garantie, dass arbeitsfrei auch arbeitsfrei bleibt. Arbeit und Freizeit müssen planbar sein.

22.02.2019

DHV-Mitgliederversammlung RehaKlinikum Bad Säckingen – Forderungen beschlossen

Am 14.11.2018 fand in den Räumlichkeiten der RehaKlinikum Bad Säckingen die 2. Mitgliederversammlung des Jahres 2018 statt. Auf Einladung des DHV-Geschäftsführers Marc Endlich trafen sich die DHV-Mitglieder um für die anstehenden Verhandlungen des Vergütungstarifvertrages die Weichen zu stellen.

So wurde die Verhandlungskommission gewählt und die Forderungen beschlossen. Die Forderungen sehen wie folgt aus:

  • die Beseitigung der Trennung von „Alt-“ und „Neu-Mitarbeitern“ und eine Zusammenführung der Tabellen auf den Stand der Tabelle für „Alt-Mitarbeiter“ vom 01.01.2018 als Grundlage der weiteren Verhandlungen über eine prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten;
  • einen weiteren Stufenaufstieg für die Entgeltgruppen 1 bis 6 über die bisherig möglichen Endstufen 4/5/6/7/8 hinaus;
  • die Schaffung einer 9. Stufen beim Erreichen des 25. Beschäftigungsjahres;
  • die Anhebung der Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€ monatlich;
  • die Anhebung der Höhe der jährlichen Sonderzahlung auf 1.500,00€;
  • die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV-Mitglieder.

Diese Forderungen werden dem neuen Geschäftsführer des RehaKlinikums Bad Säckingen Herrn Peter Mast übermittelt werden, so dass die Verhandlungen in Kürze aufgenommen werden können.

Das RehaKlinikum Bad Säckingen befindet sich seit letztem Jahr in Insolvenz in Eigenverwaltung. Das RKBS hatte die letzten Jahre mit einem Rückgang der Belegungszahlen zu kämpfen. Im Insolvenzverfahren mussten im Rahmen eines Sozialplans einige Beschäftigte entlassen werden. Mit Beginn des Jahres 2018 scheint hier eine Kehrtwende geschafft und die Belegungszahlen steigen wieder.

Neuer Entgelttarifvertrag für das DRK Parchim

::introtext::

15.10.2018

DHV und DRK Parchim haben sich am 17.09.2018  nach intensiven Verhandlungen auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

Erhöhung der Löhne und Gehälter
3% zum 01.01.2019
3% zum 01.01.2020

Erhöhung des Weihnachtsgeldes um 5 % ab 2019
Zuzüglich einer weiteren Erhöhung um 5 % alle 2 Jahre bis zu Erreichung von 100%

Erhöhung der ZMV um 5 % ab 2020
Zuzüglich einer weiteren Erhöhung um jeweils 5 % im Wechsel mit dem Weihnachtsgeld bis zur Erreichung von 100%

Angleichung und Erhöhung der Auszubildendenvergütung
3-jährige Ausbildung:
850/900/950   € zum 01.01.2019
850/950/1050 € zum 01.09.2019
2-jährige Ausbildung:
700/750 € zum 01.01.2019

Neue Zulage für SAPV: 150,00 € monatlich

Einmalzahlung für DHV-Mitglieder i. H. v. 450 €

Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2020 (24 Monate)

Erfreulich ist aus Sicht der Tarifkommission, dass nicht nur bezüglich des Entgelttarifvertrages ein positiver Abschluss erzielt werden konnte, sondern dass auch Einigkeit bezüglich einiger streitiger Punkte aus dem Manteltarifvertrag erzielt wurde. Der Abschluss beschert den Beschäftigten einen deutlichen Lohnzuwachs.
Ebenfalls positiv ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung zu werten, ebenso wie die Anrechnung der Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit.
Die Steigerung des Weihnachtsgeldes und der ZMV jeweils im Wechsel um 5 % war höher gefordert worden. Ein Erreichen der 100% ist aber endlich in Sicht.
Positiv zu bewerten ist auch ein weiterer Tag Sonderurlaub bei Tod eines Geschwisters.
Außerdem: DHV-Mitgliedschaft lohnt sich! Wer zum 01.01. des Jahres Mitglied ist, der erhält auch in den nächsten 2 Jahren eine erhebliche Sonderzahlung.

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Tarifinfo Rettungsdienst LK Barnim

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in drei Verhandlungsrunden konnten wir ein Verhandlungsergebnis erreichen:
Die Steigerung ist überdurchschnittlich und soll die Entgelte näher an die des öffentlichen Dienstes heranführen.

I. Tabellenentgelte
Die Entgeltsteigerung setzt sich zusammen

1. aus Festbeträgen:

RS, RA 266 Euro,
NS 228 Euro
EG F,G 300 Euro

2. einer zusätzlichen prozentualen Steigerung von 2,5%.
3. Der Gesamtbetrag wird gedrittelt und 2019 bis 2021 jeweils zum 01.01. aufgeschlagen. Die Erhöhungen betragen insgesamt prozentual:

EG C: 13,45%, EG D: 12,66%, EG N: 9,91%, EG E: 12,12%
EG F: 12,40% EG G: 11,69% Gesamtdurchchnitt: 12,04%

Durch die Festbeträge werden die Einstiegsentgelte sowie die der Rettungssanitäter stärker gewichtet. Die Notfallsanitäter hatten in der letzten Tarifrunde eine größere Erhöhung erhalten,
daher sind sie näher am TVöD gewesen und erhalten nun etwas weniger Steigerung.

II. Azubis: Erhalten 150 Euro mehr (50 Euro pro Jahr)

III. HD-Dienste:
Für einen Abruf innerhalb von 96 Stunden vor Dienstantritt erfolgt eine Gutschrift von 2 Stunden, für einen Abruf innerhalb von 24 Stunden vor Dienstantritt beträgt die Gutschrift
4 Stunden (jeweils zusätzlich zur Anrechnung der Arbeitszeit).

IV. Leistung für DHV-Mitglieder
Mitglieder der DHV erhalten eine Einmalzahlung für die Jahre 2019, 2020, 2021 von jeweils 200 Euro.

V. Erweiterung Zulagen:
NEF Dienste
Mitarbeiter, die nicht in einer OrgL- und NEF-Rolle eingesetzt werden/keine monatliche Funktionszulage dafür beziehen, erhalten für einen übernommenen NEF-Dienst eine Zulage von 25 Euro.

Dozententätigkeit
Für Mitarbeiter, die eine Dozententätigkeit übernehmen, bekommen (neben der Vergütung nach Anlage 3 Nr. 15 die Fortbildungsstunden als Arbeitszeit angerechnet.
Wird ihnen für die Übernahme einer Fortbildung ein Dienst gestrichen, bekommen sie die Stunden des ausgefallenen Dienstes angerechnet.

VI. Jubiläumszahlungen
Die Jubiläumszahlungen werden erweitert:
Bei einer Beschäftigungszeit von 35 Jahren 1000 Euro
Bei einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 1200 Euro

VII. Weiter haben wir vereinbart:
eine tarifliche Sanktionierung in Form der Rückstufung darf nur bei Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichtfortbildung erfolgen,
nicht jedoch bei Nichtbestehen der Prüfung durch den ärztlichen Leiter.Zur Geltendmachung von Ansprüche aus dem Tarifvertrag und Hemmung der
Ausschlussfrist müssen diese künftig nicht mehr schriftlich, sondern in Textform geltend gemacht werden.

Nicht erreichen konnten wir in dieser Entgeltrunde eine Absenkung der Arbeitszeit: Der Arbeitgeber hat dies kategorisch abgelehnt wegen der Personal- und Arbeitsmarktsituation.
Im öffentlichen Dienst ist ebenfalls keine Absenkung vereinbart worden.Nach der ordentlichen Erhöhung der Entgelte im öffentlichen Dienst hat die Tarifkommission hat die Priorität
in der Anpassung der Entgelte gesehen und das Ziel der Arbeitszeitverkürzung zunächst zurückgestellt.

Die redaktionellen Verhandlungen sowie die Abstimmung in den Gremien laufen noch, mit einem endgültigen Ergebnis ist in der zweiten Junihälfte zu rechnen

Tarifinformation: Asklepios Klinikum Bad Abbach

Erfolgreicher Abschluss der Tarifverhandlungen:

  • Deutliche Anhebung der Entgelte aller Mitarbeiter
  • Verdoppelung der Jahressonderzahlung  ab 2019  
  • Keine Trennung der Entgelttabellen zwischen MA des Akut- und des Rehabereiches bei heutigen MA

Am 16. April fand die zweite Runde der Tarifverhandlungen statt. Nach durchaus zähen Verhandlungen kamen wir zu einem Ergebnis.
Der Arbeitgeber startete mit dem unakzeptablen Angebot einer Nullrunde bei Entgelterhöhun-gen für die MA im Rehabereich.
Des Weiteren forderte er eine Trennung der Entgelttabellen in einen Akut- und Rehabereich mit deutlichen Verschlechterungen für die MA im Rehabereich. Diese sollten auch für Be-standmitarbeiter gelten. Diese Verschlechterung konnten wir in der Verhandlung verhindern, wir erreichten Bestandsschutz für die heute Beschäftigten im Rehabereich!
Die neue Tabelle Reha gilt erst für Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab 1.7.2018

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Erhöhung der Entgelte für alle Mitarbeiter zum 1.1.1018 um 2%
  • Erhöhung der Entgelte für alle Mitarbeiter zum 1.1.2019 um 1,3 %
  • Erhöhung der Entgelte für alle Mitarbeiter zum 1.1.2020 um 1,4%
  • Erhöhung der Entgelte für Mitarbeiter Reha neu, Einstellung ab 1.7.2018 zum 1.1.2020 um 1,4%
  • Bildung drei neuer Entgeltgruppen P6-P) für examinierte Pflegekräfte im Akutbereich, hier steigen die Tabellenwerte zum 1.1.19 und 1.1.20 mindestens um 70 Euro monatlich.
  • Für das Jahr 2018 beträgt die fixe JSZ 1,5 % und für 2019 fix 2,4% also eine Verdoppelung zur heutigen Regelung.
  • DHV Mitglieder die am 1.4 2018 Mitglied waren erhalten eine Sonderzahlung von 100 Euro.

Alles in allem haben wir einen Abschluss erreicht, der sich sehen lassen kann, besonders vor dem Hintergrund der anfänglichen Vorstellungen der Arbeitgeber.

Bericht zu den Betriebsratswahlen des Asklepios Klinikums Bad Abbach

Am 22. März fanden beim Asklepios Klinikum in Bad Abbach die Wahlen zum Betriebsrat statt.
Bei einer ordentlichen Wahlbeteiligung von über 50% der stimmberechtigten Mitarbeiter kam es zu folgendem Ergebnis:

Abgegebene Stimmen: 287
Ungültige Stimmen: 3
Gültige Stimmen: 284

Aus Sicht der DHV ist an dem Ergebnis besonders erfreulich, dass von den 11 gewählten Betriebsräten 5 Mitglieder der DHV sind.
Ein schöner Erfolg für unsere erfolgreiche betriebliche Arbeit und der neu gegründeten Betriebsgruppe.
Dieses Ergebnis ist ein gutes Vorzeichen für die anstehenden Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber, die am 6. April 2018 starten. Die DHV geht mit einer kompetenten und motivierten Tarifkommission in diese Verhandlung.

Bundes- und Landesvorstand gratulieren ganz herzlich zu diesem Ergebnis.