Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in drei Verhandlungsrunden konnten wir ein Verhandlungsergebnis erreichen:
Die Steigerung ist überdurchschnittlich und soll die Entgelte näher an die des öffentlichen Dienstes heranführen.
I. Tabellenentgelte
Die Entgeltsteigerung setzt sich zusammen
1. aus Festbeträgen:
RS, RA 266 Euro,
NS 228 Euro
EG F,G 300 Euro
2. einer zusätzlichen prozentualen Steigerung von 2,5%.
3. Der Gesamtbetrag wird gedrittelt und 2019 bis 2021 jeweils zum 01.01. aufgeschlagen. Die Erhöhungen betragen insgesamt prozentual:
EG C: 13,45%, EG D: 12,66%, EG N: 9,91%, EG E: 12,12%
EG F: 12,40% EG G: 11,69% Gesamtdurchchnitt: 12,04%
Durch die Festbeträge werden die Einstiegsentgelte sowie die der Rettungssanitäter stärker gewichtet. Die Notfallsanitäter hatten in der letzten Tarifrunde eine größere Erhöhung erhalten,
daher sind sie näher am TVöD gewesen und erhalten nun etwas weniger Steigerung.
II. Azubis: Erhalten 150 Euro mehr (50 Euro pro Jahr)
III. HD-Dienste:
Für einen Abruf innerhalb von 96 Stunden vor Dienstantritt erfolgt eine Gutschrift von 2 Stunden, für einen Abruf innerhalb von 24 Stunden vor Dienstantritt beträgt die Gutschrift
4 Stunden (jeweils zusätzlich zur Anrechnung der Arbeitszeit).
IV. Leistung für DHV-Mitglieder
Mitglieder der DHV erhalten eine Einmalzahlung für die Jahre 2019, 2020, 2021 von jeweils 200 Euro.
V. Erweiterung Zulagen:
NEF Dienste
Mitarbeiter, die nicht in einer OrgL- und NEF-Rolle eingesetzt werden/keine monatliche Funktionszulage dafür beziehen, erhalten für einen übernommenen NEF-Dienst eine Zulage von 25 Euro.
Dozententätigkeit
Für Mitarbeiter, die eine Dozententätigkeit übernehmen, bekommen (neben der Vergütung nach Anlage 3 Nr. 15 die Fortbildungsstunden als Arbeitszeit angerechnet.
Wird ihnen für die Übernahme einer Fortbildung ein Dienst gestrichen, bekommen sie die Stunden des ausgefallenen Dienstes angerechnet.
VI. Jubiläumszahlungen
Die Jubiläumszahlungen werden erweitert:
Bei einer Beschäftigungszeit von 35 Jahren 1000 Euro
Bei einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 1200 Euro
VII. Weiter haben wir vereinbart:
eine tarifliche Sanktionierung in Form der Rückstufung darf nur bei Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichtfortbildung erfolgen,
nicht jedoch bei Nichtbestehen der Prüfung durch den ärztlichen Leiter.Zur Geltendmachung von Ansprüche aus dem Tarifvertrag und Hemmung der
Ausschlussfrist müssen diese künftig nicht mehr schriftlich, sondern in Textform geltend gemacht werden.
Nicht erreichen konnten wir in dieser Entgeltrunde eine Absenkung der Arbeitszeit: Der Arbeitgeber hat dies kategorisch abgelehnt wegen der Personal- und Arbeitsmarktsituation.
Im öffentlichen Dienst ist ebenfalls keine Absenkung vereinbart worden.Nach der ordentlichen Erhöhung der Entgelte im öffentlichen Dienst hat die Tarifkommission hat die Priorität
in der Anpassung der Entgelte gesehen und das Ziel der Arbeitszeitverkürzung zunächst zurückgestellt.
Die redaktionellen Verhandlungen sowie die Abstimmung in den Gremien laufen noch, mit einem endgültigen Ergebnis ist in der zweiten Junihälfte zu rechnen