Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen fordert: Faire Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege ohne ausufernde Kosten für Pflgegepatienten und Angehörige – kein Durchreichen der Personalkosten an Betroffene!

Gesundheitsberufe müssen aufgewertet werden und attraktiver werden. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen tragen Verantwortung für Leib und Leben ihrer Schutzbefohlenen und üben eine körperlich wie mental belastende Tätigkeit aus. Dennoch sind derzeit sowohl die gesellschaftliche Anerkennung, wie auch die Verdienstmöglichkeiten zu gering. Die sich aus der Aufwertung zwangsläufig ergebenen Kosten dürfen nicht einfach an die zu pflegenden Personen, ihre Angehörigen und die Patienten durchgereicht werden.

Gesamtsolidarische Finanzierung durch Steuermittel und die Krankenkassen — die Aufwertung der Pflege und des Gesundheitswesens ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe deren Kosten nicht ausschließlich die Betroffenen tragen dürfen. Krankenkassen und Steuermittel müssen die Kosten auffangen.

Steigerungen der Lohnsummenkosten dürfen nicht zu Lasten des tatsächlichen Personalschlüssels vor Ort gehen. Der Personalschlüssel muss bundeseinheitlich nach Bedarfsaufwand erhöht werden und darf nur durch Personal erfüllt werden, das tatsächlich vor Ort anwesend ist. Ziel muss es sein mehr Personal, sowohl Fach- und Hilfskräfte, zu gewinnen. Um dies zu gewährleisten müssen die Kontrollen der Einhaltung des Personalschlüssels verschärft werden und häufiger, sowie vor allem unangemeldet vorgenommen werden.

Zwingend erforderlich für die zukünftige personelle Ausstattung des Gesundheitswesens  ist, dass soziale Berufe für junge Menschen attraktiver gemacht werden, damit wieder mehr Menschen einen sozialen Beruf ergreifen. Auch die ehrgeizigen Pläne der Aktion Pflege der Bundesregierung 13.000 neue Pflegestellen zu schaffen, wird man nur umsetzen können, wenn das notwendige Fachpersonal zur Verfügung steht. Dazu müssen die Ausbildungsvergütungen angehoben werden und die Ausbildung muss dort, wo sie Kosten verursacht (Erziehungsbereich) nicht nur kostenfrei werden, sondern ebenso attraktiv vergütet werden. Darüber hinaus müssen Ausbildungsinhalte gestrafft und Ausbildungsgänge bei hoher Qualität verkürzt werden.

Gleichzeitig müssen auch potentielle Umschüler für einen sozialen Beruf begeistert werden, etwa durch höhere Ausbildungsbezüge und weitere Anreize der Bundesagentur für Arbeit, die auch konsequenterweise die Kosten dafür tragen muss.

Familienfreundliche Arbeitszeiten gehören zu einem modernen Beruf im Gesundheitswesen. Bestandteil davon sind bestandsgeschützte Dienstpläne, auf die sich der Beschäftigte verlassen kann und die Garantie, dass arbeitsfrei auch arbeitsfrei bleibt. Arbeit und Freizeit müssen planbar sein.

22.02.2019

KKH: 2. Runde Gehaltstarifverhandlungen: Noch kein konsensfähiges Arbeitgeberangebot

Am 15.02.2019 fand die zweite Verhandlungsrunde der Gehaltstarifverhandlungen statt. Nach intensiven Verhandlungen verbesserte die KKH ihr erstes Angebot – zweistufige Gehaltserhöhung von 2 % und 1 %, verbunden mit einem Erhaltungsbeitrag für die betriebliche Altersversorgung von 0,75 % – auf:

  • Gehaltserhöhung 2,9 % rückwirkend ab 01.01.2019
  • Beitrag der Bestandsbeschäftigten für die Erhaltung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung: 0,4 %
  • Gehaltserhöhung: 1,0 % zum 01.01.2020
  • Laufzeit: 18 Monate (bis 30.06.2020)

Die Arbeitgeberseite beziffert das Volumen des Gehaltsangebotes zwar auf 3,5 % netto (unter Abzug des Erhaltungsbeitrages für die betriebliche Altersversorgung). Über die Laufzeit hinweg betrachtet liegt es aber deutlich unter 3 %.

Dieses Angebot entspricht deshalb nicht unseren Vorstellungen! Unser Verhandlungsziel ist eine deutlich über der Inflationsrate liegende Gehaltserhöhung, die den Anschluss der KKH-Beschäftigten an die allgemeine Gehaltsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellt.

Wir haben daher das Arbeitgeberangebot abgelehnt, die Verhandlungen sind auf den 28.02.2019 vertagt.

Unsere weiteren Forderungen und der Verhandlungsstand im Überblick:

Vertrieb/Gebietsleiter
Die Anlage 5 TV für alle Gebietsleiter (Rückkehrmöglichkeit) öffnen. Die zweigeteilte Gehaltswelt im Vertrieb hat die Kasse nicht vorangebracht. Der Unmut bei den Gebietsleitern, über ihre Sonderbehandlung, ist deutlich erkennbar.
Die KKH ist bereit, eine Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel einer tarifvertraglichen Lösung bis Ende des Jahres zu vereinbaren.

Betriebliche Altersversorgung                                                   
Für neue Beschäftigte muss es auch eine tarifierte betriebliche Altersversorgung geben!
Zusammen mit dem Gehaltstarifvertrag soll ein Eckpunktepapier für eine neue betriebliche Altersversorgung vereinbart werden.

Neuausrichtung der KKH
Veränderungen der KKH müssen in einem Tarifvertrag sozialverträglich flankiert werden.
Die KKH hat ihr verbessertes Gehaltsangebot mit der Bereitschaft versehen, im Anschluss an den Gehaltstarifvertrag in Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag einzutreten.

Aufnahme der Verhandlungen über die Anlage 5 TV – Eingruppierung
Die Anlage 5 zum KKH-TV – Einstufungsrichtlinien – soll attraktiver und zukunftsfähig gestaltet werden!
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Tarifverhandlungen bei der Metro Campus Services GmbH

Seit Dezember 2018 laufen die Tarifverhandlungen bei der Metro Campus Services GmbH.

In der ersten Verhandlungsrunde im Dezember 2018 unterbreitete die Arbeitgeberseite das Angebot, den alten Tarifvertrag (Stand 2017) plus 2% mehr Lohn ohne weitere Verhandlungen zu verlängern. Die DHV-Tarifkommission lehnte dieses Angebot ab.Die DHV verhandelt mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen, für alle Beschäftigten annehmbaren Tarifwerks.

Am 06.02.2019 fand die zweite Verhandlungsrunde mit dem Schwerpunkt Manteltarifvertrag statt. Der Entwurf der Arbeitgeberseite wurde der DHV Tarifkommission allerdings erst am Verhandlungstisch übergeben. Somit war ein vorheriger Vergleich zum alten Tarifwerk nicht unbedingt möglich.  

Nachdem die Arbeitgeberseite ihren Entwurf vorgestellt hatte, sondierten DHV und Arbeitgeber die einzelnen Punkte des Entwurfs. In einigen Punkten, wie zum Beispiel in puncto Nachtarbeit oder dem Verfall des Urlaubsanspruches (Vorjahr) zum 30.04. eines Kalenderjahres könnte sich eine Einigung abzeichnen. In anderen Punkten muss noch diskutiert werden. Es gibt zum Beispiel Punkte, wie das Treuegeld, die der Arbeitgeber gerne aus dem Tarifvertrag heraus in eine Regelabsprache verschieben möchte.
Auch möchte die Arbeitgeberseite die Betriebsvereinbarung vom 08.07.2016 „Bestandsschutz“ außer Kraft setzen. Sie macht ihre Unterschrift unter den Tarifvertrag von der Erfüllung ihrer Forderung abhängig, Die DHV-Tarifkommission wies darauf hin, dass die DHV als Gewerkschaft keine rechtliche Möglichkeit und Weisungsvollmacht besitzt, dem Betriebsrat das Außerkraftsetzen der Betriebsvereinbarung anzuweisen und die Tarifpartner diese Gremiumsentscheidung auch nicht aufheben können. Dennoch will die Arbeitgeberseite nicht von ihrer Bedingung Abstand nehmen.

Der Vorschlag der DHV-Tarifkommission, eine Unwirksamkeits- oder Aufhebungsklausel in das Tarifwerk einzufügen, wurde von der Arbeitgeberseite angenommen. Die Einzelheiten – ob Prozentregelung oder Obergrenze der Belegschaft – müssen aber noch in die Feinabstimmung.

Die DHV-Tarifkommission wird die Vorschläge der Arbeitgeberseite prüfen, diskutieren und mit den alten Tarifwerk vergleichen, da die anberaumte Zeit einen gründlichen Vergleich nicht zuließ. Die DHV wird nicht auf Errungenschaften des alten Tarifvertrages verzichten oder hier klein beigeben.

Die Verhandlungen werden im März mit dem Schwerpunktthema Entgelt fortgeführt.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

11.02.2019

Kaufhof: DHV befürchtet Absenken von Tarifstandards

Die Berufsgewerkschaft DHV befürchtet das Schlimmste für die Beschäftigten von Kaufhof infolge der Fusion mit Karstadt! Das gilt im Hinblick auf den angekündigten Stellenabbau, aber auch im Hinblick auf die drohende Absenkung von Tarifstandards infolge des von Kaufhof in einer Pressemitteilung angekündigten Ruhendstellen der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.

Allem Anschein nach handelt es sich bei der Fusion nicht um eine unter gleichberechtigten Partnern, sondern um eine Art „feindliche Übernahme“ der Galeria Kaufhof GmbH durch die kleinere Karstadt Warenhaus AG!
Dieser Eindruck wurde uns von mehreren Betriebsräten und DHV-Mitgliedern kommuniziert. Er wurde zuletzt durch die in der Mitarbeiterversammlung am 25.01.2019 bei Galeria Kaufhof kommunizierte Aussage der Geschäftsleitung unterstrichen, nach der alleine in der Hauptverwaltung Köln 1.390 Stellen wegfallen sollen, von denen nur 390 in Essen abgebaut werden. Von den restlichen Stellen soll nur ein sehr kleiner Teil in Köln bleiben. Aber auch in der Fläche soll ein Arbeitsplatzabbau stattfinden. Laut Presse kursiert eine Zahl von 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wir als DHV protestieren auf das Schärfste gegen diesen Arbeitsplatzabbau!
Vor allem ist es für uns ein Unding, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof zwar über die Zahlen informiert, aber ansonsten im Unklaren gelassen werden. Es sind viele Fragen offen wie z.B.:

  • Wer wird betroffen sein?
  • Wie soll der Prozess vonstattengehen?
  • Wann wird der Beginn sein?

Wir fordern, dass schnellstmöglich Klarheit geschaffen wird!
Wir können uns gut vorstellen, mit welcher Motivation die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof derzeit ihre Arbeit verrichten, waren sie doch vorher von ihrem Arbeitgeber überzeugt und identifizierten sich mit ihm.

Es kann nicht sein, dass die unternehmerischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgetragen werden!

Laut der Presseerklärung von Galeria Kaufhof und Karstadt hat Galeria Kaufhof die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ruhend gestellt, die Tarifbindung abgelöst und strebt ein neues Tarifmodell an. Die Vermutung liegt sehr nahe, dass das Tarifmodell von Karstadt auf das gesamte fusionierte Unternehmen angewandt werden soll. Dieses liegt aber über 10 Prozent unter dem Flächentarifvertragsniveau! Der Gehaltsunterschied beträgt mitunter über 300 € im Monat für normal verdienende Beschäftigte. Grundlage dieses Unterlaufens des Flächentarifvertrages ist ein sogenannter Zukunftstarifvertrag zwischen Karstadt und ver.di aus dem Jahr 2016. In diesem wurde zwar die Rückkehr in den Flächentarifvertrag im Jahr 2021 vereinbart. Mit der Ankündigung von Kaufhof und Karstadt, ein neues Tarifmodell anzustreben, wird aber dieses Ziel in Frage gestellt.

11.02.2019

KKH: Enttäuschender Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen – unzureichendes Arbeitgeberangebot

In kompakter Form ein kurzer Bericht über den Verhandlungsauftakt und nochmals über unsere Vorstellungen für notwendige Veränderungen:

Gehalt
KKH-Angebot: Zweistufige Gehaltserhöhung 2 % und 1 %; Laufzeit: 2 Jahre
Dieses Angebot lehnen wir als enttäuschend und nicht akzeptabel ab! Das Arbeitgeberangebot entspricht keinesfalls unseren Erwartungen und gleicht noch nicht einmal die Inflation aus!
Unser Ziel ist eine deutliche Gehaltserhöhung, mit der die Beschäftigten Anschluss an die Gehaltsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten! Der Vorstand räumt ein, dass es Nachholbedarf gibt.

Vertrieb/Gebietsleiter
Die DHV-Tarifkommission begründete nochmals ihre Forderung, die Anlage 5 TV für alle Gebietsleiter (Rückkehrmöglichkeit) zu öffnen. Die zweigeteilte Gehaltswelt im Vertrieb hat die Kasse nicht vorangebracht. Der Unmut bei den Gebietsleitern, über ihre Sonderbehandlung, ist deutlich erkennbar.
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Betriebliche Altersversorgung                                                   
Für neue Beschäftigte gibt es derzeit keine tarifierte betriebliche Altersversorgung. Offen ist u.a. auch die Höhe des Sanierungs- bzw. Erhaltungsbeitrages für die Beschäftigten.

Die KKH hat ihr Gehaltsangebot mit der Forderung eines Sanierungs-/Erhaltungsbeitrages von 0.5% im ersten und von 0.25% im zweiten Jahr verknüpft.
Das wäre eine unzumutbare Schmälerung des ohnehin unzureichenden Gehaltsangebots. Folgerichtig Ablehnung!

Neuausrichtung der KKH
Unsere Forderung: Die Veränderungen der KKH müssen in einem Tarifvertrag sozialverträglich flankiert werden.
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.
DHV und KKH werden Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag aufnehmen.

Aufnahme der Verhandlungen über die Anlage 5 TV – Eingruppierung
Die Arbeitswelt verändert sich, diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf viele Tätigkeiten in der KKH. Wir wollen daher die Anlage 5 zum KKH-TV – Einstufungsrichtlinien, attraktiver und zukunftsfähig gestalten!
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Die DHV verhandelt wieder am 15.02.2019.

Barmer – Zukunftstarifvertrag: Streitpunkt Kündigungsschutz nicht vom Tisch!

Am 05.02.2019 führten DHV und BARMER die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite ist zwar bereit, den umstrittenen Passus zur möglichen betriebsbedingten Beendigungskündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz herauszunehmen. Dieses erfreuliche Kompromisssignal wurde aber zugleich relativiert:

Für die Arbeitgeber ist die Kündigung der Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz (entgegen anderslautenden Informationsblättern) auch mit dem Zukunftstarifvertrag nicht vom Tisch!

Nach Arbeitgeberauffassung ist eine außerordentliche Kündigung in den Fällen möglich, wenn im Rahmen der Sozialauswahl in den zu bildenden Altersgruppen nur noch die Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz übrigbleiben. Auch im Falle der Schließung von Dienststellen sei eine Kündigung auch von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz möglich.

Die Arbeitgeberseite betont zwar in den Verhandlungen stets, die betriebsbedingte Kündigung nur als letztes Mittel anzuwenden. Allerdings geben das lange Ringen um die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz und der Arbeitgeberstandpunkt zur Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung dieser Gruppe von Beschäftigten zu denken:

Vertriebsprämie: Keine Ruhegehaltsfähigkeit der Prämien für neue Vertriebsbeschäftigte
Wir hatten in der Verhandlung am 14.11.2018 die Ruhegehaltsfähigkeit der Prämien für neue Vertriebsbeschäftigte gefordert. Diese Forderung wurde begründet mit dem Hinweis auf das Versprechen der BARMER, bei 100 % Zielerreichung die Beschäftigten der neuen Vertriebswelt (= VG 6) mit den Bestandsbeschäftigten (= VG 7) gleichzustellen. Die Arbeitgeberseite versprach, diese Forderung intern zu diskutieren.

Leider hat diese Forderung keinen Eingang in den überarbeiteten Entwurf gefunden, der bereits von der anderen Gewerkschaft als Verhandlungsergebnis vermeldet worden ist. Damit ist keine Gleichstellung von Beschäftigten der alten und neuen Vertriebswelt bei 100 % Zielerreichung gegeben! Auf Nachfrage erhielten wir die Auskunft, dass dieser Aspekt in den Tarifverhandlungen mit der anderen Gewerkschaft nicht thematisiert worden war.

Die DHV-Tarifkommission bedauert das fehlende Zugeständnis in diesem Punkt. Sie wird im Rahmen einer Erklärungsfrist bis zum 21.02.2019 prüfen, ob der vorliegende Kompromiss dennoch angenommen werden kann.

Altersteilzeit: Möglichkeit eines Kompromisses beim Streitpunkt Anspruch?
Wir hatten bereits im Sommer 2018 erfreuliche Bewegung auf Arbeitgeberseite vermeldet. Dass diese noch nicht in einen Tarifabschluss gemündet ist, liegt u.a. an der Arbeitgeberforderung nach dem Wegfall des Anspruchs auf Altersteilzeit für Beschäftige über 59 Jahre. Die Arbeitgeberseite hat vor allem im Hinblick auf Spezialfachkräfte Bedenken.

In der Verhandlung schlugen wir als Kompromiss vor, den Anspruch auf Altersteilzeit beizubehalten. Für bestimmte Tätigkeitsgruppen soll dann aber für die jeweilige Dienststelle jährlich ein Personalbedarfsschlüssel festgelegt werden, bei dessen Unterschreiten die Betroffenen auf eine Warteliste für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit gesetzt werden sollen.

Die Arbeitgeberseite hat diesen Vorschlag als interessanten Gedanken aufgenommen.

Weitere Themen auf der Agenda:
Wir diskutierten mit der Arbeitgeberseite noch weitere Themen:

  • Freie Tage statt Sonderzahlung:
    Die Arbeitgeberseite will den Mechanismus umdrehen: Grundsätzlich soll die Sonderzahlung gezahlt werden, es sei denn, es wird der Antrag auf freie Tage gestellt. Die Arbeitgeberseite will damit das Bewusstsein schärfen, dass grundsätzlich die Sonderzahlung im Vordergrund steht. Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage soll bestehen bleiben.
  • Öffnungsklausel zur Entgeltumwandlung per Dienstvereinbarung
    Die Arbeitgeberseite will mit der Öffnungsklausel die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für ein BARMER Bike oder zukünftig eventuell für eine Pflegezusatzversicherung schaffen.
  • Beurlaubungen
    Die Arbeitgeberseite will tarifvertraglich die Mög-lichkeit von Beurlaubungen für Beschäftigte ab 55 Jahren auch außerhalb von Rationalisierungsmaßnahmen klar regeln.

Was nun Kaufhof und Karstadt?

Wohin geht die Reise der Deutschen Warenhaus Holding mit Galeria Kaufhof und Karstadt?
Es hat alles den Anschein, dass es hier keine gleichberechtigte Fusion oder Ähnliches gibt, sondern eine „feindliche Übernahme“!   
Die kleinere Karstadt Warenhaus AG übernimmt die größere Galeria Kaufhof GmbH. Dieser Eindruck wurde uns von mehreren Betriebsräten und DHV-Mitgliedern bereits kommuniziert. Dies wurde zuletzt durch die in der Mitarbeiterversammlung am 25.01.2019 bei Galeria Kaufhof kommunizierten Aussage der Geschäftsleitung unterstrichen, nach der alleine in der Hauptverwaltung Köln 1390 Stellen wegfallen sollen, von denen 390 in Essen angebaut werden und von den restlichen Stellen nur ein sehr kleiner Teil in Köln bleiben soll.
Aber auch in der Fläche soll ein Arbeitsplatzabbau stattfinden. Laut Presse kursiert eine Zahl von 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir als DHV protestieren auf das Schärfste gegen diesen Arbeitsplatzabbau!
Vor allem ist es für uns ein Unding, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof zwar über die Zahlen informiert, aber ansonsten im Unklaren gelassen werden:

  • Wer wird betroffen sein?
  • Wie soll der Prozess vonstattengehen?
  • Wann wird der Beginn sein?

Viele weitere Fragen sind noch offen.

Wir fordern, dass schnellstmöglich Klarheit geschaffen wird! Wir können uns gut vorstellen, mit welcher Motivation Sie als Mitarbeiter/Mitarbeiterin von Galeria Kaufhof derzeit Ihre Arbeit verrichten, waren Sie doch vorher von Ihrem Arbeitgeber überzeugt und identifizierten sich mit ihm.
Es kann nicht sein, dass die unternehmerischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgetragen werden. Wir können diesen Mitarbeitern bei Kaufhof und Karstadt nur dringend raten und zurufen

Organisiert Euch! und Wir stehen Euch zur Seite!

Laut der Presseerklärung seitens Galeria Kaufhof und Karstadt hat Galeria Kaufhof die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ruhend gestellt, die Tarifbindung abgelöst und strebt damit dasselbe Tarifmodell, wie bei Karstadt an. Karstadt unterläuft aber den Flächentarifvertrag zusammen mit Ihrem Tarifpartner.
Ich kann Sie beruhigen, wir von der DHV sind es nicht!
Ich empfehle Ihnen zu recherchieren, wer der Tarifpartner von Karstadt ist und das Unterlaufen des Flächentarifvertrages ausgehandelt hat. Es wird Sie, so glaube ich, nicht überraschen, dass dieser Tarifpartner auch den Flächentarifvertrag ausgehandelt hat.
Wie ist so etwas möglich? Das fragen Sie sich zurecht, denn es kann doch nicht sein, dass man seine eigenen Verhandlungen und Verträge unterläuft, auch wenn man von Sanierung und Ähnlichem spricht.  
Es ist hier aber der Fall.
Wir können den Mitarbeitern bei Galeria Kaufhof und Karstadt als eine aus dem Handel geborene Gewerkschaft, nur unsere Hilfe und Unterstützung anbieten, wie wir diese seit Jahrzehnten gewähren,
Wir sind weiter für unsere DHV-Mitglieder und im Ganzen für die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen da und werden die Entwicklung mit Argusaugen verfolgen und überwachen.

Harm M. Wellmann, DHV-Geschäftsführer NRW

Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken 2019: DHV-Gehaltsforderung im Volumen 8,0 % für 18 Monate – Inflationssicherungsklausel bei längerer Laufzeit

Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 15.02.2019 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:

Gehalt: 8 % für 18 Monate
Beim Gehalt besteht Nachholbedarf! Seit Jahren hinken die Abschlüsse der Privatban-ken und öffentlichen Banken im Vergleich zu anderen Branchen hinterher. Das gilt insbe-sondere für den letzten Abschluss, der eine sehr lange Dauer hatte und während dessen Laufzeit branchenübergreifend weitaus höhere Abschlüsse getätigt wurden. Die Beschäftigten der Privatbanken und der öffent-lichen Banken haben einen ihr Engagement wertschätzenden hohen Abschluss verdient!

Anspruch der Beschäftigten auf Um-wandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
Diese Forderung ist Ausdruck des Wunsches vieler Beschäftigter nach einer besseren Work-Life-Balance.

Inflationssicherungsklausel
Die Inflationsrisiken müssen bei einem länger laufenden Gehaltstarifvertrag berücksichtigt werden. Deshalb eine innovative Forderung der DHV-Tarifkommission: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.

Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages

Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
Eine attraktive Ausbildungsvergütung ist unerlässlich, um in Zeiten des demographischen Wandels im Kampf um die jungen Arbeitskräfte zu bestehen.

Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
Banken und Versicherungen konkurrieren zunehmend um den gleichen Kreis der Beschäftigten. Die Banken sind mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden dabei in einem Wettbewerbsnachteil zu den Versicherungen mit 38 Wochenstunden!   

Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
Angesichts des digitalen Wandels ist die Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich – deshalb soll es einen Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierungsmaßnahmen geben.

Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
In Zeiten zunehmender Arbeitsbelastungen und der älter werdenden Belegschaften kommt der Gesundheitsvorsorge eine zunehmend größere Bedeutung für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu. Mit einem Anspruch auf einen freien Tag pro Jahr soll die Inanspruchnahme von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen gefördert werden.

Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto
Wir haben alle Beschäftigten im Blick! Wir wollen den steigenden finanziellen Belastungen aller pendelnden Beschäftigten Rechnung tragen.

Barmer: Unbefriedigendes Ende eines verhandlungsreichen Jahres

Das Jahr 2018 endet unbefriedigend in Sachen Tarifarbeit. Keine der offenen Baustellen konnte bis Jahresende geschlossen werden, zu viele Streitpunkte sind noch offen:

TV Zukunft:
Festgefahrene Verhandlungen
Die BARMER beharrt weiterhin auf der Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz. Diese Forderung ist ein No-Go für uns!
In der letzten Verhandlung im November war keine Bewegung auf Arbeitgeberseite erkennbar. Die Diskussion beschränkte sich auf den   x-ten Austausch der bereits bekannten Argumente.
Es gab nur minimale, eigentlich keine nennenswerten Bewegungen. So hat die Arbeitgeberseite unseren Hinweis aufgenommen, dass bei einem Punkteschema für die Sozialauswahl auch die Gleichgestellten berücksichtigt werden müssen. Die Arbeitgeberseite ließ auch Bewegung bei der Kostenübernahme von Outplacementmaßnahmen erkennen. Das ist aber für uns ein Nebenthema, denn der Nutzen einer Outplacementmaßnahme dürfte sich für die überwiegende Zahl der von einer Umstrukturierung betroffenen Beschäftigten in Grenzen halten.
Die von der Arbeitgeberseite in Aussicht gestellten Verbesserungen bei der Altersteilzeit, insbesondere der Wegfall der jahrgangsbezogenen Begrenzung, ste-hen unter der Bedingung des Gesamtpakets, also auch des Streitpunkts Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes. Damit sind die Verhandlungen in diesem Punkt auch nicht weiter gekommen.

TV Vertriebsprämie:
Einigung nicht erzielt
Entgegen unseren Erwartungen aus der Verhandlung im Oktober konnte keine Einigung zum TV Vertriebsprämie erzielt werden. Immerhin nahm die Arbeitgeberseite unsere Forderung in die internen Beratungen mit, dass die Vertriebsprämie der unter die neuen Regelungen zur Altersversorgung fallenden Vertriebsbeauftragten zusatzversorgungspflichtig sein muss. Nach wie vor halten wir es für angebrachter, die VG 7 für alle Vertriebsbeauftragten anzuwenden.

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen haben wir die für den 18.12.2019 angesetzte letzte Verhandlungsrunde auf den 05.02.2019 in Wuppertal vertagt.

Damit endet das Jahr 2018 mit weiter offenen Baustellen.

Wir wünschen allen Beschäftigten der BARMER ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2019. Begleiten Sie auch in 2019 unsere Ar-beit mit Ihren Ideen und Anregungen!

Bericht von der Betriebsrätekonferenz der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“

Zu ihrer jährlichen Konferenz traf sich die Initiative der Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ am 22. und 23. November 2018 in Bonn. Die DHV war der Einladung gerne gefolgt.

Das Thema der Bürgerversicherung oder auch Einheitsversicherung geistert nun seit Jahrzehnten durch die mediale und politische Landschaft. In den Wahlkämpfen 2013 und 2017 spielte es eine große Rolle. Derzeit ist die Bürgerversicherung kein Thema auf der Agenda der großen Koalition. Aber im nächsten Bundestagswahlkampf und bei einer veränderten politischen Konstellation wird es wieder akut werden.

Es waren um die 50 Betriebsräte zugegen, die weit über tausend Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen bundesweit repräsentierten. Die Begrüßung erfolgte durch unser DHV-Mitglied und Mitglied des Organisationsteams der Betriebsratsinitiative, Peter Abend. Dieser begrüßte auch die anwesenden Gewerkschaften DHV und NAG.

Das Programm war gut vorbereitet, diesmal lag der Schwerpunkt auf dem ärztlichen Abbrechungssystem der GKV und PKV.