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DHV – Die Berufsgewerkschaft vertritt die Interessen von 73.000 Mitgliedern in den kaufmännischen und verwaltenden Berufen, die in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst tätig sind. Grundlage der Gewerkschaftsarbeit der DHV sind die Prinzipien der Solidarität, Subsidiarität und des Pluralismus.
Die DHV wurde erstmals 1893 unter dem der damaligen Zeit entsprechenden patriotischen Namen „Deutschnationaler Handlungsgehilfen-Verband” in Hamburg gegründet. Ihre Wurzeln liegen in der christlich-sozialen Bewegung des 19. Jahrhunderts, die auf evangelischer Seite durch Johann Hinrich Wichern und auf der katholischen Seite durch Emanuel von Ketteler und Franz Hitze geprägt wurde. Bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges erreichte der DHV 140.000 Mitglieder. Bis zur Zwangsauflösung durch die nationalsozialistische Regierung 1933 stieg die Mitgliederzahl auf 500.000.
1950 wurde die DHV wiederbegründet und führte seit 1956 den an die zeitlichen Gegebenheiten angepassten Namen DHV – Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband. Nach dem Ende der arbeitsrechtlichen Trennung zwischen Angestellten und Arbeitern lautet der vollständige Name seit 2006 DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.
1959 gehörte die DHV zu den Gründungsverbänden des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB). Der CGB ist die Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften, der die Interessen von sechzehn Einzelgewerkschaften auf der Grundlage christlich-sozialer Ordnungspolitik vertritt.
Grundlagen
Die DHV ist auch in der heutigen Zeit ihren christlich-sozialen Wurzeln verbunden und orientiert sich in seinem Handeln an den Leitlinien der christlichen Gesellschaftslehre. Dabei ist sie konfessionsneutral und von den Kirchen unabhängig.
Hieraus ergibt sich das Selbstverständnis als berufsbezogene Gewerkschaft, im bewussten Gegensatz zum Industriegewerkschaftsprinzip. Dafür ist die Überzeugung maßgebend, dass eine Berufsgewerkschaft die berufliche Situation ihrer Mitglieder besser beurteilen und vertreten kann. Fragen des Berufs müssen auch in ein geistiges Leitbild eingeordnet werden. Die Ordnungsprinzipien des christ-sozialen Leitbildes gehen nicht von einer Ideologie und der Fiktion eines Weltbildes aus, sondern orientieren sich an der Würde des Menschen und fördern seine freie Entfaltung und wirtschaftlichen Schutz.
Die DHV bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft und Sozialpartnerschaft als gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Ordnungsprinzip, das sowohl die persönliche Freiheit und Initiative jedes Einzelnen als auch das soziale Gleichgewicht innerhalb unseres Volkes gewährleistet. Sozialisierung und Gemeinwirtschaft werden von der DHV ebenso abgelehnt, wie die Einflussnahme des Staates auf die Autonomie der Tarifpartner.
Die DHV bejaht die verfassungsrechtlich verankerte Tarifautonomie als Grundprinzip für die Beziehung der Sozialpartner. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Tarifpartner in Selbstverantwortung, ohne staatliche Eingriffe, Gehälter, Löhne und Arbeitsrahmenbedingungen aushandeln.
Die DHV hat sich in der Tarifpolitik stets zum Leistungsprinzip bekannt. Die Anerkennung des Leistungsprinzips ist gleichbedeutend mit der Ablehnung jeglicher Einebnung und Gleichmacherei. Leistung im beruflichen Leben anzuerkennen heißt, die Unterschiedlichkeit der Menschen und die persönlichen Fähigkeiten zu berücksichtigen und daraus unterschiedliche Ansprüche auf materielle Gegenleistungen zu begründen und zu fordern.
Die DHV tritt für die Beibehaltung und Verbesserung des dualen Ausbildungssystems ein, wobei die Ausbildung noch stärker auf die betriebliche Praxis und Zukunftstechnologien ausgerichtet werden muss. Berufliche Fort- und Weiterbildung muss für den Arbeitnehmer finanzierbar bleiben. Forschung und Entwicklung von zukunftsweisenden Technologien müssen von den Unternehmen verstärkt vorangetrieben werden. Subventionsmittel des Staates in langfristig aussichtslose Wirtschaftszweige müssen in zukunftsträchtigere wirtschaftlichere Strukturen umgeleitet werden.
Die DHV fordert eine umfassende Steuer- und Abgabenreform, mit der Zielsetzung, die Arbeitnehmer spürbar zu entlasten, das Steuersystem zu vereinfachen, die Investitionstätigkeit zu fördern und Subventionsbetrug, Schwarzarbeit und Steuerunehrlichkeit entgegenzuwirken.
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