Für ein gesundes Arbeitsleben: CGB fordert Recht auf Nichterreichbarkeit und klare Grenzen der ständigen Erreichbarkeit

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) warnt eindringlich vor den gravierenden gesundheitlichen Risiken der ständigen Erreichbarkeit von Beschäftigten. Angesichts einer Arbeitswelt, die zunehmend flexible Modelle und digitale Kommunikation nutzt, verschwimmen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. Dies führt zu einer alarmierenden Zunahme von Stress, psychischen Belastungen und Burnout-Erkrankungen.

„Die Annahme, jederzeit verfügbar sein zu müssen, ist keine moderne Errungenschaft, sondern ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für unsere Mitglieder und alle Beschäftigten in Deutschland“, erklärt Henning Röders, Bundesvorsitzender des CGB. “Es ist höchste Zeit, dass die neue Bundesregierung und die Sozialpartner gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und klare Regeln für die Erreichbarkeit außerhalb der Kernarbeitszeiten zu definieren.“ ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.

Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub E-Mails beantworten, Anrufe entgegennehmen oder auf Nachrichten reagieren. Diese ständige Verfügbarkeit verhindert eine notwendige Erholung, untergräbt das Privatleben und führt langfristig zu einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Kreativität.

Der CGB fordert daher:

  1. Es muss ein klares gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der individuell oder kollektiv vereinbarten Arbeitszeiten verankert werden. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber keine Reaktion auf Arbeitsanfragen außerhalb der Arbeitszeit erwarten oder einfordern dürfen und keine negativen Konsequenzen bei Nichtbeachtung entstehen.
  2. Unternehmen und Sozialpartner müssen dringend verbindliche Regelungen zur Erreichbarkeit in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen treffen. Diese müssen festlegen, wann und wie Arbeitnehmer erreichbar sein müssen – und wann eben nicht.
  3. Arbeitgeber sind aufgerufen, eine Unternehmenskultur zu etablieren, die das Abschalten und die Work-Life-Balance aktiv fördert.

„Der CGB und seine Mitgliedsorganisationen sehen es als seine christlich-soziale Verpflichtung an, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen einzustehen. Dazu gehört auch das Recht auf eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit. Wir fordern die politischen Entscheidungsträger und die Unternehmen auf, dieses drängende Thema nicht länger zu ignorieren und gemeinsam mit den Gewerkschaften praktikable Lösungen zu entwickeln.“ bekräftigt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB.