CGB: Arbeitsressort soll Entscheidung des Staatsgerichtshofs abwarten, bevor Massnahmen zur Realisierung des Ausbildungsfonds eingeleitet werden

Bremen hat einen Ausbildungsfonds beschlossen, der vom CGB abgelehnt wird. Gegen die Errich­tung des Fonds ist eine Klage der Handelskammer vor dem Staatsgerichtshof anhängig ist, der sich zwischenzeitlich alle berufsständischen Kammern in Bre­men mit Ausnahme der Steuerberaterkam­mer angeschlossen haben. Wann über die Klage entschieden wird, ist offen. Der CGB rechnet frü­hestens Mitte 2024 mit einer Entscheidung.

Ungeachtet der anhängigen Klage hat das Arbeitsressort bereits mit den Vorarbeiten zur Realisie­rung des Ausbildungsfonds begonnen. So wurden u.a. die Handelskammer und der DGB zur Einrei­chung von Personalvorschlägen für den Verwaltungsrat des Fonds aufgefordert. Nach Kenntnis des CGB ist darüber hinaus auch schon mit der Personalrekrutierung für eine Geschäftsstelle des Fonds begonnen worden. Es geht offensichtlich um 10 – 12 Stellen.

Der CGB hat in einem Schreiben die zuständige Senatorin Frau Dr. Claudia Schilling (SPD) aufgefor­dert, die Entscheidung des Staatsgerichtshofes abzuwarten, bevor irgendwelche Entscheidungen zur Realisierung des Ausbildungsfonds getroffen werden. Er hat dabei an den Skandal um den vormaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erinnert, der Ende 2018 einen Betreibervertrag für die geplante Pkw-Maut abgeschlossen hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits eine Klage gegen die Maut vor dem EuGH anhängig war. Den Steuerzahler hat dies 243 Mio. Euro gekostet, die an das Betreiber-Konsortium gezahlt werden mussten, nach dem vom EuGH die Maut für unzulässig erklärt wurde. Der derzeitige Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) lässt zur Zeit prüfen, ob sein Vorgänger für den entstandenen Schaden in Regress genommen werden kann.