Ausschlussfristen regeln, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen und ansonsten verfallen können. Das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 10.08.2022, 10 Sa 94/21) hat nun entschieden, dass tarifvertragliche Ausschlussfristen anders als arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen, nicht der strengen AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff BGB unterliegen. Sie werden also gerichtlich nicht in gleichem Maß überprüft.