MINISTERRAT VERSTÄNDIGT SICH AUF NOVELLIERUNG DER EUROPÄISCHEN BETRIEBSRÄTE-RICHTLINIE

CGB-Landesverband Bremen begrüßt Gesetzesvorhaben

Der Rat der europäischen Arbeitsministerinnen und -minister hat sich am 20.Juni zustimmend zur geplanten Novellierung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie geäußert und auf eine gemeinsame Verhandlungspositi­onen mit dem Europa-Parlament verständigt. Damit steht zu erwarten, dass europäische Betriebsräte in abseh­barer Zeit mehr Rechte erhalten und leichter errichtet werden können. Der CGB begrüßt die Einigung. Er ver­weist darauf, dass die christlichen Gewerkschaften angesichts der zunehmenden Globalisierung und Wirt­schaftsverflechtungen schon seit längerem auf eine Erweiterung der Rechte der europäi­schen Betriebsräte und eine Verpflichtung der Unternehmensleitungen zu mehr Konsultationen der Betriebsräte drängen.

Europäische Betriebsräte haben bislang bis auf den Namen wenig gemeinsam mit deutschen Betriebsräten. Es handelt sich vielmehr um Gremien zur länderübergreifenden Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die in mehreren Mitgliedsstaaten der EU tätig sind. Nach der gel­tenden Europäischen Betriebsräte-Richtlinie können Euro-Betriebsräte, wie sie im allgemeinen Sprachge­brauch genannt werden, in Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten gebildet werden, von denen je­weils mindestens 150 in wenigstens zwei Mitgliedsstaaten beschäf­tigt sein müssen. Derzeit gibt es in der ge­samten EU erst gut 1000 dieser Gremien. Jedes Jahr kom­men etwa 20 hinzu. Die Bildung erfolgt entsprechend nationalem Recht. Der CGB geht davon aus, dass es noch wenigstens 1000 weitere Unternehmen gibt, die die Voraussetzungen für die Errich­tung eines Europäischen Betriebsrat erfüllen.

Die geltende Europäische Betriebsrats-Richtlinie wurde am 22.09.1994 beschlossen und am 12.04.1996 mit dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz (EBGR) in deutsches Recht umge­setzt. Am 2.Februar letzten Jahres hat das Europa-Parlament eine Resolution verabschiedet, mit der die Europäische Kommission zur Einleitung ei­nes Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie aufgefordert wurde. Die Kommission ist dem am 11.April mit der Einleitung der ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner nach­gekommen. Zu den mehr als 80 Organisationen der Sozialpart­ner, die gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu beteiligen sind, gehört auch der Europäische Verband Unab­hängiger Gewerkschaften (CESI), bei dem auch der CGB als Spitzenverband der christlichen Gewerkschaften Deutschlands Mitglied ist.

Sobald sich das neu gewählte Europa-Parlament konstituiert hat und eine neue EU-Kommission im Amt ist, werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat, Kommission und Europa-Parlament über die endgültige Neu­fassung der Europäischen Betriebsrats-Richtlinie beginnen. Nach Beschlussfassung der Novelle haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.