22. ordentlicher Bundesgewerkschaftstag verabschiedet Leitantrag zum Motto “Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit-DHV!”
Vom 03.-04.11.2022 fand in Nürnberg der 22. ordentliche Bundesgewerkschaftstag der Berufsgewerkschaft DHV unter dem Motto Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit – DHV! statt. Die Delegierten berieten und verabschiedeten eine umfangreiche Antragsagenda zu den aktuellen politischen Themen, die von der Corona-Pandemie, dem Ukrainekrieg, der Inflation, Energie- und Wirtschaftskrise dominiert werden.
Im Leitantrag solidarisiert sich der 22. ordentliche Bundesgewerkschaftstag mit den Menschen in der Ukraine, insbesondere mit der ukrainischen Partnergewerkschaft VOST VOLYA in ihrem Kampf für Frieden, für den Erhalt der demokratischen Rechte, insbesondere der Freiheit der ukrainischen Gewerkschaftsbewegung. Der Bundesgewerkschaftstag fordert u.a.:
- Neben der vorgesehenen Gaspreisbremse müssen auch Bezieher von anderen Energieträgern entlastet Dies könnte über eine Einmalzahlung oder über einen steuerlichen Freibetrag erfolgen.
- Die Mehrwertsteuer auf Gas soll dauerhaft und nicht nur bis Ende März 2024 von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Auch für andere Energieträger (Heizöl, Pellets, Kohle) soll eine dauerhafte Mehrwertsteuerabsenkung gelten!
- Zur Vermeidung, dass Menschen im Dunkeln und bei Kälte ihr Dasein fristen, sind die Strom- und Gasanbieter zur Lieferung auch bei Zahlungsausfällen zu verpflichten. Die Zahlung der Rechnungen ist in Form von schnellen unbürokratischen Hilfen – z.B. zinsloses Darlehen oder Energiegeld – sicherzustellen. Die Kündigung von Mietverhältnissen wegen Zahlungsausfällen ist auszuschließen.
- Die steuerliche Entfernungspauschale für das Pendeln mit dem PKW zur Arbeit muss an die stark gestiegenen Spritpreise angepasst und auf 0,50 € pro Kilometer Auch die steuerfreie Pauschale für Dienstreisen mit dem privaten PKW muss entsprechend auf 0,50 € pro Kilometer angehoben werden.
- Für das Pendeln mit Bus oder Bahn sollen die dafür erforderlichen Monatskarten des ÖPNV und des DB-Fernverkehrs vom Arbeitgeber in voller Höhe steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer in der Steuererklärung abgesetzt werden. Auf Antrag sind vom Finanzamt dafür Freibeträge einzurichten, so dass die Steuerermäßigung monatlich bei der Gehaltsabrechnung eintritt.
- Die Arbeitgeber(verbände) sind aufgefordert, in den Tarifverhandlungen dem Aspekt der Inflation gebührend Achtung zu schenken.
- Die progressiven Steuertabellen und steuerlichen Freibeträge müssen entsprechend der Inflationsentwicklung jährlich dynamisiert
- Der Betrag der steuerlichen Absetzbarkeit der Homeofficearbeit muss von 5 € auf 10 € verdoppelt werden. Zumindest für die Steuererklärungen 2022 und 2023 ist die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit auf 120 Tage aufzuheben. Pauschale Zuschüsse des Arbeitgebers zur Zahlung einer Heiz- und Stromkostenzulage für Homeofficearbeit sollen bis zu einer Höhe von 70 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden können.
- Der Bundesgewerkschaftstag begrüßt die Verlängerung der gesetzlichen Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Darüber hinaus sollte es aber auch für Minijobber/innen eine dem Kurzarbeitergeld vergleichbare Lohnersatzleistung geben. Tarifpartner und Betriebsparteien werden aufgefordert, bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit fortzuführen ausgelaufene Regelungen wieder in Kraft zu setzen.
- Über die für Dezember 2022 vorgesehene Zahlung der Energiepauschale an Rentner/innen und Studierende hinaus sind weitere Entlastungen für diese Personengruppen zu gewähren.