in der Landtagssitzung der Bremischen Bürgerschaft am 22. und 23.Februar wird in erster Lesung über den am 31.Januar vom Bremer Senat beschlossenen Entwurf für ein „Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsfonds im Land Bremen“ beraten. Die christlichen Gewerkschaften in Bremen und Bremerhaven lehnen den Gesetzentwurf ab und rufen auf zur Unterstützung der von den Wirtschaftsjunioren Bremen initiierten Online-Petition „Ja zu besserer Bildung – Nein zur Ausbildungsabgabe“. Der CGB-Landesvorsitzende Rudolph, der seit mehr als 40 Jahren die Berufsgewerkschaft DHV im Berufsbildungsausschuss der Handelskammer Bremen vertritt, hat dazu bereits in einer persönlichen Mail an mehr als 1800 Personal- und Ausbildungsver-antwortliche appelliert, auch in ihren Betrieben und Bekanntenkreisen für die Unterzeichnung der Petition zu werben.
Peter Rudolph: „Auf dem Ausbildungsstellenmarkt herrscht ein Verdrängungswettbewerb. Dieser geht vor allem zu Lasten der Hauptschüler. Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung hat sich der Anteil der Jugendlichen, die mit einem Hauptschulabschluss eine Berufsausbildung beginnen, zwischen 2011 und 2021 um 20 Prozent verringert. Entsprechend gestiegen ist der Anteil der Hauptschüler an der Zahl der Ungelernten. Zählten im Jahr 2020 von der Altersgruppe der 20- bis 34-jährigen insgesamt 15,5 Prozent zur Gruppe der Ungelernten, waren es bei den Hauptschülern fast 36 Prozent. Diese Zahl dürfte sich weiter erhöhen nach dem die Zahl der Studienanfänger stagniert und sich immer mehr Abiturienten für eine Berufsausbildung entscheiden. Das Problem des Verdrängungswettbewerbs lässt sich über einen Ausbildungsfonds nicht lösen, allenfalls über eine Ausbildungsgarantie, wie sie in Österreich besteht.
Es sollte den politisch Verantwortlichen zu denken geben, wenn zum Stichtag 30.09.22 in Deutschland trotz Fachkräftemangels fast 69.000 angebotene Ausbildungsstellen nicht besetzt werden konnten. Statt die Ausbildungsbetriebe mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu bestrafen und zu verärgern, sollten die politisch Zuständigen besser ihrer eigenen Verantwortung für Bildung und Ausbildung gerecht werden. Dies gilt insbesondere für das Land Bremen, das regelmäßig in allen bildungspolitischen Rankings auf den hinteren Plätzen landet.
Wenn rund 10 Prozent der bremischen Schulabgänger die Schule ohne Abschluss verlassen und zumeist als Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt landen, kann dies nicht den Betrieben angelastet werden. Die Verantwortung für die Ergebnisse einer verfehlten Bildungs- und Schulpolitik und damit auch für die fehlende Ausbildungsreife vieler Jugendlicher trägt in Bremen die SPD, die seit mehr als 70 Jahren ununterbrochen die Zuständigkeit für das Bildungsressort hat. Wenn diese SPD jetzt die Notwendigkeit eines Ausbildungs-fonds u.a. damit begründet, dass prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund unzureichen-der Qualifikation präventiv vermieden werden sollen, so ist dies nicht nur ein Eingeständnis des eigenen Versagens, sondern auch eine Ohrfeige für die Betriebe, die jetzt mit einer Umlage für die Folgen dieses Versagens zahlen sollen.“
Der CGB lehnt im Übrigen nicht nur die Ausbildungszwangsabgabe ab, sondern hält auch den vorliegenden Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Aufgrund der von vielen Seiten geäußerten öffentlichen Bedenken gegen den Ausbildungsfonds sollen entscheidende Dinge nicht in dem vom Parlament zu beschließendem Gesetz selbst geregelt werden, sondern erst nachträglich über vom Senat zu beschließende Verordnungen.
Dies betrifft u.a.:
– das Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Ausbildungsabgabe,
– das Verfahren zur Gewährung des Ausbildungskostenausgleiches,
– die Höhe der Bagatellgrenze, bis zu der sich Betriebe von der Ausbildungs-Zwangsabgabe befreien lassen können.
Im Gesetzentwurf selbst sind für die Bemessung der Zwangsabgabe lediglich eine Bemessungsobergrenze und für die Höhe des Ausbildungskostenausgleich für ausbildende Betriebe eine Bandbreite vorgesehen. Verwunderlich auch, dass die Lande Bremen vertretenen Dienststellen von Bundeswehr und Bundesbehör-den für den Ausbildungsfonds nicht zur Kasse gebeten werden sollen. Befürchtet der Senat etwa einen Rechtsstreit über den Ausbildungsfonds mit dem Bund?