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Statement des DHV-Bundesvorsitzenden: Finger weg vom Streikrecht!

Die derzeit stattfindenden Streikaktionen der GDL, im öffentlichen Nahverkehr und an den Flughäfen erwecken den Eindruck, dass Deutschland in einer Streikwelle stecke. Sicherlich: Die Gleichzeitigkeit der Tarifkonflikte in diesen für den Verkehr in Deutschland essentiellen Bereichen ist ärgerlich. Man fühlt sich der Eskalationsbereitschaft der verhandelnden Gewerkschaften und dem Pokern um den richtigen Zeitpunkt für einen Kompromiss hilflos ausgeliefert. Es ist ärgerlich, dass Termine abgesagt oder verschoben werden müssen und dass für längere Strecken das Auto genutzt werden muss. Es ist ärgerlich für Beschäftigte, dass sie Probleme haben, zur Arbeit und nach Feierabend nach Hause zu kommen. Die Streiks bei der Bahn und im öffentlichen Nahverkehr sind Wasser auf die Mühlen der Kritiker der Mobilitätswende.

Es verwundert nicht, dass Forderungen nach Einschränkungen des Streiktrechts lauter werden. Aber halt – lassen wir mal die Kirche im Dorf! In dem seit über vier Monaten dauernden Tarifkonflikt hat die GDL sechs Streiks von jeweils nur wenigen Tagen durchgeführt. In der überwiegenden Zeit der Tarifauseinandersetzung fuhr die Deutsche Bahn, und man ärgerte sich nur über die üblichen Zugausfälle und Verspätungen. Kann man da von einer Streikwelle sprechen, die von den Arbeitsgerichten als unverhältnismäßig untersagt werden muss und die einen Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Abs. 3 GG) durch eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechts der Beschäftigten zwingend erfordert? Die gleiche Frage muss auch für den öffentlichen Nahverkehr und für die Flughäfen gestellt werden.

Meine Meinung lautet: NEIN! Der subjektive Eindruck deckt sich nicht mit den objektiven Tatsachen. Natürlich kosten die Streiks viel Geld und viele Nerven und Zeit bei den Betroffenen. Aber so ist die Natur von Streiks: Sie müssen wehtun. Tun sie das nicht, sind es keine Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaftan auf Augenhöhe, sondern sie sind dann eher als kollektives Betteln zu klassifizieren!

Deshalb: FINGER WEG VOM STREIKRECHT!

Henning Röders