Resolution der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung hat ihren Ursprung bereits in der Bismarckschen Gesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts. Sie ist aber deswegen kein „alter Hut“, sondern ist auch noch im 21. Jahrhundert hoch aktuell, und ihr Erhalt ist notwendig. Denn die Versicherten und die Arbeitgeber, die mit ihren Beiträgen die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich und die anderen Sozialversicherungszweige paritätisch finanzieren, können am besten einschätzen, welche Leistungen wichtig und erforderlich und welche Ausgaben notwendig sind. Die paritätisch besetzten Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung sind gelebte Sozialpartnerschaft und ein wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Rechts- und Sozialstaates. Entscheidungen können nach diesem gelebten Prinzip nur getroffen werden, wenn Arbeitgeber- und Versichertenvertreter gemeinsam von deren Notwendigkeit überzeugt sind.

Demgegenüber stehen zunehmende Eingriffe des Staates in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung. Besonders zum Ausdruck kommen diese Eingriffe in der zunehmenden Aufbürdung von sogenannten versicherungsfremden Leistungen: Aufgaben, die eigentlich nicht in die Zuständigkeit der Sozialversicherung fallen, sondern allgemeinpolitischer Natur sind, werden der gesetzlichen Sozialversicherung aufgebürdet. Dabei stiehlt sich der Staat insoweit aus der Verantwortung, als dass er die Kosten nur teilweise erstattet. Ein Beispiel für diesen Verschiebebahnhof sind die Krankenversicherungsbeiträge der Bürgergeldempfänger. Der Staat ist in der Pflicht, Menschen, die nicht arbeiten können, eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung zu sichern. Dafür zahlt er auch Krankenversicherungsbeiträge. Es klafft aber eine erhebliche Lüke zwischen Beitrag und Kosten in Höhe von 10 Mrd. Euro! Diese offensichtliche Unterfinanzierung bleibt auch erst einmal bestehen. Denn die neue Bundesregierung hat entgegen ihrem Versprechen in den Haushaltsplan keine Gelder für die vollständige Übernahme der Krankheitskosten für Bürgergeldempfänger eingestellt.

Anlass für die Resolution der VBG-Vertreterversammlung sind zunehmende Einmischungen des Staates in das Micromanagement der Selbstverwaltung wie beispielsweise in die Personalplanung und -gestaltung, die Übermittlung der Daten oder die angeordnete Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Die einzelne Maßnahme an sich mag vielleicht nicht so schwer wiegen, aber in ihrer Gesamtheit führen sie dazu, dass der Handlungsspielraum der Sozialpartner immer mehr eingeengt und der Staat immer mehr Einfluss gewinnt. Die Resolution ist ein klares Statement von Versicherten und Arbeitgebern für eine starke Zukunft der selbstverwalteten gesetzlichen Sozialversicherung!

Zum herunterladen der Resolution

Ein kurzer Bericht von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Am 08.11.2023 fand in Mannheim die Vertreterversammlung der BGHW statt. Neben der eigentlichen Sitzung bildeten die Vorgespräche in den Gruppen der Versicherten und der Arbeitsgeber sowie die Verleihung der goldenen Hand, dem Präventionspreis der BGHW, den Rahmen für die Versammlung. Die gelebte Parität der BGHW wurde in der gesamten Veranstaltung gut sichtbar. 

Dies war nach der konstituierenden Versammlung in Heidelberg die erste „Arbeitssitzung“. Nach dem obligatorischen Berichten des Vorsitzenden und der Geschäftsführung folgten die Arbeitsthemen. Die Themen waren vielfältig, insbesondere wurden die Schulungsmaßnahmen in der Prävention, die Rückkehr zur Normalität nach Corona, das Angebot von Fahrsicherheitsschulungen seitens der BG, die Zunahme von Fahrassistenten bis hin zum möglichen autonomen Fahren und die möglichen Risiken, die KI und die möglichen Vor- und Nachteile angesprochen.  Ein weiteres Thema waren die EAS-Systeme an Kassen. Hier kommt es bei einigen Geräten vor, speziell bei der Entfernung des Diebstahlschutzes, dass die Strahlungsschwellenwerte kurz überschritten werden. Zu den möglichen Folgen und Risiken gibt es noch keine Erkenntnisse. Man ist im Austausch mit den Herstellern und wird die Problematik weiterverfolgen. Auch die Öffentlichkeitsarbeit und das Beschreiten neuer medialer Wege der BGHW in der öffentlichen Wahrnehmung wurde diskutiert. Die BGHW wird hier zukünftig weiter ihren Weg der Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien ausbauen.   

 MdB Peter Weiß von der CDU und Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen hielt ein paar spannende Grußworte zur Sozialversicherung, Unfallversicherung und den Sozialwahlen. Er regte zur Diskussion über die aktuelle Situation der Sozialversicherung und deren Zukunft an.

Am Abend rundete die Preisverleihung der goldenen Hand, welche alle zwei Jahre verliehen wird, die Versammlung ab.

Die „goldene Hand“ wurde insgesamt an 7 Preisträger verliehen und live im Internet gestreamt.

Ausgezeichnet wurden hier Erfindung und Einfälle, die im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes den Preisträgern eingefallen sind.

So wurden unter anderem ein „Sichtbarmachen“-system von Ecken für Stapelfahrer im Lager, eine smarte Steckdose, eine Leitersicherung an LKW und eine Lichtweste beim Beladen von Schiffen ausgezeichnet. All die präventiven Maßnahmen erhöhen den Schutz der Arbeitnehmer. Sie können Unfälle vermeiden und vielleicht auch in anderen Bereichen Anwendung finden.