Tarifinformation Bundesfachgruppe Bankgewerbe

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9. August 2012

Gehaltstarifrunde 2012 Volks- und Raiffeisenbanken: DHV fordert 6,0 % p.a.

Die DHV hat den Gehaltstarifvertrag mit den Volks- und Raiffeisenbanken fristgemäß zum 31.08.2012 gekündigt. Für die am 21.09.2102 beginnenden Tarifverhandlungen hat die DHV-Tarifkommission ihre Forderungen aufgestellt:

  • Lineare Gehaltserhöhung: 2 x 6,0 % bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 24 Monaten
    Die Genossenschaftsbanken haben in den vergangenen beiden Jahren gute Ergebnisse erzielt und in besonderem Maße von der guten Wirtschaftsentwicklung profitiert. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat im März bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse von 2011 einen positiven Jahresausblick für 2012 abgegeben. Die bisherigen Entwicklungen in diesem Jahr bestätigen den Optimismus des BVR. Die DHV ist bei einem guten Gehaltskompromiss bereit, einen Tarifabschluss mit zweijähriger Laufzeit zu akzeptieren.
  • Ein Gesundheitstag pro Jahr
    Angesichts des steigenden Renteneintrittsalters und des steigenden Durchschnittsalters der Beschäftigten gewinnt die Gesundheitsvorsorge immer mehr an Bedeutung. Dafür soll ein Gesundheitstag jährlich durch Tarifvertrag vereinbart werden.
  • Tarifierung eines Anspruchs auf Familienpflegezeit
    Das neue Familienpflegezeitgesetz sieht die Möglichkeit für die Arbeitnehmer vor, zur Pflege eines nahen Angehörigen für maximal zwei Jahre in Teilzeit zu gehen und die Differenz zur bisherigen Vergütung um die Hälfte aufzustocken. Nach der Pflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer wieder gemäß seiner vertraglichen Arbeitszeit und erhält so lange nur die reduzierten Bezüge, bis er durch das einbehaltene Entgelt das aufgebaute negative Wertkonto ausgeglichen hat. Das Familienpflegezeitgesetz sieht allerdings keinen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Familienpflegezeit vor. Diesen will die DHV-Tarifkommission tarifvertraglich verankern.
  • Fünf Tage bezahlte Freistellung bei kurzfristig auftretenden Pflegefällen
    Die Inanspruchnahme von Beschäftigten durch kurzfristig auftretende Pflegefälle wird an Bedeutung zunehmen. Denn die Zahl der Kleinfamilien und der Singlehaushalte steigen.
  • Verlängerung der Öffnungsklausel für Langzeitkonten
    Die Öffnungsklausel zu den Langzeitkonten soll über den 31.12.2012 hinaus verlängert werden.
  • Unbefristete Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages
    Angesichts der Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre ist es wichtig, sozialverträgliche Formen für einen Übergang in den Ruhestand zu vereinbaren. Denn nicht jede/r Beschäftigte/r wird bis 67 Jahre volle Arbeitsleistung erbringen. Die Altersteilzeit ist hierfür ein geeignetes Instrument und sollte unbefristet verlängert werden.
  • Übernahmegarantie Auszubildende: 1 Jahr
    In Zeiten des absehbaren Fachkräftemangels ist es wichtig, die Auszubildenden an die Unternehmen zu binden. Die Vereinbarung einer Übernahmegarantie sehen wir hierbei als eine geeignete Möglichkeit der längerfristigen Bindung von Nachwuchskräften an.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

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