In der dritten Verhandlungsrunde am 24.04.2014 in Wuppertal legte die Arbeitgeberseite ein weiteres verbessertes Gehaltsangebot auf den Tisch:
Lineare Erhöhungen der Gehälter und Auszubildendenvergütungen:
- 3,0 % ab dem 01.04.2014
- 2,0 % ab dem 01.07.2015
Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.01.2016
Kontrovers verhandelt wurde über eine mögliche Einmalzahlung zum Ausgleich der drei Nullmonate von Januar bis März 2014. Die Arbeitgeberseite stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Einmalzahlung nur vereinbart werden könne, wenn die DHV zugleich zu Abstrichen bei der linearen Gehaltserhöhung bereit sei. Auch den von der DHV-Verhandlungskommission vorgeschlagenen Kompromiss eine Einmalzahlung im Januar 2015 lehnte Arbeitgeberseite leider ab. Sie brachte schließlich den finalen Charakter des Angebotes deutlich zum Ausdruck.
Die DHV-Verhandlungskommission hält das Angebot der Arbeitgeber trotz der fehlenden Einmalzahlung für abschlussfähig. Mit einem linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 5,0 % in zwei Stufen über einen Zeitraum von 25 Monaten bedeutet das Arbeitgeberangebot eine deutliche, über der derzeitigen Inflations-rate liegende Gehaltssteigerung. Die 3,0 % Gehaltserhöhung für 2014 sind ein Zeichen der Anerkennung der engagierten Arbeitsleistung der Beschäftigten. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Umstrukturierungen ist diese Gehaltserhöhung ein wichtiges Signal für die Beschäftigten. Die 2,0 % Gehaltserhöhung für 2015 sind eine akzeptable zweite Erhöhungsstufe für die weiteren sieben Monate der Laufzeit des Gehaltstarifvertrages.
Die DHV-Verhandlungskommission empfiehlt daher ihren Gremien die Annahme des Gehaltsangebotes.
Die Gehaltserhöhungen sollen mit den Besitzständen aus der Umstellung von der alten auf die neue Ge-haltstabelle verrechnet werden. Erst wenn der Besitzstand abgeschmolzen ist, werden die Vergütungen entsprechend der vereinbarten Gehaltserhöhung erhöht. Die Arbeitgeberseite verwies auf die diesbezüglich in dem Überleitungstarifvertrag von 2011 getroffene Vereinbarung. Die Gehaltserhöhungen von 2012 und 2013 auch für die Beschäftigten mit Besitzständen erfolgten auf Basis von einmaligen Ausnahmever-einbarungen. An einem abstrakten Beispiel lässt sich die Bedeutung darstellen:
Gehalt bis 31.03.2014 | 3,0 % zum 01.04.2014 (ohne Rundung) | 2,0 % zum 01.07.2015 (ohne Rundung) | |
Tabellenvergütung: VG 6, Stufe 4a | 3.683 € | 3.793,49 € | 3.869,35 € |
Besitzstand: 150 € | 3.833 € | 3.833 € (Anrechnung volle 3 % auf Besitzstand, ca. 40 € Besitzstand bleiben übrig.) | 3.869,35 € (Besitzstand wird vollständig abgebaut sein, der Beschäftigte erhält die zukünftigen Gehaltserhöhungen in vollem Umfang.) |