20. Mai 2014
Die DHV Tarifkommission hat die Tarifforderung der DHV festgelegt und dem Arbeitgeber vorgelegt.
Die DHV fordert:
- Erhöhung der Vergütungen um 4,5% zum 01.08.2014 und weitere 4,5% zum 01.08.2015 (=9%)
- 125,00 Euro Sockelerhöhung am 01.08.2014 und am 01.08.2015 (=250,00 Euro)
- 50,00 Euro Erhöhung der Auszubildendenvergütung am 01.08.2014 und 2015 (=100,00 Euro)
- Laufzeit 24 Monate (01.08.2014 – 31.07.2016)
- Zusage zur Einstellung und Übernahme von Auszubildenden während der Laufzeit des TV
- Abschluss eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- Erhalt der Leistungen des Manteltarifvertrages (DAK-TV)!
Mit dem letzten Tarifabschluss in 2012 konnte nur knapp ein Inflationsausgleich erreicht werden. Die gefühlte Inflation für Waren des täglichen Bedarfs lag sogar höher. Diese Vergangenheit muss in den Forderungen berücksichtigt werden. Deshalb ist die Gehaltsforderung der DHV berechtigt!
Zudem waren die letzten Jahre von einer Vielzahl von Tarifabschlüssen mit zum Teil deutlichen Reallohnsteigerungen geprägt. Dieser Trend setzt sich auch 2014 fort.
Die DHV-Tarifkommission strebt einen Abschluss an, der beiden Seiten Planungssicherheit gibt.
Insbesondere die Auszubildenden und die Beschäftigten in den unteren Vergütungsgruppen haben unter den relativ geringen Lohnsteigerungen und den steigenden Preisen für die Lebenshaltungskosten zu leiden. Die DHV Tarifkommission fordert daher Sockelerhöhungen für diese Personenkreise.