Auftakt Gehaltstarifverhandlungen bei der KKH: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

03.02.2017

Am 1.Januar 2017 fand die erste Verhandlungsrunde statt. Der Auftakt der Tarifverhandlungen war geprägt von einer kontroversen Diskussion über die Frage der Verknüpfung des Themas betriebliche Altersversorgung mit den Gehaltstarifverhandlungen.

Die DHV-Verhandlungskommission brachte ihre Position deutlich zum Ausdruck: Die KKH-Mitarbeiter/innen dürfen von der allgemeinen Tarifentwicklung nicht weiter abgekoppelt werden! Die seit Jahren erbrachten guten Leistungen der Beschäftigten müssen sich  endlich in einer angemessenen Gehaltsentwicklung wieder finden. Der DHV-Vertreter im HPR, Ronny Teubert, verdeutlichte anhand einer Grafik, dass ein großer Nachholbedarf besteht. Im Gesamtvergleich der Sozialversicherung haben sich im Zeitraum von 2011-2016 die Gehälter aller KKH-Mitarbeiter/innen deutlich unterdurchschnittlich entwickelt. Z.B. hat sich der Abstand der Endstufe der VG 6 zur Beitragsbemessungsgrenze (KV-beitragsfreier Anteil) von jährlich fast 4.000 € auf nur noch rund 1.500 € verringert, während im Branchendurchschnitt der Abstand zur Beitragsbemessungsgrenze nicht nur gewahrt, sondern sogar leicht ausgebaut werden konnte.

In seinem Eingangsstatement bekannte sich das Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Vollert zwar zu der Notwendigkeit, den Beschäftigten der KKH eine angemessene Gehaltserhöhung zu zahlen. Die Arbeitgeberseite wurde aber mit ihrer Verhandlungsführung diesem Bekenntnis nicht gerecht. Denn: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate!

Weitergehende Zugeständnisse wollte die Arbeitgeberseite mit dem Thema betriebliche Altersversorgung verknüpfen. Eine etwaige zusätzliche Steigerung sollte als Sanierungsbeitrag in die betriebliche Altersversorgung fließen. Die Arbeitgeberseite sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert die Aufnahme von Verhandlungen zu Veränderungen an der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung).

Die DHV-Verhandlungskommission lehnte das erste Arbeitgeberangebot als vollkommen unzumutbar ab. Sie brachte darüber hinaus deutlich zum Ausdruck, dass die Gehaltstarifverhandlungen nicht mit dem schwierigen Thema Änderungen bei der betrieblichen Altersversorge überfrachtet werden dürfen. Die KKH-Mitarbeiter/innen erwarten eine schnelle Einigung auf einen neuen Gehaltstarifvertrag! Die von der Arbeitgeberseite gewünschten Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung ist aber ein komplexes Thema, das nicht in ein paar Wochen abgehakt werden kann.

Die klare Haltung der DHV-Verhandlungskommission veranlasste die Arbeitgeberseite, ihre Verhandlungsstrategie der Verknüpfung der Themen Gehalt und betriebliche Altersversorgung zu überdenken und ihr erstes Angebot nachzubessern. Das zweite Arbeitgeberangebot lautete:

1,0 % Gehaltserhöhung für 8 Monate!

Bedingung für das zweite Arbeitgeberangebot ist, unmittelbar nach dem Gehaltstarifabschluss in Verhandlungen über Änderungen in der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung) zu treten.  

Die DHV-Verhandlungskommission wies auch das zweite Arbeitgeberangebot als nicht akzeptabel zurück. Immerhin hat aber die Arbeitgeberseite von ihrer Forderung nach Verknüpfung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Thema Gehalt Abstand genommen, so dass die Voraussetzungen für die Fortführung der Gehaltstarifverhandlungen gegeben sind. Nächster Verhandlungstermin ist am 1.März 2017.

 

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