Privates Versicherungsgewerbe: Ungenügendes Gehaltsangebot – Diskussion über Zukunftsfragen

08.05.2017

Am  5. MaI 2017 erfolgte in Düsseldorf die zweite Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeberseite legte ein erstes bescheidenes Gehaltsangebot vor, das, wie nicht anders zu erwarten, ungenügend war:

  • 1,1 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,0 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2018
  • 0,9 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2019
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 36 Monate bis 31.03.2020

Wir sagen NEIN! zu diesem Angebot aus folgenden Gründen:

  • Vollkommen ungenügende Gehaltssteigerungen über eine solch lange Laufzeit!
  • Die engagierte Arbeit der Beschäftigten bleibt völlig unberücksichtigt!
  • Die permanent zunehmende Arbeitsverdichtung und damit einhergehende Arbeitsbelastung wird völlig ausgeblendet!
  • Bei der dürftigen Gehaltssteigerung hängt selbst Aldi die Versicherungsbranche bei der Suche nach zukünftigen Talenten bereits auf der Ebene der Auszubildenden ab!

Konstruktiv diskutierten DHV und AGV dagegen über Zukunftsfragen des Tarifvertrages. Auf Initiative der DHV hatten beide bereits in 2012 Verhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge geführt, die jedoch mangels Interesse vor allem einer Gewerkschaft gescheitert waren. In den Tarifverhandlungen 2013 und 2015 blockte der AGV die DHV-Forderung nach Wiederaufnahme der Verhandlungen ab. Nun scheint wieder Bewegung in dieses Thema zu kommen. Diskutiert wurde vor allem über folgende Punkte:

  • Digitalisierung der Arbeit: Die DHV hatte bereits in 2011 dieses Thema in den Verhandlungen zur Sprache gebracht. Schade, dass es erst in dieser Tarifrunde von allen Beteiligten ernst genommen wird. Was Digitalisierung bedeutet, wie sie sich in der Versicherungswirtschaft auswirkt und welche Rahmenbedingungen erforderlich und sinnvoll sind, lässt sich nicht in zwei Verhandlungsrunden klären. Es setzt außerdem einen breiten Konsens zwischen allen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen voraus.
  • Anspruch auf Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit nebst befristeter Teilzeit: Die Arbeitgeberseite ließ Skepsis erkennen, sie wird diesen Vorschlag aber intern diskutieren.
  • AGV-Forderung: Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer bei konzerninterner Arbeitnehmer-überlassung sowie von externen Spezialkräften: Der AGV fordert eine Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer von 40 Jahren bei konzerninterner und von 10 Jahren bei externer Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Position der DHV-Verhandlungskommission: Die geforderte Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer ist exorbitant lang. Mehr Flexibilität für die Unternehmen bedingt außerdem mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer. Also muss im Gegenzug den Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr in Vollzeitarbeit nebst befristeter Teilzeit eingeräumt werden. Externe Arbeitnehmerüberlassungen darf es nur bei Spezialkräften geben.
  • Herausnahme übertariflich bezahlter Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag: Die DHV-Verhandlungskommission lehnt die vom AGV geforderte komplette Herausnahme der 10 % über der höchsten Endstufe verdienenden Beschäftigten ab.
  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Der AGV bietet eine Umwandlungsmöglichkeit der Gehaltserhöhungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung per freiwilliger Betriebsvereinbarung an. Das Angebot ist nicht akzeptabel, denn die Entgeltumwandlung ist heute bereits möglich. Die Beschäftigten müssen einen echten Mehrwert in Form eines Arbeitgeberzuschusses bekommen!

Wir erwarten in der 3. Verhandlungsrunde am 2. Juni 2017 eine deutliche Bewegung des AGV beim Gehalt und bei den Zukunftsfragen des Tarifvertrages!

Unsere Forderungen:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Gemeinsame Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
  • Altersversorgung für alle und nicht nur für auserwählte!

 

Für Sie verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung aG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Michael Böhme, SIGNAL IDUNA Gruppe
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen AG
Rosemarie Henning, Gothaer Finanzholding AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI Konzern
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung  AG
Rose-Maria Sommer, Allianz Versicherung
Roland Maria Weigt, Allianz SE

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