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Am 13.03.2018 fand die 3. Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen in Crailsheim statt. In diesem 3. Termin konnte eine Einigung zum Abschluss des Manteltarifvertrags nach hartem Ringen erzielt werden. Der Manteltarifvertrag (MTV) regelt grundsätzliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Folgendes wurde vereinbart:
01. Juni 2018 in Krafttreten des neuen Manteltarifvertrages
– Zuschläge für Nachtarbeitet von 22 bis 6h in Höhe von +25%
– Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen von 0h bis 20h und gesetzlichen Feiertagen in Höhe von +75%
– Sonderurlaube bei z.B. Umzug, Geburt, Hochzeit, Tod
– Entgeltzuschuss bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung von bis zu 10 Wochen
– Sterbegeld in Falle des Todes von bis zu 3 Monatsentgelten
– Urlaubsgeld pauschal 450,00€
– Jahressonderzahlung in Höhe von bis zu 110% (ab 2019) und für 2018 garantiert in Höhe von 80%
– Rationalisierungsschutz
Weiter setzte die DHV-Verhandlungskommission durch:
01. April 2018 noch vor Einführung des neuen Entgelttarifvertrages die Steigerung der Entgelte um 1,8%.
Weiter erhält jeder Mitarbeiter mit dem Mai-Gehalt eine steuerfreie Erholungsbeihilfe in Höhe von 100,00€.
DHV Mitglieder erhalten bei Nachweis ihrer Mitgliedschaft bis zum 14. Mai die steuerfreie Erholungsbeihilfe in Höhe von 150,00€ (Mitglieder erhalten eine Bescheinigung per Post).
Sobald die redaktionellen Arbeiten abgeschlossen sind erhalten DHV-Mitglieder eine gedruckte Version des Manteltarifvertrags per Post zugesandt.
Mit Abschluss des Manteltarifvertrages ist ein großer Schritt getan. Als nächstes erfolgen die Verhandlungen zu einem Entgeltrahmentarifvertrag.
Die 1. Runde der Verhandlungen für den Entgeltrahmentarifvertrag wird am 07. Mai 2018 stattfinden.
Auch in dieser 3. Runde engagierten sich für Sie Ihre Kollegen Holzmann, Kugler, Offenhäußer und Lorenz als Mitglieder der Verhandlungskommission.
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