Tarifvertrag Eingruppierungen – Handwerklich gut?
Tarifvertrag zur Reorganisation Zentrale gefordert
Am 20.08.2018 setzten DHV und DAK-Gesundheit die seit längerem laufenden Tarifgespräche zur Anlage 5 (Eingruppierung) fort. Die DAK-Gesundheit führt leider gemäß dem Tarifeinheitsgesetz Verhandlungen nur noch mit einer Gewerkschaft. Die beiden weiteren Gewerkschaften bringen Ihre Forderungen, Ideen und Meinungen im Rahmen von Tarifgesprächen ein. Dass diese Vorgehensweise nicht zielführend ist, zeigte sich in der Detaildiskussion über den bereits von einer Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag.
Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.
Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen
DHV fordert Tarifvertrag zur Begleitung der Reorganisation der Zentrale
Analog dem Tarifvertrag 01-2016 zur Begleitung der Reorganisation der Fläche forderte die DHV-Tarifkommission in dem Tarifgespräch am 20.08.2018 einen Tarifvertrag für die Reorganisation der Zentrale.
Die Unruhe unter den Beschäftigten der Zentrale ist groß. Viele fragen sich, was die Pläne des Vorstands für ihren Arbeitsplatz konkret bedeuten. Ist ihr Job bei der DAK-Gesundheit noch sicher? Werden sie zukünftig womöglich weite Entfernungen zu einem neuen Arbeitsplatz in einem Fachzentrum zurücklegen müssen?
Die DHV steht auf der Seite der Beschäftigten und fordert vom Vorstand der DAK-Gesundheit einen verlässlichen Rechtsrahmen für die sozialverträgliche Begleitung der Reorganisation der Zentrale.
#ReOrgaZentrale: Ein Tarifvertrag muss für die DHV vor allem folgende Punkte enthalten:
ü Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen
ü Sozialplan mit Nachteilsausgleich
ü Besitzstand
ü Beurlaubungsregelungen zum sozialverträglichen Personalabbau
Die Arbeitgeberseite nahm die Forderung zur Kenntnis. Sie erklärte, dass aus ihrer Sicht derzeit noch nicht klar ist, ob ein solcher Tarifvertrag notwendig ist. Mitte September werden die Pläne zur Reorganisation für die Beurteilung dieser Frage hinreichend konkret sein.