Am 10.10.2018 führten DHV und BARMER die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Thema war auch die Neuregelung der Vertriebsprämie.
Der große Streitpunkt bei den Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag ist weiterhin die von der Arbeitgeberseite geforderte Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen. Die DHV-Verhandlungskommission machte einmal mehr deutlich, dass sie Eingriffe in den besonderen Kündigungsschutz ablehnt und in diesem Punkt eine rote Linie sieht. Der besondere Kündigungsschutz – auch Unkündbarkeit genannt – ist eine jahrzehntelange Errungenschaft, auf die die Beschäftigten der BARMER auch weiterhin bauen!
Vor dem Hintergrund des Streitpunkts besonderer Kündigungsschutz sieht die DHV-Verhandlungskommission auch die von der Arbeitgeberseite ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer Alterskohortenregelung bei betriebsbedingten Kündigungen kritisch. Danach sollen verschiedene Altersgruppen gebildet werden, Je Altersgruppe entsprechend der bisherigen Beschäftigtenverteilung soll die Zahl der zu kündigenden Beschäftigten ermittelt werden. Die Bildung von Alterskohorten darf keine Grundlage für die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz sein!
Eine Klarstellung der Arbeitgeberseite erfolgte im Punkt Altersteilzeit: Die Altersteilzeit soll zwar weitgehend zu den derzeitigen Konditionen weiter möglich sein, und auch die jahrgangsbezogene Begrenzung soll wegfallen – allerdings soll der Anspruch der Beschäftigten ab 59 Jahren auf Altersteilzeit wegfallen.
Ansonsten ist noch viel im Fluss, was das Thema Zukunftstarifvertrag angeht.
Ein weiteres Thema war die Neuregelung der Vertriebsprämie. Die Arbeitgeberseite legte einen verbesserten Vorschlag vor. Die DHV-Verhandlungskommission sieht für die Kundenberater die VG 7 als sachgerecht an. Auch sollen die regionalen Unterschiede bei den Prämien zur Geltung kommen. Die Chancen, in diesem Jahr noch zu einem Ergebnis zu kommen, stehen gut.
Des Weiteren hat die DHV die Überprüfung des Eingruppierungstarifvertrages auf der Agenda. Im Rahmen des Tarifabschlusses 2015 hatten sich BARMER und DHV verpflichtet, nach drei Jahren die Eingruppierungen im Hinblick auf Justierungsbedarf zu überprüfen.
Die Tarifverhandlungen werden am 14.11. und am 18.12.2018 fortgeführt.