Tarifvertrag? Tariflos? Metro Campus Services GmbH

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Betriebsrat Tarifverträge abschließen kann.

Rechtsgrundlage für die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). Es wirken hier auch noch das Tarifautonomiestärkungsgesetz und das Tarifeinheitsgesetz hinein. Diese Gesetze können Sie problemlos in jeder Bibliothek oder online finden.

Der Tarifvertrag enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Fragen betrieblicher Natur regeln bzw. regeln können. Der Tarifvertrag bedarf der Schriftform. Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.

Die Tarifvertragsparteien sind an die im Tarifvertrag geregelten Inhalte gebunden und können nur Abweichungen vereinbaren, wenn dies ausdrücklich im Tarifvertrag zugelassen ist. Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.

Tarifverträge können nur zwischen Tarifparteien abgeschlossen werden.  Man muss also einer dieser beiden Parteien angehören. Die Gewerkschaft ist die Partei der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich für Ihre Interessen einsetzt.
Sie können sich nur auf die Rechte und Privilegen aus einem Tarifvertrag berufen, wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, die diesen unterzeichnet hat. Sie können auch nur mitverhandeln, wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind. Die Gewerkschaft bildet hierfür eine Tarifkommission, welche ganz basisdemokratisch von den Mitgliedern im jeweiligen Betrieb gebildet wird. Diese führt dann, unterstützt durch einen Gewerkschafts-Geschäftsführer, die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.

Bei der Metro Campus Services GmbH führt allein die DHV die Tarifverhandlungen. Wir, die DHV, stehen Ihnen gerne zur Seite und kämpfen für Ihre Interessen! Werden Sie also Mitglied der DHV, wenn Sie wollen, dass es bei der Metro Campus Services GmbH einen Tarifvertrag gibt, der Sie schützt!

Die DHV hat nicht nur das Tarifrecht und damit verbunden Privilegien, sondern bietet z.B.:

  • Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht
  • Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht
  • Schulungen und Seminare durch ein eigenes Bildungswerk
  • Unterstützung bei Betriebsratswahlen oder Aufsichtsratswahlen
  • Rückendeckung bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber

und vieles weiteres mehr.
Informieren Sie sich unter www.dhv-cgb.de oder schreiben Sie uns an DHV.NRW@dhv-cgb.de.

Tags: No tags

Add a Comment

You must be logged in to post a comment