Mit Erleichterung nimmt die DHV-Tarifkommission die Nachricht auf, dass der Gehaltstarifabschluss unter Dach und Fach ist. DHV und KKH werden den Tarifabschluss auf Basis des Verhandlungsergebnisses vom 28.02.2019 tätigen. DHV und KKH einigten sich damals auf folgende Eckpunkte:
- Laufzeit: 18 Monate bis 30.06.2020
- Gehaltserhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 um 3,0 %
- Gehaltserhöhung ab 01.01.2020 um 1,4 %
- Erhöhung Auszubildendenvergütungen rückwirkend ab 01.01.2019:
1. Ausbildungsjahr: 1.000 €
2. Ausbildungsjahr: 1.100 €
3. Ausbildungsjahr: 1.200 € - Angebot zur Übernahme von Auszubildenden in 2019 und 2020
- Ab 2020 Auszahlung der Erfolgszulage als festes Urlaubsgeld
- Verhandlungsverpflichtungen:
Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte
Sozialtarifvertrag
Neugestaltung der Anlage 5
Änderung der Gebietsleitervergütung - Sicherung der Regelungen der gekündigten Anlage 7 für Beschäftigte mit Eintritt bis 30.09.2018
- Vereinbarung eines Sanierungsbeitrages zur Anlage 7 mit Wirkung ab 2020 in Höhe von 0,4 %
Damit ist endlich eine seit über zwei Monaten andauernde Hängepartie beim Gehalt beendet, die völlig unnötig war, weil die Gewerkschaft, die das Ergebnis bereits Anfang März nicht mittragen wollte, auch in der Verhandlung vom 07.05.2019 weiter bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben ist.
Dennoch: Sie können sich auf eine schöne Nachzahlung freuen, denn materiell hat sich nichts an dem Verhandlungsergebnis vom 28.02.2019 geändert: Die Gehaltserhöhung von 3 % gilt rückwirkend ab 01.01.2019! Bedauerlicherweise ist die Auszahlung allerdings technisch erst im Juni möglich.
Immerhin verpflichtete sich die KKH in einer Nachverhandlung am 26.04.2019 zur Zahlung eines Beitrages von 3 % für die noch auszuhandelnde betriebliche Altersversorgung der Neubeschäftigten – im Gegenzug wurde eine Beteiligung der Neubeschäftigten in einer geringeren Höhe von 0,4 % vereinbart.
Das haben wir für die Beschäftigten der KKH erreicht:
- Eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4,4 % über 18 Monate und damit ein deutlicher Reallohnzuwachs!
- Eine deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen!
- Überführung der Erfolgszulage in ein festes Urlaubsgeld!
- Sicherung der betrieblichen Altersversorgung der Bestandsbeschäftigten!
- Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung der neuen Beschäftigten in Höhe von 3 %!
Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die drängenden weiteren Themen anzupacken. Als nächstes wichtig ist vor allem die zügige Verhandlung des Sozialtarifvertrages zur Begleitung der Umstrukturierung. Zu diesem Thema müssen wir schnell zu einem Ergebnis kommen, denn die Zeit drängt. DHV und KKH werden die Verhandlungen noch im Mai beginnen. Aber auch die anderen Themen – Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte, Neugestaltung der Anlage 5 und Änderung der Gebietsleitervergütung – werden die Verhandlungsagenda für dieses Jahr bestimmen.