Mit einem völlig unbefriedigenden Vertagen der Verhandlungen in der Nacht vom 20. auf den 21.05.2019 endete die vierte Verhandlungsrunde in Wiesbaden.
Zuletzt lag ein verbessertes Arbeitgeberangebot auf dem Tisch:
- 6 Leermonate
- Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,7 %
- Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,2 %
- Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,2 %
- Laufzeit: 36 Monate
Der Verhandlungsabbruch war vor allem deswegen unbefriedigend, weil die Arbeitgeber die Verhandlungen beim Stande des zweiten Gehaltsangebotes abbrachen – normalerweise wird es in der entscheidenden Verhandlung erst ab dem vierten Arbeitgeberangebot spannend. Dass es zu weiteren Arbeitgeberangeboten nicht kam, lag vor allem an den komplexen Nebenthemen. DHV und Arbeitgeberseite diskutierten vor allem folgende Punkte kontrovers:
Reduzierung der Wochenarbeitszeit: Die Arbeitgeber lehnen diese Forderung weiterhin ab. Aber immerhin konnten wir ein Signal des Nachdenkens beim Verhandlungsführer der Arbeitgeber erkennen, als wir unseren Kompromissvorschlag einer Öffnungsklausel betriebliche Regelungen zur Reduzierung der Arbeitszeit bei entsprechendem Lohnausgleich präsentierten.
Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen: Die Arbeitgeber lehnen diese Forderung zwar nach wie vor ab. Aber in einer intensiven Diskussion konnten wir zumindest den Eindruck gewinnen, dass in diesem Punkt Verhandlungsspielraum besteht. Belastet wurde dieser Verhandlungspunkt durch die Forderung einer separat verhandelnden Gewerkschaft nach 6 Tagen für gesundheitliche Präventionsmaßnahmen: Insbesondere an diesem Punkt scheiterte in den Nachtstunden die Einigung!
Anspruch auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen in Freizeit: In diesem Punkt zeigt sich die Arbeitgeberseite nach wie vor nicht kompromissbereit.
Bewegung gab es immerhin bei der DHV-Forderung nach Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages. Die Arbeitgeber bieten eine Vereinbarung zur Durchführung eines individuellen Qualifizierungsbedarfsgesprächs und zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen bei Bestehen eines entsprechenden Qualifizierungsbedarfs und im Rahmen eines bestehenden Weiterbildungsbudgets.
Den Verhandlungsstand nach der 4. Verhandlungsrunde hätte man schon nach der 3. Verhandlungsrunde erreichen können! Wir hatten bereits in der zweiten Verhandlungsrunde angeboten, in Arbeitsgesprächen zwischen den Verhandlungsrunden die Kompromissmöglichkeiten bei den Nebenthemen auszuloten. Bei einem entsprechenden Willen aller Verhandlungsparteien hätten mögliche Einigungschancen bereits vor der abschließenden vierten Verhandlungsrunde festgestanden! Leider war die Arbeitgeberseite nicht auf das DHV-Angebot eingegangen.
Der weitere Fortgang der Verhandlungen ist noch völlig offen. Immerhin zeigten die Arbeitgeber mit ihrem zweiten Gehaltsangebot mit 0,7 % mehr Volumen deutliche Bewegung, so dass die DHV-Tarifkommission das Scheitern der Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt der Verhandlungen nicht erklären will. Aber der Termin einer fünften Verhandlungsrunde steht noch nicht fest. Die DHV-Tarifkommission wird über die weitere Vorgehensweise beraten.