Barmer: Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag und zur Lebensarbeitszeit

DHV und BARMER haben die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fortgeführt und einen Einstieg in die Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag zur Lebensarbeitszeit vorgenommen.

Zukunftstarifvertrag: Noch einige Punkte offen

Beim Thema Zukunftstarifvertrag sind noch einige Punkte offen:

  • Die DHV-Verhandlungskommission trug zum wiederholten Male ihre Forderung vor, beim Punkteschema für eine eventuelle Sozialauswahl bei Anpassungsmaßnahmen auch die mit Schwerbehinderten Gleichgetellten zu berücksichtigen. Die Arbeitgeberseite ist weiter nicht gewillt, die Gleichgestellten im Punkteschema zu berücksichtigen. Sie wird aber rechtlich klären, ob Gleichgestellte berücksichtigt werden müssen.
  • Abfindung: Die DHV fordert eine höhere Abfindung, als sie im Rationalisierungsschutztarifvertrag derzeit geregelt ist (max. 12 Monatsgehälter). Die Arbeitgeberseite deutete Bewegungsspielraum in dieser Frage an.

Trotz einiger noch offener Punkte ist die DHV-Tarifkommission zuversichtlich, dass in den nächsten Wochen eine Einigung über den Zukunftstarifvertrag zustande kommt.

Einstieg in das Thema Lebensarbeitszeit

Ein weiteres Thema der Verhandlung war der Einstieg in das Thema Lebensarbeitszeit. Mit einem Tarifvertrag über Lebensarbeitszeitkonten soll den Beschäftigten ein Angebot unterbreitet werden, Arbeitszeit z.B. für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, für Sabbaticals von einer Dauer von über einem Monat oder für Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen.

Die DHV-Verhandlungskommission gab zu einigen Punkten schon erste Stellungnahmen ab:

  • Für die Anlage des Wertguthabens sollte eine sichere Anlageart mit einer Garantieverzinsung in Betracht kommen. Nach Auffassung der DHV-Verhandlungskommission müssen die Rahmenbedingungen für die Anlage des Wertguthabens tarifvertraglich geregelt werden. 
  •  Die Entnahme aus dem Wertguthaben für Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte beruflich notwendige Weiterbildungsmaßnahmen mit ihrem Lebensarbeitszeitkonto finanzieren. Zur Gewährleistung dieser Trennlinie muss eine tarifvertragliche Klarstellung formuliert werden.
  •  Der erste Entwurf der BARMER sieht vor, dass das Lebensarbeitszeitkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf null gesetzt werden muss. Gegebenenfalls soll der/die Beschäftigte im Falle einer Kündigung oder Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses unter Nutzung des verbleibenden Wertguthabens freigestellt werden. Unsere Auffassung: Zumindest im Fall einer betriebsbedingten Kündigung sollte der/dem Beschäftigte/n die Entscheidung überlassen bleiben, ob das Wertguthaben ausgezahlt oder für eine Freistellung aufgebraucht werden soll.

Es ist noch vieles im Fluss beim Thema Lebensarbeitszeit. Mit einer tarifvertraglichen Einigung ist noch nicht so schnell zu rechnen. Aber immerhin war der Auftakt der Tarifverhandlungen zu diesem Thema von einer konstruktiven Atmosphäre geprägt. 

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