Sozialtarifvertrag KKH: Verhandlungen auf der Zielgeraden

DHV und KKH befinden sich in intensiven Verhandlungen über den Abschluss eines Sozialtarifvertrages zur Begleitung der anstehenden Umstrukturierungen. Unser Ziel ist es einen Tarifvertrag zu erreichen, der die Belastungen der Beschäftigten soweit als möglich abmildert. Der aktuelle Verhandlungsstand nach der Verhandlung am 09.09.2019:
 
Der Tarifvertrag soll für die von den Umstrukturierungen betroffenen Beschäftigten gelten, soweit sie vor dem 01.07.2019 eingestellt wurden. Die Laufzeit soll bis zum Ende der Umstrukturierungen gehen und wird daher bis zum 31.12.2022 befristet sein.

1. Finanzielle Mobilitätsunterstützung

  • Im Falle einer Versetzung in eine andere Dienststelle, die nicht im Einzugsbereich des bisherigen Dienstortes liegt, sollen Beschäftigten, die nicht umziehen wollen, für die ersten vier Jahre nach der Versetzung 50 % der durch die weitere Entfernung anfallenden Mehrkosten erstattet bekommen.
  • Beschäftigte, die nicht täglich zum Wohnort zurückkehren können, weil sie beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel
    mehr als 12 Stunden von der Wohnung abwesend sind oder
    der zeitliche Aufwand für die Hin- und Rückfahrt insgesamt mehr 3 Stunden beträgt
    (Voraussetzungen nach § 3 Trennungsgeldverordnung)
    sollen für jede Woche eine Reisebeihilfe nach § 3 Trennungsgeldverordnung erhalten.
  • Beschäftigte, die umziehen müssen, sollen eine Umzugsunterstützung erhalten.
 
2. Ausgleich für erhöhten Fahrzeitenaufwand
Beschäftigte, die nicht umziehen wollen, sollen im Falle der Erhöhung der Fahrzeiten um mindestens 30 Minuten täglich im ersten und zweiten Jahr 7 zusätzliche freie Tage und im dritten und vierten Jahr vier zusätzliche freie Tage als Ausgleich für den erhöhten Fahrzeitenaufwand erhalten.
3. Zahlung eines Zuschusses für Kinderbetreuung und Pflege
Ein Zuschuss in Höhe von 100 € für maximal 12 Monate sollen Beschäftigte erhalten für: die Unterbringung bzw. Betreuung eines unterhaltsberechtigten Kindes und für die Pflegekosten eines nach § 3 Abs. 1 a SGB VI versicherungspflichtigen Angehörigen.
 
4. Regelungen zur Altersteilzeit
Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Schließung der Dienststelle das 55. Lebensjahr vollendet haben, soll die Möglichkeit der Altersteilzeit mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren eingeräumt werden. Die Altersteilzeit soll als Block- oder Teilzeitmodell möglich sein. Die Beschäftigten sollen die Optionen haben:
  • Ende zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Renteneintritts: Aufstockung des Teilzeitgehalts um 35 %; Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung auf 95 % der bisherigen Beiträge; Aufstockung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf 90 % der bisherigen Beiträge
  • Ende zum Beginn der abschlagsfreien Rente: Aufstockung des Teilzeitgehalts um 20 %; Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung und der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf 90 % der bisherigen Beiträge
 
5. Umgang mit Härtefällen
Beschäftigte, die ein Arbeitsplatzangebot erhalten, das aus ihrer Sicht einen Härtefall darstellt, sollen sich innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt des Arbeitsplatzangebots an eine Härtefallkommission wenden können.
 
6. Rückkehroption und Veränderung der Arbeitszeit
Von der Umstrukturierung betroffene Beschäftigte sollen bei späteren Stellenbesetzungen und im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bei der Veränderung ihrer Arbeitszeit bevorzugt berücksichtigt werden.
 
7. Hilfen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Beschäftigte ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, die aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden sollen die Optionen erhalten: Entweder Unterstützung bei einer Outplacementberatung in Höhe von 2.500 € oder Zahlung einer zusätzlichen Abfindung in Höhe von 2.000 €.
.
Die DHV-Tarifkommission berät nun über dieses von der KKH als letztes Angebot tituliertes Verhandlungsergebnis. Anzuerkennen ist die Bewegung auf der Arbeitgeberseite. So gehen die Regelungen zur Mobilitätsunterstützung und zu den freien Tagen über die Regelungen hinaus, die anlässlich früherer Umstrukturierungen tarifvertraglich vereinbart worden waren. Auch beim Thema Altersteilzeit zeigte die KKH Bewegung, denn ursprünglich bot sie nur die Altersteilzeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt an. Mit dem am 09.09.2019 erreichten Verhandlungsstand sind ein Großteil unserer Forderungen erfüllt!
 
Die Verhandlungen werden am 08.10.2019 fortgeführt. Thema wird die  Reform  der  Gebietsleitervergütung sein. Unser Ziel ist von Anfang der Verhandlungen an die Reintegration der Gebietsleiter in die Anlage 5! Die DHV-Tarifkommission ist zuversichtlich, dass dieses Ziel auch erreicht werden kann!
Tags: No tags

Add a Comment

You must be logged in to post a comment