Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands begrüßt den Koalitionskompromiss zur Einführung einer Grundrente.
Diese leistet nicht nur einen wirksamen Schutz vor Altersarmut und erkennt die Lebensleistung von Geringverdienern an. Sie ist vor allem ein Ausdruck des Leistungsprinzips: Arbeit lohnt sich auch im Hinblick auf die Altersvorsorge, und langjährig Beschäftigte werden im Alter besser gestellt als Langzeitarbeitslose.
In der weiteren Ausgestaltung ist der Gesetzgeber gehalten, durch die Einführung von geeigneten Maßgaben neue Ungerechtigkeiten zu verhindern. Ein Rentner, der 35 Jahre in Teilzeit gearbeitet hat, darf nicht besser gestellt werden als ein Vollzeitarbeitnehmer, der aber nur 34 Beitragsjahre vorweisen kann.
Zur Finanzierung der Grundrente dürfen keine Mittel aus der Rentenkasse entnommen werden. Ebenso darf hierzu keine Erhöhung der Rentenbeiträge erfolgen. Die Grundrente muss insofern dauerhaft vollständig aus dem allgemeinen Steueraufkommen bestritten zu werden.