Stellungnahme der Bundesfachgruppe Handel: Lockerungsmaßnahmen benachteiligen größere Einzelhandelsgeschäfte und verschärfen die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze
Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen stellen eine kaum nachvollziehbare Benachteiligung größerer Einzelhandelsgeschäfte dar, die zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin großen Gefahr des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze führt.
Es stellen sich Fragen, auf die es keine befriedigenden Antworten gibt:
- Warum dürfen Buchhandlungen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen, während Kaufhäuser, die neben Bücher andere Waren anbieten, auf max. 800 m2 Verkaufsfläche beschränkt sind?
- Warum dürfen Baumärkte und Gartencenter unabhängig von ihrer Größe öffnen, während Elektronikfachmärkte, die mit ihrem Sortiment gerade in Zeiten des Homeoffices und der verstärkten Elektroniknutzung zu Hause ebenfalls Systemrelevanz haben dürften, auf 800 m2 begrenzt sind?
- Warum dürfen in Einkaufszentren Geschäfte mit weniger als 800 m2 Verkaufsfläche und Buchhandlungen, Fahrradläden und Supermärkte unabhängig von ihrer Größe öffnen, während andere größere Geschäfte dies nicht tun dürfen? Diese Beschränkung dürfte wenig dazu geeignet sein, die Zahl der Besucher, die sich im Aufenthaltsbereich der Einkaufszentren bewegen, im Sinne des Infektionsschutzes wesentlich zu verringern.
Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind in dieser Hinsicht zu kritisieren. Es wäre nachvollziehbarer und für den Einzelhandel akzeptabler gewesen, als Maßstab für die Öffnung der Geschäfte und Einkaufszentren eine maximal zulässige Zahl von im Geschäft oder im Einkaufszentrum anwesenden Kunden auf die Quadratmeter Verkaufsfläche festzulegen, z.B. pro 5 m2 ein Kunde. Die Geschäfte und Einkaufszentren hätten zur Einhaltung von strikten Kontrollen als Voraussetzung für die Öffnung verpflichtet werden können. Stattdessen verschärft der Beschluss von Bund und Ländern weiter die Existenzkrise insbesondere bei größeren Einzelhandelsunternehmen. Damit stehen weiterhin viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, und Beschäftigte, die bei einer Öffnung gebraucht würden, bleiben weiterhin in Kurzarbeit mit einem wesentlich niedrigeren Kurzarbeitergeld.
Im Hinblick auf den Einzelhandel stellen die Beschlüsse zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen einen großen Wermutstropfen in einem Maßnahmenpaket dar, dessen andere Bestandteile ausdrücklich als notwendige und geeignete Abwägung zwischen der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie und des Wiederanfahrens des öffentlichen und Wirtschaftslebens in Deutschland zu begrüßen sind. Die Bundesfachgruppe Handel erkennt insbesondere die Notwendigkeit und die Bemühungen von Bund und Ländern an, weiterhin die Begegnungen im öffentlichen Raum möglichst niedrig dosiert zu halten und insbesondere eine übermäßige Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden. Die Bundesbürger sind weiterhin aufgefordert, in den nächsten Wochen nur die nötigsten Besorgungen zu verrichten und weitgehend auf die Nutzung von Bussen und Bahnen zu verzichten! Andernfalls ist eine umgehende Rückkehr zu den bisher geltenden strikten Maßnahmen zur Schließung aller für den täglichen Bedarf nicht notwendigen Geschäfte unbedingt geboten!