DHV-Landesverband Bayern begrüßt Corona Fahrplan in Bayern

 

Der DHV-Landesverband Bayern begrüßt den für Bayern beschlossenen Fahrplan zur Lockerung der Corona-Pandemie-Beschränkungen. Bayern hat sich somit für eine eher vorsichtige Vorgehensweise entschieden. In dieser absoluten Ausnahmesituation, für die es keinerlei Vorlage oder Blaupause gibt, ist die DHV als christliche Gewerkschaft besonders gefordert.
Zunächst sei hier an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich gedankt, die in dieser Zeit außergewöhnliches geleistet haben, beispielhaft seien hier die genannt, die im Einzelhandel und Gesundheitswesen das System am Laufen gehalten haben. Wir hoffen, dass sich nach der Krise alle daran erinnern werden, welche Bedeutung diese Berufe haben und dass sich diese Wertschätzung auch in der zukünftigen Entlohnung niederschlagen muss.
In solchen Zeiten zeigt sich die besondere Bedeutung einer starken Arbeitnehmervertretung. Themen wie Kurzarbeit, Homeoffice, Telearbeit und flexible Arbeitszeiten wurden und werden verhandelt. Wir müssen jetzt darauf achten, dass arbeitsrechtliche Errungenschaften und Standards nicht verändert oder gar gesenkt werden. Wir werden uns weiter in unserer Vorgehensweise an den gemeinsamen Wertvorstellungen der christlichen Soziallehre leiten lassen. Zur Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen bedarf es gerade in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie starker Gewerkschaften! Deshalb: Unterstützen Sie uns bitte mit Ihrem Beitritt zur DHV in unserem Bemühen für  Sie!

Hier kurz zusammengefasst die wichtigsten Informationen zu den Lockerungen in Bayern:

Ab sofort:
Statt einer Ausgangsbeschränkung gilt nun eine Kontaktbeschränkung. Das Distanzgebot von 1,5 Metern gilt weiter. Man darf weiterhin nur mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes zugleich Kontakt haben. Seit Mittwoch ist es erlaubt Angehörige aus dem engeren Kreis zu treffen – bedeutet Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister. Spielplätze sind ab sofort wieder geöffnet, wobei die begleitenden Erwachsenen angehalten sind , Ansammlungen zu vermeiden und auf Abstand der einzelnen Kinder zu achten.

Ab 9. Mai:
In Kliniken, Senioren-, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen werden Besuche für eine feste Kontaktperson erlaubt. Hier gelten Maskenpflicht und Mindestabstand.

Am 10. Mai:
Gottesdienste werden erlaubt, Maskenpflicht, Abstand und max. 60 Teilnehmer.

Ab 11. Mai:
Alle Läden dürfen wieder öffnen (Masken, Abstand). Zoos, botanische Gärten, Bibliotheken und Ausstellungen öffnen. Individualsportarten sind erlaubt. An den Schulen werden wieder Jahrgangsstufen unterrichtet, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Die Viertklässler kommen zurück.

Ab 18. Mai:
An den Schulen sind die 1. Und 5. Klassen wieder willkommen, bei Realschulen und Gymnasien auch die 6.. Es gilt noch keine Präsenzpflicht. Biergärten und Gastronomie im Außenbereich dürfen bis 20:00 Uhr öffnen.

Ab 25. Mai:
Die Restaurants machen bis 22:00 Uhr wieder auf, strenge Limits und natürlich Maskenpflicht.

Ab 30. Mai:
Hotels dürfen wieder Touristen aufnehmen. Auch Ferienwohnungen werden wieder geöffnet.

Ab 15. Juni:
Es gibt wieder Präsenzunterricht für alle Schüler, gestaffelt im wöchentlichen Wechsel von Gruppen.Den Wortlaut der 4. Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/

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