CGB FORDERT VERZICHT AUF UMSTRITTENE GASUMLAGE
GESETZGEBER SOLLTE RECHTLICHEN BEDENKEN RECHNUNG TRAGEN
Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) hat schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung beschlossene befristete Gasumlage. Wie jetzt bekannt wurde, soll das Aufkommen aus der Umlage in Höhe von 34 Mrd. Euro zu 90 Prozent allein zwei Unternehmen zugutekommen, dem Energiehandelsunternehmen Uniper, das mehrheitlich dem finnischen Energiekonzern Fortum gehört und an dem der Bund zu etwa 30 Prozent beteiligt ist sowie Sefe, dem unter Treuhandverwaltung stehenden Nachfolgeunternehmen der ehemaligen deutschen Gazprom-Tochter. Ob eine Umlage, die im wesentlichen zugunsten von zwei Unternehmen erhoben wird, mit dem Gleichheitsgebot und EU-Recht vereinbar ist, wird nicht nur vom CGB bezweifelt.
Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellv. Vorsitzender der CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft: Die Bundesregierung ist 2020 aus guten Gründen auch nicht auf die Idee gekommen, ihr 9 Milliarden schweres Rettungspaket für die Deutsche Lufthansa durch eine Mobilitätsumlage zu finanzieren. Auch die Sicherstellung der Gasversorgung sollte aus Steuermitteln gewährleistet werden, nicht durch eine Gasumlage, von der die Bürger zudem mit großen bürokratischen Aufwand teilweise wieder entlastet werden sollen.
Für einen Verzicht der Bundesregierung auf die Gasumlage, wie ihn auch der niedersächsische Städtetag fordert, ist es noch nicht zu spät. Gegebenenfalls liegt es auch in der Hand des Deutschen Bundestages, die Umlage zu stoppen.
Als Ansprechpartner für diese Pressemitteilung steht Ihnen bei Bedarf der CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph unter der Mobilfunknummer 0178-71 95 570 zur Verfügung.
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