PENDLER STÄRKER STEUERLICH ENTLASTEN – CGB FORDERT DEUTLICHE ANHEBUNG DER ENTFERNUNGSPAUSCHALE

Angesichts der im Jahre 2023 weiter gestiegenen Pendlerzahlen in Deutschland fordert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands eine Anhebung der Entfernungspau­schale für Berufspendler auf 50 Cent je Kilometer. Bislang beträgt die umgangssprachlich Pendler­pauschale genannte steuerliche Entlastung lediglich 30 Cent je Kilometer und 38 Cent ab dem 21.Kilometer, wobei die 38 Cent-Regelung auch noch bis 2026 befristet ist. Diese Sätze decken nicht die tatsächlichen Kosten ab, die den Arbeitnehmern für den Hin- und Rückweg zu ihrer Arbeitsstätte entstehen, zumal steuerlich jeweils nur die einfa­che Weg­strecke geltend gemacht werden kann.

Der CGB verweist darauf, dass von den rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Be­schäftigten in Deutschland mit 22,5 Millionen mehr als 60 Prozent ihren Arbeitsplatz au­ßer­halb ihres Wohnortes haben. 7,13 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen täglich mehr als 30 Kilometer fahren, um zu ihrer Arbeitsstätte zu gelangen, rund 4 Millio­nen sogar mehr als 50 Kilometer und rund 2,3 Millionen mehr als 100 Kilometer. Besonders hoch sind die Pendlerzahlen in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Mün­chen.

Für Menschen, die zu ihrer Arbeit pendeln, darf der tägliche Weg von der Wohnung zur Ar­beit nicht zu einem finanziellen Luxus werden. Sie müssen sich den Arbeitsweg auch leis­ten können. Wenn dies nicht mehr gewährleistet ist, lohnt sich die tägliche Arbeit nicht mehr, und die Grundlage für eine auskömmliche finanzielle Existenz entfällt.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird von den Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmern eine erhöhte Mobilität erwartet. Dem muss nach Auffassung der christli­chen Gewerkschaften auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und die Entfernungskos­tenpau­schale so anheben, dass die tatsächlichen Pendelkosten der Beschäftigten als Werbungs­kosten steuerlich Berücksichtigung finden.

 

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