Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber schnell informieren. Eine ärztliche Krankschreibung allein genügt nicht. Gerade seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, kommt es häufig zu Missverständnissen.
Was zu beachten ist, können Sie unserer aktuellen Information entnehmen.