Faktisches Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit aufgenommen hat, der Arbeitsvertrag aber unwirksam war. Das Arbeitsverhältnis ist dann für die Vergangenheit wirksam und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Entgeltfortzahlung
Die Entgeltfortzahlung steht bei unverschuldeter Krankheit jedem Arbeitnehmer und jedem Auszubildenden zu. Sie erhalten in den ersten sechs Wochen der Erkrankung ihre durchschnittliche Arbeitsvergütung (zzgl. zuvor gezahlter Zuschläge) weiter.
Einstellung
Einstellung ist die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitsvertrag.
Einigungsstelle
Die Einigungsstelle entscheidet per Beschluss nach mündlicher Verhandlung bei betrieblichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie besteht aus Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats, sowie einem neutralen Vorsitzenden.
Eingruppierung
Eingruppierung ist die erstmalig erfolgende Festsetzung der für den Arbeitnehmer geltenden Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Direktionsrecht
Direktionsrecht bezeichnet das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf die Einzelheiten der Arbeitsleistung festlegen und insoweit die Erbringung der Arbeit nach Ort, Art und Zeit näher bestimmen.
Bundesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht ist die dritte Instanz innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Gericht entscheidet über die mit der Revision angefochtenen Urteile.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub soll den Arbeitnehmern eine bezahlte Freistellung zur Weiterbildung ermöglichen. In einigen Ländern wie z.B. in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub.
Betriebsversammlung
Betriebsversammlung besteht aus sämtlichen Arbeitnehmern des Betriebs. Ist in einem Betrieb kein Betriebsrat gewählt, so muss dieser in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung durchführen. Das Teilnahmerecht an den Betriebsversammlungen steht allen vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmern zu.