Eine Tariföffnungsklausel ist eine Vereinbarung in einem Tarifvertrag, die eine Abweichung von tariflichen Regelungen durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag erlaubt.
Tarifbindung
Tarifbindung bedeutet, dass die Mitglieder der Tarifvertragsparteien an die tariflichen Regelungen im Tarifvertrag gebunden sind. Grundsätzlich ist für eine Tarifgeltung die beiderseitige Tarifgebundenheit erforderlich, das heißt, der Arbeitgeber muss Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft sein.
Tarifvertrag
Der Tarifvertrag wird grundsätzlich nach dem Tarifvertragsgesetz zwischen dem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft geschlossen. Der Tarifvertrag findet nur Anwendung für Mitglieder einer tarifvertragschließenden Gewerkschaft. Nicht-Mitglieder haben keinen Rechtsanspruch auf Erfüllung des Tarifvertrages.
Mitbestimmung
Mitbestimmung bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen im Betrieb und Unternehmen. Die Unternehmensmitbestimmung erfolgt durch Mitglieder der Arbeitnehmer in den nach dem Gesellschaftsrecht vorgesehenen Organen (Vorstand, Aufsichtsrat). Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Montan-Mitbestimmungsgesetz vom 21.5.1951. Bei der betrieblichen Mitbestimmung wirken die Arbeitnehmer durch den Betriebsrat oder den Sprecherausschuss mit. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001.
Kündigungsschutz
Kündigungsschutz bezeichnet alle rechtlichen Regelungen, die die Möglichkeit des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu kündigen beschränken. Gesetzliche Regelungen enthalten insbesondere das Kündigungsschutzgesetz vom 25.8.1969, das Mutterschutzgesetz vom 206.2002, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 5.12.2006 und das Arbeitsplatzschutzgesetz vom 14.2.2001.
Gesundheitsvorsorge
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich durch einen unabhängigen Arbeitsmediziner untersuchen zu lassen. Weiterhin hat der Arbeitgeber die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie im Rahmen des „Gesundheitsschutzes“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbedenklich sind, z.B. Bildschirmarbeitsplätze.
Dienstplan
Der Dienstplan ist eine Urkunde, der zum Nachweis von geleisteten Arbeitszeiten dient, auch zur Vorlage beim Arbeitsgericht. Daher ist ein Dienstplan fälschungssicher zu erstellen, wobei grundsätzlich keine Streichung oder Ergänzung erlaubt ist.
Arbeitszeitkonten
Arbeitszeiten, die über die dienstplanmäßige Arbeitszeit hinausgehen, sowie der Ausgleich für Wochenfeiertage werden auf einem Konto gutgeschrieben und nach Urlaubsgrundsätzen dem Mitarbeiter wieder als Freitage zur Verfügung gestellt.
Mitgliederservice
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Hier haben wir für Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen hinterlegt, die für Ihr Arbeitsleben von Bedeutung sind. Ebenso finden Sie hier aktuelle Tarifverträge, welche die DHV mit ihren Tarifpartnern abgeschlossen hat. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand.
Der Betriebsdienst wendet sich in erster Linie an Betriebs- und Personalräte, die hier spezielle arbeits- und sozialrechtliche Informationen finden. Wertvolle Tipps und Hinweise für das gesamte Arbeitsleben beinhalten die DHV-Infoblätter, die für jeden Arbeitnehmer interessant sind.
Weiterhin befindet sich im Mitgliederbereich das Archiv der Deutschen Angestelltenzeitung. Hier können Sie noch einmal die letzten Ausgaben der DAZ lesen.
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Tarifverträge der DHV
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Hier finden Sie aktuelle Tarifverträger der DHV nach Branchen geordnet.
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