Median Kliniken Bad Kösen & Bad Salzdetfurth: Geraten die Verhandlungen ins Stocken?

Die Verhandlungen gestalteten sich von Beginn an schwierig. Grund dafür war einerseits Corona und das Hygienekonzept der Median-Gruppe, andererseits die weit auseinanderliegenden Vorstellungen unserer Tarifkommission und der Arbeitgeberseite.

Am 19.01.2021 wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Nachdem es zu Beginn so schien, als könnten wesentliche Bestandteile des Manteltarifvertrages unter Dach und Fach gebracht werden, überraschte die Arbeitgeberseite damit, dass sie sich entschieden gegen die Aufnahme einer Besitzstandsregelung für langjährige Mitarbeiter aussprach. Diese Forderung hatten wir bereits zu Beginn eingebracht und darüber unter anderem auch am 03.09.2020 verhandelt. Nun warf uns die Arbeitgeberseite vor, mit der Besitzstandsklausel eine völlig neue Forderung eingebracht zu haben.

Natürlich würden wir gerne einen Manteltarifvertrag abschließen, der alle Mitarbeiter gleichstellt, aber dann müsste die Arbeitgeberseite sich entschieden in unsere Richtung bewegen!

Eine Schlechterstellung der Mitarbeiter durch einen neuen Manteltarifvertrag wird es mit uns nicht geben!

Median Kliniken Bad Kösen & Bad Salzdetfurth: Geraten die Verhandlungen ins Stocken?

Die Verhandlungen gestalteten sich von Beginn an schwierig. Grund dafür war einerseits Corona und das Hygienekonzept der Median-Gruppe, andererseits die weit auseinanderliegenden Vorstellungen unserer Tarifkommission und der Arbeitgeberseite.

Am 19.01.2021 wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Nachdem es zu Beginn so schien, als könnten wesentliche Bestandteile des Manteltarifvertrages unter Dach und Fach gebracht werden, überraschte die Arbeitgeberseite damit, dass sie sich entschieden gegen die Aufnahme einer Besitzstandsregelung für langjährige Mitarbeiter aussprach. Diese Forderung hatten wir bereits zu Beginn eingebracht und darüber unter anderem auch am 03.09.2020 verhandelt. Nun warf uns die Arbeitgeberseite vor, mit der Besitzstandsklausel eine völlig neue Forderung eingebracht zu haben.

Natürlich würden wir gerne einen Manteltarifvertrag abschließen, der alle Mitarbeiter gleichstellt, aber dann müsste die Arbeitgeberseite sich entschieden in unsere Richtung bewegen!

Eine Schlechterstellung der Mitarbeiter durch einen neuen Manteltarifvertrag wird es mit uns nicht geben!

Median Kliniken Bad Kösen & Bad Salzdetfurth: Geraten die Verhandlungen ins Stocken?

Die Verhandlungen gestalteten sich von Beginn an schwierig. Grund dafür war einerseits Corona und das Hygienekonzept der Median-Gruppe, andererseits die weit auseinanderliegenden Vorstellungen unserer Tarifkommission und der Arbeitgeberseite.

Am 19.01.2021 wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Nachdem es zu Beginn so schien, als könnten wesentliche Bestandteile des Manteltarifvertrages unter Dach und Fach gebracht werden, überraschte die Arbeitgeberseite damit, dass sie sich entschieden gegen die Aufnahme einer Besitzstandsregelung für langjährige Mitarbeiter aussprach. Diese Forderung hatten wir bereits zu Beginn eingebracht und darüber unter anderem auch am 03.09.2020 verhandelt. Nun warf uns die Arbeitgeberseite vor, mit der Besitzstandsklausel eine völlig neue Forderung eingebracht zu haben.

Natürlich würden wir gerne einen Manteltarifvertrag abschließen, der alle Mitarbeiter gleichstellt, aber dann müsste die Arbeitgeberseite sich entschieden in unsere Richtung bewegen!

Eine Schlechterstellung der Mitarbeiter durch einen neuen Manteltarifvertrag wird es mit uns nicht geben!

Neue Infoblätter zur Kinderbetreuung in Corona-Zeiten

Das Thema Kinderbetreuung in Corona-Zeiten stellt Beschäftigte mit Kindern vor die große Herausfoderung, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Wir haben eine zweiteilige DHV-Information erstellt mit der wir Sie über die Beschlüsse zur Verlängerung und Ausweitung der Kinderkrankengeldzahlung sowie über die Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz informieren möchten.

DHV-Infoblatt_Kinderbetreuung_und_Corona_Teil_1.pdf

DHV-Infoblatt_Kinderbetreuung_und_Corona_Teil_2.pdf

Harter Lockdown: Politik muss bis zum Ende der Pandemie gesetzliche Vorgaben zum Homeoffice an die Realität anpassen!

Die DHV appelliert an die Bundesregierung und an die Länder, bei dem Beschluss über einen verschärften Lockdown die gesetzlichen Vorschriften zur Homeofficearbeit zumindest für die Dauer der Pandemie von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und die geplanten Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz schnellstmöglich umzusetzen! Die Unternehmen sind gefordert, unter den Pandemiebedingungen Homeofficearbeit zu ermöglichen!

Die Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen sollte im Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern erfolgen, weil es dem beiderseitigen Interesse entspricht. Derzeit bewegen sich viele Beschäftigte und Unternehmen mit der praktizierten Homeofficearbeit in einer rechtlichen Grauzone. Es geschehen zahlreiche Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, die zwar nicht sanktioniert werden, weil Homeoffice von der Politik, von den Beschäftigten und von den Unternehmen in dieser außergewöhnlichen Pandemiesituation ausdrücklich erwünscht ist, die aber im Falle einer Ahndung von Verstößen durchaus Konfliktpotential bieten könnten! Das gilt auch hinsichtlich des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes: Das Bringen und Abholen der Kinder zur/von der Kita/Schule sind derzeit nicht gesetzlich unfallversichert. Sogar Unfälle auf dem Gang zur Toilette und zur Küche sind derzeit nicht abgesichert. Die Bundesregierung hat diese Lücke erkannt und will mit dem beabsichtigten Gesetz für diese Fälle den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zur Anwendung bringen.

Die DHV fordert die Politik auf, schnellstmöglich die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Arbeit im Homeoffice auf den Prüfstand zu stellen! Schnellstmöglich, d.h. in den nächsten Tagen müssen die vorgesehenen Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallschutz beschlossen werden! Ebenso ist erforderlich, für die Zeit der Pandemie, d.h. bis Mitte des Jahres, die zum Teil strikten Anforderungen des Arbeitsschutzrechts so zu gestalten, dass Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen möglichst schnell und unbürokratisch realisiert werden kann und nicht in einer rechtlichen Grauzone stattfindet!

DHV begrüßt verlängerte Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes

Die Berufsgewerkschaft DHV sieht in der Entscheidung des Bundestages zur verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes ein richtiges Signal an berufstätige Eltern.

Es ist richtig und gut, in dieser außergewöhnlichen Pandemiesituation Eltern in ihrer Sorge zu entlasten, den oft nicht möglichen Spagat zwischen Berufstätigkeit und Betreuung der Kinder zu Hause zu leisten. Auch unter dem Aspekt, so wenige Kinder wie möglich in Kitas und Schulen zu betreuen, ist diese Unterstützung von berufstätigen Eltern, die zu Hause bleiben, zu begrüßen. Die Dauer der Unterstützungsleistung – bis zu 20 Tage pro Elternteil und bis zu 40 Tage für Alleinerziehende – ist auch der besonderen Situation angemessen.

Es ist zwar ordnungspolitisch nicht korrekt, die Unterstützungsleistung in Form einer verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes zu gewähren. Denn: Eltern, die wegen geschlossener Schulen oder Kindergärten die Kinder betreuen müssen, leisten keine Betreuung für kranke Kinder. Eigentlich müsste die finanzielle Kompensation der Betreuung von Kindern zu Hause aus Steuermitteln und nicht durch die Krankenkassen geleistet werden. Aber angesichts der Notwendigkeit eines schnellen und möglichst einfachen Handelns ist der Weg einer verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes akzeptabel.

Allerdings muss die Bundesregierung gewährleisten, dass die Kosten dieser zusätzlichen sozialpolitischen Leistung auch vollständig vom Staat getragen werden. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen zusätzlichen Zuschuss von 300 Mio. Euro für die Refinanzierung der verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes in den Gesundheitsfonds einzahlen wird. Abgerechnet wird aber am Ende des Tages, und da steht die Bundesregierung in der Pflicht, den Krankenkassen die tatsächlich aufgelaufenen Kosten zu erstatten, sollten mehr berufstätige Eltern als ursprünglich gerechnet von der verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes Gebrauch machen! Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes darf nicht dazu führen, dass letztendlich die Versicherten in Form eines höheren Krankenkassenbeitragssatzes und die Beschäftigten in Form von geringeren Leistungen ihres Arbeitgebers mit die Zeche zahlen müssen!

Kunzler Fleischwaren: Rückblick auf 2020 – Aussicht auf 2021 Was wurde erreicht? Was steht noch an?

Das Krisenjahr 2020 ist vergangen aber der Jahreswechsel hat die erhoffte Entspannung nicht gebracht. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Lockdown-Maßnahmen werden verlängert und die Impfkampagne verzögert sich. Angesichts dieser angespannten Gesamtsituation braucht es eine ruhige Hand und eine klare Sicht auf die Dinge, wie sie wirklich sind, um erfolgreich etwas zu bewegen. Das gilt insbesondere auch für die Tätigkeit von Gewerkschaften, denn wir übernehmen Verantwortung für andere, sprich unsere Mitglieder und ihre Kolleginnen und Kollegen in ihrem jeweiligen Betrieb. Das in uns gesetzte Vertrauen gilt es immer wieder von Neuem zu bestätigen.

Inwieweit ist die DHV gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG diesem Anspruch im Jahr 2020 nachgekommen, und was plant sie für das Jahr 2021?

Bereits im April 2020 einigten sich die Betriebsparteien darauf, dass die Beschäftigten eine Sonderprämie von 20 % eines durchschnittlichen Monatslohns erhalten sollten, mit denen ihre Leistungen angesichts der Auswirkungen der Corona-Virus Pandemie anerkannt wurden. Des Weiteren wurde abgesprochen bei anhaltend angespannter Lage über eine zweite Bonuszahlung zu diskutieren. Diese Situation traf ein und es wurde eine zweite Sonderzahlung vereinbart, die diesmal sogar 25 % eines durchschnittlichen Monatslohns betrug. Auch wurden mit dem Abschluss des Manteltarifvertrages wichtige Leistungen gesichert und teilweise verbessert. So bleibt es weiterhin bei den Zuzahlungen des Arbeitgebers zur VWL, das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden leicht angehoben und nicht zu Letzt wurde die Jobgarantie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH u. Co. KG erneut bestätigt.

Für 2021 steht nun der Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrag an. Über die Bedingungen sind sich die Tarifparteien bereits weitgehend einig, der Abschluss wird sicherlich noch im ersten Quartal des Jahres erfolgen. Hier schon mal bedeutende Eckpunkte: Erhöhung des Sockellohns um 2,0% zum 01.07.21 und erneut zum 01.01.22 um 1,0%. Die Einstiegsvergütung für Auszubildende wird deutlich angehoben, so dass sie bei 1.000,00 € liegen wird.

Das sind die Ergebnisse und Aussichten, die der Betriebsrat und die DHV für euch erreicht haben.

Erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit und in der Zukunft – mit der DHV!

Kunzler Fleischwaren: Rückblick auf 2020 – Aussicht auf 2021 Was wurde erreicht? Was steht noch an?

Das Krisenjahr 2020 ist vergangen aber der Jahreswechsel hat die erhoffte Entspannung nicht gebracht. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Lockdown-Maßnahmen werden verlängert und die Impfkampagne verzögert sich. Angesichts dieser angespannten Gesamtsituation braucht es eine ruhige Hand und eine klare Sicht auf die Dinge, wie sie wirklich sind, um erfolgreich etwas zu bewegen. Das gilt insbesondere auch für die Tätigkeit von Gewerkschaften, denn wir übernehmen Verantwortung für andere, sprich unsere Mitglieder und ihre Kolleginnen und Kollegen in ihrem jeweiligen Betrieb. Das in uns gesetzte Vertrauen gilt es immer wieder von Neuem zu bestätigen.

Inwieweit ist die DHV gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG diesem Anspruch im Jahr 2020 nachgekommen, und was plant sie für das Jahr 2021?

Bereits im April 2020 einigten sich die Betriebsparteien darauf, dass die Beschäftigten eine Sonderprämie von 20 % eines durchschnittlichen Monatslohns erhalten sollten, mit denen ihre Leistungen angesichts der Auswirkungen der Corona-Virus Pandemie anerkannt wurden. Des Weiteren wurde abgesprochen bei anhaltend angespannter Lage über eine zweite Bonuszahlung zu diskutieren. Diese Situation traf ein und es wurde eine zweite Sonderzahlung vereinbart, die diesmal sogar 25 % eines durchschnittlichen Monatslohns betrug. Auch wurden mit dem Abschluss des Manteltarifvertrages wichtige Leistungen gesichert und teilweise verbessert. So bleibt es weiterhin bei den Zuzahlungen des Arbeitgebers zur VWL, das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden leicht angehoben und nicht zu Letzt wurde die Jobgarantie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH u. Co. KG erneut bestätigt.

Für 2021 steht nun der Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrag an. Über die Bedingungen sind sich die Tarifparteien bereits weitgehend einig, der Abschluss wird sicherlich noch im ersten Quartal des Jahres erfolgen. Hier schon mal bedeutende Eckpunkte: Erhöhung des Sockellohns um 2,0% zum 01.07.21 und erneut zum 01.01.22 um 1,0%. Die Einstiegsvergütung für Auszubildende wird deutlich angehoben, so dass sie bei 1.000,00 € liegen wird.

Das sind die Ergebnisse und Aussichten, die der Betriebsrat und die DHV für euch erreicht haben.

Erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit und in der Zukunft – mit der DHV!