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Corona Zwischenbilanz
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BARMER und DAK-Gesundheit: Betriebsgruppen treffen sich online
Trotz Corona geht die Bundesbetriebsgruppenarbeit bei BARMER und DAK-Gesundheit weiter. Die Bundesbetriebsgruppe BARMER traf sich am 04.11.2020 zu einer digitalen Sitzung per WebEx. Thema war die Agenda für die kommenden Jahre. Die Bundesbetriebsgruppe will mit Informationen u.a. über die bevorstehende Umstrukturierung, mit Videochats und mit einer Facebook-Seite auch in Corona-Zeiten Präsenz zeigen. Fernziel sind die Personalratswahlen 2024 und der Wiedereinzug in den Hauptpersonalrat.
Weiteres Thema war die Tarifarbeit. Die Überprüfung der Eingruppierungen steht auf dem Programm. Des Weiteren will die Bundesbetriebsgruppe die Förderung der Weiterbildung und der dualen Studenten sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Fokus rücken.
Einen groß angelegten Versuch einer Videokonferenz mit rund 70 Teilnehmer/innen will die Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit am 22.12.2020 unternehmen. Auch hier steht die Arbeitsagenda für 2021 im Fokus dieser virtuellen Bundesbetriebsgruppentagung.
Erfolgreicher Neuabschluss der Manteltarifverträge der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und bei der Neu Handels KG!
Auch in Bezug auf Tarifverhandlungen war das Jahr 2020 kein Einfaches. Trotzdem ist es den Tarifparteien in der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG., sowie in der Neu Handels KG gelungen die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am Ende des Jahres ein erfolgreicher Abschluss steht.
Die jeweiligen Manteltarifverträge beider Unternehmen wiesen an vielen Stellen noch die Strukturen der 1980er Jahre auf. Das neue Vertragswerk spiegelt nun die aktuelle Arbeitssituation und Rechtslage wieder. Die hohen Standards, die das alte Werk gesetzt hatte, wurden gehalten und durch zwei Änderungen in den Anlagen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.
Ab dem 01.01.2024 steigt das Urlaubsgeld um 1,00 € auf 25,00 € pro Urlaubstag an.
Die Weihnachtsgeldtabelle wurde so angepasst, dass bereits ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit das 100-fache des Tarifstundenlohns ausgezahlt wird. Zuvor war es der 95-fache Stundenlohn und der neue Wert wurde erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.
Neben den bereits abgeschlossenen Manteltarifverträgen, wurden auch die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt. Inhaltlich besteht zwischen den Parteien Einigkeit, so dass nach Erfüllung der Formalitäten hier noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Neu Handels KG und der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG hinzukommen.
Erfolgreicher Neuabschluss der Manteltarifverträge der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und bei der Neu Handels KG!
Auch in Bezug auf Tarifverhandlungen war das Jahr 2020 kein Einfaches. Trotzdem ist es den Tarifparteien in der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG., sowie in der Neu Handels KG gelungen die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am Ende des Jahres ein erfolgreicher Abschluss steht.
Die jeweiligen Manteltarifverträge beider Unternehmen wiesen an vielen Stellen noch die Strukturen der 1980er Jahre auf. Das neue Vertragswerk spiegelt nun die aktuelle Arbeitssituation und Rechtslage wieder. Die hohen Standards, die das alte Werk gesetzt hatte, wurden gehalten und durch zwei Änderungen in den Anlagen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.
Ab dem 01.01.2024 steigt das Urlaubsgeld um 1,00 € auf 25,00 € pro Urlaubstag an.
Die Weihnachtsgeldtabelle wurde so angepasst, dass bereits ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit das 100-fache des Tarifstundenlohns ausgezahlt wird. Zuvor war es der 95-fache Stundenlohn und der neue Wert wurde erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.
Neben den bereits abgeschlossenen Manteltarifverträgen, wurden auch die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt. Inhaltlich besteht zwischen den Parteien Einigkeit, so dass nach Erfüllung der Formalitäten hier noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Neu Handels KG und der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG hinzukommen.
Erfolgreicher Neuabschluss der Manteltarifverträge der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und bei der Neu Handels KG!
Auch in Bezug auf Tarifverhandlungen war das Jahr 2020 kein Einfaches. Trotzdem ist es den Tarifparteien in der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG., sowie in der Neu Handels KG gelungen die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am Ende des Jahres ein erfolgreicher Abschluss steht.
Die jeweiligen Manteltarifverträge beider Unternehmen wiesen an vielen Stellen noch die Strukturen der 1980er Jahre auf. Das neue Vertragswerk spiegelt nun die aktuelle Arbeitssituation und Rechtslage wieder. Die hohen Standards, die das alte Werk gesetzt hatte, wurden gehalten und durch zwei Änderungen in den Anlagen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.
Ab dem 01.01.2024 steigt das Urlaubsgeld um 1,00 € auf 25,00 € pro Urlaubstag an.
Die Weihnachtsgeldtabelle wurde so angepasst, dass bereits ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit das 100-fache des Tarifstundenlohns ausgezahlt wird. Zuvor war es der 95-fache Stundenlohn und der neue Wert wurde erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.
Neben den bereits abgeschlossenen Manteltarifverträgen, wurden auch die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt. Inhaltlich besteht zwischen den Parteien Einigkeit, so dass nach Erfüllung der Formalitäten hier noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Neu Handels KG und der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG hinzukommen.
Erfolgreicher Neuabschluss der Manteltarifverträge der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und bei der Neu Handels KG!
Auch in Bezug auf Tarifverhandlungen war das Jahr 2020 kein Einfaches. Trotzdem ist es den Tarifparteien in der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG., sowie in der Neu Handels KG gelungen die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am Ende des Jahres ein erfolgreicher Abschluss steht.
Die jeweiligen Manteltarifverträge beider Unternehmen wiesen an vielen Stellen noch die Strukturen der 1980er Jahre auf. Das neue Vertragswerk spiegelt nun die aktuelle Arbeitssituation und Rechtslage wieder. Die hohen Standards, die das alte Werk gesetzt hatte, wurden gehalten und durch zwei Änderungen in den Anlagen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.
Ab dem 01.01.2024 steigt das Urlaubsgeld um 1,00 € auf 25,00 € pro Urlaubstag an.
Die Weihnachtsgeldtabelle wurde so angepasst, dass bereits ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit das 100-fache des Tarifstundenlohns ausgezahlt wird. Zuvor war es der 95-fache Stundenlohn und der neue Wert wurde erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.
Neben den bereits abgeschlossenen Manteltarifverträgen, wurden auch die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt. Inhaltlich besteht zwischen den Parteien Einigkeit, so dass nach Erfüllung der Formalitäten hier noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Neu Handels KG und der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG hinzukommen.
Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen
Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.
Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.
Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.
Entgelttarifvertrag
- Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
- Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
- Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
- 250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
- 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
- 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
- zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
- Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen
Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen
Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.
Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.
Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.
Entgelttarifvertrag
- Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
- Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
- Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
- 250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
- 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
- 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
- zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
- Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen
Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen
Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.
Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.
Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.
Entgelttarifvertrag
- Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
- Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
- Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
- 250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
- 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
- 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
- zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
- Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen
