Corona Prämie II bei Kunzler

Erneute Auszahlung einer Prämie für den Einsatz der Beschäftigten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch in der zweiten Jahreshälfte, trotz der weiterhin außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen, in Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen. Aufgrund dieser Tatsache, konnten sich die Betriebsparteien schnell darauf einigen, dass eine erneute Sonderzahlung im Rahmen einer Corona-Prämie nur angemessen ist.

Das Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und den DHV-Betriebsräten lief äußerst produktiv ab und war ein Zeichen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bei der Kunzler GmbH. Die Sondervergütung in Höhe von 25,0 % des durchschnittlichen Monatslohns liegt noch über dem in der ersten BV vereinbarten Wert und wird mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt.   

Die Betriebsratsvorsitzende Coralie Schwarz und DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel sind angesichts dieses Ergebnisses durchaus zufrieden. Schon die Auszahlung einer Prämie im April hat geholfen, trotz des gestiegenen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Virus-Pandemie, die allgemein positive Stimmung in den verschiedenen Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH aufrecht zu erhalten.

Sowohl diese für alle Beschäftigten vorteilhafte Betriebsvereinbarung, wie auch das allgemein konstruktive Verhalten der Tarifparteien in den Verhandlungen zeigen, dass mit einem professionellen und vertrauensbasierten Umgang vorteilhafte Ergebnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden. Für diesen Weg steht die DHV und wird ihn auch in der Zukunft weiterhin beschreiten. Um das Ziel eines sicheren und auskömmlichen Arbeitslebens für alle Beschäftigten zu erreichen, braucht es unsere Mitglieder. Wenn Sie noch nicht dem DHV angehören, werden Sie Mitglied und unterstützen uns auf dem Weg zu  unserem gemeinsamen Ziel!

Die DHV hat eine neue Information zum Thema Urlaub im Corona-Risikogebiet veröffentlicht

Die Information gibt Antworten zu folgenden Fragen:
•    Corona-Test: Zwang durch den Arbeitgeber?
•    Zwang durch den Staat?
•    Was gilt nun bei Dienstreisen?
•    Anspruch auf Bezahlung bei angeordneter Quarantäne?
•    Auf jeden Fall Entschädigung vom Staat?

Für Ihre Fragen und Anliegen zu diesem Thema stehen unsere Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.

Infoblatt_Corona-Urlaub_im_Risikogebiet_Teil_2.pdf

Die DHV hat eine neue Information zum Thema Urlaub im Corona-Risikogebiet veröffentlicht

Die Information gibt Antworten zu folgenden Fragen:
•    Corona-Test: Zwang durch den Arbeitgeber?
•    Zwang durch den Staat?
•    Was gilt nun bei Dienstreisen?
•    Anspruch auf Bezahlung bei angeordneter Quarantäne?
•    Auf jeden Fall Entschädigung vom Staat?

Für Ihre Fragen und Anliegen zu diesem Thema stehen unsere Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.

Infoblatt_Corona-Urlaub_im_Risikogebiet_Teil_2.pdf

IHK Prüfungen 20201

Start der Vorbereitungskurse für die IHK Prüfungen 2020

Am 28. September war es wieder soweit. In den Räumlichkeiten des Käthe Kollwitz Gymnasium im München Neuhausen starteten unsere erfolgreichen Vorbereitungskurse.
Auch in diesem Jahr, trotz einiger Besonderheiten durch die Covid 19 Pandemie begannen unsere beiden Kurse, die die DHV schon seit vielen Jahren erfolgreich durchführt.

Unter der Leitung unseres bewährten Dozenten Jürgen Ernecker bereiten sich in den beiden Kursen, die an jeweils neun Abenden stattfinden, Auszubildende der Berufe Industriekaufmann/frau und Büromanagement auf Ihre Abschlussprüfung bei der IHK vor.

Die Erfahrung der letzten Jahre macht deutlich, dass die intensive Vorbereitung, gerade in den BWL Fächern zu zum Teil sehr guten Prüfungsergebnissen führte.

Zu Fragen zu den Kursen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung oder informieren sich auf unserer Homepage www.bb-dhv.de.

IHK Prüfungen 20201

KKH: Nächster Verhandlungstermin beim Gehalt erst am 05.11.2020

Seit Juli warten Sie auf einen neuen Gehaltstarifabschluss. Wir haben in den bisherigen Verhandlungsrunden Ihre Erwartungshaltung auf einen zügigen Tarifabschluss bis Ende September deutlich zum Ausdruck gebracht.

Leider hakt es bei den Verhandlungen, der erreichte aktuelle Verhandlungsstand ist vollkommen unbefriedigend:

    • Unzureichendes Gehaltsangebot der Arbeitgeberseite
      Das auf dem Tisch liegende Arbeitgeberangebot von 1,5 % rückwirkend ab 01.07.2020 und 0,5 % ab 01.01.2021 ist selbst unter dem Blickwinkel der kurzen Laufzeit von 12 Monaten nicht ausreichend – zumal davon nach dem Willen der Arbeitgeberseite noch 0,5 % in die Sanierung der alten betrieblichen Altersvorsorge fließen sollen.

 

    • Streitpunkt Sanierungsbeitrag betriebliche Altersvorsorge
      Vor allem vor dem Hintergrund des unzureichenden Gehaltsangebotes lehnen wir den von der Arbeitgeberseite geforderten Sanierungsbeitrag ab!

 

    • Keine Bewegung beim Thema Digitalisierungstarifvertrag
      Unsere Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag für Homeoffice/mobiles Arbeiten mit den Kernpunkten Raumausstattung, Arbeitsschutz und Erreichbarkeit stellt die KKH das Pilotprojekt zum Homeoffice entgegen, die Arbeitgeberseite meint, erst einmal dieses anzugehen. Selbst zur Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung für einen Digitalisierungstarifvertrag vermag sich die Arbeitgeberseite derzeit nicht durchzuringen.

 

  • Nächster Verhandlungstermin erst im November!
    Entgegen unserer in der Verhandlung am 09.09.2020 geäußerten Erwartung eines nächsten Verhandlungstermins bis Ende September hat die KKH uns erst den 05.11.2020 als nächstmöglichen Termin angeboten. Ein früherer Termin sei wegen der Herbsturlaubszeit und wegen der Notwendigkeit, beim Thema betriebliche Altersversorgung ergänzende Berechnungen anzustellen, nicht möglich.  

    Angesichts der bereits monatelangen Hängepartie ist unser Verständnis für die Terminverschiebung in den November 2020, arg begrenzt zumal wir von einem guten Ergebnis und damit einer Abschlussvereinbarung noch weit entfernt sind. Nur zähneknirschend haben wir dieser späten Terminierung zugestimmt. Wir haben der Arbeitgeberseite aber deutlich gemacht, dass wir am 05.11.2020 endlich zu Potte kommen müssen, denn:

    Die Beschäftigten erwarten endlich einen Tarifabschluss! Die Gehaltserhöhung muss sich nahtlos an den ausgelaufenen Gehaltstarifvertrag anschließen, d.h. ein Tarifabschluss am 05.11.2020 muss eine Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 vorsehen!

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit, was Sie von der Situation halten. Und noch besser: Werden Sie DHV-Mitglied! Je mehr KKH-Mitarbeiter/innen Gewerkschaftsmitglied sind, desto bestimmter können wir Ihre Interessen in den Verhandlungen vertreten! Ohne Gewerkschaften würde das Gehaltsniveau bei der KKH deutlich niedriger und der Sanierungsbeitrag deutlich höher!

KKH: Nächster Verhandlungstermin beim Gehalt erst am 05.11.2020

Seit Juli warten Sie auf einen neuen Gehaltstarifabschluss. Wir haben in den bisherigen Verhandlungsrunden Ihre Erwartungshaltung auf einen zügigen Tarifabschluss bis Ende September deutlich zum Ausdruck gebracht.

Leider hakt es bei den Verhandlungen, der erreichte aktuelle Verhandlungsstand ist vollkommen unbefriedigend:

    • Unzureichendes Gehaltsangebot der Arbeitgeberseite
      Das auf dem Tisch liegende Arbeitgeberangebot von 1,5 % rückwirkend ab 01.07.2020 und 0,5 % ab 01.01.2021 ist selbst unter dem Blickwinkel der kurzen Laufzeit von 12 Monaten nicht ausreichend – zumal davon nach dem Willen der Arbeitgeberseite noch 0,5 % in die Sanierung der alten betrieblichen Altersvorsorge fließen sollen.
    • Streitpunkt Sanierungsbeitrag betriebliche Altersvorsorge
      Vor allem vor dem Hintergrund des unzureichenden Gehaltsangebotes lehnen wir den von der Arbeitgeberseite geforderten Sanierungsbeitrag ab!
    • Keine Bewegung beim Thema Digitalisierungstarifvertrag
      Unsere Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag für Homeoffice/mobiles Arbeiten mit den Kernpunkten Raumausstattung, Arbeitsschutz und Erreichbarkeit stellt die KKH das Pilotprojekt zum Homeoffice entgegen, die Arbeitgeberseite meint, erst einmal dieses anzugehen. Selbst zur Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung für einen Digitalisierungstarifvertrag vermag sich die Arbeitgeberseite derzeit nicht durchzuringen.
    • Nächster Verhandlungstermin erst im November!
      Entgegen unserer in der Verhandlung am 09.09.2020 geäußerten Erwartung eines nächsten Verhandlungstermins bis Ende September hat die KKH uns erst den 05.11.2020 als nächstmöglichen Termin angeboten. Ein früherer Termin sei wegen der Herbsturlaubszeit und wegen der Notwendigkeit, beim Thema betriebliche Altersversorgung ergänzende Berechnungen anzustellen, nicht möglich.                                                 

Angesichts der bereits monatelangen Hängepartie ist unser Verständnis für die Terminverschiebung in den November 2020, arg begrenzt zumal wir von einem guten Ergebnis und damit einer Abschlussvereinbarung noch weit entfernt sind. Nur zähneknirschend haben wir dieser späten Terminierung zugestimmt. Wir haben der Arbeitgeberseite aber deutlich gemacht, dass wir am 05.11.2020 endlich zu Potte kommen müssen, denn:
Die Beschäftigten erwarten endlich einen Tarifabschluss! Die Gehaltserhöhung muss sich nahtlos an den ausgelaufenen Gehaltstarifvertrag anschließen, d.h. ein Tarifabschluss am 05.11.2020 muss eine Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 vorsehen!

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit, was Sie von der Situation halten. Und noch besser: Werden Sie DHV-Mitglied! Je mehr KKH-Mitarbeiter/innen Gewerkschaftsmitglied sind, desto bestimmter können wir Ihre Interessen in den Verhandlungen vertreten! Ohne Gewerkschaften würde das Gehaltsniveau bei der KKH deutlich niedriger und der Sanierungsbeitrag deutlich höher!

Tarifverhandlungen INI-Klinikum Hannover: Fahrt auf Sicht…

Auch die Verhandlungsrunde am 15.09.2020 mit DHV-Geschäftsführer Alexander Henf war von der aktuellen Situation geprägt: Die Patientenzahlen stagnieren auf niedrigem Niveau. Angesichts dieser wirtschaftlichen Entwicklung im INI-Klinikum seit Ausbruch der Corona-Krise weigert sich die Geschäftsführung, einen fertig verhandelten Vergütungstarifvertrag mit entsprechenden Gehaltssteigerungen zu unterzeichnen. Stattdessen wurde gemäß den Vereinbarungen des Manteltarifvertrages Verhandlungen zu einem Notlagentarifvertrag aufgenommen. Das Ergebnis überzeugte nicht, daher wurde nichts unterschrieben. Aber die Unterschiede zu anderen Tarifgehältern steigen weiter (z.B. +3,12 % zum 01.01.2020 im aktuellen TVL-Pflege) und immer mehr Mitarbeiter haben die Absicht, zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln!

Immerhin, eines wurde am 15.09.2020 deutlich: die Geschäftsführung hat die Lage erkannt und will etwas für die Mitarbeiter tun, angesichts der Lage aber ohne Unterschrift unter einen Vertrag. Daher der Kompromiss: Die Tarifparteien treffen sich monatlich, um bei entsprechender wirtschaftlicher Lage so schnell wie möglich Geld an die Mitarbeiter auszuzahlen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Tarifverhandlungen INI-Klinikum Hannover: Fahrt auf Sicht…

Auch die Verhandlungsrunde am 15.09.2020 mit DHV-Geschäftsführer Alexander Henf war von der aktuellen Situation geprägt: Die Patientenzahlen stagnieren auf niedrigem Niveau. Angesichts dieser wirtschaftlichen Entwicklung im INI-Klinikum seit Ausbruch der Corona-Krise weigert sich die Geschäftsführung, einen fertig verhandelten Vergütungstarifvertrag mit entsprechenden Gehaltssteigerungen zu unterzeichnen. Stattdessen wurde gemäß den Vereinbarungen des Manteltarifvertrages Verhandlungen zu einem Notlagentarifvertrag aufgenommen. Das Ergebnis überzeugte nicht, daher wurde nichts unterschrieben. Aber die Unterschiede zu anderen Tarifgehältern steigen weiter (z.B. +3,12 % zum 01.01.2020 im aktuellen TVL-Pflege) und immer mehr Mitarbeiter haben die Absicht, zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln!

Immerhin, eines wurde am 15.09.2020 deutlich: die Geschäftsführung hat die Lage erkannt und will etwas für die Mitarbeiter tun, angesichts der Lage aber ohne Unterschrift unter einen Vertrag. Daher der Kompromiss: Die Tarifparteien treffen sich monatlich, um bei entsprechender wirtschaftlicher Lage so schnell wie möglich Geld an die Mitarbeiter auszuzahlen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Tarifverhandlungen INI-Klinikum Hannover: Fahrt auf Sicht…

Auch die Verhandlungsrunde am 15.09.2020 mit DHV-Geschäftsführer Alexander Henf war von der aktuellen Situation geprägt: Die Patientenzahlen stagnieren auf niedrigem Niveau. Angesichts dieser wirtschaftlichen Entwicklung im INI-Klinikum seit Ausbruch der Corona-Krise weigert sich die Geschäftsführung, einen fertig verhandelten Vergütungstarifvertrag mit entsprechenden Gehaltssteigerungen zu unterzeichnen. Stattdessen wurde gemäß den Vereinbarungen des Manteltarifvertrages Verhandlungen zu einem Notlagentarifvertrag aufgenommen. Das Ergebnis überzeugte nicht, daher wurde nichts unterschrieben. Aber die Unterschiede zu anderen Tarifgehältern steigen weiter (z.B. +3,12 % zum 01.01.2020 im aktuellen TVL-Pflege) und immer mehr Mitarbeiter haben die Absicht, zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln!

Immerhin, eines wurde am 15.09.2020 deutlich: die Geschäftsführung hat die Lage erkannt und will etwas für die Mitarbeiter tun, angesichts der Lage aber ohne Unterschrift unter einen Vertrag. Daher der Kompromiss: Die Tarifparteien treffen sich monatlich, um bei entsprechender wirtschaftlicher Lage so schnell wie möglich Geld an die Mitarbeiter auszuzahlen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Verhandlungen Privatbanken zu komplexen Themen: Eingruppierung, betriebliche Altersvorsorge, TV Nachwuchskräfte

Im Tarifabschluss 2019 hatten sich die DHV und der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) über Verhandlungen über die Modernisierung der Tarifverträge im privaten Bankgewerbe verständigt. Im Juni 2020 wurden die Tarifverhandlungen in Form von Videokonferenzen aufgenommen.

Auf der Agenda der Verhandlungen stehen komplexe Themen:

1)    Reform der Eingruppierungsregelungen

Das bestehende Eingruppierungssystem bildet die Arbeitswelt der 1970er/1980er-Jahre ab. Diese Welt gibt es aber nicht mehr, ein zeitgemäßes und zukunftsgerichtetes Eingruppierungssystem ist notwendig!

Unsere Positionen für ein zukunftsgemäßes Eingruppierungssystem:

  • Gewährleistung eines weiterhin attraktiven Vergütungsniveaus!
  • Transparente, nachvollziehbare Eingruppierungsregelungen
  • Ein Eingruppierungssystem, in das auch zukünftige, neue Tätigkeiten nachvollziehbar eingruppiert werden können!
  • Honorierung von zusätzlichen Führungs-/ Leitungsaufgaben!
  • Ziel: Reintegration von outgesourcten Tätigkeiten!
  • Besitzstandsregelungen, die Nachteile für Bestandsbeschäftigte sowohl für die Gegenwart als auch für die Zukunft ausschließen!
    Der bisherige Verhandlungsverlauf lässt noch keine Bewertung über einem möglichen Kompromiss zu. Positiv ist aber die Bereitschaft der Arbeitgeber zu umfassenden Besitzstandsregelungen zu vermerken!

2)    Betriebliche Altersvorsorge
Ziel der Verhandlungen ist ein Angebot an die Betriebsparteien, eine attraktive betriebliche Altersversorgung auch in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsphase zu ermöglichen. Der Tarifvertrag soll eine Beitragszusage auf Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ermöglichen.
Unsere Position: Der Tarifvertrag darf bestehende betriebliche Altersversorgungsregelungen nicht verdrängen und soll auch zukünftig andere betriebliche Vereinbarungen ermöglichen! Die Arbeitgeber sollen einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung leisten!
Strittig in den Verhandlungen ist, ob der Arbeitgeberzuschuss im Tarifvertrag geregelt (= DHV-Position) oder es den Betriebsparteien überlassen werden sollte, ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird (= Arbeitgeberposition).

3)    Tarifvertrag Nachwuchskräfte
In den Nachwuchskräfte-Tarifvertrag sollen die in den verschiedenen Tarifverträgen enthaltenen Regelungen zu den Auszubildenden überführt werden – einschließlich der Ausbildungsvergütungen und der im Tarifabschluss 2019 vereinbarten Übernahmegarantie. Des Weiteren soll der Tarifvertrag auch für die dualen Studenten Anwendung finden und eine Vergütungsregelung vereinbart werden.
Darüber hinaus fordern wir einen Anspruch für junge Beschäftigte auf eine Sabbat-Auszeit von bis zu 3 Monaten!

Die Verhandlungen sind bis Jahresende terminiert. Wir werden Sie über den laufenden Stand informieren.