Tarifverträge A. Moksel Buchloe gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Moksel Buchloe!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Tarifverträge Vion Crailsheim gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion Crailsheiml!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Tarifverträge Vion/Moksel gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion/Moksel!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Tarifverträge Vion/Moksel gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion/Moksel!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Corona Prämie II bei Kunzler

Erneute Auszahlung einer Prämie für den Einsatz der Beschäftigten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch in der zweiten Jahreshälfte, trotz der weiterhin außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen, in Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen. Aufgrund dieser Tatsache, konnten sich die Betriebsparteien schnell darauf einigen, dass eine erneute Sonderzahlung im Rahmen einer Corona-Prämie nur angemessen ist.

Das Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und den DHV-Betriebsräten lief äußerst produktiv ab und war ein Zeichen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bei der Kunzler GmbH. Die Sondervergütung in Höhe von 25,0 % des durchschnittlichen Monatslohns liegt noch über dem in der ersten BV vereinbarten Wert und wird mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt.   

Die Betriebsratsvorsitzende Coralie Schwarz und DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel sind angesichts dieses Ergebnisses durchaus zufrieden. Schon die Auszahlung einer Prämie im April hat geholfen, trotz des gestiegenen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Virus-Pandemie, die allgemein positive Stimmung in den verschiedenen Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH aufrecht zu erhalten.

Sowohl diese für alle Beschäftigten vorteilhafte Betriebsvereinbarung, wie auch das allgemein konstruktive Verhalten der Tarifparteien in den Verhandlungen zeigen, dass mit einem professionellen und vertrauensbasierten Umgang vorteilhafte Ergebnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden. Für diesen Weg steht die DHV und wird ihn auch in der Zukunft weiterhin beschreiten. Um das Ziel eines sicheren und auskömmlichen Arbeitslebens für alle Beschäftigten zu erreichen, braucht es unsere Mitglieder. Wenn Sie noch nicht dem DHV angehören, werden Sie Mitglied und unterstützen uns auf dem Weg zu  unserem gemeinsamen Ziel!

Corona Prämie II bei Kunzler

Erneute Auszahlung einer Prämie für den Einsatz der Beschäftigten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch in der zweiten Jahreshälfte, trotz der weiterhin außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen, in Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen. Aufgrund dieser Tatsache, konnten sich die Betriebsparteien schnell darauf einigen, dass eine erneute Sonderzahlung im Rahmen einer Corona-Prämie nur angemessen ist.

Das Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und den DHV-Betriebsräten lief äußerst produktiv ab und war ein Zeichen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bei der Kunzler GmbH. Die Sondervergütung in Höhe von 25,0 % des durchschnittlichen Monatslohns liegt noch über dem in der ersten BV vereinbarten Wert und wird mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt.   

Die Betriebsratsvorsitzende Coralie Schwarz und DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel sind angesichts dieses Ergebnisses durchaus zufrieden. Schon die Auszahlung einer Prämie im April hat geholfen, trotz des gestiegenen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Virus-Pandemie, die allgemein positive Stimmung in den verschiedenen Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH aufrecht zu erhalten.

Sowohl diese für alle Beschäftigten vorteilhafte Betriebsvereinbarung, wie auch das allgemein konstruktive Verhalten der Tarifparteien in den Verhandlungen zeigen, dass mit einem professionellen und vertrauensbasierten Umgang vorteilhafte Ergebnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden. Für diesen Weg steht die DHV und wird ihn auch in der Zukunft weiterhin beschreiten. Um das Ziel eines sicheren und auskömmlichen Arbeitslebens für alle Beschäftigten zu erreichen, braucht es unsere Mitglieder. Wenn Sie noch nicht dem DHV angehören, werden Sie Mitglied und unterstützen uns auf dem Weg zu  unserem gemeinsamen Ziel!

Corona Prämie II bei Kunzler

Erneute Auszahlung einer Prämie für den Einsatz der Beschäftigten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch in der zweiten Jahreshälfte, trotz der weiterhin außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen, in Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen. Aufgrund dieser Tatsache, konnten sich die Betriebsparteien schnell darauf einigen, dass eine erneute Sonderzahlung im Rahmen einer Corona-Prämie nur angemessen ist.

Das Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und den DHV-Betriebsräten lief äußerst produktiv ab und war ein Zeichen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bei der Kunzler GmbH. Die Sondervergütung in Höhe von 25,0 % des durchschnittlichen Monatslohns liegt noch über dem in der ersten BV vereinbarten Wert und wird mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt.   

Die Betriebsratsvorsitzende Coralie Schwarz und DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel sind angesichts dieses Ergebnisses durchaus zufrieden. Schon die Auszahlung einer Prämie im April hat geholfen, trotz des gestiegenen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Virus-Pandemie, die allgemein positive Stimmung in den verschiedenen Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH aufrecht zu erhalten.

Sowohl diese für alle Beschäftigten vorteilhafte Betriebsvereinbarung, wie auch das allgemein konstruktive Verhalten der Tarifparteien in den Verhandlungen zeigen, dass mit einem professionellen und vertrauensbasierten Umgang vorteilhafte Ergebnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden. Für diesen Weg steht die DHV und wird ihn auch in der Zukunft weiterhin beschreiten. Um das Ziel eines sicheren und auskömmlichen Arbeitslebens für alle Beschäftigten zu erreichen, braucht es unsere Mitglieder. Wenn Sie noch nicht dem DHV angehören, werden Sie Mitglied und unterstützen uns auf dem Weg zu  unserem gemeinsamen Ziel!

Die DHV hat eine neue Information zum Thema Urlaub im Corona-Risikogebiet veröffentlicht

Die Information gibt Antworten zu folgenden Fragen:
•    Corona-Test: Zwang durch den Arbeitgeber?
•    Zwang durch den Staat?
•    Was gilt nun bei Dienstreisen?
•    Anspruch auf Bezahlung bei angeordneter Quarantäne?
•    Auf jeden Fall Entschädigung vom Staat?

Für Ihre Fragen und Anliegen zu diesem Thema stehen unsere Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.

Infoblatt_Corona-Urlaub_im_Risikogebiet_Teil_2.pdf

Die DHV hat eine neue Information zum Thema Urlaub im Corona-Risikogebiet veröffentlicht

Die Information gibt Antworten zu folgenden Fragen:
•    Corona-Test: Zwang durch den Arbeitgeber?
•    Zwang durch den Staat?
•    Was gilt nun bei Dienstreisen?
•    Anspruch auf Bezahlung bei angeordneter Quarantäne?
•    Auf jeden Fall Entschädigung vom Staat?

Für Ihre Fragen und Anliegen zu diesem Thema stehen unsere Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.

Infoblatt_Corona-Urlaub_im_Risikogebiet_Teil_2.pdf

IHK Prüfungen 20201

Start der Vorbereitungskurse für die IHK Prüfungen 2020

Am 28. September war es wieder soweit. In den Räumlichkeiten des Käthe Kollwitz Gymnasium im München Neuhausen starteten unsere erfolgreichen Vorbereitungskurse.
Auch in diesem Jahr, trotz einiger Besonderheiten durch die Covid 19 Pandemie begannen unsere beiden Kurse, die die DHV schon seit vielen Jahren erfolgreich durchführt.

Unter der Leitung unseres bewährten Dozenten Jürgen Ernecker bereiten sich in den beiden Kursen, die an jeweils neun Abenden stattfinden, Auszubildende der Berufe Industriekaufmann/frau und Büromanagement auf Ihre Abschlussprüfung bei der IHK vor.

Die Erfahrung der letzten Jahre macht deutlich, dass die intensive Vorbereitung, gerade in den BWL Fächern zu zum Teil sehr guten Prüfungsergebnissen führte.

Zu Fragen zu den Kursen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung oder informieren sich auf unserer Homepage www.bb-dhv.de.

IHK Prüfungen 20201