KKH: Finales Gehaltsangebot auf dem Tisch

In der Verhandlung am 11.11.2020 besserte die KKH ihr in der Verhandlung im September unterbreitetes zweites Gehaltsangebot (1,5 % zum 01.07.2020; 0,5 % zum 01.01.2021; Laufzeit: Bis 30.06.2021) nach und legte folgendes Gesamtpaket vor:

  •  Gehaltserhöhungen:
    1,5 % rückwirkend zum 01.07.2020
    1,5 % zum 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021:
    1. und 2. Ausbildungsjahr: 15 €
    3. Ausbildungsjahr: 20 €
  • Zahlung einer Zulage für dual Studierende in Höhe von 25 % der Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr 
  • Laufzeit: Bis 31.12.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung von Urlaubsgeld in 4 freie Tage (1 freier Tag = 5 % der Grundvergütung)
  • Angebot, über eine Firmenkooperation Fitnesskurse zu besuchen und dafür 25 €/Monat Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Die Kasse muss hierfür noch eine Ausschreibung starten, so dass mit der Wahrnehmung dieses Angebotes ab dem 2. Halbjahr zu rechnen ist.

Dieses Angebot bezeichnet die Arbeitgeberseite als final!

Damit befinden sich die Gehaltstarifverhandlungen in der entscheidenden Phase. Sie hatten sich zu einer monatelangen Hängepartie entwickelt, weil die KKH diese mit einer Einigung zur weiteren Entwicklung des Sanierungsbeitrages für die seit September 2018 geschlossene betriebliche Altersvorsorge verbunden hatte. Die Arbeitgeberseite hat die mit den anderen Gewerkschaften bereits getroffene Vereinbarung auch uns angeboten.

Inhalt:

  • Der zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil von 1,41 % erhobene Sanierungsbeitrag wird zum 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,7 % und danach schrittweise bis 01.01.2024 auf 1,57 % erhöht. 
  • Der zusätzliche Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag erhöht sich ab 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,9 % und steigt schrittweise bis zum 01.01.2024 auf 2,3 % – jeweils zuzüglich zum Arbeitgeberanteil von 2,41 %.

Die DHV-Tarifkommission prüft das Arbeitgeberangebot. Die Arbeitgeberseite war nicht bereit, eine Gehaltserhöhung mit einer 2 vor dem Komma zu akzeptieren. Auch dass nicht die Bereitschaft besteht, Regelungen oder wenigstens eine Verhandlungsverpflichtung zu unserer Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag mit Regelungen zum Homeoffice zu vereinbaren, ist enttäuschend. Andererseits: Die 1,5 % Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 ist die zweite nach 1,4 % zum 01.01.2020. Das Gehaltserhöhungsvolumen von 3 % über eine Laufzeit von 18 Monaten muss auch vor dem Hintergrund der schwersten Nachkriegsrezession betrachtet werden. Für viele Kollegen/innen ist Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiges Gut. Und das angebotene Paket bietet eine verlässliche Perspektive in der betrieblichen Altersversorgung für die nächsten 5 Jahre und darüber hinaus mit der Umwandlungsmöglichkeit von Urlaubsgeld in freie Tage sowie mit der Gesundheitsförderung weitere bedenkenswerte Ansätze.

Corona-Verdienstausfall: Infektionsschutzgesetz oder Tarifvertrag?

In vielen Tarifverträgen sind bezahlte  Arbeitsbefreiungen geregelt. Dies bedeutet in bestimmten, dort aufgezählten Fällen kann der Arbeitnehmer frei nehmen, während der Arbeitgeber weiter das Gehalt zahlt. Typischerweise sind damit Fälle wie Eheschließung, Todesfälle, Einschulung, etc. gemeint. In nahezu allen Fällen sind diese Beispielskataloge abschließend, also nur auf diese Fälle beschränkt.

Nun haben viele Arbeitgeber bei Quarantäne-Fällen betreuungsbedürftiger Angehöriger bzw. Schul- und Kitaschließungen ihre Arbeitnehmer auf die Inanspruchnahme  von Urlaubstagen verwiesen. Manche Arbeitnehmer haben versucht, die tariflichen Ansprüche auf bezahlte Arbeitsbefreiung mit dem Argument der Gleichartigkeit auf diese Fälle anzuwenden.

Beides ist falsch. Denn seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gibt es eine gesetzliche Regelung, die über einer tariflichen Regelung steht. Nach §56 Absatz 1a) IfSG erhält nun jede erwerbstätige Person staatliche Entschädigung für Zeiten, in denen wegen Schul- oder Kitaschließung  Kinder betreut werden müssen, keine Alternative zur Verfügung steht und deshalb diese Person einen Verdienstausfall erleidet. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer somit unbezahlt freizustellen, unabhängig von bestehenden Tarifverträgen.

Den Nachweis darüber muss jede Person gegenüber der Behörde führen können, auf sein Verlangen auch gegenüber dem Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer kann diesen Verdienstausfall gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Dieser muss sich dann an die zuständige Behörde wenden.

Die Höhe der Entschädigung in Fällen des Absatzes 1a) beträgt für die ersten 10 Wochen 67 Prozent des Verdienstausfalls der erwerbstätigen Person. Der Verdienstausfall ist das Netto-Entgelt, das der  Arbeitnehmer in seiner regelmäßigen Arbeitszeit erzielt. Zulagen fallen nicht darunter.

Damit bietet dieser Anspruch eine Erleichterung für Eltern, die Kinderbetreuung und Arbeitsleistung in Corona-Zeiten unter einen Hut bringen müssen. Zur Überbrückung von längerfristigen Schul- und Kita-Schließungen ist dieser Anspruch aber nicht geeignet. Angesichts der wochenlangen staatlich angeordneten Schließungen in diesem Frühjahr und der jetzt schon wieder erfolgten Schließungen einzelner Kitas und Schulen fordert die DHV daher eine Anhebung auf 100 % des Verdienstausfalles. Familie zu haben darf auch in Corona-Zeiten kein Nachteil sein!

Tarifverhandlungen öffentliche Banken aufgenommen

Die öffentlichen Banken hatten sich im Tarifabschluss 2019 verpflichtet, Tarifverhandlungen zur Neuregelung der Eingruppierungen und zu einem Ausbildungstarifvertrag aufzunehmen. Wegen der im Frühjahr erfolgten Auflösung der Tarifgemeinschaft zwischen Privatbanken und öffentlichen Banken finden nun separate Verhandlungen mit den öffentlichen Banken statt.

Thema des Verhandlungsauftaktes am 06.11.2020 war der Ausbildungstarifvertrag. Von beiden Seiten wurden erste Positionsbestimmungen vorgenommen. Einig sind sich DHV und öffentliche Banken, dass Verhandlungen zu einem Nachwuchskräftetarifvertrag geführt werden, der neben den Auszu-bildenden auch die dualen Studenten umfassen soll. Die Forderung der DHV-Tarifkommission nach einem Sabbatical für junge Beschäftigte nach ihrer Ausbildung stieß auf der Arbeitgeberseite auf Interesse, auch wenn es sich dabei erst einmal um ein vorsichtiges, unter dem Vorbehalt der internen Beratung stehendes Zeichen handelt.

Die Verhandlungen werden im November und Dezember weitergeführt. Zunächst soll das thema Nachwuchskräftetarifvertrag verhandelt werden. DHV und Arbeitgeber sind gewillt, bis Jahresende zu einer Einigung zu kommen. In 2021 werden die Verhandlungen mit dem Thema Eingruppierung fortgeführt.

Tarifverhandlungen öffentliche Banken aufgenommen

Die öffentlichen Banken hatten sich im Tarifabschluss 2019 verpflichtet, Tarifverhandlungen zur Neuregelung der Eingruppierungen und zu einem Ausbildungstarifvertrag aufzunehmen. Wegen der im Frühjahr erfolgten Auflösung der Tarifgemeinschaft zwischen Privatbanken und öffentlichen Banken finden nun separate Verhandlungen mit den öffentlichen Banken statt.

Thema des Verhandlungsauftaktes am 06.11.2020 war der Ausbildungstarifvertrag. Von beiden Seiten wurden erste Positionsbestimmungen vorgenommen. Einig sind sich DHV und öffentliche Banken, dass Verhandlungen zu einem Nachwuchskräftetarifvertrag geführt werden, der neben den Auszu-bildenden auch die dualen Studenten umfassen soll. Die Forderung der DHV-Tarifkommission nach einem Sabbatical für junge Beschäftigte nach ihrer Ausbildung stieß auf der Arbeitgeberseite auf Interesse, auch wenn es sich dabei erst einmal um ein vorsichtiges, unter dem Vorbehalt der internen Beratung stehendes Zeichen handelt.

Die Verhandlungen werden im November und Dezember weitergeführt. Zunächst soll das thema Nachwuchskräftetarifvertrag verhandelt werden. DHV und Arbeitgeber sind gewillt, bis Jahresende zu einer Einigung zu kommen. In 2021 werden die Verhandlungen mit dem Thema Eingruppierung fortgeführt.

Arbeitshilfen 2020

Die DHV-Bücherservice GmbH hat für DHV-Mitglieder, die Funktionen ausüben (z.B. für Betriebs- bzw. Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Arbeits- bzw. Sozialrichter, Vorstandsmitglieder der div. DHV-Gliederungen usw.), arbeitsrechtliche Literatur im Angebot. Für Betriebs-/Personalräte gilt: Die Literatur- und Versandkosten sind vom Arbeitgeber/Dienststelle gemäß den Regelungen des Betriebsverfassungs-gesetzes oder des Bundes- bzw. der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze zu übernehmen. Literatur ohne Preisangabe wird an DHV-Mitglieder kostenlos abgegeben.

Die aktuelle Übersicht der arbeitsrechtlichen Hilfen können Sie hier herunterladen.

Arbeitshilfen_Nov._2020.pdf

Arbeitshilfen 2020

Die DHV-Bücherservice GmbH hat für DHV-Mitglieder, die Funktionen ausüben (z.B. für Betriebs- bzw. Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Arbeits- bzw. Sozialrichter, Vorstandsmitglieder der div. DHV-Gliederungen usw.), arbeitsrechtliche Literatur im Angebot. Für Betriebs-/Personalräte gilt: Die Literatur- und Versandkosten sind vom Arbeitgeber/Dienststelle gemäß den Regelungen des Betriebsverfassungs-gesetzes oder des Bundes- bzw. der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze zu übernehmen. Literatur ohne Preisangabe wird an DHV-Mitglieder kostenlos abgegeben.

Die aktuelle Übersicht der arbeitsrechtlichen Hilfen können Sie hier herunterladen.

Arbeitshilfen_Nov._2020.pdf

Dunkle Wolken ziehen…

Dunkle Wolken ziehen am Horizont einem Gewitter gleich auf. Die Anspannung und Unsicherheit sind allgemein spürbar. Man kann die allgemeine Unsicherheit wie eine Kälte, die bis in die Knochen zieht, spüren. Corona hält nicht nur die gesundheitliche Lage in Atem, sondern auch den Arbeitsmarkt, die Arbeitswelt und die Wirtschaft im Allgemeinen.

Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes wird geschürt. In der Presse kann man wieder von massivem Stellenabbau lesen und man spricht gar von tausenden sogenannten „Zombie-Firmen“, die eigentlich Insolvenz bereits hätten beantragen müssen. Und selbst den Rentnern wird eine Nullrunde für 2021 angekündigt.  Öffentliches und kulturelles Leben stagniert und auch der Handel leidet enorm unter diesen gesamten Einflüssen.  Natürlich haben alle Entscheidungen, selbst die kleinste, immer Konsequenzen und Folgen, manchmal große und manchmal kleine.

Es ist anzunehmen, dass uns die Folgen der Corona-Pandemie und der verbundenen Corona-Maßnahmen uns noch Jahre begleiten werden. Der Leiter der Agentur für Arbeit geht von drei Jahren aus, bis sich der Arbeitsmarkt wieder normalisiert.

Schließungsangst, Angst vor dem Arbeitsplatzverlust sowie Zukunfts- und Existenzängste sind die Begleiter der Corona-Pandemie. Wir können hier biblisch werden und den Engel aus der Weihnachtsgeschichte zitieren „Fürchtet Euch nicht!“ oder Franklin D. Roosevelt, der 1933 in seiner ersten Inaugurationsrede aussprach „Das Einzige, was wir fürchten müssen, ist die Furcht selbst.“ Dies gilt heute mehr denn je.

So düster und dunkel es auch scheint, es gibt immer noch Licht. Und wenn wir es gemeinsam angehen, ist es halb so schlimm. Wir gehen diese schwere Zeit mit unseren Mitgliedern gemeinsam.
Wir stehen und fallen gemeinsam und wir stehen gemeinsam wieder auf.

Grüße aus dem Corona Hotspot

Der neue „Corona Lockdown Light“ hat Nordrhein-Westfalen seit heute fest in der Hand.

Ganz NRW ist zum Risikogebiet erklärt worden und Duisburg, wo sich unsere Landesgeschäftsstelle befindet, führt derzeit das Ranking der Infektionszahlen an.

Wir grüßen und arbeiten sozusagen direkt aus dem Hotspot der Hotspots.

Und wieder ist diese Unsicherheit aus dem Frühjahr da.

Was geht, was geht nicht. Wie geht es weiter? Home-Office oder doch den Weg ins Büro in Duisburg wagen?

Wir sagen Ihnen zu, solange es geht und keine komplette Ausgangsperre verhängt wird, werden wir ins Büro gehen! Wir können nur sagen, die DHV in NRW ist auch weiter für Sie da und bleibt für Sie am Ball, Corona zum Trotz und selbstverständlich unter Wahrung aller Corona-Sicherheitsmaßnahmen. Genau wie unsere DHV-Mitglieder an vorderster Front im Handel und in der Gesundheit stehen, sind wir da und stehen bereit, wenn wir gebraucht werden.

Wir können unseren DHV-Mitgliedern in diesen Bereichen nur unseren unbedingten Respekt sowie Anerkennung und Dank entgegenbringen.

Schwerpunkte Tarifverhandlungen DRK Thüringen: Entgeltsteigerung für 2022 und Verbesserungen des Manteltarifvertrages

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen und der Arbeitgeberverband sind nach der „Corona-Pause“ wieder in die zähen Tarifverhandlungen um den sehr hart umkämpften Entgelttarifvertrag für 2022 und Manteltarifvertrag eingestiegen. Schwerpunkte der Tarifverhandlungen am 15.10.2020 waren und sind die Entgeltsteigerungen für 2022 und Verbesserungen am Manteltarifvertrag. Darüber hinaus bleiben unsererseits alle weiteren Forderungen bestehen!

Auf folgende Punkte haben sich die Verhandlungskommissionen von DHV und DRK Thüringen schon jetzt (natürlich unter Vorbehalt der Zustimmung der Tarifkommissionen) verständigt:

  • Das Entgelt für 2022 wird neu verhandelt! Ein klarer Schritt zum TVÖD-Niveau muss erkennbar sein!
  • Die Funktionszulagen werden neu definiert und verhandelt!
  • Jubiläumszuwendungen – 15 Jahren in Höhe von 250,-€ (neu).
  • Jubiläumszuwendungen – 35 Jahren in Höhe von 450,-€ (neu).
  • Sonderzahlung – auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei Eintritt in die Regelaltersrente, sowie bei einem vorgezogenen Eintritt in eine gesetzliche Altersrente (vorzeitiger Ruhestand) oder bei ordentlicher Kündigung (neu).

Diese oben genannten Punkte sind beispielhaft und nicht abschließend.

Keine Einigung gab es bei unseren Forderungen zur Festschreibung der Sonderzahlung und der sog. Corona-Prämie für gefährdete DRK-Mitarbeiter. Diese und auch andere Punkte unseres Forderungskatalogs, werden von der Arbeitgeberseite noch immer kategorisch abgelehnt! Wir wünschen und fordern mehr Anerkennung und Wertschätzung für die DRK-Mitarbeiter/innen in Thüringen!

Wir halten weiter an unseren Forderungen fest! Wir verhandeln für Euch am 20.11.2020 erneut mit dem DRK LV Thüringen u. a. folgende Punkte:

  •  Tarifentgeltentwicklung / Steigerungen für 2022 – ein klarer Schritt in Richtung TVÖD-Niveau muss erkennbar sein!
  •  Sonderzahlung-Festschreibung! Ursprüngliche Forderung: mindestens 90%! 
  •  Aufgrund kategorischer Ablehnung der Arbeitgeber, einen Zusatztarifvertrag zur „Corona-Prämie“ abzuschließen (den wir dem DRK LV Thüringen bereits im Frühjahr 2020 zugestellt haben!) fordern wir unseren Tarifpartner das DRK Thüringen jetzt auf, mit der DHV die Zahlung einer Gefahrenzulage in Höhe von 15 Euro pro Infektionstransport im Krankentransport / Rettungsdienst mit max. 60 Euro pro Tag in den Entgelt- und/oder Manteltarifvertrag mit aufzunehmen! Wir werden die Gefahrenzulage für alle DRK-Mitarbeiter/innen in Thüringen fordern, die beruflich mit „infektiösen Patienten“ Kontakt haben!

Die Verhandlungen mit dem DRK Thüringen gestalten sich langwierig und hart! Deshalb unterstützt uns auch in diesem Jahr! Die DHV-Tarifkommission verhandelt für Eure Interessen! Wir brauchen Eure Unterstützung! Werden Sie Mitglied der DHV – „Die Berufsgewerkschaft e.V.“, es lohnt sich!

Schwerpunkte Tarifverhandlungen DRK Thüringen: Entgeltsteigerung für 2022 und Verbesserungen des Manteltarifvertrages

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen und der Arbeitgeberverband sind nach der „Corona-Pause“ wieder in die zähen Tarifverhandlungen um den sehr hart umkämpften Entgelttarifvertrag für 2022 und Manteltarifvertrag eingestiegen. Schwerpunkte der Tarifverhandlungen am 15.10.2020 waren und sind die Entgeltsteigerungen für 2022 und Verbesserungen am Manteltarifvertrag. Darüber hinaus bleiben unsererseits alle weiteren Forderungen bestehen!

Auf folgende Punkte haben sich die Verhandlungskommissionen von DHV und DRK Thüringen schon jetzt (natürlich unter Vorbehalt der Zustimmung der Tarifkommissionen) verständigt:

  • Das Entgelt für 2022 wird neu verhandelt! Ein klarer Schritt zum TVÖD-Niveau muss erkennbar sein!
  • Die Funktionszulagen werden neu definiert und verhandelt!
  • Jubiläumszuwendungen – 15 Jahren in Höhe von 250,-€ (neu).
  • Jubiläumszuwendungen – 35 Jahren in Höhe von 450,-€ (neu).
  • Sonderzahlung – auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei Eintritt in die Regelaltersrente, sowie bei einem vorgezogenen Eintritt in eine gesetzliche Altersrente (vorzeitiger Ruhestand) oder bei ordentlicher Kündigung (neu).

Diese oben genannten Punkte sind beispielhaft und nicht abschließend.

Keine Einigung gab es bei unseren Forderungen zur Festschreibung der Sonderzahlung und der sog. Corona-Prämie für gefährdete DRK-Mitarbeiter. Diese und auch andere Punkte unseres Forderungskatalogs, werden von der Arbeitgeberseite noch immer kategorisch abgelehnt! Wir wünschen und fordern mehr Anerkennung und Wertschätzung für die DRK-Mitarbeiter/innen in Thüringen!

Wir halten weiter an unseren Forderungen fest! Wir verhandeln für Euch am 20.11.2020 erneut mit dem DRK LV Thüringen u. a. folgende Punkte:

  •  Tarifentgeltentwicklung / Steigerungen für 2022 – ein klarer Schritt in Richtung TVÖD-Niveau muss erkennbar sein!
  •  Sonderzahlung-Festschreibung! Ursprüngliche Forderung: mindestens 90%! 
  •  Aufgrund kategorischer Ablehnung der Arbeitgeber, einen Zusatztarifvertrag zur „Corona-Prämie“ abzuschließen (den wir dem DRK LV Thüringen bereits im Frühjahr 2020 zugestellt haben!) fordern wir unseren Tarifpartner das DRK Thüringen jetzt auf, mit der DHV die Zahlung einer Gefahrenzulage in Höhe von 15 Euro pro Infektionstransport im Krankentransport / Rettungsdienst mit max. 60 Euro pro Tag in den Entgelt- und/oder Manteltarifvertrag mit aufzunehmen! Wir werden die Gefahrenzulage für alle DRK-Mitarbeiter/innen in Thüringen fordern, die beruflich mit „infektiösen Patienten“ Kontakt haben!

Die Verhandlungen mit dem DRK Thüringen gestalten sich langwierig und hart! Deshalb unterstützt uns auch in diesem Jahr! Die DHV-Tarifkommission verhandelt für Eure Interessen! Wir brauchen Eure Unterstützung! Werden Sie Mitglied der DHV – „Die Berufsgewerkschaft e.V.“, es lohnt sich!