190502 Wuestenrot1

Monday for Money – Rund 200 Teilnehmer bei Kundgebung der DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot

190502 Wuestenrot1

Unter dem Motto „Monday for Money“ lud die DHV-Betriebsgruppe der Hauptverwaltung der Wüstenrot Bausparkasse am 13.05.2019 zu einer Kundgebung ein. Dem Aufruf, in einer aktiven Mittagspause ihre Unterstützung der DHV-Tarifkommission bei den Gehaltstarifverhandlungen zu bekunden, waren rund 200 Beschäftigte gefolgt.

Der Betriebsratsvorsitzende der Wüstenrot Zentrale Ludwigsburg, Andreas Rothbauer, der zugleich Mitglied der DHV-Tarifkommission ist, trug die DHV-Forderungen der laufenden Tarifrunde vor:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der eigens für die Kundgebung aus Hamburg angereist war, bezeichnete das aktuelle Arbeitgeberangebot als Provokation und als Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, das in keiner Weise eine Wertschätzung für die engagierte Arbeit der Bankbeschäftigten darstellt. Während die Banken Milliarden an Bonizahlungen für Investmentbanker ausgeben, und das wie im Beispiel Deutsche Bank trotz dreistelligen Millionenverlusten, werde den normalen Tarifbeschäftigten nur Brotkrumen hingeworfen. Sie sollen die Malaise mit dürftigen Gehaltserhöhungen ausbaden. „Monday for Money – am heutigen Montag demonstrieren wir für mehr Gehalt. Am nächsten Montag werden wir uns in den Verhandlungen für einen Abschluss einsetzen, der den Beschäftigten mehr „Money“ beschert.“ Mit dieser Aussage schloss Henning Röders seine Ansprache.

190502 Wuestenrot3

In seiner gewohnt kämpferischen Art ging der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Christoph Seeger auf die DHV-Forderung nach einer Arbeitszeitreduzierung um eine Stunde auf 38 Stunden ein. Es dürfe nicht länger hingenommen werden, dass bei einem Mischkonzern wie die Wüstenrot 70 % der Beschäftigten, die unter den Versicherungstarifvertrag fallen, nur 38 Stunden die Woche arbeiten, während für die übrigen 30 % der Beschäftigten – insbesondere die Beschäftigten der Wüstenrot Bausparkasse – nach wie vor die 39 Stunden-Woche gilt. Christoph Seeger hob hervor, dass die DHV als einzige Gewerkschaft die Verkürzung der Wochenarbeitszeit fordert.
„Wenn die Tarifpartner die Arbeitszeitverkürzung nicht in dieser Tarifrunde schaffen, dann kämpfen wir für eine betriebliche Regelung. Und wer mich kennt, der weiß, dass ich nicht lockerlasse!“ Diese klare Ansage untermauerte Christoph Seeger mit einem Schreiben des Vorstands, in dem dieser die Bereitschaft für eine betriebliche Regelung signalisierte.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders bekräftigte gegenüber dem anwesenden Journalisten der Ludwigsburger Zeitung, dass die DHV bei ihrer Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit nicht lockerlassen wird: „Tarifverhandlungen sind oftmals wie das Bohren dicker Bretter. Wenn man eine Forderung nicht in einer Runde durchbekommt, dann versucht man es in der nächsten Tarifrunde, und mit der notwendigen Beharrlichkeit kommt man irgendwann ans Ziel.“

Abgerundet wurde die Protestaktion mit Fleischkäse im Brötchen und Getränken.

Die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot hat mit dem eingängigen Slogan „Monday for Money“ und der Botschaft, dass sich die DHV als einzige Gewerkschaft in dieser Tarifrunde für die Verkürzung der Arbeitszeit einsetzt, zwei wichtige Ausrufezeichen gesetzt, die bei den Beschäftigten hängenbleiben werden.

Henning Röders

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken: DHV ruft Beschäftigte der Unicredit Bank AG zum Streik auf!

Die Arbeitgeber hatten in der Verhandlung am 12.04.2019 ein äußerst mickriges Angebot unterbreitet:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,4 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,0 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,0 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Dieses Arbeitgeberangebot ist eine reine Provokation der Beschäftigten! Deshalb haben wir dieses indiskutable Angebot aufs Schärfste zurückgewiesen!

Wir rufen vor der entscheidenden Verhandlung am 20.05.2019 unsere Mitglieder bei der UniCredit Bank zum Streik am 16./17.05.2019 auf! Mit dieser Maßnahme wollen wir unseren berechtigten Forderungen Ausdruck verleihen:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Wir treffen uns am Donnerstag den 16.5.2019 um 9 Uhr am Tucherpark und gehen gemeinsam zu einer Kundgebung am Max-Josef-Platz, Beginn 10 Uhr.

Informationen zum Streik:

  • Bei der Streikaktion am 16./1705.2019 handelt es sich um einen Warnstreik
  • Mit Ihrer Teilnahme am Warnstreik sind Sie nicht verpflichtet, zur Arbeit zu gehen.
  • Ihr Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Sie wegen Ihrer Teilnahme am Warnstreik ergreifen!
  • Während Ihrer Teilnahme am Warnstreik entfällt die Gehaltszahlungspflicht Ihres Arbeitgebers!
  • DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine Streikunterstützung – deshalb lohnt es sich, DHV-Mitglied zu sein! Den Antrag auf Streikunterstützung können DHV-Mitglieder unbürokratisch unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: h.roeders@dhv-cgb.de

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen! Denn es geht um Ihr Geld und um Ihre Arbeitsbedingungen!

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken: DHV ruft Beschäftigte der Unicredit Bank AG zum Streik auf!

Die Arbeitgeber hatten in der Verhandlung am 12.04.2019 ein äußerst mickriges Angebot unterbreitet:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,4 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,0 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,0 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Dieses Arbeitgeberangebot ist eine reine Provokation der Beschäftigten! Deshalb haben wir dieses indiskutable Angebot aufs Schärfste zurückgewiesen!

Wir rufen vor der entscheidenden Verhandlung am 20.05.2019 unsere Mitglieder bei der UniCredit Bank zum Streik am 16./17.05.2019 auf! Mit dieser Maßnahme wollen wir unseren berechtigten Forderungen Ausdruck verleihen:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Wir treffen uns am Donnerstag den 16.5.2019 um 9 Uhr am Tucherpark und gehen gemeinsam zu einer Kundgebung am Max-Josef-Platz, Beginn 10 Uhr.

Informationen zum Streik:

  • Bei der Streikaktion am 16./1705.2019 handelt es sich um einen Warnstreik
  • Mit Ihrer Teilnahme am Warnstreik sind Sie nicht verpflichtet, zur Arbeit zu gehen.
  • Ihr Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Sie wegen Ihrer Teilnahme am Warnstreik ergreifen!
  • Während Ihrer Teilnahme am Warnstreik entfällt die Gehaltszahlungspflicht Ihres Arbeitgebers!
  • DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine Streikunterstützung – deshalb lohnt es sich, DHV-Mitglied zu sein! Den Antrag auf Streikunterstützung können DHV-Mitglieder unbürokratisch unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: h.roeders@dhv-cgb.de

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen! Denn es geht um Ihr Geld und um Ihre Arbeitsbedingungen!

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken: DHV ruft Beschäftigte der Unicredit Bank AG zum Streik auf!

Die Arbeitgeber hatten in der Verhandlung am 12.04.2019 ein äußerst mickriges Angebot unterbreitet:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,4 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,0 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,0 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Dieses Arbeitgeberangebot ist eine reine Provokation der Beschäftigten! Deshalb haben wir dieses indiskutable Angebot aufs Schärfste zurückgewiesen!

Wir rufen vor der entscheidenden Verhandlung am 20.05.2019 unsere Mitglieder bei der UniCredit Bank zum Streik am 16./17.05.2019 auf! Mit dieser Maßnahme wollen wir unseren berechtigten Forderungen Ausdruck verleihen:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Wir treffen uns am Donnerstag den 16.5.2019 um 9 Uhr am Tucherpark und gehen gemeinsam zu einer Kundgebung am Max-Josef-Platz, Beginn 10 Uhr.

Informationen zum Streik:

  • Bei der Streikaktion am 16./1705.2019 handelt es sich um einen Warnstreik
  • Mit Ihrer Teilnahme am Warnstreik sind Sie nicht verpflichtet, zur Arbeit zu gehen.
  • Ihr Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Sie wegen Ihrer Teilnahme am Warnstreik ergreifen!
  • Während Ihrer Teilnahme am Warnstreik entfällt die Gehaltszahlungspflicht Ihres Arbeitgebers!
  • DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine Streikunterstützung – deshalb lohnt es sich, DHV-Mitglied zu sein! Den Antrag auf Streikunterstützung können DHV-Mitglieder unbürokratisch unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: h.roeders@dhv-cgb.de

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen! Denn es geht um Ihr Geld und um Ihre Arbeitsbedingungen!

KKH: Hängepartie beendet: Endlich ein Tarifabschluss

Mit Erleichterung nimmt die DHV-Tarifkommission die Nachricht auf, dass der Gehaltstarifabschluss unter Dach und Fach ist. DHV und KKH werden den Tarifabschluss auf Basis des Verhandlungsergebnisses vom 28.02.2019 tätigen. DHV und KKH einigten sich damals auf folgende Eckpunkte:

  • Laufzeit: 18 Monate bis 30.06.2020
  • Gehaltserhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 um 3,0 %
  • Gehaltserhöhung ab 01.01.2020 um 1,4 %
  • Erhöhung Auszubildendenvergütungen rückwirkend ab 01.01.2019:
    1.    Ausbildungsjahr: 1.000 €
    2.    Ausbildungsjahr: 1.100 €
    3.    Ausbildungsjahr: 1.200 €
  • Angebot zur Übernahme von Auszubildenden in 2019 und 2020
  • Ab 2020 Auszahlung der Erfolgszulage als festes Urlaubsgeld
  • Verhandlungsverpflichtungen:
    Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte
    Sozialtarifvertrag
    Neugestaltung der Anlage 5
    Änderung der Gebietsleitervergütung
  • Sicherung der Regelungen der gekündigten Anlage 7 für Beschäftigte mit Eintritt bis 30.09.2018
  • Vereinbarung eines Sanierungsbeitrages zur Anlage 7 mit Wirkung ab 2020 in Höhe von 0,4 %

Damit ist endlich eine seit über zwei Monaten andauernde Hängepartie beim Gehalt beendet, die völlig unnötig war, weil die Gewerkschaft, die das Ergebnis bereits Anfang März nicht mittragen wollte, auch in der Verhandlung vom 07.05.2019 weiter bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben ist.

Dennoch: Sie können sich auf eine schöne Nachzahlung freuen, denn materiell hat sich nichts an dem Verhandlungsergebnis vom 28.02.2019 geändert: Die Gehaltserhöhung von 3 % gilt rückwirkend ab 01.01.2019! Bedauerlicherweise ist die Auszahlung allerdings technisch erst im Juni möglich.

Immerhin verpflichtete sich die KKH in einer Nachverhandlung am 26.04.2019 zur Zahlung eines Beitrages von 3 % für die noch auszuhandelnde betriebliche Altersversorgung der Neubeschäftigten – im Gegenzug wurde eine Beteiligung der Neubeschäftigten in einer geringeren Höhe von 0,4 % vereinbart.

Das haben wir für die Beschäftigten der KKH erreicht:

  • Eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4,4 % über 18 Monate und damit ein deutlicher Reallohnzuwachs!
  • Eine deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen!
  • Überführung der Erfolgszulage in ein festes Urlaubsgeld!
  • Sicherung der betrieblichen Altersversorgung der Bestandsbeschäftigten!
  • Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung der neuen Beschäftigten in Höhe von 3 %!

Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die drängenden weiteren Themen anzupacken. Als nächstes wichtig ist vor allem die zügige Verhandlung des Sozialtarifvertrages zur Begleitung der Umstrukturierung. Zu diesem Thema müssen wir schnell zu einem Ergebnis kommen, denn die Zeit drängt. DHV und KKH werden die Verhandlungen noch im Mai beginnen. Aber auch die anderen Themen – Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte, Neugestaltung der Anlage 5 und Änderung der Gebietsleitervergütung – werden die Verhandlungsagenda für dieses Jahr bestimmen.

KKH: Hängepartie beendet: Endlich ein Tarifabschluss

Mit Erleichterung nimmt die DHV-Tarifkommission die Nachricht auf, dass der Gehaltstarifabschluss unter Dach und Fach ist. DHV und KKH werden den Tarifabschluss auf Basis des Verhandlungsergebnisses vom 28.02.2019 tätigen. DHV und KKH einigten sich damals auf folgende Eckpunkte:

  • Laufzeit: 18 Monate bis 30.06.2020
  • Gehaltserhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 um 3,0 %
  • Gehaltserhöhung ab 01.01.2020 um 1,4 %
  • Erhöhung Auszubildendenvergütungen rückwirkend ab 01.01.2019:
    1.    Ausbildungsjahr: 1.000 €
    2.    Ausbildungsjahr: 1.100 €
    3.    Ausbildungsjahr: 1.200 €
  • Angebot zur Übernahme von Auszubildenden in 2019 und 2020
  • Ab 2020 Auszahlung der Erfolgszulage als festes Urlaubsgeld
  • Verhandlungsverpflichtungen:
    Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte
    Sozialtarifvertrag
    Neugestaltung der Anlage 5
    Änderung der Gebietsleitervergütung
  • Sicherung der Regelungen der gekündigten Anlage 7 für Beschäftigte mit Eintritt bis 30.09.2018
  • Vereinbarung eines Sanierungsbeitrages zur Anlage 7 mit Wirkung ab 2020 in Höhe von 0,4 %

Damit ist endlich eine seit über zwei Monaten andauernde Hängepartie beim Gehalt beendet, die völlig unnötig war, weil die Gewerkschaft, die das Ergebnis bereits Anfang März nicht mittragen wollte, auch in der Verhandlung vom 07.05.2019 weiter bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben ist.

Dennoch: Sie können sich auf eine schöne Nachzahlung freuen, denn materiell hat sich nichts an dem Verhandlungsergebnis vom 28.02.2019 geändert: Die Gehaltserhöhung von 3 % gilt rückwirkend ab 01.01.2019! Bedauerlicherweise ist die Auszahlung allerdings technisch erst im Juni möglich.

Immerhin verpflichtete sich die KKH in einer Nachverhandlung am 26.04.2019 zur Zahlung eines Beitrages von 3 % für die noch auszuhandelnde betriebliche Altersversorgung der Neubeschäftigten – im Gegenzug wurde eine Beteiligung der Neubeschäftigten in einer geringeren Höhe von 0,4 % vereinbart.

Das haben wir für die Beschäftigten der KKH erreicht:

  • Eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4,4 % über 18 Monate und damit ein deutlicher Reallohnzuwachs!
  • Eine deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen!
  • Überführung der Erfolgszulage in ein festes Urlaubsgeld!
  • Sicherung der betrieblichen Altersversorgung der Bestandsbeschäftigten!
  • Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung der neuen Beschäftigten in Höhe von 3 %!

Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die drängenden weiteren Themen anzupacken. Als nächstes wichtig ist vor allem die zügige Verhandlung des Sozialtarifvertrages zur Begleitung der Umstrukturierung. Zu diesem Thema müssen wir schnell zu einem Ergebnis kommen, denn die Zeit drängt. DHV und KKH werden die Verhandlungen noch im Mai beginnen. Aber auch die anderen Themen – Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte, Neugestaltung der Anlage 5 und Änderung der Gebietsleitervergütung – werden die Verhandlungsagenda für dieses Jahr bestimmen.

RehaKlinikum Bad Säckingen: Tarifvertrag abgeschlossen – Steigerung um 6%

Die Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag für das RehaKlinikum Bad Säckingen sind abgeschlossen, DHV und Arbeitgeber einigten sich auf einen Abschluss.
Die DHV Mitglieder des RehaKlinikum Bad Säckingen haben dem Abschluss im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt und sind damit der Empfehlung der Verhandlungskommission gefolgt.

Folgendes Ergebnis wurde erreicht:

  • Prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 24 Monaten; rückwirkend zum 01.01.2019 steigen die Entgelte um 3% und dann zum 01.01.2020 um weitere 3%;
  • Einführung weiterer Stufenaufstiege bei den Entgeltgruppen 1 bis 4;
  • Einführung einer Treueprämie für die Entgeltgruppen 1 bis 6 bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit von 100 € brutto, ab 2020 Steigerung der Prämie um die Höhe der Tarifabschlüsse;
  • Die Anhebung des Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€;
  • Die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV Mitglieder;
  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung.

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Endes des Insolvenzverfahrens ist der Abschluss sehr begrüßenswert und ist ein erfreuliches Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren der Unsicherheit.

RehaKlinikum Bad Säckingen: Tarifvertrag abgeschlossen – Steigerung um 6%

Die Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag für das RehaKlinikum Bad Säckingen sind abgeschlossen, DHV und Arbeitgeber einigten sich auf einen Abschluss.
Die DHV Mitglieder des RehaKlinikum Bad Säckingen haben dem Abschluss im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt und sind damit der Empfehlung der Verhandlungskommission gefolgt.

Folgendes Ergebnis wurde erreicht:

  • Prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 24 Monaten; rückwirkend zum 01.01.2019 steigen die Entgelte um 3% und dann zum 01.01.2020 um weitere 3%;
  • Einführung weiterer Stufenaufstiege bei den Entgeltgruppen 1 bis 4;
  • Einführung einer Treueprämie für die Entgeltgruppen 1 bis 6 bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit von 100 € brutto, ab 2020 Steigerung der Prämie um die Höhe der Tarifabschlüsse;
  • Die Anhebung des Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€;
  • Die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV Mitglieder;
  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung.

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Endes des Insolvenzverfahrens ist der Abschluss sehr begrüßenswert und ist ein erfreuliches Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren der Unsicherheit.

RehaKlinikum Bad Säckingen: Tarifvertrag abgeschlossen – Steigerung um 6%

Die Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag für das RehaKlinikum Bad Säckingen sind abgeschlossen, DHV und Arbeitgeber einigten sich auf einen Abschluss.
Die DHV Mitglieder des RehaKlinikum Bad Säckingen haben dem Abschluss im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt und sind damit der Empfehlung der Verhandlungskommission gefolgt.

Folgendes Ergebnis wurde erreicht:

  • Prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 24 Monaten; rückwirkend zum 01.01.2019 steigen die Entgelte um 3% und dann zum 01.01.2020 um weitere 3%;
  • Einführung weiterer Stufenaufstiege bei den Entgeltgruppen 1 bis 4;
  • Einführung einer Treueprämie für die Entgeltgruppen 1 bis 6 bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit von 100 € brutto, ab 2020 Steigerung der Prämie um die Höhe der Tarifabschlüsse;
  • Die Anhebung des Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€;
  • Die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV Mitglieder;
  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung.

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Endes des Insolvenzverfahrens ist der Abschluss sehr begrüßenswert und ist ein erfreuliches Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren der Unsicherheit.

1. Mai-Feier des CGB-Landesverbands Saarland

02. Mai 2019

In diesem Jahr hielten die Mitgliedsgewerkschaften des CBB-Landesverbandes Saarland ihre traditionelle Veranstaltung zum 1. Mai auf dem Gipfel des Schaumbergs bei Tholey ab. Das diesjährige Motto „Ein Herz für Europa – CGB“ sollte die Reden und die angeregten Diskussionen klar bestimmen. Angesichts der am 26. Mai anstehenden Europawahlen wurde das Thema mit Begeisterung aufgegriffen.

Etwa 60 christliche Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen, wie auch ihre Familienmitglieder, fanden sich bei bestem Wetter auf dem immerhin 568 Metern hohen Schaumberg ein. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den CGB- und DHV Landesverbandsvorsitzenden Hans-Rudolf Folz. Dieser begrüßte die Anwesenden herzlich und erinnerte an die große historische Bedeutung des 1. Mai für die Arbeiterbewegung und ihre Organisationen. Aber auch heute müsse man sich seine Bedeutung für die Gewerkschaften immer wieder in Erinnerung rufen, damit er nicht zu einem inhaltsleeren Feiertag verkomme.

Als nächster Ergriff der Geschäftsführer des DHV-Landesverbands Lukas Menzel das Wort. Dieser wies in seinem Vortrag auf die europäische Vernetzung des Saarlandes hin und erläuterte, welche Bedeutung dem Schaumberg, innerhalb der Geschichte der Saarregion, immer wieder zugekommen war. Neben den verschiedenen Bebauungen und Nutzungen des Schaumbergplateaus, erinnerte er auch an die Bedeutung des Berges als Versammlungsort der christlichen Gewerkschaftsjugend ab 1949. Heute befindet sich auf dem Gipfel die deutsch-französische Begegnungsstätte, ein Symbol der Aussöhnung zwischen den Nationen und ein Ausdruck der Hoffnung auf einen anhaltenden Frieden in Europa nach den Schrecken der beiden Weltkriege.

Die Landesgeschäftsführerin der GÖD Nicole Lagaly hielt im Anschluss ein deutliches Plädoyer für den Erhalt des europäischen Gedankens und erinnerte daran, dass die Errungenschaften der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit sind. Um das Projekt Europa zum Erfolg zu führen, bedarf es größerer Beteiligung seiner aller, damit die Idee der europäischen Einigung auch wieder von den Überzeugungen der Bürger getragen wird.

Der auf Ausgleich bedachte Vortrag des CGB Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen erinnerte an die Errungenschaften der EU für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber er warnte auch vor unbedachtem Reformeifer. Die Lebensverhältnisse und -bedingungen in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sind schlicht und ergreifend viel zu unterschiedlich, als dass eine zentral gesteuerte Vereinheitlichung Erfolg haben könnte. Ohne die jeweiligen lokalen Gegebenheiten zu bedenken, könnten von unbedachten Projekten im Bereich des Mindestlohns oder des Kranken- und Sozialversicherungswesens für die arbeitenden Menschen in Europa große Gefahren ausgehen.     

Im Anschluss an den offiziellen Teil, bot sich den Anwesenden die Möglichkeit den Schaumberg unter der Führung des ortskundigen CGM Geschäftsführers Achim Leist auf dem „Herz-Wanderweg“ zu umrunden. Der Tag klang schließlich bei einem reichhaltigen Büffet, gekühlten Getränken und fröhliche Diskussionen im „Himmelszelt“ auf dem Schaumbergplateau aus.