Private Versicherungen: Tarifgespräche zum Tarifvertrag mobiles Arbeiten

Am 26.10.2018 setzten DHV und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) ihre Tarifgespräche über einen Tarifvertrag mobiles Arbeiten fort. Die Tarifparteien hatten die Tarifgespräche zu diesem Thema im April aufgenommen.

Im Gegensatz zum Homeoffice ist beim mobilen Arbeiten der Arbeitsplatz nicht zu Hause, sondern weiterhin im Betrieb. Die Beschäftigten erhalten mit dem mobilen Arbeiten jedoch die Gelegenheit, einen Teil der Arbeitszeit an anderen Orten als im Büro zu erledigen. Handlungsbedarf für betriebliche und tarifvertragliche Regelungen bestehen insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung mobiler Geräte, auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Standards und auf die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen wie z.B. die Einhaltung der Wochenarbeitszeit.

Mit dem angestrebten Tarifvertrag wollen DHV und AGV Versicherungen einen für alle Versicherungsunternehmen einheitlichen tarifvertraglichen Rahmen setzen und damit das mobile Arbeiten fördern. Der Tarifvertrag soll den Wünschen vieler Beschäftigte nach mobilem Arbeiten Rechnung tragen. Es geht dabei um die Interessen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Verkürzung von Wegezeiten und des konzentrierten Arbeitens daheim. Wichtig ist den Tarifvertragsparteien die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, insbesondere die Einhaltung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Ruhezeiten.

Die Tarifgespräche zu dem Tarifvertrag verlaufen in einer konstruktiven Atmosphäre. Einer der wenigen strittigen Punkte ist die Frage der Haftung für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. Den DHV-Vorschlag einer Haftungsfreistellung bei unverschuldeten Verstößen und bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit lehnt die Arbeitgeberseite ab. Nach ihrer Auffassung greift die im deutschen Arbeitsrecht geltende privilegierte Haftungsfreistellung, nach der der Arbeitnehmer nur im Falle von grober Fahrlässigkeit und bei Verschulden haftet, auch in Bezug auf Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die DHV-Tarifkommission hält angesichts der Formulierung in der Datenschutzgrundverordnung, nach der ein Verarbeiter von Daten grundsätzlich für Verstöße haftet, es sei denn er kann sein Nichtverschulden nachweisen, eine klarstellende Haftungsfreistellung angebracht. Sie hofft weiterhin auf Kompromissbereitschaft des AGV Versicherungen in diesem Streitpunkt. Es wäre misslich, wenn im Streitfall die Gerichte über diese Frage entscheiden müssten.

Ein weiteres Thema der Tarifgespräche ist der Abschluss eines Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung. Dieser soll das Rationalisierungsschutzabkommen im privaten Versicherungsgewerbe ersetzen. Der Beschäftigungssicherungstarifvertrag soll die geltenden Rationalisierungsschutzregelungen übernehmen und in einigen Punkten noch verbessern. Die Beschäftigten sollen frühzeitig auf Betriebsversammlungen über geplante Umstrukturierungen informiert werden, damit diese rechtzeitig wissen, in welche Richtung sie sich qualifizieren müssen. Den von Rationalisierungsmaßnahmen betroffenen Beschäftigten soll ein Rechtsanspruch auf Finanzierung einer Outplacementmaßnahme bis zu 3.500 € eingeräumt werden.

Bewegung zeichnet sich auch bei der Forderung der Arbeitgeber nach der Erweiterung der Arbeitnehmerüberlassung ab. Die Arbeitgeberforderung, die Höchstdauer der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung auf 480 Monate und in sonstigen Fällen Arbeitnehmerüberlassung für eine Dauer von 120 Monaten zu ermöglichen, war ein Streitpunkt der Tarifrunde 2017. Der AGV Versicherungen schlägt nun vor, die Möglichkeit der Abweichung von der gesetzlichen Höchstdauer von 18 Monaten an die Laufzeit des jeweiligen Tarifvertrages zuzüglich einer nachwirkenden Dauer von 12 Monaten zu koppeln. Die DHV-Tarifkommission zeigt sich in dieser Frage kompromissbereit unter der Bedingung, dass die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der Konditionen des Flächentarifvertrages erfolgt.

Die Tarifgespräche werden am 21.01.2019 fortgesetzt. Danach erfolgt eine abschließende Bewertung der Gespräche. Sollte eine Einigung zu den Themen absehbar sein, wird Ende März eine Verhandlungsrunde zur Vereinbarung der tarifvertraglichen Regelungen angesetzt.

Private Versicherungen: Tarifgespräche zum Tarifvertrag mobiles Arbeiten

Am 26.10.2018 setzten DHV und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) ihre Tarifgespräche über einen Tarifvertrag mobiles Arbeiten fort. Die Tarifparteien hatten die Tarifgespräche zu diesem Thema im April aufgenommen.

Im Gegensatz zum Homeoffice ist beim mobilen Arbeiten der Arbeitsplatz nicht zu Hause, sondern weiterhin im Betrieb. Die Beschäftigten erhalten mit dem mobilen Arbeiten jedoch die Gelegenheit, einen Teil der Arbeitszeit an anderen Orten als im Büro zu erledigen. Handlungsbedarf für betriebliche und tarifvertragliche Regelungen bestehen insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung mobiler Geräte, auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Standards und auf die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen wie z.B. die Einhaltung der Wochenarbeitszeit.

Mit dem angestrebten Tarifvertrag wollen DHV und AGV Versicherungen einen für alle Versicherungsunternehmen einheitlichen tarifvertraglichen Rahmen setzen und damit das mobile Arbeiten fördern. Der Tarifvertrag soll den Wünschen vieler Beschäftigte nach mobilem Arbeiten Rechnung tragen. Es geht dabei um die Interessen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Verkürzung von Wegezeiten und des konzentrierten Arbeitens daheim. Wichtig ist den Tarifvertragsparteien die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, insbesondere die Einhaltung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Ruhezeiten.

Abstimmung Bundeskongress

16. Ordentlicher CGB-Bundeskongress vom 09. bis 10. November 2018 in Berlin unter dem Motto #Für dich – CGB!

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Abstimmung Bundeskongress

In Anwesenheit zahlreicher nationaler und internationaler politischer und gewerkschaftlicher Ehrengäste, führte der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) am  9. und 10. November in Berlin seinen 16. Ordentlichen Bundeskongress durch. Unter dem Motto #Für dich-CGB! verband der CGB seine traditionellen gewerkschaftlichen Werte der christlichen Soziallehre, vornehmlich Solidarität, Respekt, Toleranz und Eigenverantwortung, mit den Anforderungen der modernen, zunehmend digitalisierten Arbeitswelt. Gerade in der modernen Arbeitswelt dürfen diese Werte nicht hinter den wirtschaftlichen Interessen zurücktreten, vielmehr muss sich die Gewerkschaftsarbeit umso mehr auf den Erhalt moralischer Grundwerte konzentrieren, um den Menschen in den Vordergrund zu stellen und nicht die betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen. Der Mensch und seine Bedürfnisse müssen mit den Erfordernissen des Arbeitslebens im Einklang stehen.

Der CGB konnte zu seinem 16. Ordentlichen Bundeskongress zahlreiche nationale und internationale Ehrengäste aus Politik und Gewerkschaftslandschaft begrüßen. Zu den vielen Ehrengästen des öffentlichen Kongressteils zählten Persönlichkeiten wie der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Schummer, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Brandenburg Ingo Senftleben, die Vizepräsidentin des Sozialverbandes Deutschland e. V. (SoVD) Renate Falk, der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg Axel Graf Bülow, der Präsident des europäischen Dachverbandes unabhängiger Gewerkschaften CESI Romain Wolff sowie der Generalsekretär der World Organisation of Workers (WOW) Bjørn van Heusden.

Ein besonderer Höhepunkt des Kongresses war die Festrede von Prof. Dr. Joachim Scholtyseck, Professor für die Geschichte der Neuzeit an der Universität Bonn. In seinem fesselnden Festvortrag führte Scholtyseck durch verschiedene Epochen, die die Welt veränderten: Die Goldenen Zwanziger Jahre, die dunklen Jahre der deutschen Geschichte, der wirtschaftliche Aufschwung nach dem Zweiten Weltkrieg bis hin zur Gegenwart. Scholtyseck schilderte anschaulich die, in den Zeiten wirtschaftlicher und politischer Umbrüche, facettenreiche Unternehmensgeschichte der National-Bank, welche eng mit der Geschichte der christlichen Gewerkschaften verwoben ist. So wurde die National-Bank 1921 unter dem Namen Deutsche Volksbank, als Bank der christlichen Gewerkschaftsbewegung gegründet. Als Haus der Christlichen Gewerkschaften agierte sie als Bank für die „kleinen Leute“, die sich den christlichen Ideen und Werten verbunden fühlte und noch heute fühlt.

Bei den Bundesvorstandswahlen kam es zu einem Wechsel an der Führungsspitze des CGB. Nachdem der langjährige CSU-Bundestagsabgeordnete Matthäus Strebl nach 14-jähriger Amtszeit aus gesundheitlichen Gründen auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte, wählten die Delegierten Adalbert Ewen, den Bundesvorsitzenden der in Stuttgart ansässigen Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) – der größten CGB-Einzelgewerkschaft – zum neuen CGB-Bundesvorsitzenden.  

Veränderungen gab es auch bei den stellvertretenden Vorsitzenden. Für den bisherigen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen zog Gabriele Bläsing-Haufe (CGM) als neue stellvertretende Bundesvorsitzende in den geschäftsführenden CGB-Bundesvorstand ein. Für den turnusmäßig nicht wieder kandidierenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft GÖD, Raymund Kandler wurde der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT), Ulrich Bösl neu als stellvertretender Bundesvorsitzender in die CGB-Spitze gewählt. Wiedergewählt als stellvertretender CGB-Vorsitzender wurde der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders. Mit großer Mehrheit wurde Helmut Ortmann (CGM) in seinem Amt des Bundesschatzmeisters bestätigt. Der neue Bundesvorstand wird vervollständigt durch insgesamt 12 Beisitzerinnen und Beisitzer, namentlich sind dies: Werner Benedix (CGBCE), Sönke Clasen (ADM), Günter Eickmeier (BIGD), Hans-Rudolf Folz (DHV), Alexander Henf (DHV), Raymund Kandler (GÖD), Tatjana Roeder (CGM), Sebastian Scheder (CGM), Thomas Plemenik (CGM), Angelika Thies (DHV), Heinrich Thoben (KFG) sowie Martina Zehner (GÖD).

Nach den Neuwahlen beschäftigte sich der Bundeskongress mit mehr als 70 Anträgen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In seinen Leitantrag beschloss der Bundeskongress einen Forderungskatalog zur aktiven Begleitung des Wandels hin zur Arbeitswelt 4.0, in dem vor allem Maßnahmen zur Verhinderung der Selbstausbeutung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch permanente Erreichbarkeit und bessere Vereinbarung von Familie und Beruf gefordert wurden. Gleichzeitig beschlossen die christlichen Gewerkschaften, diesen Prozess aktiv zu gestalten.

Weitere wichtige Anträge befassten sich mit dem uneingeschränkten Recht zur Rückkehr aus Teilzeitarbeit, der Steuerprogression, dem Erhalt von Arbeitsplätzen in der Automobilbranche, dem Energiewandel und der Gleichstellung von Männern und Frauen im Erwerbsleben.

Der 16. Ordentliche Bundeskongress war ein Beispiel für zukunftsorientierte Beschlüsse und eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Arbeit der christlichen Gewerkschaften.

CGB Kongress Vorstand

Der neue CGB-Bundesvorstand v.li.n.re.: Werner Benedix (CGBCE), Günter Eickmeier (BIGD), Raymund Kandler (GÖD), Angelika Thies (DHV), Helmut Ortmann (CGM), Hans-Rudolf Folz (DHV), Alexander Henf (DHV) Gabriele Bläsing-Haufe (CGM), Sönke Clasen (ADM), Adalbert Ewen (CGM), Sebastian Scheder (CGM), Thomas Plemenik (CGM), Henning Röders (DHV), Heinrich Thoben (KfG), Ulrich Bösl (CGPT), Martina Zehner (GÖD)

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Verhandlungen zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung KKH: Noch keine Einigung in Sicht

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Am 5. November wurden die Verhandlungen zur Neugestaltung der betrieblichen Altersversorgung fortgesetzt.

Nach wie vor ist diese Gesamtthematik sehr schwierig zu verhandeln.

Unser Ziel ist es, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Stichtag 30.9.2018 bei der KKH beschäftigt waren, unverändert die Anlage 7 gelten soll. (Bestandsbeschäftigte)

Die KKH schließt diesen Weg nicht aus, wenn sich die Beschäftigten an den Kosten für die Garantieverzinsung (4 %) beteiligen. Konkret wurde von der KKH eine paritätische Kostenteilung vorgeschlagen, der Arbeitnehmeranteil soll mit künftigen Tarifanpassungen (Sanierungsbeitrag) verrechnet werden.

Die DHV lehnt insbesondere den Vorschlag zur paritätischen Kostenteilung ab, da er zu einer nicht zumutbaren Verminderung des Gehaltes für die Bestandsbeschäftigten führen würde.

Für die ab 01.10.2018 neu eingestellten MitarbeiterInnen wird es keinen anderen Weg als eine neue betriebliche Altersversorgung geben. Offen ist noch die konkrete Ausgestaltung. Ein Ziel ist es, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten sollen, in das neue System wechseln zu können.

DHV und KKH werden Anfang Dezember die Beratungen fortsetzen.

In dieser Verhandlungsrunde werden wir auch die Gehaltsforderungen ansprechen.

  • Die DHV geht in die Verhandlungsrunde mit der Erwar-tung eines Abschlusses, der in diesem Jahr definitiv nicht nur einen Inflationsausgleich bedeuten kann, sondern deutlich darüber hinausgehen muss.
  • Wegen der veränderten Grundlagen im Vertrieb (z.B. Ziele) streben wir die Vereinbarung einer Wechselmög-lichkeit der Gebietsleiter in die Anlage 5 an.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Verhandlungen zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung KKH: Noch keine Einigung in Sicht

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Am 5. November wurden die Verhandlungen zur Neugestaltung der betrieblichen Altersversorgung fortgesetzt.

Nach wie vor ist diese Gesamtthematik sehr schwierig zu verhandeln.

Unser Ziel ist es, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Stichtag 30.9.2018 bei der KKH beschäftigt waren, unverändert die Anlage 7 gelten soll. (Bestandsbeschäftigte)

Die KKH schließt diesen Weg nicht aus, wenn sich die Beschäftigten an den Kosten für die Garantieverzinsung (4 %) beteiligen. Konkret wurde von der KKH eine paritätische Kostenteilung vorgeschlagen, der Arbeitnehmeranteil soll mit künftigen Tarifanpassungen (Sanierungsbeitrag) verrechnet werden.

Die DHV lehnt insbesondere den Vorschlag zur paritätischen Kostenteilung ab, da er zu einer nicht zumutbaren Verminderung des Gehaltes für die Bestandsbeschäftigten führen würde.

Für die ab 01.10.2018 neu eingestellten MitarbeiterInnen wird es keinen anderen Weg als eine neue betriebliche Altersversorgung geben. Offen ist noch die konkrete Ausgestaltung. Ein Ziel ist es, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten sollen, in das neue System wechseln zu können.

DHV und KKH werden Anfang Dezember die Beratungen fortsetzen.

In dieser Verhandlungsrunde werden wir auch die Gehaltsforderungen ansprechen.

  • Die DHV geht in die Verhandlungsrunde mit der Erwar-tung eines Abschlusses, der in diesem Jahr definitiv nicht nur einen Inflationsausgleich bedeuten kann, sondern deutlich darüber hinausgehen muss.
  • Wegen der veränderten Grundlagen im Vertrieb (z.B. Ziele) streben wir die Vereinbarung einer Wechselmög-lichkeit der Gebietsleiter in die Anlage 5 an.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Tarifvertrag? Tariflos? Metro Campus Services GmbH

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Betriebsrat Tarifverträge abschließen kann.

Rechtsgrundlage für die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). Es wirken hier auch noch das Tarifautonomiestärkungsgesetz und das Tarifeinheitsgesetz hinein. Diese Gesetze können Sie problemlos in jeder Bibliothek oder online finden.

Der Tarifvertrag enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Fragen betrieblicher Natur regeln bzw. regeln können. Der Tarifvertrag bedarf der Schriftform. Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.

Die Tarifvertragsparteien sind an die im Tarifvertrag geregelten Inhalte gebunden und können nur Abweichungen vereinbaren, wenn dies ausdrücklich im Tarifvertrag zugelassen ist. Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.

Tarifverträge können nur zwischen Tarifparteien abgeschlossen werden.  Man muss also einer dieser beiden Parteien angehören. Die Gewerkschaft ist die Partei der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich für Ihre Interessen einsetzt.
Sie können sich nur auf die Rechte und Privilegen aus einem Tarifvertrag berufen, wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, die diesen unterzeichnet hat. Sie können auch nur mitverhandeln, wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind. Die Gewerkschaft bildet hierfür eine Tarifkommission, welche ganz basisdemokratisch von den Mitgliedern im jeweiligen Betrieb gebildet wird. Diese führt dann, unterstützt durch einen Gewerkschafts-Geschäftsführer, die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.

Bei der Metro Campus Services GmbH führt allein die DHV die Tarifverhandlungen. Wir, die DHV, stehen Ihnen gerne zur Seite und kämpfen für Ihre Interessen! Werden Sie also Mitglied der DHV, wenn Sie wollen, dass es bei der Metro Campus Services GmbH einen Tarifvertrag gibt, der Sie schützt!

Die DHV hat nicht nur das Tarifrecht und damit verbunden Privilegien, sondern bietet z.B.:

  • Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht
  • Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht
  • Schulungen und Seminare durch ein eigenes Bildungswerk
  • Unterstützung bei Betriebsratswahlen oder Aufsichtsratswahlen
  • Rückendeckung bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber

und vieles weiteres mehr.
Informieren Sie sich unter www.dhv-cgb.de oder schreiben Sie uns an DHV.NRW@dhv-cgb.de.

DRK Bernburg: Neuer Tarifabschluss – Entgelte steigen weiter!

In der Tarifverhandlung am 05.11.2018, konnte die DHV Tarifkommission ein sehr gutes Ergebnis für die Anhebung der Entgelte ab Januar 2019 erzielen!

Im der Verhandlung einigten sich die Tarifpartner auf eine strukturelle und sehr deutliche Steigerung aller Entgelte:

  • Die Auswirkung der Betriebszugehörigkeit auf das Entgelt wird dadurch verstärkt, dass die bisherigen vier Stufen um eine fünfte Stufe erweitert werden. Diese werden nach einem Jahr, drei Jahren, acht Jahren und zehn Jahren Betriebszugehörigkeit wirksam.
    Die bisher zurückgelegten Beschäftigungszeiten werden bei der Einstufung ab 2019 berücksichtigt.
  • Diese Stufensteigerungen werden bei entsprechender Berufserfahrung durch drei weitere Stufen in den Eingruppierungskriterien ergänzt. Diese sind:
    Stufe zwei bei nachgewiesener Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren,
    Stufe drei bei mehr als 5 Jahren und
    Stufe vier bei mehr als 10 Jahren Berufserfahrung.
  • Erstmalig gibt es einen Zeitzuschlag in Höhe eines 1 Euro  pro Stunde für Samstagsarbeit von 14.00 bis 22.00 Uhr.

Damit steigt das Tarifentgelt durchschnittlich  um 8,5 %!

Dieser Tarifabschluss stellt wieder einen deutlichen Fortschritt für die Entgeltstruktur dar; er honoriert neben den Mitarbeitern der unteren Entgeltgruppen auch die Arbeit der anderen Beschäftigten beim DRK.

Auch die Ausbildungsvergütungen steigen:
auf 800,- € im ersten, auf 850,- € im zweiten und 900,- € im dritten Ausbildungsjahr.

In dieser Tarifrunden wurden durch die DHV Tarifkommission ein neuer Entgelt-, Rahmen- und Manteltarifvertrag vereinbart, die ab 2019 gelten.!

Danke an alle engagierten Mitglieder, die durch ihre tatkräftige Unterstützung dieses Ergebnis möglich gemacht haben.

Werden Sie Mitglied der DHV, es lohnt sich!

 

Neuer Geschäftsführer für Mitteldeutschland seit 01.11.2018

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mein Name ist Sebastian Gräfe, ich bin 31 Jahre jung und Vater eines einjährigen Sohnes.
Am 1. November dieses Jahres habe ich die ehrenvolle Aufgabe der Leitung der DHV-Geschäftsstelle in Leipzig für den Raum Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übernommen.
Meine ersten Erfahrungen sammelte ich als Jugend- und Ausbildungsvertreter während meiner Ausbildung zur Fachkraft für Lagerwirtschaft. Schnell fand ich mein Hauptaufgabengebiet als Abteilungsleiter. Dies lag in der Kompetenz des Lagerhaltens und des Versandfertigmachen/ Versendens von verderblichen Waren. Ich arbeitete 15 Jahre in einem Lebensmittel-, Produktions- und Wirtschaftsunternehmen. Hier bildete ich Fahrer für Flurförderzeuge aus, unterwies Mitarbeiter im Arbeitsschutz und auf Brandschutzebene. Die Arbeit im Betriebsrat, bei der ich in zwei Amtsperioden einschlägige Erfahrungen im Arbeitsrecht und im Umgang mit ergebnisorientierter Problembewältigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesammelt habe, begleitete mich stets.
Ich bin seit einigen Jahren DHV-Mitglied und suchte nach einer neuen beruflichen Herausforderung. Ich bin durch die Teilnahme an einer Vielzahl von Seminaren auf das Amt des DHV-Landesgeschäftsführers Mitteldeutschland aufmerksam geworden.
Ich begrüße alle Kolleginnen und Kollegen recht herzlich und freue mich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Liebe Grüße, euer

Sebastian Gräfe