DHV-Aktuell: Onlineveranstaltung “Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen”

Nach den verschiedenen Veranstaltungen in der ersten Jahreshälfte, möchten wir nun unser digitales Informationsformat für DHV-Mitglieder gerne fortsetzen. Unter dem Titel „DHV Aktuell“ wird Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) zu einem Thema mit Aktualitätsbezug referieren und Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV Rheinland-Pfalz/Saar) kümmert sich um die Organisation und die Durchführung.

Termin: Mittwoch, 25.08.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr

Thema: „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“

Technische Voraussetzungen, für die Teilnahme ist ein Computer mit Internetzugang, sowie Mikrophon und Lautsprecher. Für den Audiozugang kann man sich auch über Telefon einwählen.      

Diese Veranstaltungen wird von den DHV Bildungswerken Nord und Rheinland-Pfalz/Saar gemeinsam durchgeführt und ist für alle DHV-Mitglieder offen. Zur Anmeldung sendet ihr bitte eine Email an die Adresse: saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.

Wir freuen uns auf bereits bekannte sowie neue Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

Aufruf an die vom Hochwasser betroffenen DHV-Mitglieder in NRW

Wir alle haben die Bilder der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen vor Augen, die uns seit Tagen immer wieder in den Medien begleiten. Viele von uns kennen Flutopfer persönlich oder haben in irgendeiner Form Kontakt. Für viele ist es unvorstellbar, von jetzt auf gleich alles zu verlieren.

Große Unterstützung und Solidarität zu den Opfern sind weithin spürbar.

Die Folgen der Katastrophe werden uns langfristig begleiten.

Wir möchten unseren DHV-Mitgliedern, die direkt betroffen sind vom Hochwasser, unsere Hilfe und Unterstützung versichern und anbieten. Viele DHV-Mitglieder sind bereits an uns herangetreten, ob man nicht den betroffenen DHV-Kollegen und DHV-Kolleginnen direkt helfen oder unterstützen könne.

Wir rufen hiermit unsere betroffenen Mitglieder auf, sich bei uns zu melden. Wir würden direkte Hilfe und Unterstützung, wenn möglich, koordinieren. Wir können nicht versprechen, dass wir alles abdecken können, aber wir werden unser Bestes geben!

Im Sinne von „keine langen Wege, kein Spendenkonto“, sondern DHV-Mitglieder helfen DHV-Mitgliedern ganz einfach und solidarisch!

Wir sind für Sie da! Melden Sie sich einfach bei uns in der Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen.

Jeder Tag ist ein guter Tag um anzufangen!

Landesrundbrief Nr. 59

::datum_landesrundbrief::2021-07-28 09:40:00::/datum_landesrundbrief::
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Corona-Infektionen am Arbeitsplatz unverzüglich der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen

Die DHV empfiehlt allen Arbeitnehmern, die sich eine Corona-Infektion in ihrem beruflichen Umfeld zugezogen haben, dies unverzüglich ihrer gesetzlichen Unfallversicherung anzuzeigen. Der Versicherungsträger prüft dann, ob die Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann.

Peter Rudolph, Vorstandsmitglied des DHV-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen und Mitglied der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sowie für Beschäftigte, die körpernahe Dienstleistungen ausüben, die sich mit dem COVID-19-Virus infiziert haben, besteht eine gute Chance, eine Corona-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Von den ersten 83.398 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19, die der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege angezeigt wurden, wurden 52.748 und damit 63,25 Prozent als Berufskrankheit anerkannt.

Zwischenzeitlich ist die Gesamtzahl der Verdachtsanzeigen bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf mehr als 135.000 gestiegen, aber immer noch niedrig im Verhältnis zu den vom Robert-Koch Institut bislang für Deutschland erfassten mehr als 3,7 Mio. Corona-Infektionen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der ursächlich beruflich bedingten Erkrankungen an COVID-19 weitaus höher ist als die Zahl der erfolgten  Verdachtsanzeigen. Corona ist mittlerweile die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 gab es für alle 80 anerkannten Berufskrankheiten nur rund 80.000 Verdachtsanzeigen, von denen ca. 35.000 anerkannt wurden. Die DHV rät daher dringend allen an Corona-Erkrankten, die davon ausgehen, sich ihre Infektion im beruflichen Umfeld zugezogen zu haben, unverzüglich bei ihrer Berufsgenossenschaft bzw. ihrer Unfallkasse eine Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 zu stellen. Dies gilt auch für Personen, die ihre akute Erkrankung bereits überstanden haben, aber unter Corona-Spätfolgen bzw. Post-Corona-Syndromen leiden. Die Schwere der Erkrankung ist dabei für eine Anerkennung als Berufskrankheit unerheblich.“

Für Corona-Erkrankte, die sich ihre Covid-19-Infektion nicht als Beschäftigte in körpernahen Dienstleistungen, im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege zugezogen haben, kann die Covid-19-Infektion unter Umständen auch von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann und ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person vorgelegt hat, was vielfach aber nur schwer nachzuweisen ist. Die Anerkennungsquote für Corona-Arbeitsunfälle liegt denn auch mit rund 30 Prozent deutlich niedriger als  bei Berufskrankheiten. Die Chance auf Anerkennung einer COVID-19 Infektion als Arbeitsunfall sollte dennoch nicht vertan werden, denn die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind umfassender als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die DHV verweist darauf, dass die Unfallversicherung nicht nur die Kosten von Heilbehandlung und Rehabilitation übernimmt wie auch die Krankenversicherung, sondern auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe aufkommt. Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt sie ein Verletztengeld, das höher ist als das Krankengeld der Krankenkasse, und bei Bedarf übernimmt sie auch die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sollte eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer bei Anerkennung der Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall durch Langzeitfolgen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder dauerhaft erwerbsgemindert sein, kommt die Unfallversicherung auch für eine Umschulung oder Rente auf. Wichtig insbesondere für Patienten mit Post-Corona-Syndromen: Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über eigene Fachkliniken, wie die BG Klinik Bad Reichenhall, die auch auf Post-Covid-Rehabilitationen spezialisiert ist.

Corona-Infektionen am Arbeitsplatz unverzüglich der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen

Die DHV empfiehlt allen Arbeitnehmern, die sich eine Corona-Infektion in ihrem beruflichen Umfeld zugezogen haben, dies unverzüglich ihrer gesetzlichen Unfallversicherung anzuzeigen. Der Versicherungsträger prüft dann, ob die Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann.

Peter Rudolph, Vorstandsmitglied des DHV-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen und Mitglied der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sowie für Beschäftigte, die körpernahe Dienstleistungen ausüben, die sich mit dem COVID-19-Virus infiziert haben, besteht eine gute Chance, eine Corona-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Von den ersten 83.398 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19, die der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege angezeigt wurden, wurden 52.748 und damit 63,25 Prozent als Berufskrankheit anerkannt.

Zwischenzeitlich ist die Gesamtzahl der Verdachtsanzeigen bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf mehr als 135.000 gestiegen, aber immer noch niedrig im Verhältnis zu den vom Robert-Koch Institut bislang für Deutschland erfassten mehr als 3,7 Mio. Corona-Infektionen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der ursächlich beruflich bedingten Erkrankungen an COVID-19 weitaus höher ist als die Zahl der erfolgten  Verdachtsanzeigen. Corona ist mittlerweile die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 gab es für alle 80 anerkannten Berufskrankheiten nur rund 80.000 Verdachtsanzeigen, von denen ca. 35.000 anerkannt wurden. Die DHV rät daher dringend allen an Corona-Erkrankten, die davon ausgehen, sich ihre Infektion im beruflichen Umfeld zugezogen zu haben, unverzüglich bei ihrer Berufsgenossenschaft bzw. ihrer Unfallkasse eine Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 zu stellen. Dies gilt auch für Personen, die ihre akute Erkrankung bereits überstanden haben, aber unter Corona-Spätfolgen bzw. Post-Corona-Syndromen leiden. Die Schwere der Erkrankung ist dabei für eine Anerkennung als Berufskrankheit unerheblich.“

Für Corona-Erkrankte, die sich ihre Covid-19-Infektion nicht als Beschäftigte in körpernahen Dienstleistungen, im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege zugezogen haben, kann die Covid-19-Infektion unter Umständen auch von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann und ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person vorgelegt hat, was vielfach aber nur schwer nachzuweisen ist. Die Anerkennungsquote für Corona-Arbeitsunfälle liegt denn auch mit rund 30 Prozent deutlich niedriger als  bei Berufskrankheiten. Die Chance auf Anerkennung einer COVID-19 Infektion als Arbeitsunfall sollte dennoch nicht vertan werden, denn die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind umfassender als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die DHV verweist darauf, dass die Unfallversicherung nicht nur die Kosten von Heilbehandlung und Rehabilitation übernimmt wie auch die Krankenversicherung, sondern auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe aufkommt. Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt sie ein Verletztengeld, das höher ist als das Krankengeld der Krankenkasse, und bei Bedarf übernimmt sie auch die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sollte eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer bei Anerkennung der Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall durch Langzeitfolgen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder dauerhaft erwerbsgemindert sein, kommt die Unfallversicherung auch für eine Umschulung oder Rente auf. Wichtig insbesondere für Patienten mit Post-Corona-Syndromen: Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über eigene Fachkliniken, wie die BG Klinik Bad Reichenhall, die auch auf Post-Covid-Rehabilitationen spezialisiert ist.

Rückkehr zur Normalität,”Business as usual” oder ein Zwischenstopp gemäß dem Modi Operandi mit und nach Corona

Man könnte angesichts der derzeitigen Entwicklungen meinen, dass für einen Großteil der Mitmenschen Corona vorbei zu sein scheint. Wichtig scheinen der Urlaub und das Feiern zu sein. Aber ohne ein Spielverderber sein zu wollen: Der Schein trügt. Dieser Anflug von Normalität und Rückkehr zur “Business as usual“-Attitüde wird sich wahrscheinlich im nächsten Lockdown rächen. Die Folgen und Spätfolgen dieser Pandemie werden erst noch kommen.

Für die Unternehmen ist Corona natürlich eine große Belastung. Jedoch schießen einige Maßnahmen über das Ziel hinaus:

  • Edeka zum Beispiel verfolgt weiter das Vorhaben einer Schließung oder Umflaggung der ihr zugehörigen Discounter-Kette NP, und das trotz zuletzt guter Umsätze und Gewinnzahlen. Was das für die Angestellten der circa 300 Fialen bedeuten mag, wird sich noch herausstellen.
  • Die Commerzbank zum Beispiel hält an ihrem fragwürdigen Kurs der Schließung von Filialen bei: Allein in Nordrhein-Westfalen sollen 99 Filialen bis 2023 geschlossen werden. Weitere Banken werden wohl diesem Beispiel folgen.

Personalabteilungen von einigen schwarzen Schafen unter vielen redlichen Arbeitgebern versuchen, die Situation ausnutzen und mit den Ängsten der Arbeitnehmer umgehen. Unter dem Vorwand drohender Arbeitslosigkeit und Unternehmensinsolvenz wird versucht, die in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen geregelten Arbeits- und Gehaltsbedingungen abzusenken. Hier bekommt die „Business as usual“-Einstellung eine ganz neue Bedeutung. Sie grenzt an Goldgräberstimmung. Es geht hier meistens um Gewinnmaximierung und nicht um die Sicherung des Arbeitsplatzes oder Betriebes.

Es ist nicht der große Knall mit Kettenschließungen und Massenentlassungen, den alle erwartet haben, sondern ein langsames Filetieren im Handel, Bankwesen und anderen Bereichen in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung und Corona. Schleichende Schließungen von Filialen á la Commerzbank oder Saturn, wie beispielsweise mit den Filialen in Flingern, Düsseldorf, verbunden mit dem gleichzeitigen Abbau von Arbeitsplätzen bekommen dann einen sehr bitteren Beigeschmack. Die Innenstädte werden weiter die Folgen von Corona spüren, der Online-Handel wird weiter auf der Corona-Erfolgsspur fahren. Corona ist und bleibt hier ein großer Katalysator.

Onlineschulung Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Das DHV-Bildungswerk veranstaltet am 01.09.2021 eine Onlineschulung für Betriebsräte zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz.

In dieser Onlineschulung vermitteln wir Ihnen die für Ihre Arbeit als Betriebsrat wichtigen Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz. Die näheren Informationen zur Schulung sowie das Anmeldeformular können Sie der im Anhang beigefügten Ausschreibung entnehmen.

Wir freuen uns, wenn das Onlineseminar Ihr Interesse findet und Sie sich zu dem angebotenen Termin anmelden.

Einladung_und_Anmeldung_zur_online_Schulung_zum_Betriebsrätemodernisierungsgesetz.pdf

Onlineschulung Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Das DHV-Bildungswerk veranstaltet am 01.09.2021 eine Onlineschulung für Betriebsräte zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz.

In dieser Onlineschulung vermitteln wir Ihnen die für Ihre Arbeit als Betriebsrat wichtigen Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz. Die näheren Informationen zur Schulung sowie das Anmeldeformular können Sie der im Anhang beigefügten Ausschreibung entnehmen.

Wir freuen uns, wenn das Onlineseminar Ihr Interesse findet und Sie sich zu dem angebotenen Termin anmelden.

Einladung_und_Anmeldung_zur_online_Schulung_zum_Betriebsrätemodernisierungsgesetz.pdf

23 Prozent Umsatzrückgang 2020 im Einzelhandel mit Bekleidungswaren

Der Einzelhandel gehört mit mehr als 3 Millionen Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern. Er zählte in den letzten Jahren zu den Wachstumsbranchen. Seit Corona ist dies anders. Die Pandemie hat die Branche mit den behördlich verordneten Geschäftsschließungen besonders getroffen. Dies belegt auch der aktuelle Passanten-Frequenzreport 2020 der hystreet.com GmbH, dem Daten aus 60 deutschen Städten zugrunde liegen. Der Report verzeichnet für die Haupteinkaufsstraßen dieser Städte durchschnittlich 32 Prozent weniger Passanten als im Vorjahr. Der Rückgang der Passantenzahlen fiel in den Städten unterschiedlich aus. Die geringsten Einbrüche hatten Ingolstadt mit ./. 22 Prozent, Reutlingen mit ./: 23 Prozent sowie Braunschweig und Frankfurt a.M. mit jeweils ./: 25 Prozent zu verzeichnen. Besonders hoch fiel der Rückgang hingegen in München mit ./. 50 Prozent, in Erlangen mit -/. 45 Prozent, in Münster und Passau mit jeweils ./: 40 Prozent sowie in Berlin, Dresden und Paderborn mit jeweils ./. 39 Prozent aus. Am Ranking der erfolgreichsten Einkaufsmeilen hat sich trotz der zum Teil gravierenden Einbrüche bei den Passantenzahlen nur wenig geändert. Spitzenreiter bleibt weiterhin die Kaufingerstraße in München mit 4.501 Passanten pro Stunden, gefolgt von der Georgstraße in Hannover mit 4288 Passanten pro Stunde und der Frankfurter Zeil mit 4.228 Passanten pro Stunde. Die Pätze vier bis sechs nehmen die Schildergasse in Köln, die Königsstraße in Stuttgart und die Spitalerstraße in Hamburg ein. Interessant ist, dass das Ranking nicht abhängig von der Größe der Städte ist. So rangiert Bremen als elftgrößte Stadt Deutschlands mit seiner Obernstraße als Haupteinkaufsmeile erst auf Platz 42, während Freiburg mit seiner Kaiser-Joseph-Straße Platz 21 erklommen hat obwohl die Stadt gemessen an der Einwohnerzahl erst auf Platz 33 rangiert. Ähnliches gilt für Heilbronn,nach der Stadtgröße auf Platz 62, bei der Passanten-Frequenz-Analyse jedoch auf Platz 20. Die Passanten-Frequenz ist ein wichtiger Maßstab für die Attraktvität von Einkaufsstraßen und Einkaufszentren. Ein Rückgang an Passanten bedeutet für die meisten Geschäfte auch weniger Kundinnen und Kunden und damit weniger Umsatz. Dies gilt insbesondere für die Innenstädte, denn hier lebt der Einzelhandel insbesondere von der Laufkundschaft. Auch wenn die aktuellen Rückgang der Passanten-Frequenzen ihre Ursache hauptsächlich in der Corona-Pandemie haben dürften, sind sie zugleich vielfach eine Beleg für die nach-lassende Attraktivität der Innenstädte. In vielen Innenstädte häufen sich bereits die Leerstände. Galeria Karstadt – Kaufhof als letzter verbliebener Warenhauskonzern hat sich insovenzbedingt bereits aus vielen Städten ganz zurückgezogen, andere große Filialisten schließen ihre Innenstadt-Filialen und setzen zunehmend auf ihre Repräsentanz in großen Einkaufzentren. Naben Galeria Karstadt Kaufhof hat die Corona-Pandemie auch viele weitere bekannte Filialisten in die Insolvenz gezwungen. Hierzu zählen der Schuh- und Schlüsseldienst Mister Minit und die Modeketten Adler, Appelrath Cüpper, Bonita, Esprit, Gerry Weber, Hallhuber und Pinkie, die Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt und zum Teil bereits erfolgreich beendet haben. Während es Appelrath Cüper dabei vorerst gelungen ist, alle 14 Filialen zu retten, ist die Rettung bei anderen Filialisten nur mittels Geschäftsschließungen und massiven Personalabbau gelungen. Bonita hat jeder dritte Filiale geschlossen, Esprit 50. Allein bei Esprit hat die Sanierung damit 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Job gekostet. Bei Hallhuber werden voraussichtlich 250 Beschäftigte gehen müssen. Pimkie hat 150 Beschäftigte entlassen und will sich im Rahmen der Corona von 35 seiner bislng 75 Filialen trennen. Adler hofft, 2600 der 3100 Arbeitsplätze retten zu können. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger Ende Juli dem Insolvenzplan zustimmen. Auch Unternehmen, die bislang noch nicht von Insolvenz bedroht sind, planen Filialschließungen und Personalabbau. Die spanische Inditex-Gruppe, die in Deutschland u.a. mit ihren Marken ZARA und Massimo Dutti vertreten ist, will sich weltweit von 1200 Filialen trennen und hat bereits Zara-Flialen in Berlin, Bremen, Chemnitz, Hamburg und Köln geschlossen. C & A hat die Schließung von 13 Filialen in Deutschland angekündigt. Douglas will sich von 60 Filialen und 600 Mitarbeitenden trennen und H&M hat den Abbau von 800 Stellen angekündigt. Runners Point als Tochterunternehmen von Food Locker will alle Filialen schließen. Angesichts eines Umsatzrückgangs im Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen, Textilien und Lederwaren von 23 Prozent im Jahre 2020 dürfte sich die Zahl der Negativmeldungen in den nächsten Monaten noch weiter erhöhen. Der Handelsverband Deutschland HDE) und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnen für 2021 denn auch mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen. Der HDE sieht akut 50.000 Geschäfte in Deutschland von Insolvenz bedroht. Insolvenzen und Filialschließungen kosten nicht nur Arbeitsplätze, sondern bedrohen auch die Zukunft unse-rer Innenstädte. Allerorten wird daher nach Lösungen gesucht, wie man die Stadtzentren reaktivieren kann, damit am Ende der Corona-Pandemie nicht Online-Händler wie Amazon als die großen Gewinner dastehen, die im Gegensatz zum stationären Einzelhandel 2020 keine Einbrüche zu verzeichnen hatten, sondern ihren Umsatz um 20,7 Prozent steigern konnten.
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23 Prozent Umsatzrückgang 2020 im Einzelhandel mit Bekleidungswaren

Der Einzelhandel gehört mit mehr als 3 Millionen Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern. Er zählte in den letzten Jahren zu den Wachstumsbranchen. Seit Corona ist dies anders. Die Pandemie hat die Branche mit den behördlich verordneten Geschäftsschließungen besonders getroffen. Dies belegt auch der aktuelle Passanten-Frequenzreport 2020 der hystreet.com GmbH, dem Daten aus 60 deutschen Städten zugrunde liegen. Der Report verzeichnet für die Haupteinkaufsstraßen dieser Städte durchschnittlich 32 Prozent weniger Passanten als im Vorjahr.

Der Rückgang der Passantenzahlen fiel in den Städten unterschiedlich aus. Die geringsten Einbrüche hatten Ingolstadt mit ./. 22 Prozent, Reutlingen mit ./: 23 Prozent sowie Braunschweig und Frankfurt a.M. mit jeweils ./: 25 Prozent zu verzeichnen. Besonders hoch fiel der Rückgang hingegen in München mit ./. 50 Prozent, in Erlangen mit -/. 45 Prozent, in Münster und Passau mit jeweils ./: 40 Prozent sowie in Berlin, Dresden und Paderborn mit jeweils ./. 39 Prozent aus.

Am Ranking der erfolgreichsten Einkaufsmeilen hat sich trotz der zum Teil gravierenden Einbrüche bei den Passantenzahlen nur wenig geändert. Spitzenreiter bleibt weiterhin die Kaufingerstraße in München mit 4.501 Passanten pro Stunden, gefolgt von der Georgstraße in Hannover mit 4288 Passanten pro Stunde und der Frankfurter Zeil mit 4.228 Passanten pro Stunde. Die Pätze vier bis sechs nehmen die Schildergasse in Köln, die Königsstraße in Stuttgart und die Spitalerstraße in Hamburg ein. Interessant ist, dass das Ranking nicht abhängig von der Größe der Städte ist. So rangiert Bremen als elftgrößte Stadt Deutschlands mit seiner Obernstraße als Haupteinkaufsmeile erst auf Platz 42, während Freiburg mit seiner Kaiser-Joseph-Straße Platz 21 erklommen hat obwohl die Stadt gemessen an der Einwohnerzahl erst auf Platz 33 rangiert. Ähnliches gilt für Heilbronn,nach der Stadtgröße auf Platz 62, bei der Passanten-Frequenz-Analyse jedoch auf Platz 20.

Die Passanten-Frequenz ist ein wichtiger Maßstab für die Attraktvität von Einkaufsstraßen und Einkaufszentren. Ein Rückgang an Passanten bedeutet für die meisten Geschäfte auch weniger Kundinnen und Kunden und damit weniger Umsatz. Dies gilt insbesondere für die Innenstädte, denn hier lebt der Einzelhandel insbesondere von der Laufkundschaft. Auch wenn die aktuellen Rückgang der Passanten-Frequenzen ihre Ursache hauptsächlich in der Corona-Pandemie haben dürften, sind sie zugleich vielfach eine Beleg für die nach-lassende Attraktivität der Innenstädte. In vielen Innenstädte häufen sich bereits die Leerstände. Galeria Karstadt – Kaufhof als letzter verbliebener Warenhauskonzern hat sich insovenzbedingt bereits aus vielen Städten ganz zurückgezogen, andere große Filialisten schließen ihre Innenstadt-Filialen und setzen zunehmend auf ihre Repräsentanz in großen Einkaufzentren.

Naben Galeria Karstadt Kaufhof hat die Corona-Pandemie auch viele weitere bekannte Filialisten in die Insolvenz gezwungen. Hierzu zählen der Schuh- und Schlüsseldienst Mister Minit und die Modeketten Adler, Appelrath Cüpper, Bonita, Esprit, Gerry Weber, Hallhuber und Pinkie, die Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt und zum Teil bereits erfolgreich beendet haben. Während es Appelrath Cüper dabei vorerst gelungen ist, alle 14 Filialen zu retten, ist die Rettung bei anderen Filialisten nur mittels Geschäftsschließungen und massiven Personalabbau gelungen. Bonita hat jeder dritte Filiale geschlossen, Esprit 50. Allein bei Esprit hat die Sanierung damit 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Job gekostet. Bei Hallhuber werden voraussichtlich 250 Beschäftigte gehen müssen. Pimkie hat 150 Beschäftigte entlassen und will sich im Rahmen der Corona von 35 seiner bislng 75 Filialen trennen. Adler hofft, 2600 der 3100 Arbeitsplätze retten zu können. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger Ende Juli dem Insolvenzplan zustimmen.

Auch Unternehmen, die bislang noch nicht von Insolvenz bedroht sind, planen Filialschließungen und Personalabbau. Die spanische Inditex-Gruppe, die in Deutschland u.a. mit ihren Marken ZARA und Massimo Dutti vertreten ist, will sich weltweit von 1200 Filialen trennen und hat bereits Zara-Flialen in Berlin, Bremen, Chemnitz, Hamburg und Köln geschlossen. C & A hat die Schließung von 13 Filialen in Deutschland angekündigt. Douglas will sich von 60 Filialen und 600 Mitarbeitenden trennen und H&M hat den Abbau von 800 Stellen angekündigt. Runners Point als Tochterunternehmen von Food Locker will alle Filialen schließen.

Angesichts eines Umsatzrückgangs im Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen, Textilien und Lederwaren von 23 Prozent im Jahre 2020 dürfte sich die Zahl der Negativmeldungen in den nächsten Monaten noch weiter erhöhen. Der Handelsverband Deutschland HDE) und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnen für 2021 denn auch mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen. Der HDE sieht akut 50.000 Geschäfte in Deutschland von Insolvenz bedroht.

Insolvenzen und Filialschließungen kosten nicht nur Arbeitsplätze, sondern bedrohen auch die Zukunft unse-rer Innenstädte. Allerorten wird daher nach Lösungen gesucht, wie man die Stadtzentren reaktivieren kann, damit am Ende der Corona-Pandemie nicht Online-Händler wie Amazon als die großen Gewinner dastehen, die im Gegensatz zum stationären Einzelhandel 2020 keine Einbrüche zu verzeichnen hatten, sondern ihren Umsatz um 20,7 Prozent steigern konnten.

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