Neuer Geschäftsführer für Rheinland-Pfalz/Saar seit 01.11.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerne möchte ich mich Ihnen an dieser Stelle als neuer Ansprechpartner der DHV in Rheinlandpfalz und dem Saarland kurz vorstellen.
Mein Name ist Lukas Menzel, geboren am 07. März 1991 in Berlin. Aufgewachsen bin ich im sehr grünen Randbezirk Spandau, wo ich das Lily-Braun-Gymnasium besucht habe. Die vielen Wasserflächen in Spandau sorgten für ein vielfältiges Angebot an Freizeitmöglichkeiten, wie segeln, surfen oder schwimmen. In der Schule galt mein besonderes Interesse den Geisteswissenschaften.
Nach dem Ablegen des Abiturs entschied ich mich meiner Vorliebe zu folgen und schrieb mich 2011 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg in den Fächern Geschichte und Politikwissenschaft ein. Im Bachelorstudium standen das Erlernen des richtigen wissenschaftlichen Arbeitens und die Vermittlung des notwendigen Fachwissens im Mittelpunkt. Für den Masterabschluss war ein deutlich höheres Maß an Spezialisierung notwendig, und so konzentrierte ich meine Studien auf den Fachbereich Geschichte und die Epochen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Dabei hatte ich besonders Staatsbildungsprozesse und die sie begleitenden gesellschaftlichen Konflikte im Blick.
Im Anschluss an das Studium entscheid ich mich dazu beim AWO-Kreisverband Südost e.V. in Berlin einen Bundesfreiwilligendienst zu absovieren. Meine Einsatzstelle war das Neuköllner Engagement Zentrum, ein Projekt zur Koordinierung und Vernetzung ehrenamtlichen Engagements im Bezirk Berlin-Neukölln. Nebenbei habe ich die evangelische Wichern-Radeland-Gemeinde bei der Aufarbeitung ihrer Vergangenheit in der NS-Zeit unterstützt.
Ich freu mich darauf mit Ihnen gemeinsam die DHV in Rheinlandpfalz und im Saarland voranzubringen und hoffe auf ein baldiges persönliches Kennenlernen. Jeder Vorschlag und jede Form der Unterstützung sind dabei hoch willkommen.

Mit herzlichen Grüßen

Lukas Menzel

DHV NRW aktuell – ein kleiner Zwischenbericht

Es ist noch nicht lange her, dass ich im Juni diesen Jahres die Stelle des DHV-Geschäftsführers in NRW übernommen hatte. Aber man sagt auch tempus fugit (Die Zeit flieht.). Ich kann sagen, die DHV in Nordrhein-Westfalen lebt und arbeitet und wird weiter daran arbeiten, dass es immer etwas besser wird für unsere Mitglieder vor Ort. Schritt für Schritt werden wir gemeinsam Dinge anpacken, verbessern und Probleme lösen. Daran arbeiten wir Tag für Tag und mit voller Kraft.

In diesem Oktober fand u.a. ein Seminar für Betriebsräte zum Thema Aufbauseminar BetrVG III in Willingen statt, welches von mir als Geschäftsführer geleitet wurde.  Ich hoffe und gehe davon aus, dass es bei den Teilnehmern eine positive Resonanz fand.

Die voraussichtliche Jahresplanung für die BR-Seminare des DHV-Bildungswerkes in NRW für 2019 ist abgeschlossen. Wir stehen auch hier Vorschlägen zu Themen- oder Seminarwünschen immer offen gegenüber.

Auch bleiben wir am Ball, was unser Rechtsverfahren gegen die real GmbH angeht. Wir bleiben standhaft und werden nicht weichen. Das Verhalten der Arbeitgeberseite gegenüber den Arbeitnehmern der real GmbH ist einfach verantwortungslos und nicht tragbar.

Natürlich könnte ich weiter damit langweilen, dass ich Betriebsräte und Betriebe besucht habe, Tarifkommissionen gebildet sowie Tarifverhandlungen geführt habe, Personalgesprächen beiwohnte und mit anderen Worten die Interessen der Mitglieder vertreten habe. Natürlich wurden von mir auch Mitglieder persönlich beraten, wenn es um arbeits- oder sozialrechtliche Angelegenheiten ging. Aber ich nehme an, dass Sie sich dies bereits gedacht haben.
Stetig werden wir Schritt für Schritt voranschreiten und unsere Arbeit von und für unsere Mitglieder in NRW mit vollem Elan tätigen. Es liegt noch ein weiter Weg und viel Arbeit vor uns, aber wir sind gewillt, diesen zu gehen und die Ärmel hochzukrempeln.

Gez. Harm M. Wellmann  
Geschäftsführer NRW

Neuer Entgelttarifvertrag für das DRK Parchim

::introtext::

15.10.2018

DHV und DRK Parchim haben sich am 17.09.2018  nach intensiven Verhandlungen auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

Erhöhung der Löhne und Gehälter
3% zum 01.01.2019
3% zum 01.01.2020

Erhöhung des Weihnachtsgeldes um 5 % ab 2019
Zuzüglich einer weiteren Erhöhung um 5 % alle 2 Jahre bis zu Erreichung von 100%

Erhöhung der ZMV um 5 % ab 2020
Zuzüglich einer weiteren Erhöhung um jeweils 5 % im Wechsel mit dem Weihnachtsgeld bis zur Erreichung von 100%

Angleichung und Erhöhung der Auszubildendenvergütung
3-jährige Ausbildung:
850/900/950   € zum 01.01.2019
850/950/1050 € zum 01.09.2019
2-jährige Ausbildung:
700/750 € zum 01.01.2019

Neue Zulage für SAPV: 150,00 € monatlich

Einmalzahlung für DHV-Mitglieder i. H. v. 450 €

Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2020 (24 Monate)

Erfreulich ist aus Sicht der Tarifkommission, dass nicht nur bezüglich des Entgelttarifvertrages ein positiver Abschluss erzielt werden konnte, sondern dass auch Einigkeit bezüglich einiger streitiger Punkte aus dem Manteltarifvertrag erzielt wurde. Der Abschluss beschert den Beschäftigten einen deutlichen Lohnzuwachs.
Ebenfalls positiv ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung zu werten, ebenso wie die Anrechnung der Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit.
Die Steigerung des Weihnachtsgeldes und der ZMV jeweils im Wechsel um 5 % war höher gefordert worden. Ein Erreichen der 100% ist aber endlich in Sicht.
Positiv zu bewerten ist auch ein weiterer Tag Sonderurlaub bei Tod eines Geschwisters.
Außerdem: DHV-Mitgliedschaft lohnt sich! Wer zum 01.01. des Jahres Mitglied ist, der erhält auch in den nächsten 2 Jahren eine erhebliche Sonderzahlung.

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Neuer Entgelttarifvertrag für das DRK Parchim

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DHV und DRK Parchim haben sich am 17.09.2018  nach intensiven Verhandlungen auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

Erhöhung der Löhne und Gehälter
3% zum 01.01.2019
3% zum 01.01.2020

Erhöhung des Weihnachtsgeldes um 5 % ab 2019
Zuzüglich einer weiteren Erhöhung um 5 % alle 2 Jahre bis zu Erreichung von 100%

Erhöhung der ZMV um 5 % ab 2020
Zuzüglich einer weiteren Erhöhung um jeweils 5 % im Wechsel mit dem Weihnachtsgeld bis zur Erreichung von 100%

Angleichung und Erhöhung der Auszubildendenvergütung
3-jährige Ausbildung:
850/900/950   € zum 01.01.2019
850/950/1050 € zum 01.09.2019
2-jährige Ausbildung:
700/750 € zum 01.01.2019

Neue Zulage für SAPV: 150,00 € monatlich

Einmalzahlung für DHV-Mitglieder i. H. v. 450 €

Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2020 (24 Monate)

Erfreulich ist aus Sicht der Tarifkommission, dass nicht nur bezüglich des Entgelttarifvertrages ein positiver Abschluss erzielt werden konnte, sondern dass auch Einigkeit bezüglich einiger streitiger Punkte aus dem Manteltarifvertrag erzielt wurde. Der Abschluss beschert den Beschäftigten einen deutlichen Lohnzuwachs.
Ebenfalls positiv ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung zu werten, ebenso wie die Anrechnung der Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit.
Die Steigerung des Weihnachtsgeldes und der ZMV jeweils im Wechsel um 5 % war höher gefordert worden. Ein Erreichen der 100% ist aber endlich in Sicht.
Positiv zu bewerten ist auch ein weiterer Tag Sonderurlaub bei Tod eines Geschwisters.
Außerdem: DHV-Mitgliedschaft lohnt sich! Wer zum 01.01. des Jahres Mitglied ist, der erhält auch in den nächsten 2 Jahren eine erhebliche Sonderzahlung.

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Erfolgreiche Seminararbeit des Bildungswerks Bayern im September

Insgesamt führte das Bildungswerk im September vier Seminare durch:

  • Betriebsverfassungsrecht I in Beilngries,
  • Arbeitsrecht I und Betriebsverfassungsrecht I in Kulmbach,
  • Betriebsverfassungsrecht I und II in Kochel am See
  • und ein zweitägiges Seminar zum Thema Mobbing und Burnout mit dem Fokus Prävention durch den Betriebsrat.

Das Seminar Mobbing und Burnout fand zum ersten Mal statt und war mit insgesamt 11 Teilnehmern aus drei Unternehmen sehr gut besucht. Unter der souveränen Leitung der Referentin Michaela Fuckerer erhielten die Teilnehmer eine fundierten Einblick über Ursachen und Auswirkungen von Mobbing und Burnout. Die Referentin verstand es durch Ihre anschaulich und praxisnahe Vorgehensweise alle zu begeistern. Einhelliges Feedback am Ende des Seminars war, ein solch wichtiges Thema darf bei der Bildungsarbeit nicht fehlen. Dieses Seminar wird 2020 nochmals stattfinden. 2019 findet ein eintägiger Workshop zum Betrieblichen Eingliederungsmanagment am 11. Februar in München statt, der thematisch an das Seminar anschließt.
Beim Seminar Betriebsverfassungsrecht I in Beilngries unter der Leitung von RA Tilman Schürer waren besonders neu gewählte Betriebsräte angesprochen. Hier erhielten sie einen ersten und fundierten Einblick  in Ihre neuen Aufgaben, Rechte und Pflichten als Betriebsräte.
Die VR Bank Oberfranken Mitte eG hatte sich zur Schulung ihrer neuen und der erfahrenen Kollegen und Kolleginnen für ein Inhouseseminar in Kulmbach entschieden. Erstmals referierte für uns RA Michael Laux aus München. Bei den Teilnehmern kam besonders gut seine Mischung aus Theorie und Praxisfällen an.
Auch die HypoVereinsbank-UniCredit Bank führte mit uns ein Inhouseseminar durch, da unser traditionelles Seminarhotel ausgebucht war fand es diesmal in Kochel am See statt. Unser Referent RA Tilman Schürer führte die Teilnehmer und Teilnehmerinnen insgesamt vier Tage durch die Themen Betriebsverfassungsrecht I und II. Auch in diesem Seminar gab es eine schöne Mischung zwischen erfahrenen und neu gewählten Kollegen und Kolleginnen.
Ich möchte an dieser Stelle schon auf unser Programm für 2019 hinweisen:

  • 11.2.2019: Betriebliches Eingliederungsmanagement, München
  • 4.-7.2.2019: Arbeitsrecht II, Beilngries
  • 6.5.2019: Selbst- und Zeitmanagement für Betriebsräte, München
  • 8.-10.7. 2019: Betriebverfassungsrecht II, Beilngries
  • 14.-16.10.2019: Verhandlungsführung und Rhetorik für Betriebsräte und
  • 14.-15.11.2019: Arbeitsrecht aktuell, Beilngries.

Selbstverständlich führen wir auch individuelle Inhouse Schulungen zu Ihren speziellen Wünschen durch. Sprechen Sie uns einfach an.

Friedhelm Dömges

Tarifverhandlungen Zukunftstarifvertrag BARMER: DHV bleibt hart in der Ablehnung von Eingriffen in den Unkündbarkeitsschutz

Am 10.10.2018 führten DHV und BARMER die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Thema war auch die Neuregelung der Vertriebsprämie.

Der große Streitpunkt bei den Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag ist weiterhin die von der Arbeitgeberseite geforderte Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen. Die DHV-Verhandlungskommission machte einmal mehr deutlich, dass sie Eingriffe in den besonderen Kündigungsschutz ablehnt und in diesem Punkt eine rote Linie sieht. Der besondere Kündigungsschutz – auch Unkündbarkeit genannt – ist eine jahrzehntelange Errungenschaft, auf die die Beschäftigten der BARMER auch weiterhin bauen!

Vor dem Hintergrund des Streitpunkts besonderer Kündigungsschutz sieht die DHV-Verhandlungskommission auch die von der Arbeitgeberseite ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer Alterskohortenregelung bei betriebsbedingten Kündigungen kritisch.  Danach sollen verschiedene Altersgruppen gebildet werden, Je Altersgruppe entsprechend der bisherigen Beschäftigtenverteilung soll die Zahl der zu kündigenden Beschäftigten ermittelt werden. Die Bildung von Alterskohorten darf keine Grundlage für die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz sein!

Eine Klarstellung der Arbeitgeberseite erfolgte im Punkt Altersteilzeit: Die Altersteilzeit soll zwar weitgehend zu den derzeitigen Konditionen weiter möglich sein, und auch die jahrgangsbezogene Begrenzung soll wegfallen – allerdings soll der Anspruch der Beschäftigten ab 59 Jahren auf Altersteilzeit wegfallen.

Ansonsten ist noch viel im Fluss, was das Thema Zukunftstarifvertrag angeht.

Ein weiteres Thema war die Neuregelung der Vertriebsprämie. Die Arbeitgeberseite legte einen verbesserten Vorschlag vor. Die DHV-Verhandlungskommission sieht für die Kundenberater die VG 7 als sachgerecht an. Auch sollen die regionalen Unterschiede bei den Prämien zur Geltung kommen. Die Chancen, in diesem Jahr noch zu einem Ergebnis zu kommen, stehen gut.

Des Weiteren hat die DHV die Überprüfung des Eingruppierungstarifvertrages auf der Agenda. Im Rahmen des Tarifabschlusses 2015 hatten sich BARMER und DHV verpflichtet, nach drei Jahren die Eingruppierungen im Hinblick auf Justierungsbedarf zu überprüfen.

Die Tarifverhandlungen werden am 14.11. und am 18.12.2018 fortgeführt.

Tarifverhandlungen Zukunftstarifvertrag BARMER: DHV bleibt hart in der Ablehnung von Eingriffen in den Unkündbarkeitsschutz

Am 10.10.2018 führten DHV und BARMER die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Thema war auch die Neuregelung der Vertriebsprämie.

Der große Streitpunkt bei den Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag ist weiterhin die von der Arbeitgeberseite geforderte Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen. Die DHV-Verhandlungskommission machte einmal mehr deutlich, dass sie Eingriffe in den besonderen Kündigungsschutz ablehnt und in diesem Punkt eine rote Linie sieht. Der besondere Kündigungsschutz – auch Unkündbarkeit genannt – ist eine jahrzehntelange Errungenschaft, auf die die Beschäftigten der BARMER auch weiterhin bauen!

Vor dem Hintergrund des Streitpunkts besonderer Kündigungsschutz sieht die DHV-Verhandlungskommission auch die von der Arbeitgeberseite ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer Alterskohortenregelung bei betriebsbedingten Kündigungen kritisch.  Danach sollen verschiedene Altersgruppen gebildet werden, Je Altersgruppe entsprechend der bisherigen Beschäftigtenverteilung soll die Zahl der zu kündigenden Beschäftigten ermittelt werden. Die Bildung von Alterskohorten darf keine Grundlage für die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz sein!

Eine Klarstellung der Arbeitgeberseite erfolgte im Punkt Altersteilzeit: Die Altersteilzeit soll zwar weitgehend zu den derzeitigen Konditionen weiter möglich sein, und auch die jahrgangsbezogene Begrenzung soll wegfallen – allerdings soll der Anspruch der Beschäftigten ab 59 Jahren auf Altersteilzeit wegfallen.

Ansonsten ist noch viel im Fluss, was das Thema Zukunftstarifvertrag angeht.

Ein weiteres Thema war die Neuregelung der Vertriebsprämie. Die Arbeitgeberseite legte einen verbesserten Vorschlag vor. Die DHV-Verhandlungskommission sieht für die Kundenberater die VG 7 als sachgerecht an. Auch sollen die regionalen Unterschiede bei den Prämien zur Geltung kommen. Die Chancen, in diesem Jahr noch zu einem Ergebnis zu kommen, stehen gut.

Des Weiteren hat die DHV die Überprüfung des Eingruppierungstarifvertrages auf der Agenda. Im Rahmen des Tarifabschlusses 2015 hatten sich BARMER und DHV verpflichtet, nach drei Jahren die Eingruppierungen im Hinblick auf Justierungsbedarf zu überprüfen.

Die Tarifverhandlungen werden am 14.11. und am 18.12.2018 fortgeführt.

Seminarprogramm 2019 des DHV-Bildungswerkes in Baden-Württemberg

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Wie jedes Jahr bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerks auch im Jahr 2019 wieder ein umfangreiches Seminarprogramm zur Schulung von Betriebs- und Personalräten sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen an.
Die Wahl- und Grundlagenseminare der Personalräte stehen besonders im Vordergrund, da im nächsten Jahr wieder turnusgemäß im öffentlichen Dienst neue Arbeitnehmervertreter gewählt werden. Wir bieten Wahl-, Grundlagen- und Aufbauseminare an, um die neuen Personalräte schnellstmöglich fit für ihre Personalratstätigkeit zu machen. Gleichsam kommen die Betriebsräte, die letztes Jahr neu gewählt wurden, auch im Jahr 2019 nicht zu kurz. Hier bieten wir eine interessante Mischung sowohl aus Grundlagen- und Aufbauseminaren, als auch Fach- und Spezialseminare zu den unterschiedlichsten Themen an.
Sämtliche Schulungen sind nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes und nach § 44 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg notwendig und erforderlich.

Eine Übersicht über die einzelnen Schulungen erhalten Sie hier:

Betriebsräte & JAV Schulungen nach dem BetrVG
Personalräte & JAV Schulungen nach dem LPVG BW

Die entsprechenden einzelnen Seminarausschreibungen finden Sie hier (für Betriebsräte) und hier (für Personalräte).
Die gedruckten, so wie die digitalen Ausschreibungen können demnächst auch über unsere DHV-Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim oder Lörrach bezogen werden.

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