DHV ruft ihre Mitglieder zur Unterstützung von Flutopfern auf

Die sintflutartigen Regenfalle der vergangenen Woche sind in ihrer Dimension eine nationale Katastrophe, die die sogenannten Jahrhunderthochwasser von Oder und Elbe noch weit in den Schatten stellen.

Die Berichterstattungen und Bilder erschüttern, sie machen uns fassungslos und traurig. Die DHV fühlt mit den Menschen, die sich in vielen Fällen nur unter Lebensgefahr aus den Fluten retten konnten, die ihr Hab und Gut verloren haben und nur noch die Sachen haben, die sie zum Zeitpunkt des Unglücks trugen. Die DHV trauert um die Toten und spricht den Menschen ihre Anteilnahme aus, die in den Fluten Angehörige verloren haben oder diese noch vermissen.

Die nationale Katastrophe erfordert ein solidarisches Zusammenstehen und Handeln. Wir fordern unsere Mitglieder auf:

  • Helfen Sie, wo möglich, Ihren von der Flutkatastrophe betroffenen Mitmenschen – durch Sachspenden oder tatkräftige Unterstützung beim Aufräumen!
  • Spenden Sie an eine der seriösen Organisation – jeder Euro hilft!

Interessenvertretung der Arbeitnehmer auch ohne Tariffähigkeit

Viele Betriebs- und Gesamtbetriebsräte in Nordrhein-Westfalen haben nach dem fatalen BAG-Urteil vom 22.06.2021 unverzüglich ihre Solidarität mit der DHV bekundet und Unverständnis über das BAG-Urteil geäußert; vielfach wurde dabei die Rolle eines ehrenamtlichen Richters mit Unverständnis kritisiert, der leitender Verbandsjurist beim Bundesvorstand des DGB ist, kritisiert und mit völligem Unverständnis kommentiert, ob dieser nicht befangen gewesen sein müsse: als Angestellter des DGB, dem Dachverband der drei klagenden Gewerkschaften, sei er nach allgemeinem Verständnis von diesem abhängig, nicht neutral und könne deshalb nicht unparteiisch sein!

Mehrere Betriebsräte beschlossen bereits, weiterhin einen offiziellen DHV-Vertreter als Gast einzuladen. Sie zeigten sich damit solidarisch mit den DHV-Kolleginnen und Kollegen ihres Betriebsrates. Sie widersetzten sich auch den Vorstößen seitens verdi, die den Ausschluss der DHV bzw. ihres Vertreters von den Betriebsratssitzungen forderten. Dies geschah zum Teil mit Drohungen, Einschüchterungsversuchen und skurrilen Rechtsbehauptungen, die aber von den die Betriebsräte betreuenden Anwälten zurückgewiesen wurden.

So wird von einem verdi-angehörenden Betriebsratsvorsitzenden eines großen deutschen Einzelhandelsunternehmens berichtet, der sich verdi-kritisch äußert: „Wenn der verdi-Vertreter so weitermacht, müsse er sich als Betriebsratsvorsitzender selbst über seine eigene Mitgliedschaft bei verdi Gedanken machen, denn es gäbe keinen Krieg mit den DHV-Kolleginnen und -Kollegen im Betriebsrat.

Ein Betriebsrat ist kein Gewerkschaftsgremium, sondern für den Betrieb das Wohl seiner Belegschaft da. So versteht die DHV ihre gewerkschaftliche Aufgabe in den Betrieben. Sie befindet sich damit offensichtlich in Gemeinsamkeit mit vielen Betriebsratsmitgliedern, die verdi angehören und im Gegensatz zu den Verdi-Gewerkschaftsvertretern; Aufgabe der Gewerkschaften im Betrieb ist es nicht, Zwietracht in die Belegschaften zu tragen, sondern den Betriebsräten in ihren Aufgaben zu unterstützen und die Interessen der Belegschaften zu vertreten.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten, vor allem auch denen, die verdi angehören und dem unsolidarischem Verhalten mit Zivilcourage begegnen. Wir kommen gern weiter zu Ihnen, um unsere gewerkschaftliche Aufgabe weiterhin zu erfüllen: Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

Harm Marten Wellmann
DHV-Landesgeschäftsführer Nordrhein-Westfalen

Interessenvertretung der Arbeitnehmer auch ohne Tariffähigkeit

Viele Betriebs- und Gesamtbetriebsräte in Nordrhein-Westfalen haben nach dem fatalen BAG-Urteil vom 22.06.2021 unverzüglich ihre Solidarität mit der DHV bekundet und Unverständnis über das BAG-Urteil geäußert; vielfach wurde dabei die Rolle eines ehrenamtlichen Richters mit Unverständnis kritisiert, der leitender Verbandsjurist beim Bundesvorstand des DGB ist, kritisiert und mit völligem Unverständnis kommentiert, ob dieser nicht befangen gewesen sein müsse: als Angestellter des DGB, dem Dachverband der drei klagenden Gewerkschaften, sei er nach allgemeinem Verständnis von diesem abhängig, nicht neutral und könne deshalb nicht unparteiisch sein!

Mehrere Betriebsräte beschlossen bereits, weiterhin einen offiziellen DHV-Vertreter als Gast einzuladen. Sie zeigten sich damit solidarisch mit den DHV-Kolleginnen und Kollegen ihres Betriebsrates. Sie widersetzten sich auch den Vorstößen seitens verdi, die den Ausschluss der DHV bzw. ihres Vertreters von den Betriebsratssitzungen forderten. Dies geschah zum Teil mit Drohungen, Einschüchterungsversuchen und skurrilen Rechtsbehauptungen, die aber von den die Betriebsräte betreuenden Anwälten zurückgewiesen wurden.

So wird von einem verdi-angehörenden Betriebsratsvorsitzenden eines großen deutschen Einzelhandelsunternehmens berichtet, der sich verdi-kritisch äußert: „Wenn der verdi-Vertreter so weitermacht, müsse er sich als Betriebsratsvorsitzender selbst über seine eigene Mitgliedschaft bei verdi Gedanken machen, denn es gäbe keinen Krieg mit den DHV-Kolleginnen und -Kollegen im Betriebsrat.

Ein Betriebsrat ist kein Gewerkschaftsgremium, sondern für den Betrieb das Wohl seiner Belegschaft da. So versteht die DHV ihre gewerkschaftliche Aufgabe in den Betrieben. Sie befindet sich damit offensichtlich in Gemeinsamkeit mit vielen Betriebsratsmitgliedern, die verdi angehören und im Gegensatz zu den Verdi-Gewerkschaftsvertretern; Aufgabe der Gewerkschaften im Betrieb ist es nicht, Zwietracht in die Belegschaften zu tragen, sondern den Betriebsräten in ihren Aufgaben zu unterstützen und die Interessen der Belegschaften zu vertreten.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten, vor allem auch denen, die verdi angehören und dem unsolidarischem Verhalten mit Zivilcourage begegnen. Wir kommen gern weiter zu Ihnen, um unsere gewerkschaftliche Aufgabe weiterhin zu erfüllen: Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

Harm Marten Wellmann
DHV-Landesgeschäftsführer Nordrhein-Westfalen

Landesgewerkschaftstag – Save the Date

Der Landesvorstand des Landesverbandes Hamburg/Schleswig-Holstein hat auf seiner Sitzung am 06. Juli beschlossen, dass der Landesgewerkschaftstag am 30. Oktober 2021 ab 10:30 Uhr stattfinden wird. Das Treffen soll zum ersten Mal digital durchgeführt werden.

Traditionell finden die Landesgewerkschaftstage alle 4 Jahre im Herbst statt. Dieses Jahr ist es wieder soweit. Die digitale Durchführung wurde beschlossen, da nicht absehbar ist, wie sich die Corona-Situation entwickeln wird. Zu viele Termine mussten aufgrund von Corona bereits abgesagt werden. Mit der digitalen Variante kann der Landesgewerkschaftstag auf jeden Fall stattfinden.

Bitte tragen Sie sich das Datum jetzt schon in Ihren Kalender ein. Um teilzunehmen benötigen sie entweder einen Computer, vorzugsweise mit Kamera und Lautsprecher, oder sie wählen sich bequem per Telefon ein um teilzunehmen. Die persönlichen Einladungen werden Ihnen bis zum 30.08.2021 zugeschickt. Der Landesvorstand hofft auf eine rege Teilnahme!

Tarifpolitik mit gezinkten Karten

F.A.Z., 25.06.2021, Wirtschaft (Wirtschaft), Seite 17

Der Triumph des DGB über die Gewerkschaft DHV ist arrogant und legt Widersprüche offen.
Von Dietrich Creutzburg

So viel Begeisterung wie in dieser Woche zeigen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften im Einsatz für Arbeitnehmerrechte und Tarifverträge selten. Oder soll man ihr Verhalten lieber selbstgerecht und verlogen nennen? Auf jeden Fall haben die arrivierten Gewerkschaften jubelnd einen langen Kampf gewonnen, der ihnen fast wichtiger zu sein schien als normale Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern: Sie haben es geschafft, einer anderen Gewerkschaft das Abschließen von Tarifverträgen zu verbieten.

Darum geht es: Die Arbeitnehmerorganisation DHV – Die Berufsgewerkschaft, die auf ein 128-jähriges Bestehen zurückblickt, die zum Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) gehört und die als Vertretung für 70 000 Beschäftigte in kaufmännischen und Verwaltungsberufen auftritt, wurde vom Bundesarbeitsgericht für tarifunfähig erklärt. Sie darf für ihre Mitglieder keine Tarifverträge mehr schließen, und alle bestehenden verlieren ihre Gültigkeit – darunter solche mit dem Deutschen Roten Kreuz, mit Unternehmen im Handel und in Banken. Betrieben wurde all das federführend von Verdi und dem Land Berlin, mit Unterstützung des gesamten DGB.

Es wirft sehr grundsätzliche Fragen zu Tarifautonomie und demokratischer Teilhabe auf: Unter welchen Voraussetzungen soll es Arbeitnehmern erlaubt sein, sich gewerkschaftlich zu organisieren und tarifpolitisch zu betätigen? Wer außer den DGB-Gewerkschaften und der Lokführergewerkschaft GDL darf diese Rechte im Alltag wahrnehmen? Und wie stark darf der Staat Arbeitnehmervertretungen diskriminieren?

Das DHV-Urteil stützt sich auf die alte Mächtigkeitsrechtsprechung, die es jenseits der staatlich anerkannten Sozialpartner faktisch nur auf Partikularinteressen fixierten Spartengewerkschaften erlaubt, sich eine Zulassung zur Tarifpolitik zu sichern. Sie vergleicht schlicht, wie viele Beschäftigte in dem durch Satzung und Selbstverständnis einer Gewerkschaft definierten Zuständigkeitsbereich arbeiten und wie viele Mitglieder sie hat. Die DHV kommt über ihr weites Terrain hinweg auf einen durchschnittlichen Organisationsgrad von unter zwei Prozent. Diese Probleme hat die Lokführergewerkschaft GDL natürlich nicht. Sie beschränkt sich auf eine nach Streikmacht optimierte Zuständigkeit – sollen doch andere Berufsgruppen der Bahn sehen, wo sie bleiben. Natürlich kann man fragen, ob das aus der Kaiserzeit stammende DHV-Modell einer berufsständisch und zugleich branchenübergreifend ausgerichteten Gewerkschaft Zukunft hat. Die traditionsreiche Deutsche Angestellten-Gewerkschaft hat dies 2001 für sich verneint und sich Verdi angeschlossen. Aber muss man solchen Gewerkschaften das Abschließen von Tarifverträgen verbieten, auch wenn sie sich in einzelnen Bereichen mit ihrem Organisationsgrad gar nicht verstecken müssen?

In einem Punkt haben die etablierten Kräfte verständliche Sorgen. Diese rechtfertigen jedoch keine Arroganz: Eine mitgliederschwache Konkurrenzgewerkschaft könnte ein Geschäftsmodell daraus machen, sich in fremde Tarifrunden gezielt mit “Rabattangeboten” an die Arbeitgeber einzumischen – um sie für Tarifverträge zu ködern, die sie allein niemals durchsetzen könnten. Aber rechtfertigt diese Gefahr ein präventives Betätigungsverbot für Gewerkschaften mit einem niedrigen durchschnittlichen Organisationsgrad? Plausibel wäre es, wenn vermeintlich übervorteilte DGB-Gewerkschaften in derlei Streitfällen belegen müssten, dass sie in betroffenen Betrieben wirklich mehr Mitglieder haben als die Konkurrenz.

Wer den Maßstab des Organisationsgrads so überhöht, der sollte ihn zumindest konsequent respektieren. Doch ausgerechnet Verdi führt mit aktiver Hilfe der Politik das Gegenteil vor: Altenpflegeheime und -dienste werden nun per Gesetz an Verdi-Tarifverträge gebunden, die unter Pflegekräften kaum Rückhalt haben; nur eine kleine Minderheit ist in Verdi organisiert. Man stelle sich die Reaktion der DGB-Gewerkschaften vor, falls eine Regierung die Idee hätte, die DHV zu hofieren und ihren Tarifverträgen Gesetzesrang zu geben, statt sie zu bekämpfen.

Man muss das Schicksal der DHV nicht allzu sehr bedauern, um in der Gesamtschau ein düsteres Bild zu sehen: arrogante Machtstrukturen, in denen Spielregeln nach Tagesinteresse gebogen werden; eine Schwächung von Tarifautonomie und gesellschaftlicher Selbstorganisation; ein Anreizsystem, das kompromisslose Partikularinteressen fördert – und all das vorgeblich im Dienste von Solidarität und Zusammenhalt.

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© Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,

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Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
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Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
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Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,