Für Streitigkeiten über die Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig

Das Arbeitsgericht Lübeck hat die Klage einer Arbeitnehmerin, die ihren Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale in Anspruch nehmen wollte an das Finanzgericht verwiesen (ArbG Lübeck 1 Ca 1849/22). Begründet wurde der Beschluss im Wesentlichen damit, dass Arbeitsgerichte ausschließlich für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig sind, es sich hier aber um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch handelt. Für den Anspruch ist zwar ein Arbeitsverhältnis Voraussetzung, der Arbeitgeber ist allerdings lediglich die Zahlstelle und nicht der Anspruchsgegner. Der Arbeitgeber erfüllt bei der Auszahlung der Pauschale eine öffentlich-rechtliche Pflicht aus § 115 Abs. 2 i.V.m. § 117 EStG.  Für öffentlich-rechtlich begründete Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO das Finanzgericht zuständig. Gegen den Verweisungsbeschluss wurde sofortige Beschwerde eingelegt.

Sozialversicherungswahl 2023

Dieses Jahr steht die Sozialversicherungswahl an. Bei den Sozialversicherungswahlen bestimmen die Versicherten und Arbeitgeber in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über die neue Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane.

Auf seiner Sitzung am 05. Januar 2023 bei der VBG in Hamburg, die hybrid stattfand, stellte der Wahlausschuss für diese Sozialversicherungswahl fest, dass sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Versichertenseite nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber genannt wurden, als zu wählen sind. Daher konnte der Wahlausschuss gemäß der §§ 46 Abs. 2 SGB IV, 28 Abs. 2 Satz 1 SVWO das vorläufige Wahlergebnis feststellen und die anschließende öffentliche Bekanntmachung mit der Feststellung verbinden, dass eine Wahlhandlung unterbleiben kann. Es wurde außerdem festgestellt, dass die Listenvertreter und -vertreterinnen durch diese Entscheidung nicht beschwert sind. Die Vorgeschlagenen gelten daher mit Ablauf des Wahltages am 31.05.2023 ohne Wahlhandlung als gewählt. Mitglied der Vertreterversammlung wird für die DHV Peter Daniel Forster. Als Stellvertreter oder Stellvertreterinnen in der Vertreterversammlung werden für die DHV Nicole Benzinger-Henzler, Petra Knodt, Klementine Rehm, Martin Fehrmann und Henning Röders fungieren. Ein herzlicher Glückwunsch geht an dieser Stelle an die Gewählten. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung wird vom 26. bis 28.09.2023 in Warnemünde stattfinden.

090123-Lehrgangseröffnung

Lehrgangseröffnung

„Am 9.Januar hat das DHV-Bildungswerk Nordwest in Bremen einen neuen Prüfungsvorbereitungskurs für angehende Groß- und Außenhandelskaufleute gestartet.

Der Lehrgang umfasst 24 Unterrichtsstunden und findet unter Leitung des erfahrenen Handelsfachlehrers Helmut Saitzek in Präsenz in Räumen der Kirchgemeinde St. Georg in Bremen-Huchting statt.

Die Teilnehmenden sind 16 Azubis aus 13 Bremer und niedersächsischen Betrieben.“