Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Application no. 50974/22

DHV DIE BERUFSGEWERKSCHAFT against Germany

Stellungnahme des DHV-Landesvorsitzenden Bayern


Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich werde oft gefragt nach unseren  erfahren beim EGMR, das unter der oben aufgeführten Antragsnummer beim EGMR geführt wird. 

Deswegen habe ich ein paar Gedanken dazu aufgeschrieben, die die meisten Fragen beantworten dürfte.

Die DHV ist eine Gewerkschaft die seit über 100 Jahren Tarifverhandlungen führt und Tarifverträge abschließt. 

Gegenüber dem BAG haben wir in unser Tarifhistorie den Abschluss von 25.000 Tarifverträgen seit den 1950er Jahren nachgewiesen. 

Unsere Tariffähigkeit in den kaufmännischen Kernbranchen ( Banken, Versicherungen, Einzelhandel, Ersatzkassen und Industrieangestellte ) wurde mehrfach gerichtlich bestätigt. 

Sie wurde auch vom BAG und dem Bundesverfassungsgericht in der Form nicht bestritten. 

 

Gegenstand der langen rechtlichen Auseinandersetzung in Deutschland war u.a. die Frage, ob die satzungsrechtlichen Änderungen zur Tarifzuständigkeit zu einer Ausweitung des Tarifzuständigkeitsbereiches mit einer damit verbundenen nicht genügenden Durchsetzungsfähigkeit der DHV geführt hatten. Entgegen der aus meiner Sicht überzeugenden Argumentation der DHV, dass es sich hier nicht um eine Ausweitung der Tarifzuständigkeit gehandelt hatte, hat das BAG letztinstanzlich der DHV die Tariffähigkeit u.a. mit der Begründung einer angeblichen Ausweitung der Tarifzuständigkeit aberkannt.

 

Nun hat also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unsere Beschwerde angenommen und ich habe die KI gefragt wie Sie das bewertet. Die Antwort der KI: 

„Die DHV (Berufsgewerkschaft) hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht, in der sie eine Verletzung der Koalitionsfreiheit (Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention) durch die deutsche Rechtsprechung, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mächtigkeitsrechtssprechung rügt. Die DHV sieht darin einen Verstoß gegen das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverhandlungen zu führen. Der EGMR hat die Beschwerde zur Entscheidung angenommen, was als Zeichen gewertet wird, dass der Gerichtshof die Rüge der DHV ernst nimmt. Die Entscheidung des EGMR in diesem Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Tariflandschaft haben, insbesondere für Gewerkschaften, die nicht zu den größten und mächtigsten gehören. Die Rechtsprechung des EGMR ist für die deutschen Gerichte bindend, daher könnte eine Entscheidung GEGEN Deutschland zu einer Anpassung der deutschen Rechtsauslegung führen.“

Soweit also die KI, ein Urteil des EGMR könnte also die „Karten“ unter den Gewerkschaften in Deutschland grundlegend neu mischen.

Im laufenden Verfahren geht es um den Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskonvention, die Freiheit sich in Gewerkschaften organisieren zu dürfen. Und den Artikel 14 Diskriminierungsverbot, der z.B. bei politische/religiösen Weltanschauungs- oder Richtungsgewerkschaften greifen könnte. 

Folgende wesentliche Fragen hat der EGMR in der Annahme der Beschwerde formuliert, die Antworten darauf werden sicher das Urteil des EGMR prägen.


FRAGEN AN DIE PARTEIEN

1. Liegt ein Eingriff in die Vereinigungsfreiheit der Beschwerdeführerin, insbesondere in ihr Gewerkschaftsrecht, im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 der Konvention vor?

Falls ja, war dieser Eingriff gesetzlich vorgeschrieben und im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 erforderlich?

War der behauptete Eingriff im vorliegenden Fall insbesondere in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, wenn man bedenkt, dass die antragstellende Gewerkschaft ihren Gewerkschaftsstatus verloren hatte und in allen Bereichen ihres gesetzlichen Berufszweigs von Tarifverhandlungen ausgeschlossen war?

 

2. Wurde die antragstellende Gewerkschaft bei der Wahrnehmung ihrer Konventionsrechte entgegen Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 11 der Konvention diskriminiert?

 


Von unser Seite haben wir diese Fragen 2024 sehr umfassend beantwortet und wir hoffen natürlich auf ein Urteil zu unseren Gunsten in den nächsten Monaten.

Wer noch Rückfragen hat, kann sich immer gerne an mich wenden.

Johann Lindmeier 
DHV Landesvorsitzender Bayern 

Kommentar des DHV-Landesvorsitzenden Bayern zum Ausgang der Tarifverhandlungen des Versicherungsinnendienstes

Unser Landesvorsitzender Bayern und engagiertes Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen kommentiert den Ausgang der Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe wie folgt:

Till Eulenspiegel
Wenn ich jemanden gerne im Mittelalter getroffen hätte, dann wäre es Till Eulenspiegel gewesen.  Jemand der durch seine schelmenhafte Weise den Menschen den Blick in den Eulen [Symbolisch für Weisheit] Spiegel [Blick in die Selbstreflexion] ermöglicht hat. 


Hinter uns liegen die letzten Monate der Tarifverhandlungen im Versicherungsgewerbe für den Innendienst. Als kaufmännische Berufsgewerkschaft hat unsere Bundesfachgruppe Versicherungen den gesamten Verlauf sehr professionell intern und im Dialog mit den Beschäftigten und dem AGV begleitet. Wir haben gesehen das es für uns gar nicht notwendig ist eine tarifzeichnende Gewerkschaft zu sein, um gestalten und wirken zu können.


Ich persönlich würde sogar sagen: Wir waren besser unterwegs als in der Zeit, wo wir noch tarifzeichnend waren. 


Hier müssen wir auch lernen: Wir sind im Transformationsprozess zu einem neuen Gewerkschaftsformat. Wir haben die ersten existenzbedrohenden Jahre nach dem BAG-Urteil überstanden. Wir haben unsere Strukturen und unsere Art zu arbeiten verändert. 

    • Sollte uns der EGMR die Möglichkeit geben wieder Tarifverhandlungen zu führen und abzuschließen, müssen wir 3 Dinge beachten:
      Mit realistischen Tarifforderung in die Verhandlung gehen (das hat die DHV in der Regel sowieso immer gemacht.)

    • Mit dem AGV partnerschaftlich zusammenarbeiten – das fällt uns als Gewerkschaft, die nicht aus dem Klassenkampf, sondern aus der reformistischen Gewerkschaftsbewegung kommt, sowieso leichter.

    • Keinen Tarifabschluss tätigen, der nicht unseren Standards als kaufmännische Berufsgewerkschaft erfüllt. Was in der aktuellen Tarifrunde bedeutet hätte dass wir zu den angebotenen Konditionen im Gegensatz zu Verdi und DBV nicht abgeschlossen hätten.

Johann Lindmeier
DHV Landesvorsitzender Bayern 

 

Grußwort zum 1.Mai

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

klassisch ist der 1.Mai der Tag der sozialistischen Arbeiterbewegung. Berufsständische und reformistische Gewerkschaften wie die DHV haben sich damit immer etwas schwerer getan.

Trotzdem ist es gut, wenn es einen Tag gibt, der den Fokus auf die Leistungen der vielen Arbeitnehmer in unseren Land legt und ihren hohen Wert für unsere Gemeinschaft würdigt. 

Vor uns liegen Jahre mit großen Herausforderungen. Die Sozialsysteme sind deutlich durch Massenmigration und Demographie überfordert. Die KI wird gerade in kaufmännischen Berufen viele Arbeitsplätze ersetzen. Auch Mitgliederverwaltung und Finanzverwaltung der DHV werden ab der nächsten Dekade sicher komplett durch die KI abgewickelt werden können. 

Im Herbst werden wir unseren Landesverbandstag-Bayern abhalten. Wichtig nachdem wir jerzt den Transformationsprozess unser Landesgeschäftsstelle hinter uns haben ist es die Orgamatrix des Landesvorstandes weiterzuentwickeln, die Bildungsarbeit zu intensivern und eine Betreuungsstruktur für die Senioren in unserem Verband aufzubauen.

Besonders ans Herz möchte ich Euch nochmal unseren Versicherungsdienst legen, eigene Produkte und attraktive Nachlässe warten auf Euch!!!

Frau Peter, Lisa-marie.peter@impact-finanz.de,
Telefon: 0172 2345395, berät Euch hierzu gerne.

Mit kollegialen Grüßen

Johann Lindmeier 
Landesvorsitzender 

Adventsgrüße des Landesverbandsvorsitzenden Bayern

Advent heißt Ankunft, traditionell ist es im Christentum die Vorbereitungszeit auf die Christusgeburt zu Weihnachten.

Bald bin ich 2 Jahre Landesvorsitzender der DHV in Bayern.

Übernommen habe ich den Landesverband in einer herausfordernden Situation, die auch bedingt ist durch die Auswirkungen der BAG-Entscheidung zur Tariffähigkeit der DHV.

In den letzten 2 Jahren haben wir die Organisationsstruktur des Landesvorstandes verändert/verbessert:

  • Durch die Stammtische und die 130 Jahrfeier wurde das Gemeinschaftsleben wiederbelebt.
  • Mit dem Kooperationspartner Impact haben wir ein weiteres attraktives Angebot für unsere Mitglieder in Bayern geschaffen.
  • Wir sind dabei, das Bildungswerk in Bayern auf neue Beine zu stellen. Hier starten wir 2025 hoffentlich in eine neue erfolgreiche Zukunft.
  • In der Mitgliedergewinnung kommen wir langsam wieder vorwärts, die Richtung stimmt.
  • In der Zusammenarbeit mit dem CGB Bayern haben wir meine Stellvertreterin dort als Schnittstelle zum DHV eingesetzt, was die Zusammenarbeit deutlich verbessert hat.

Die Zukunft der DHV Bayern nimmt Gestalt an: Wohin geht die Reise in 2025 weiter?

  • Wir werden unsere neuen Formate im Bildungswerk aufsetzen.
  • Unser Versicherungsdienst wird mit dem Commis-Angebot der DHV vernetzt.
  • Wir werden mehrere Mitglieder aus Bayern in die reorganisierte Bundesfachgruppe Versicherungen entsenden und die Entwicklung im Versicherungsbereich, dessen Arbeitgeberverband in München sitzt, intensiv begleiten.
  • Im Halbjahr werden wir den Landesverbandstag 2026 vorbereiten. Auf diesem werden wir die personellen und sachlichen Impulse besprechen, die wir 2026 auf dem Bundesgewerkschaftstag einbringen wollen.

Persönlich möchte ich mich herzlich bedanken:

  • Bei Henning Röders, mit dem mich eine lange Freundschaft verbindet, für Deine Loyalität und Deinen unermüdlichen Einsatz für unsere DHV.
  • Bei Sarah Vogl, meiner Stellvertreterin, deren wertvolles Feedback ich mir vor jeder Entscheidung im Landesverband einhole und die die perfekte Schnittstelle zum CGB Du wirst auch der Bundesfachgruppe Versicherungen gute Impulse für Ihre Zukunft geben. Und ich bin sehr dankbar für unser freundschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis.
  • Bei Michael Staab und Michael Voß die hinter den Kulissen im Landesvorstand eine sehr gute Arbeit leisten und auf deren Loyalität ich mich in den letzten 2 Jahren immer verlassen konnte.
  • Bei Dennis Sifer und Thomas Kadner, die mich zu unterschiedlichen Themen qualifiziert beraten haben und die ich in Zukunft sowohl im Landesvorstand, wie auch in der Bundesfachgruppe Versicherungen sehe.
  • Bei Lisa Maria Peter von Impact, die fleißig und innovativ unseren Versicherungsdienst mit entwickelt.

Allen Mitgliedern in Bayern wünsche ich jetzt eine besinnliche Adventszeit, gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch nach 2025.

Mit kollegialen Grüßen

Johann Lindmeier
DHV Landesvorsitzender Bayern

Der Zukunft zugewandt

Oftmals ist ein traditioneller Angestelltenverband der Vergangenheit zugewandt und die ist für unseren stolzen Traditionsverband natürlich sehr wichtig. Unsere Vergangenheit gibt uns Orientierung und Werte, die für unseren Weg in die Zukunft wichtig sind. Nachdem wir im letzten Jahr die Organisationsstruktur im Landesvorstand verändert haben und mit Impact unseren Versicherungsdienst für Bayern geschaffen haben, trennen wir uns, nachdem Friedhelm Dömges als Landesgeschäftsführer zum 30.09.24 ausgeschieden ist , von der alten Form der Landesgeschäftsstelle. Eine neue Form der Dienstleistungen wird in den nächsten Monaten in Bayern Einzug halten. In der Verbandsarbeit entsenden wir Sarah Vogl die stellvertretende Landesvorsitzende in den Landesausschuss des CGB Bayern. Sie wird dort die entscheidende Schnittstelle zwischen DHV und CGB sein. Als Altlutheraner freue ich mich auf das kommende Reformationsfest und ich kann versprechen, die notwendigen und wichtigen Reformen in der DHV Bayern werden weiter gehen.

Tarifeinigung Einzelhandel Bayern: Wirklich wie Dominosteine!

Nun auch eine Einigung der Tarife im Einzelhandel von Bayern nach über einem Jahr Verhandlungen.

Am Dienstag schlossen die Einheitsgewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband HBE nach einem Jahr Tarifverhandlungen und Streikaktionen im bayerischen Einzelhandel einen neuen Tarifvertrag ab. Der Pilotabschluss aus Hamburg, der bereits im Mai getätigt wurde, ist dabei auch Grundlage dieses Abschlusses für circa 320.000 Beschäftigte im bayrischen Freistaat.

Nach fünf Nullmonaten werden die Löhne gemäß der Übereinkunft von verdi und dem Handelsverband Bayern (HBE) rückwirkend ab Oktober 2023 um 5,3 % und ab Mai 2024 um weitere 4,7 % gesteigert. Sie steigen im dritten Tarifjahr um 1,8 % und erhalten einen Festbetrag von 40€. Die Arbeitnehmer bekommen außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro netto. Der Tarif für die Altersvorsorge steigt von 300 auf 420 Euro pro Jahr. Bis April 2026 läuft der Tarifvertrag für 36 Monate.

Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

Direktionsrecht von Arbeitgebern beim Tragen von Arbeitskleidung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat am 9. Februar 2023 im Fall mit dem Aktenzeichen 1 CA 1749/23 ein bedeutsames Urteil zum Direktionsrecht des Arbeitgebers und der Kleiderordnung am Arbeitsplatz gefällt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob ein Arbeitgeber berechtigt ist, seinen Mitarbeitern das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung – in diesem Fall einer roten Arbeitshose – vorzuschreiben.

Der Fall betraf einen Mitarbeiter eines großen Logistikunternehmens, der sich weigerte, die vom Arbeitgeber vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen. Der Arbeitgeber argumentierte, dass die einheitliche Arbeitskleidung zur Sicherheit und besseren Sichtbarkeit der Mitarbeiter im Lager beitrage und somit im Interesse des Unternehmens liege. Der Mitarbeiter hingegen sah in der Vorschrift eine unzumutbare Einschränkung seiner Persönlichkeitsrechte und seiner individuellen Freiheit.

Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers und bestätigte dessen Direktionsrecht, das die Anweisungsbefugnis des Arbeitgebers hinsichtlich der Arbeitsleistung und des Verhaltens der Mitarbeiter am Arbeitsplatz umfasst. Das LAG Düsseldorf argumentierte, dass die Anordnung, eine rote Arbeitshose zu tragen, im Rahmen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts liege, da sie sachlich gerechtfertigt sei und legitime betriebliche Interessen verfolge. Die Sicherheitsaspekte und die einheitliche Erscheinung im Lager wurden als ausreichende Gründe anerkannt.

Das Urteil betont jedoch auch die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit und der Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeiter. Das Gericht stellte klar, dass die Anweisung zur Arbeitskleidung nur dann rechtmäßig sei, wenn sie angemessen und zumutbar ist. In diesem Fall sah das Gericht diese Kriterien als erfüllt an, da die rote Arbeitshose nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zur klaren Identifikation der Mitarbeiter beitrage und somit betriebliche Abläufe erleichtere.

Kritiker des Urteils argumentieren, dass solche Vorschriften die persönliche Freiheit der Mitarbeiter einschränken und das Arbeitsklima negativ beeinflussen könnten. Sie warnen vor einer zunehmenden Kontrollausübung durch Arbeitgeber, die möglicherweise über die notwendigen betrieblichen Erfordernisse hinausgeht. Befürworter hingegen sehen in der Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Wahrung der betrieblichen Sicherheit und Effizienz.

Insgesamt verdeutlicht das Urteil des LAG Düsseldorf die komplexe Balance zwischen den Rechten der Arbeitgeber und den individuellen Freiheiten der Mitarbeiter. Es stellt klar, dass Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen berechtigt sind, spezifische Kleiderordnungen durchzusetzen, solange diese sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Dieses Urteil wird zweifellos als wichtiger Präzedenzfall in der Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers betrachtet werden und künftige Entscheidungen auf diesem Gebiet beeinflussen.

Das Aktenzeichen 1 CA 1749/23 wird somit als bedeutendes Beispiel für die Auslegung des Direktionsrechts und die Abwägung zwischen betrieblichen Erfordernissen und individuellen Rechten in die Rechtsgeschichte eingehen.

 

DHV fordert den sofortigen Stopp der unwürdigen Videoüberwachung bei Amazon

Zur vom Onlinehändler Amazon praktizierten Überwachung von Mitarbeitern gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen in Frankreich und Deutschland. Die Berufsgewerkschaft DHV hält diesen Zustand nicht für akzeptabel und fordert Amazon auf, diese Überwachung unverzüglich einzustellen.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Geldstrafe von 32 Mio. € gegen die Logistiksparte von Amazon France (3% des Umsatzes) verhängt, weil die Arbeiter in den Versandzentren zu stark überwacht werden. Dazu gehört die Geschwindigkeit, mit der Artikel gescannt werden, und die Leerlaufzeit der Scanner. Alle Daten werden einen Monat lang gespeichert und statistisch ausgewertet, was die Behörde für unzulässig hält. Die Überwachung kann dazu führen, dass die Lagerarbeiter jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen.

Die gleiche Frage hatte auch eine Datenschutzbehörde in Deutschland beschäftigt, die Amazon diese Form der Datenerhebung untersagte. Am 9. Februar 2023 kam das Verwaltungsgericht Hannover aber zu einer anderen Entscheidung. Seither darf Amazon im Logistikzentrum Winsen (Luhe) bei Hamburg die Arbeitsgeschwindigkeit unverändert mit Handscannern überwachen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern: Eine kritische Analyse

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 9. Februar 2023 bezüglich der Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern wirft wichtige Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitnehmerrechte auf. Das Gericht entschied, dass Amazon in bestimmten Bereichen seiner Logistikzentren weiterhin Kameras zur Überwachung der Mitarbeiter einsetzen darf, solange diese keine sensiblen Bereiche wie Toiletten oder Umkleideräume abdecken. Diese Entscheidung wirft jedoch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre auf. Die Verwendung von Überwachungskameras kann das Gefühl der Mitarbeiter, ständig beobachtet zu werden, verstärken und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen. Des Weiteren besteht die Gefahr des Missbrauchs solcher Überwachungssysteme durch den Arbeitgeber, um beispielsweise Mitarbeiter zu überwachen oder zu disziplinieren, anstatt sie vor tatsächlichen Sicherheitsrisiken zu schützen. Dies kann zu einem Klima der Überwachung und des Misstrauens am Arbeitsplatz führen, was sich negativ auf das Arbeitsklima und die Produktivität auswirken kann. Es ist daher entscheidend, dass Gerichte und Gesetzgeber sicherstellen, dass die Verwendung von Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz streng reguliert und auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Arbeitnehmer müssen vor unzulässiger Überwachung geschützt werden, während gleichzeitig angemessene Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Insgesamt fordert das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover eine sorgfältige Abwägung zwischen den Rechten der Arbeitgeber auf Sicherheit und den grundlegenden Rechten der Arbeitnehmer auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Ganz anders die französische Entscheidung!

Die Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde vom 27. Dezember 2023, die die Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern verbietet, ist ein bedeutender Schritt in Richtung des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitsrechte. Diese Entscheidung unterstreicht die Anerkennung der grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer und sendet ein starkes Signal an Arbeitgeber, dass Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht über das angemessene Maß hinausgehen dürfen. Mit Hilfe der verhängten Geldstrafe werden die Würde und Privatsphäre der Mitarbeiter gewahrt, und es fördert ein Arbeitsumfeld, das auf Vertrauen und Respekt basiert. Darüber hinaus trägt es dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes zu schärfen und zeigt, dass auch in einer digitalisierten Welt die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden müssen. 

Aus den genannten Gründen fordert die DHV Amazon auf die menschenverachtende und die mehr als fragwürdige Überwachung Ihrer Mitarbeiter unverzüglich zu beenden,

 

Nos sumus in via nostra – Wir sind auf dem Weg!

Seit einen Jahre bin ich nun Landesvorsitzender der DHV in Bayern. In meinen ersten Artikel stellte ich die Frage, Quo Vadis DHV?

Für Bayern heißt die Antwort, Nos sumus in via nostra: Wir sind auf den Weg!
Ausgehend von dem Leitbild unseren traditionellen gewerkschaftlichen Angestelltenverband, in seiner familiären Identität, mit seiner Tradition und seinen Werten zu bewahren und ihn gleichzeitig zu einer modernen, innovativen und qualitativ guten Berufsgewerkschaft zu entwickeln.

Im Sinne dieses Leitbildes haben wir 2023 die Stammtische wiederbelebt und die 130 Jahrfeier in Würzburg abgehalten.

Den Landesvorstand durch die Aufgabenfelder Geschäftsführung, Stab und Mitgliederbetreuung professioneller aufgestellt.

Nach monatelangen Verhandlungen werden wir im Februar eine Kooperation mit dem Versicherungsdienstleister Impact starten. Über diese beziehen wir einen maßgeschneiderten Rechtsschutz für die Bedürfnisse unserer Mitglieder: Ohne Berufsrechtsschutz, den wir als Gewerkschaft selbst darstellen, und mit einem zusätzlichen Gruppennachlass für unsere Mitglieder von 20 % auf die Prämie. Dieser Tarif soll auch offen für die befreundeten CGB-Gewerkschaften sein.

In 2024 werden wir die Kompetenzen im Landesvorstand erweitern, über den Aufbau eines Social Media Teams nachdenken und eine neue Form von BR Seminaren entwickeln.

Wir werden bis 2030 brauchen, um das Leitbild erfüllen zu können, aber „Nos sumus in via nostra“ – wir sind auf dem Weg.

Johann Lindmeier

Landesvorsitzender

DHV vor Ort Neujahrsempfang des Handelsverbandes Bayern

Über 600 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Justiz, und Verwaltung waren der Einladung zum traditionellen Neujahrsempfang des bayerischen Einzelhandels in den „Bayerischen Hof“ nach München gefolgt. Als Gastredner konnte HBE-Präsident Läuger diesmal den bayerischen Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, begrüßen.

Am 17. Januar fand nach dreijähriger Pause wieder der traditionelle Neujahrsempfang des Hbe und wie gewohnt schuf das Hotel Bayerischer Hof den festlichen und repräsentativen Rahmen.

In seiner Rede ging Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff auf die Herausforderungen des Einzelhandels ein, Inflation, sinkende Realeinkommen, Fachkräftemangel und Onlinehandel ein. Auch machte er eine zunehmende Autofeindlichkeit in Innenstädten für sinkende Umsätze verantwortlich.

Der bayerische Staatsminister für Wirtschaft und stellvertretene Ministerpräsident ging in seiner fulminanten frei vorgetragenen Rede streng mit der Berliner Bundesregierung ins Gericht.

In nahezu allen Politikbereichen attestierte er ihr, in einer für Politiker seltenen Offenheit, Versagen.

Nach den Reden klang der Abend gemütlich bei einem Buffet, Getränken und interessanten Gesprächen aus-