CGB: BREMER AUSBILDUNGSUNTERSTÜTZUNGSFONDS EIN FLOP

Bürokratische Zwangsabgabe schafft keine zusätzlichen Ausbildungsplätze

Der vom Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 16.Dezember gegen verfassungsrechtliche Bedenken von dreien seiner Mitglieder für zulässig erklärte Bremer Ausbildungsunterstützungsfonds erweist sich bereits jetzt als Flop. Nach dem die Betriebe zur Festsetzung der Ausbildungsabgabe bereits bis zum 28.Februar ihre Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Meldejahres sowie die Zahl ihrer Azubis melden muss­ten, steht fest, mit welchem Fondsaufkommen zu rechnen ist. Wie der CGB erfahren hat, wird mit Einnah­men von 30 Millionen Euro gerechnet, von denen allein 26 Millionen als Rückerstattung an ausbildende Be­triebe zurückfließen werden. Für das in Paragraf 3 des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes formulierte Ziel des Fonds, einen Beitrag zur besseren Versorgung der Arbeitgeber im Lande Bremen mit gut ausgebil­deten Fachkräften zu leisten, verbleiben voraussichtlich nur 1,4 Millionen Euro. Nach Paragraf 10 des Geset­zes ist allerdings für konkrete Maßnahmen jedoch eine Untergrenze von 7 Millionen Euro vorgesehen, die nicht un­terschritten werden soll.

Wie die für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehenden 1,4 Millionen Euro genutzt werden sollen, steht noch nicht abschließend fest. Das Vorschlagsrecht liegt beim siebenköpfigen Verwaltungsrat des Fonds, in dem neben IHK und Handwerksammer auch DGB und Arbeitnehmerkammer vertreten sind. Das Gesetz be­sagt in Paragraf 4, dass mit den Fondsmitteln nur zusätzlich zu den bereits vorhandenen staatlichen und kommuna­len Angeboten Maßnahmen durchgeführt und finanziert werden sollen. Der CGB hat jedoch be­gründete Zweifel und rechtliche Bedenken, dass diese gesetzliche Vorgabe eingehalten wird. Nach Informa­tion des CGB stehen auf der Prioritätenliste des Verwaltungsrats mehrere Maßnahmen, die zwar auch aus CGB-Sicht sinnvoll jedoch bereits vorhanden sind. Dies gilt u.a. für die erwogenen Finanzierung von Trans­mission Guides, die junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Sekundar­stufe I in berufsbildende Schulen begleiten sollen. Die Bremer Senatorin für Bildung und Kinder hat drei Stel­len aller­dings bereits im März 2023 im Rahmen eines Modellprojektes ausgeschrieben, Die Stellen sind je­doch bis zum 31.12.2026 befristet, so dass jetzt eine Anschlussfinanzierung gesucht wird. Ähnliches gilt für die vom Verwaltungsrat erwogene Finanzierung von Ausbildungsbetriebsbegleitern, die es unter anderem Namen bereits bei der IHK für Bremen und Bremerhaven gibt. Der CGB befürchtet, dass hier lediglich An­schlussfi­nanzierungen geplant werden für Maßnahmen, die dann vermutlich unter neuem Namen und leicht modifi­ziert als neu und zusätzlich verkauft werden.

Eines steht für den CGB in jedem Fall bereits jetzt fest, zusätzliche Ausbildungsplätze werden mit den aktu­ell verfügbaren 1,4 Millionen Euro nicht geschaffen. Mit hohem bürokratischem Aufwand für alle bremischen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden lediglich Mittel frei nach der Redensart linke Tasche, rechte Tasche zwischen den Betrieben umverteilt. Verständlich, dass bereits rund 50 Betriebe Widersprüche und Klagen gegen die Abgabebescheide zum Ausbildungsunterstützungs­fonds, die ab Ende Juni ohne Einzelfallprüfung postalisch an die Unternehmen versandt werden sollen, an­gekündigt haben, darunter auch Betriebe, die finanziell von der Zwangsabgabe profitieren dürften.

Den klagenden Unternehmen steht der Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht offen, da der bre­mische Staatsgerichtshof nur über die Vereinbarkeit des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes mit der Bremer Landesverfassung entschieden hat.

Der CGB hofft, dass nach dem abschreckenden Bremer Beispiel andere Bundesländer davon absehen wer­den, ihre Unternehmen ebenfalls mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu belasten. Er würde es begrüßen, wenn der Bund durch die Wahrnehmung seiner vorrangigen Gesetzgebungskompetenz die Errichtung von Lan­desausbildungsfonds generell unterbinden würde.

 

 

 

Pressemitteilung CGB-Landesverband Bremen vom 2.Mai 2025: AfD GESICHERT RECHTSEXTREMISTISCH

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft fordert die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens

Rudolph: Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich bereits auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf meinen Antrag mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. In vielen bundesdeutschen Medien wurde über diese Forderung berichtet. Passiert ist nichts.

Die heute von den Medien vermeldete Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Richtigkeit der Forderung der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft nach einem AfD-Verbot bestätigt. Daran ändern auch die Wahlerfolge der AFD nichts, die in Mitteldeutschland mittlerweile stärkste politische Kraft ist. Es ist alarmierend und für Christlich-Soziale nicht hinnehmbar, wenn ausgerechnet der zukünftige Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn eine Debatte über eine Normalisierung des Verhältnisses zur AfD anzettelt, statt deutlich zu machen, dass es sich bei der AfD um keine normale Partei handelt. Ich erinnere einmal mehr daran, dass auch die NSDAP nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt hat, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte. Vergleichbares darf sich nicht wiederholen. Deshalb dürfen sich die politisch Verantwortlichen nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drücken!

Ansprechpartner für die Medien und V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

Mobil 0178-71 95 570

Neujahrsempfang des Bremer Landesparlament

Ouelle: „Bremische Bürgerschaft“

Am 14.Januar fand im Haus der Bürgerschaft in Bremen der Neujahrsempfang des Bremer Landesparlaments statt. Als Vertreter der christlichen Gewerkschaften nahm an dem Empfang unser DHV-Kollege Peter Rudolph teil. Unter den weiteren Gästen waren neben Senatoren und Bürgerschaftsabgeordneten sowie Mitgliedern des diplomatischen Corps auch der frühere Staatsminister im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann.

Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer mahnte in ihrer Ansprache einen fairen Umgang der Wahlkämpfer im Bundestagswahlkampf an. Sie betonte, dass ein Wesen der Demokratie die Suche nach Kompromissen sei – und eine Gefahr darin liege, wenn Politik immer kompromissloser auftrete. Einfache Lösungen gebe es nicht. Gerade deshalb gelte es für alle demokratischen Parteien, nach der Wahl daran arbeiten, für Deutschland Lösungen
auf die drängenden Probleme dieser Zeit zu finden und die Demokratie in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren. Dieser Aufforderung der SPD-Politikerin kann sich die DHV nur anschließen.

Quelle: CGB

Vorbereitungslehrgang GH-AH

Am 6.1.25 startete der VL-Vorbereitungslehrgang für die Sparte Groß- und Außenhandel in der ev. St.-Georgs-Gemeinde in Bremen-Huchting. An dem Kurs nehmen 9 Auszubildende teil. Der Kurs läuft über 7 Abende à 3 Stunden, von 16:30 bis 19:30 Uhr. Unser Handelsfachlehrer Helmut Saitzek, auch auf einem der Bilder zu erkennen, vermittelt den Azubis die prüfungsrelevanten Fakten.

CGB: ANHEBUNG DES PFLEGEVERSICHERUNGS-BEITRAGSSATZES WÄRE VERMEIDBAR

Das Bundeskabinett hat den am 09.11.24 vom Bundesgesundheitsminister verschickten Entwurf der Pflegesatz-Beitrags-Anpassungsverordnung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht eine Er­höhung des Pflege-Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent ab 1. Januar vor. Sie soll der defizitären Pflegeversicherung zu 3,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen verhelfen.

Nach Auffassung des CGB wäre aktuell keine erneute Beitragsanpassung notwendig, wenn der Bund die Pflegeversicherung nicht mit den Kosten versicherungsfremder Leistungen belasten würde.

CGB-Sprecher Peter Rudolph: Die gesetzliche Pflegeversicherung rechnet für dieses Jahr mit ei­nem Defizit von 1,5 Milliarden Euro und für 2025 von 3,4 Milliarden Euro. Würden der Versiche­rung die 4 Milliarden Euro, die sie pro Jahr für Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehö­rige aufwenden muss sowie die 5,3 Milliarden Euro, die der Bund für Aufwendungen im Zu­sam­menhang mit der Corona-Pandemie, wie z.B. Corona-Tests, zugesagt hatte, erstattet, bedürfte es zumindest im kommenden Jahr keiner Anhebung des Beitragssatzes. Ähnliches gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, denen der Bund nur rund ein Drittel ihrer Aufwendungen für Kran­kenkassenbeiträge für Bürgergeldbe­zieher erstattet. Nach einem Gutachten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV betrug das Defizit zwi­schen den Einnahmen und GKV-Ausgaben für Bürgergeldbezieher im Jahr 2022 9,2 Milliarden Euro. Ohne dieses Defizit be­dürfte es im kommenden Jahr nicht der angekündigten Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbei­trags um 08 Prozentpunkte.

Der CGB verweist darauf, dass die Pflegesatzbeitragsverordnung noch der Zustimmung von Bun­destag und Bundesrat bedarf. Nach dem die Regierungskoalition im Bundestag keine Mehrheit mehr hat, bleibt abzuwarten, ob die Verordnung zu den politischen Vorhaben gehört, die nach Eini­gung über einen Neuwahltermin mit Zustimmung der Opposition noch vor Auflösung des Bundes­tages beschlossen werden sollen.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

CGB Bremen: Senat soll umstrittene Krankenhausreform im Bundesrat stoppen

Am Freitag wird sich der Bundesrat in seiner turnusmäßigen Sitzung u.a. mit dem Krankenhaus­versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) befassen. Der CGB fordert den Bremer Senat auf, das umstrittene Gesetz im Bundesrat nicht abzusegnen, sondern den Vermittlungsausschuss anzuru­fen, wie dies bereits verschiedene weiterer Länder angekündigt haben. Wir brauchen keine Kran­kenhausreform um jeden Preis, sondern eine Reform, die diesen Namen auch verdient.

Das aktuelle das Vetebo-Memo zur Folgenabschätzung des KHVVG bestätigt die Kritiker des Ge­setzes, zu denen auch der CGB und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund zählen und macht deutlich, wie der Bund über die Festlegung bundeseinheitlicher Mindestfallzahlen in die Zuständig­keit der Länder für die Krankenhausplanung eingreift. Erreicht ein Krankenhaus die für eine Leis­tungsgruppe festgelegte Mindestfallzahlen nicht, verliert es im Folgejahr die komplette Vorhaltefi­nanzierung für diese Leistungsgruppe. Die Vorhaltefinanzierung wiederum soll jedoch gerade den Kliniken mehr finanzielle Planungssicherheit verschaffen. Während sie bislang für die von ihnen erbrachten medizinischen Leistun­gen nach einem Entgeltkatalog ent­lohnt werden, der für 2024 insgesamt 82 pauschalierte tagesbe­zogene Entgelte für voll- und teil­stationäre Leistungen sowie für die stations-äquivalente Behand­lung und 127 Zusatzentgelte vor­sieht, sollen sie zukünftig 60 Prozent ihrer Vergütungen als Vor­haltepauschalen für die Bereithal­tung medizinischer Leistungen erhalten. Damit soll der quantita­tive Druck von den Kliniken genom­men werden, zu ihrer Finanzie­rung möglichst viele und vielleicht auch unnötige Leistungen zu er­bringen und abzurechnen.

Da durch die Einführung von Vorhaltepauschalen das bisherige Finanzierungssystem nach Fall­pauschalen nicht abgelöst, sondern nur modifiziert wird, ist nach der Vetebo-Studie keine generelle Verbesserung der Krankenhausfinanzierung zu erwarten. Das bedeutet, das KHVVG wird kurzfris­tig nicht die Finanzprobleme der Kliniken lösen, mit der trotz Ampel-Scheiterns auf ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes gedrängt wird. Krankenhausschließungen aufgrund von Insol­venzen sind damit vorprogrammiert und werden insbesondere die gesundheitliche Versorgung in ländli­chen Regionen weiter verschlechtern. Der CGB verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits jetzt jeder Zweite Sorge vor Klinikschließungen hat, wie eine aktuelle Umfrage des Mei­nungsforschungsinstituts Civey belegt. Bevor abschließend über eine Krankenhausreform ent­schieden wird, bedarf es daher der bislang vom Bund nicht vorgelegten Auswirkungsanalysen zum KHVG.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB „outzusourcen“.

„Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.“
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Sommerempfang der Arbeitnehmerkammer Bremen

Am 2.September fand in der neuen Bremer Überseestadt im früheren Schuppen 2 des vormaligen Europahafens der diesjährige Sommerempfang der Arbeitnehmerkammer statt. Gastrednerin des Abends war Frau Prof. Dr. Phil Yasemin Karakasoglu von der Universität Bremen, die zu Problemen der Migrationsgesellschaft forscht. Unter den Gästen des Empfangs waren auch der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, und mehrere seiner Senatoren sowie Repräsentanten der Arbeitskammer des Saarlandes. DHV und CGB wurden durch Kollegen Peter Rudolph vertreten, der langjährig Mitglied der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer war.

 

Die Gastrednerin des Abends, Prof. Dr. Phil Yasemin Karakasoglu, von der Universität Bremen.

Der CGB-Landesvorsitzende Bremen, Peter Rudolph, im Gespräch mit dem Präsidenten der Arbeitnehmerkammer, Peter Kruse (Personalratsvorsitzender der Handelskrankenkasse Bremen).

 

PENDLER STÄRKER STEUERLICH ENTLASTEN – CGB FORDERT DEUTLICHE ANHEBUNG DER ENTFERNUNGSPAUSCHALE

Angesichts der im Jahre 2023 weiter gestiegenen Pendlerzahlen in Deutschland fordert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands eine Anhebung der Entfernungspau­schale für Berufspendler auf 50 Cent je Kilometer. Bislang beträgt die umgangssprachlich Pendler­pauschale genannte steuerliche Entlastung lediglich 30 Cent je Kilometer und 38 Cent ab dem 21.Kilometer, wobei die 38 Cent-Regelung auch noch bis 2026 befristet ist. Diese Sätze decken nicht die tatsächlichen Kosten ab, die den Arbeitnehmern für den Hin- und Rückweg zu ihrer Arbeitsstätte entstehen, zumal steuerlich jeweils nur die einfa­che Weg­strecke geltend gemacht werden kann.

Der CGB verweist darauf, dass von den rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Be­schäftigten in Deutschland mit 22,5 Millionen mehr als 60 Prozent ihren Arbeitsplatz au­ßer­halb ihres Wohnortes haben. 7,13 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen täglich mehr als 30 Kilometer fahren, um zu ihrer Arbeitsstätte zu gelangen, rund 4 Millio­nen sogar mehr als 50 Kilometer und rund 2,3 Millionen mehr als 100 Kilometer. Besonders hoch sind die Pendlerzahlen in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Mün­chen.

Für Menschen, die zu ihrer Arbeit pendeln, darf der tägliche Weg von der Wohnung zur Ar­beit nicht zu einem finanziellen Luxus werden. Sie müssen sich den Arbeitsweg auch leis­ten können. Wenn dies nicht mehr gewährleistet ist, lohnt sich die tägliche Arbeit nicht mehr, und die Grundlage für eine auskömmliche finanzielle Existenz entfällt.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird von den Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmern eine erhöhte Mobilität erwartet. Dem muss nach Auffassung der christli­chen Gewerkschaften auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und die Entfernungskos­tenpau­schale so anheben, dass die tatsächlichen Pendelkosten der Beschäftigten als Werbungs­kosten steuerlich Berücksichtigung finden.

 

KOALITIONSBRUCH VERTAGT – AMPEL-CHEFS EINIGEN SICH AUF HAUSHALTSENTWURF CGB BREMEN BEGRÜSST FESTHALTEN AN SCHULDENBREMSE UND ABBAU DER KALTEN PROGRESSION

Kanzler Scholz, Vize-Kanzler Harbeck und Finanzminister Lindner haben sich in letzter Minute auf einen Re­gierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und eine Wachstumsinitiative verständigt und damit den dro­henden Bruch der Ampel-Koalition zumindest vorerst vermieden. Der CGB be­grüßt, dass die Einigung ein Festhalten an der Schuldenbremse beinhaltet, wie dies auch der CGB-Bundeskongress bereits im Dezem­ber gefordert hatte. Positiv bewertet der CGB auch die Absicht, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Abbau der sog. kalten Progression finanziell zu ent­lasten und Mehrarbeit zu honorieren, in dem die Zuschläge für Mehrarbeit steuer- und beitragsfrei gestellt werden.

Ob das Wachstumspaket, auf das sich die Ampel-Chefs verständigt haben, mit seinen 49 Einzel­maßnahmen tatsächlich den erhofften Wirtschaftsschub um 0,5 Prozent bringen wird, ist fraglich. Insbesondere der zur Investitionsförderung angekündigte Bürokratieabbau wurde von der Politik schon mehrfach versprochen, ohne dass jedoch nennenswert etwas passiert ist.

Bedenklich ist aus Sicht des CGB, dass trotz des Ukraine-Krieges und geänderten Bedrohungslage in Eu­ropa, der Verteidigungsetat nur um knapp 1,2 Mrd. Euro steigen soll, statt der vom Verteidi­gungsminister für notwendig erachteten 6,5 Mrd. Euro.

Sachliche Prioritäten haben bei der Haushaltseinigung offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Vorrangiges Ziel war es, um jeden Preis einen Kompromiss zu finden, mit dem sich die Ampel weiter über die Legislaturperiode retten kann. Dies ist gelungen, aber nur um den Preis fau­ler Trickserei. Dies zeigen vor allem die finanziellen Taschenspielertricks, angefangen von der glo­balen Minderausgabe von 16 Mrd. Euro, die die Ressorts als Einsparverpflichtungen erst noch um­setzen müssen, bis hin zum Bonbon für Verteidi­gungsminister Pistorius, der sich zwar mit einer Etatsteigerung um 1,2 Mrd. Euro begnügen muss, aber trotz­dem weitere weiter Großprojekte star­ten darf, sofern diese erst nach 2027 bezahlt werden müssen.

Maßnahmen zur Wachstumsförderung wie die Verlängerung der degressiven Abschreibung bis 2028 und die Anhebung des Abschreibungssatzes auf 25 Prozent verursachen zwar keine Kosten, verringern ab die Steu­ereinnahmen.

Offen ist auch noch, ob die Ampelfraktionen den Haushaltskompromiss in den parlamentarischen Haushalts­beratungen unverändert zur Mehrheit verhelfen werden. SPD-Fraktionschef Rolf Mützen­ich hat bereits deut­lich gemacht, dass er die Erklärung einer Haushaltsnotlage weiter für möglich hält, was ein Umgehen der Schuldenbremse ermöglichen würde, die Mützenich ohnehin verändern möchte.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph