CGB FORDERT SOZIALREFORMEN MIT AUGENMASS STATT POLITISCHER PANIKMACHE DROHENDER KOLLAPS DER SOZIALVERSICHERUNG DURCH FAKTEN NICHT BELEGBAR

„Ich werde mich durch Worte wie Sozialabbau und Kahlschlag und was da alles kommt, nicht irritieren lassen“, so Bundeskanzler Friedrich März am 23.August auf dem Landesparteitag der niedersächsischen CDU in Osnabrück. Das erwartet auch niemand vom Regierungschef, meint der CGB. Es würde schon reichen, wenn er zumindest die für die im Koalitionsvertrag angekündigten Sozialstaatsreformen relevanten Fakten zur Kenntnis nehmen würde.

Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft Peter Rudolph hat gestern auf einer Funktionsträgersitzung seines Verbandes ein Positionspapier zur Diskussion um die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Sozialversicherung vorgestellt, dass dieser Pressemitteilung beigefügt ist. Das Positionspapier soll deutlich machen, dass keinerlei Veranlassung besteht, vor einem „Kollaps von Renten- und Pflegesystem zu warnen“, wie kürzlich durch die Chef-Wirtschaftsweise der alten wie der neuen Bundesregierung, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, geschehen. Nominell wachsende Staatsausgaben für die Sozialversicherung begründen noch keinen Sparzwang. Entscheidend ist vielmehr ihre Entwicklung im Verhältnis zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), des Gesamtwertes aller Waren und Dienstleistungen. Bei diesem Vergleich zeigt sich, dass z.B. die Aufwendungen des Bundes für die Rentenversicherung in den letzten 20 Jahren sogar gesunken sind. Bei der Rentenversicherung ist darüber hinaus zu beachten, dass es sich bei dem Bundeszuschuss um keine Subventionierung handelt, sondern neben Beitragszahlungen im Wesentlichen um Erstattungsleistungen für vom Bund veranlasste versicherungsfremde Aufwendungen der Rentenversicherung. Die Wahrnehmung nicht beitragsfinanzierter Aufgaben, für die der Bund keine oder nicht kostendeckende Ausgleichszahlungen leistet, hat auch maßgeblichen Anteil am Defizit der Pflegeversicherung. Diesen Fakten ist auch bei allen beabsichtigten Reformen der Sozialversicherung Rechnung zu tragen. Entscheidend ist für den CGB die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung und nicht die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände geforderte Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge bei unter 40 Prozent. Dies schließt auch Leistungskürzungen, wie mit der Umgestaltung des Bürgergeldes beabsichtigt, sowie Beitragserhöhungen nicht aus. Der CGB hat in seinen Forderungen zur Bundestagswahl z.B. selbst auf eine Wiederherstellung des Lohnabstandsgebots bei Lohnersatzleistungen gedrängt und gefordert, dass Ansprüche auf sozial- und familienpolitische Leistungen stärker vom Einkommen und der Bedürftigkeit abhängig gemacht werden. Im Hinblick auf den demografischen Wandel teilt der CGB die im Positionspapier wiedergegebene Auffassung der OECD, dass sich die finanziellen Probleme für die Sozialversicherung durch eine Steigerung des Produktivitätswachstums und die Mobilisierung ungenutztem Arbeitskräftepotenzial minimieren lassen.

Zum Herunterladen des Positionspapier-Sozialversicherung

473 Millionen Arbeitsstunden auf Kurzzeitkonten – CGB fordert verpflichtenden Insolvenzschutz

Kurzzeit-Arbeitszeitkonten sind seit langem unverzichtbarer Bestandteil flexibler Arbeitszeitmodelle. Ihre quantitative Bedeutung hat nun erstmalig das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB mit repräsentativen gesamtwirtschaftlichen Daten nachgewiesen. Danach waren 473 Millionen Stunden im vierten Quartal auf Kurzzeitkonten verbucht, rund 150 Millionen Stunden mehr als zehn Jahre zuvor. Dies entspricht nach Schätzung des IAB einer Nettolohnsumme von 9,45 Milliarden Euro, die Beschäftigte ihren Unternehmen als Kredit zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zur Langzeitarbeitskonten, auf denen Zeitguthaben über Jahre angespart werden können, besteht bei Kurzzeit-Arbeitskonten keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, ihre Beschäftigten vor einem Verlust ihres Zeitguthabens bei einer Unternehmensinsolvenz abzusichern. Daher fordert der CGB auch für Kurzzeit-Arbeitskonten eine solche gesetzliche Pflicht zur Insolvenzabsicherung.

CGB-Sprecher Peter Rudolph: Kurzzeitarbeitskonten bieten prinzipiell Arbeitgebern wie Arbeitneh­mern viele Vorteile. Arbeitszeiten können ohne großen Verwaltungsaufwand flexibel gestaltet wer­den. Betriebe können so leichter auf schwankenden Arbeitskräftebedarf reagieren und Beschäf­tigte erhalten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit unkompliziert individuellen Bedürfnissen anpassen zu können. Die Risiken dieses Modells flexibler Arbeitszeitgestaltungen dürfen jedoch nicht einsei­tig den Arbeitnehmern überlassen bleiben. Deshalb ist es nach Auffassung der christlichen Ge­werkschaften geboten, dass das Risiko der Beschäftigten, ihr angespartes Zeitguthaben bei einer Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers zu verlieren, durch einen verpflichtenden Insolvenzschutz abgedeckt wird.

Damit Kurzzeit-Arbeitszeitkonten nicht nur von Vorteil für die Unternehmen sind, ist es für den CGB darüber hinaus wichtig, dass für die Entkoppelung von Betriebszeit und individueller Arbeitszeit klare Regelungen unter Einbeziehung der Beschäftigten geschaffen werden. Dies gelingt am besten in Betrieben und Verwaltungen, die über einen Betriebs- bzw. Personalrat verfügen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass Betriebe und Verwaltungen mit Betriebs- bzw. Personalrat bereits zu 70 Prozent mit Kurzzeit-Arbeitszeitkonten arbeiten, Betriebe und Verwaltungen ohne betriebliche Interessenvertretung hingegen nur zu 39 Prozent. Die Tarifbindung ist von ähnlicher Bedeutung, insbesondere dann, wenn die Verträge Vorgaben zur Gestaltung und Steuerung von Arbeitszeitkonten enthalten. Gesetzliche Vorgaben bestehen hingegen nur im Betriebsverfassungs- sowie im Arbeitszeitgesetz. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Einführung und Gestaltung von Arbeitszeitkonten der betrieblichen Mitbestimmung. Und das Arbeitszeitgesetz stellt sicher, dass auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen die Höchstarbeitszeitgrenze sowie vorgeschriebene Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden müssen.

DAS GIBT ES AUCH: EINZELHÄNDLER GEGEN SONNTAGSÖFFNUNG

Die Aushöhlung der Ladenschlussgesetze durch Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsver­bot wird von der DHV seit Jahren regelmäßig angeprangert. Dass auch einmal der Einzelhandel selbst gegen die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung protestiert, wie kürzlich in Bremerhaven, ist hin­gegen selten. Anlass für das Aufbegehren innerstädtischer Bremerhavener Einzelhändler ist die für den 17.August vorgesehene Sonntagsöffnung anlässlich der vom 3.–17.August stattfindenden SAIL Bremerhaven, einem der größten Windjammertreffen Europas. Zwar ist die SAIL ein Publi­kumsmagnet, das als maritimes Großereignis mit mehr als einer Million Besucher rechnen kann, jedoch nicht unbedingt in der Bremerhavener Innenstadt. Die innerstädti­schen Einzelhändler hät­ten daher gerne an der üblichen umsatzstarken Sonntagsöffnung im Okto­ber festgehalten. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt, weil in Bremerhaven mit Ausnahme festgeleg­ter touristischer Berei­che nur vier Sonntagsöffnungen im Jahr zulässig sind und die Stadt für die SAIL keine zusätzliche Sonntagsöffnung für erforderlich hielt.

Die Sorge vieler Bremerhavener Einzelhändler vor den Kosten einer zwangsverordneten Sonn­tagsöffnung, der keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen, ist für die DHV verständlich. Auch in der Stadtgemeinde Bremen werden jährlich für lokale Kleinstereignisse Ausnahmeregelun­gen für Sonntagsöffnungen erlassen, nur weil sich der Bremer Senat bereits im Jahre 2008 mit ei­nigen Institutionen auf eine alljährlich weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen verständigt hat, für die zum Teil krampfhaft neue regionale Anlässe gesucht werden müssen, mit de­nen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Das Aufbegehren Bremer Einzelhändler hält sich allerdings in Grenzen. Wie sie den Bedarf an Ladenöffnungszeiten einschätzen, haben sie allerdings bereits die Bremer City deutlich gemacht, in der die Mehrzahl der Geschäfte werk­tags lediglich zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet hat und damit kürzer als bereits nach dem Bun­desladenschlussgesetz mög­lich.

 

CGB: BREMER AUSBILDUNGSUNTERSTÜTZUNGSFONDS EIN FLOP

Bürokratische Zwangsabgabe schafft keine zusätzlichen Ausbildungsplätze

Der vom Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 16.Dezember gegen verfassungsrechtliche Bedenken von dreien seiner Mitglieder für zulässig erklärte Bremer Ausbildungsunterstützungsfonds erweist sich bereits jetzt als Flop. Nach dem die Betriebe zur Festsetzung der Ausbildungsabgabe bereits bis zum 28.Februar ihre Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Meldejahres sowie die Zahl ihrer Azubis melden muss­ten, steht fest, mit welchem Fondsaufkommen zu rechnen ist. Wie der CGB erfahren hat, wird mit Einnah­men von 30 Millionen Euro gerechnet, von denen allein 26 Millionen als Rückerstattung an ausbildende Be­triebe zurückfließen werden. Für das in Paragraf 3 des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes formulierte Ziel des Fonds, einen Beitrag zur besseren Versorgung der Arbeitgeber im Lande Bremen mit gut ausgebil­deten Fachkräften zu leisten, verbleiben voraussichtlich nur 1,4 Millionen Euro. Nach Paragraf 10 des Geset­zes ist allerdings für konkrete Maßnahmen jedoch eine Untergrenze von 7 Millionen Euro vorgesehen, die nicht un­terschritten werden soll.

Wie die für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehenden 1,4 Millionen Euro genutzt werden sollen, steht noch nicht abschließend fest. Das Vorschlagsrecht liegt beim siebenköpfigen Verwaltungsrat des Fonds, in dem neben IHK und Handwerksammer auch DGB und Arbeitnehmerkammer vertreten sind. Das Gesetz be­sagt in Paragraf 4, dass mit den Fondsmitteln nur zusätzlich zu den bereits vorhandenen staatlichen und kommuna­len Angeboten Maßnahmen durchgeführt und finanziert werden sollen. Der CGB hat jedoch be­gründete Zweifel und rechtliche Bedenken, dass diese gesetzliche Vorgabe eingehalten wird. Nach Informa­tion des CGB stehen auf der Prioritätenliste des Verwaltungsrats mehrere Maßnahmen, die zwar auch aus CGB-Sicht sinnvoll jedoch bereits vorhanden sind. Dies gilt u.a. für die erwogenen Finanzierung von Trans­mission Guides, die junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Sekundar­stufe I in berufsbildende Schulen begleiten sollen. Die Bremer Senatorin für Bildung und Kinder hat drei Stel­len aller­dings bereits im März 2023 im Rahmen eines Modellprojektes ausgeschrieben, Die Stellen sind je­doch bis zum 31.12.2026 befristet, so dass jetzt eine Anschlussfinanzierung gesucht wird. Ähnliches gilt für die vom Verwaltungsrat erwogene Finanzierung von Ausbildungsbetriebsbegleitern, die es unter anderem Namen bereits bei der IHK für Bremen und Bremerhaven gibt. Der CGB befürchtet, dass hier lediglich An­schlussfi­nanzierungen geplant werden für Maßnahmen, die dann vermutlich unter neuem Namen und leicht modifi­ziert als neu und zusätzlich verkauft werden.

Eines steht für den CGB in jedem Fall bereits jetzt fest, zusätzliche Ausbildungsplätze werden mit den aktu­ell verfügbaren 1,4 Millionen Euro nicht geschaffen. Mit hohem bürokratischem Aufwand für alle bremischen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden lediglich Mittel frei nach der Redensart linke Tasche, rechte Tasche zwischen den Betrieben umverteilt. Verständlich, dass bereits rund 50 Betriebe Widersprüche und Klagen gegen die Abgabebescheide zum Ausbildungsunterstützungs­fonds, die ab Ende Juni ohne Einzelfallprüfung postalisch an die Unternehmen versandt werden sollen, an­gekündigt haben, darunter auch Betriebe, die finanziell von der Zwangsabgabe profitieren dürften.

Den klagenden Unternehmen steht der Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht offen, da der bre­mische Staatsgerichtshof nur über die Vereinbarkeit des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes mit der Bremer Landesverfassung entschieden hat.

Der CGB hofft, dass nach dem abschreckenden Bremer Beispiel andere Bundesländer davon absehen wer­den, ihre Unternehmen ebenfalls mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu belasten. Er würde es begrüßen, wenn der Bund durch die Wahrnehmung seiner vorrangigen Gesetzgebungskompetenz die Errichtung von Lan­desausbildungsfonds generell unterbinden würde.

 

 

 

Pressemitteilung CGB-Landesverband Bremen vom 2.Mai 2025: AfD GESICHERT RECHTSEXTREMISTISCH

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft fordert die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens

Rudolph: Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich bereits auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf meinen Antrag mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. In vielen bundesdeutschen Medien wurde über diese Forderung berichtet. Passiert ist nichts.

Die heute von den Medien vermeldete Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Richtigkeit der Forderung der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft nach einem AfD-Verbot bestätigt. Daran ändern auch die Wahlerfolge der AFD nichts, die in Mitteldeutschland mittlerweile stärkste politische Kraft ist. Es ist alarmierend und für Christlich-Soziale nicht hinnehmbar, wenn ausgerechnet der zukünftige Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn eine Debatte über eine Normalisierung des Verhältnisses zur AfD anzettelt, statt deutlich zu machen, dass es sich bei der AfD um keine normale Partei handelt. Ich erinnere einmal mehr daran, dass auch die NSDAP nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt hat, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte. Vergleichbares darf sich nicht wiederholen. Deshalb dürfen sich die politisch Verantwortlichen nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drücken!

Ansprechpartner für die Medien und V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

Mobil 0178-71 95 570

Neujahrsempfang des Bremer Landesparlament

Ouelle: „Bremische Bürgerschaft“

Am 14.Januar fand im Haus der Bürgerschaft in Bremen der Neujahrsempfang des Bremer Landesparlaments statt. Als Vertreter der christlichen Gewerkschaften nahm an dem Empfang unser DHV-Kollege Peter Rudolph teil. Unter den weiteren Gästen waren neben Senatoren und Bürgerschaftsabgeordneten sowie Mitgliedern des diplomatischen Corps auch der frühere Staatsminister im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann.

Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer mahnte in ihrer Ansprache einen fairen Umgang der Wahlkämpfer im Bundestagswahlkampf an. Sie betonte, dass ein Wesen der Demokratie die Suche nach Kompromissen sei – und eine Gefahr darin liege, wenn Politik immer kompromissloser auftrete. Einfache Lösungen gebe es nicht. Gerade deshalb gelte es für alle demokratischen Parteien, nach der Wahl daran arbeiten, für Deutschland Lösungen
auf die drängenden Probleme dieser Zeit zu finden und die Demokratie in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren. Dieser Aufforderung der SPD-Politikerin kann sich die DHV nur anschließen.

Quelle: CGB

Vorbereitungslehrgang GH-AH

Am 6.1.25 startete der VL-Vorbereitungslehrgang für die Sparte Groß- und Außenhandel in der ev. St.-Georgs-Gemeinde in Bremen-Huchting. An dem Kurs nehmen 9 Auszubildende teil. Der Kurs läuft über 7 Abende à 3 Stunden, von 16:30 bis 19:30 Uhr. Unser Handelsfachlehrer Helmut Saitzek, auch auf einem der Bilder zu erkennen, vermittelt den Azubis die prüfungsrelevanten Fakten.

CGB: ANHEBUNG DES PFLEGEVERSICHERUNGS-BEITRAGSSATZES WÄRE VERMEIDBAR

Das Bundeskabinett hat den am 09.11.24 vom Bundesgesundheitsminister verschickten Entwurf der Pflegesatz-Beitrags-Anpassungsverordnung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht eine Er­höhung des Pflege-Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent ab 1. Januar vor. Sie soll der defizitären Pflegeversicherung zu 3,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen verhelfen.

Nach Auffassung des CGB wäre aktuell keine erneute Beitragsanpassung notwendig, wenn der Bund die Pflegeversicherung nicht mit den Kosten versicherungsfremder Leistungen belasten würde.

CGB-Sprecher Peter Rudolph: Die gesetzliche Pflegeversicherung rechnet für dieses Jahr mit ei­nem Defizit von 1,5 Milliarden Euro und für 2025 von 3,4 Milliarden Euro. Würden der Versiche­rung die 4 Milliarden Euro, die sie pro Jahr für Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehö­rige aufwenden muss sowie die 5,3 Milliarden Euro, die der Bund für Aufwendungen im Zu­sam­menhang mit der Corona-Pandemie, wie z.B. Corona-Tests, zugesagt hatte, erstattet, bedürfte es zumindest im kommenden Jahr keiner Anhebung des Beitragssatzes. Ähnliches gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, denen der Bund nur rund ein Drittel ihrer Aufwendungen für Kran­kenkassenbeiträge für Bürgergeldbe­zieher erstattet. Nach einem Gutachten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV betrug das Defizit zwi­schen den Einnahmen und GKV-Ausgaben für Bürgergeldbezieher im Jahr 2022 9,2 Milliarden Euro. Ohne dieses Defizit be­dürfte es im kommenden Jahr nicht der angekündigten Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbei­trags um 08 Prozentpunkte.

Der CGB verweist darauf, dass die Pflegesatzbeitragsverordnung noch der Zustimmung von Bun­destag und Bundesrat bedarf. Nach dem die Regierungskoalition im Bundestag keine Mehrheit mehr hat, bleibt abzuwarten, ob die Verordnung zu den politischen Vorhaben gehört, die nach Eini­gung über einen Neuwahltermin mit Zustimmung der Opposition noch vor Auflösung des Bundes­tages beschlossen werden sollen.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

CGB Bremen: Senat soll umstrittene Krankenhausreform im Bundesrat stoppen

Am Freitag wird sich der Bundesrat in seiner turnusmäßigen Sitzung u.a. mit dem Krankenhaus­versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) befassen. Der CGB fordert den Bremer Senat auf, das umstrittene Gesetz im Bundesrat nicht abzusegnen, sondern den Vermittlungsausschuss anzuru­fen, wie dies bereits verschiedene weiterer Länder angekündigt haben. Wir brauchen keine Kran­kenhausreform um jeden Preis, sondern eine Reform, die diesen Namen auch verdient.

Das aktuelle das Vetebo-Memo zur Folgenabschätzung des KHVVG bestätigt die Kritiker des Ge­setzes, zu denen auch der CGB und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund zählen und macht deutlich, wie der Bund über die Festlegung bundeseinheitlicher Mindestfallzahlen in die Zuständig­keit der Länder für die Krankenhausplanung eingreift. Erreicht ein Krankenhaus die für eine Leis­tungsgruppe festgelegte Mindestfallzahlen nicht, verliert es im Folgejahr die komplette Vorhaltefi­nanzierung für diese Leistungsgruppe. Die Vorhaltefinanzierung wiederum soll jedoch gerade den Kliniken mehr finanzielle Planungssicherheit verschaffen. Während sie bislang für die von ihnen erbrachten medizinischen Leistun­gen nach einem Entgeltkatalog ent­lohnt werden, der für 2024 insgesamt 82 pauschalierte tagesbe­zogene Entgelte für voll- und teil­stationäre Leistungen sowie für die stations-äquivalente Behand­lung und 127 Zusatzentgelte vor­sieht, sollen sie zukünftig 60 Prozent ihrer Vergütungen als Vor­haltepauschalen für die Bereithal­tung medizinischer Leistungen erhalten. Damit soll der quantita­tive Druck von den Kliniken genom­men werden, zu ihrer Finanzie­rung möglichst viele und vielleicht auch unnötige Leistungen zu er­bringen und abzurechnen.

Da durch die Einführung von Vorhaltepauschalen das bisherige Finanzierungssystem nach Fall­pauschalen nicht abgelöst, sondern nur modifiziert wird, ist nach der Vetebo-Studie keine generelle Verbesserung der Krankenhausfinanzierung zu erwarten. Das bedeutet, das KHVVG wird kurzfris­tig nicht die Finanzprobleme der Kliniken lösen, mit der trotz Ampel-Scheiterns auf ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes gedrängt wird. Krankenhausschließungen aufgrund von Insol­venzen sind damit vorprogrammiert und werden insbesondere die gesundheitliche Versorgung in ländli­chen Regionen weiter verschlechtern. Der CGB verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits jetzt jeder Zweite Sorge vor Klinikschließungen hat, wie eine aktuelle Umfrage des Mei­nungsforschungsinstituts Civey belegt. Bevor abschließend über eine Krankenhausreform ent­schieden wird, bedarf es daher der bislang vom Bund nicht vorgelegten Auswirkungsanalysen zum KHVG.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB „outzusourcen“.

„Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.“
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders